Benutzer jeffrey schrieb:
Der Empfänger kann immer behaupten, der Umschlag sei leer gewesen, der Sender kann also nicht nachweisen, was im Umschlag war.
Naja, bei welchen Gericht wird denn sowas durchgehen?
Wenn ich schon einen Widerruf / eine Kündigung anstrebe und ein Brief per Einschreiben einschicke, dann muss ich wohl richtig bekl*ppt sein, um sowas zu machen, das kauft doch kein Richter ab.
Andererseits kann man es in der Tat mal ausprobieren, selbst wenn die dann die Wahrheit sagen, glaub denen keiner...
Aber Spaß beiseite. Bin selber mal auf einen Anruf reingefallen (war aber nichts mit telecom), habe dann aber so strniert, und es klappte auch, bei zig anderen blauähgigien "Kunden", die den Widerruf normal eingeschickt hatten, gingen diese verloren ;) Einschreiben wirkt also..RE: Normales Einschreiben genügt vollkommen