mal wieder
12.09.2008 12:55 - Gestartet von peso
Auszug:
"Nach Angaben von o2 will der Münchener Mobilfunkbetreiber in Härtefällen und bei Beschwerden betroffenen Nutzern ein Auflösen des Vertrags ermöglichen, wenn der Nutzer nachweislich überwiegend im Roaming-Gebiet surft."
Wenn man so ein Stuss liest, kann man o2 Kunden nur bemitleiden. Da wird bei klaren Vertragsbrüchen der Kunde zur Nachweispflicht verdonnert.
O2 Recht bricht Bundesrecht.
peso
[1]
Beschder
antwortet auf peso
12.09.2008 13:15
ja hallo peso,
lange nicht gelesen.... heisst das, 02 sorgte lange nicht für negative presse!?!?
gruss
beschder