Benutzer PatrickSH79 schrieb:
Deine 50ct-Debatte paßt hier nur bedingt hinein, eine Erhöhung um (bis zu) 70% der Einmalzahlungen sind hier also auch eben mal fix (bis zu) 56€.
"Telekom weist Vorwürfe zurück
Am späten Freitagnachmittag nahm ein Telekom-Sprecher zu den Vorwürfen Stellung. Die Zahl von 70 Prozent sei "Blödsinn", man habe die Entgelte beantragt wie in den Vorjahren auch, so Sprecher Mark Nierwetberg. Die Bundesnetzagentur hatte der Redaktion gegenüber zuvor bestätigt, dass der Antrag eingegangen sei, nahm jedoch aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung zum Inhalt. (...)" [www.dsl-magazin.de]
"Ein Sprecher des Bonner Konzerns sagte am Freitag weiter, der Antrag bedeute jedoch noch nicht, dass das Entgelt auch tatsächlich erhöht werden solle: "Wir fordern Stabilität."
"Wir haben in diesem Jahr eine Kostenkalkulation in ungefähr in gleicher Höhe wie im Vorjahr eingereicht", sagte der Sprecher. Doch die Behörde erkenne nicht alle aufgeführten Kosten an. Mit dem Antrag dokumentiere man jedoch die nach Einschätzung der Telekom für die Bereitstellung der Leistung anfallenden Kosten. Der Antrag sei bereits im April gestellt worden.
(...)" [www.portel.de]
Gruß Kamischke
PS: Da die BNetzA erst im Mai die Einmalentgelte für IP-BSA neu festgelegt hat, dürfte bei den in Kürze festzulegenden Einmalentgelten eine Entscheidung in ähnlicher Kostengröße zu erwarten sein:
"Für die Einrichtung des IP-Bitstrom-Zugangs wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro (netto) für die Stand-alone-Variante bzw. 56,47 Euro (netto) für die Variante mit Beibehaltung des Telefonanschlusses genehmigt."
https://www.teltarif.de/arch/2008/kw20/...Das wissen natürlich auch die Wettbewerber, lamentieren und stetes Beschweren im Vorfeld einer Entscheidung gehört aber zum Tagesgeschäft dazu und wiederholt sich bei jedem Telekomantrag erneut:
Beantragte Einmalentgelte für Bereitstellungs- und Kündigungsentgelt der TAL an Wettbewerber durch die DT AG:
Für die häufigste Variante (einfache Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden) hat die DT AG ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 49,64 EUR beantragt, derzeit liegt es bei 36,19 Euro.
=> beantragte Erhöhung damit +37,2%
Das beantragte Kündigungsentgelt, das Wettbewerber bei der Rückgabe der TAL an die DT AG zahlen müssen, hat die DT AG mit einer Höhe von 10,34 EUR beantragt (derzeit 5,21 Euro), wenn der Endkunde gleichzeitig zur DT AG zurückkehrt oder zu einem anderen Wettbewerber wechselt.
=> beantragte Erhöhung damit +98,5%
Das beantragte Bereitstellungs- und Kündigungsentgelt für die häufigste Variante der TAL kommt damit auf eine Gesamtsumme von insgesamt 60,00 EUR [49,64 EUR + 10,34 EUR] ggü. einem derzeit zu zahlenden Gesamtpreis von 41,40 EUR [36,19 EUR + 5,21 EUR]
=> beantragte Erhöhung damit +44,9%
Beantragte Einmalentgelte für Bereitstellungs- und Kündigungsentgelt sowie die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. "Line Sharing" durch die DT AG:
Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL beantragt die DT AG einen monatlichen Überlassungspreis von 2,43 Euro, derzeit liegt der Preis bei 1,91 Euro
=> beantragte Erhöhung damit +27,2%
Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden hat die DT AG mit einer Höhe von 84,18 EUR beantragt, derzeit liegt der Preis bei 60,82 Euro.
=> beantragte Erhöhung damit +38,4%
Warum VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nun jedoch keine 100%-ige Erhöhung der Entgelte öffentlicht anprangert, bleibt allein sein Geheimnis.
Die Bundesnetzagentur dürfte sich aber vom medialen Echo der Wettbewerber eher unbeindruckt zeigen und ihre Entscheidung auch zukünftig mit Blick auf die eingereichten Kostenunterlagen treffen.
Der Gleitpfad der Kosten nach unten dürfte dabei auch weiterhin Bestand haben.