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mal wieder


12.09.2008 12:55 - Gestartet von peso
Auszug:

"Nach Angaben von o2 will der Münchener Mobilfunkbetreiber in Härtefällen und bei Beschwerden betroffenen Nutzern ein Auflösen des Vertrags ermöglichen, wenn der Nutzer nachweislich überwiegend im Roaming-Gebiet surft."

Wenn man so ein Stuss liest, kann man o2 Kunden nur bemitleiden. Da wird bei klaren Vertragsbrüchen der Kunde zur Nachweispflicht verdonnert.

O2 Recht bricht Bundesrecht.

peso
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[1] Beschder antwortet auf peso
12.09.2008 13:15
ja hallo peso,

lange nicht gelesen.... heisst das, 02 sorgte lange nicht für negative presse!?!?

gruss
beschder