Entscheidung

Private Telefon- und PC-Nutzung für Selbstständige nicht steuerfrei

Selbständige versteuern ihren privaten Nutzungsanteil als Entnahme
Von dpa / Björn Brodersen

Die für Arbeitnehmer nach Paragraph 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen Computern und Telefonen kann nicht auf Selbstständige übertragen werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden, teilt das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) mit (Az.: XI R 50/05). Demnach müssen Selbstständige ihren privaten Nutzungsanteil als Entnahme versteuern.