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Roaming-Abschaltung = Leistungsmangel = Ausserordentliche Kündigung


22.05.2008 13:31 - Gestartet von Baghee
Wenn die bisherige Leistung eines Anbieters nicht oder nicht mehr hinreichend erbracht wird, stellt das einen Leistungsmangel dar - und Leistungsmängel berechtigen nach vorheriger Mängelrüge mit Fristsetzung (14 Tage) und anschliessender Nachfristsetzung (3 Tage) mit Ablehnungsandrohung zur ausserordentlichen Kündigung.

Erfahrungsgemäß muss man auch nicht vor Gericht gehen, um sich in dieser Richtung im Rahmen einer Vertragsauflösung im gegenseitigen Einverständnis mit O2 zu "einigen".
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[1] J.Malberg antwortet auf Baghee
22.05.2008 17:50

Erfahrungsgemäß muss man auch nicht vor Gericht gehen, um sich in dieser Richtung im Rahmen einer Vertragsauflösung im gegenseitigen Einverständnis mit O2 zu "einigen".

Lol!

Der Witz war gut. Warum gab es wohl soviele Klagen gegen o2 und warum musste erst ein Kunden Klagen um aus den Vertrag zu kommen, als er auf einmal im Funkloch saß?
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[1.1] Baghee antwortet auf J.Malberg
23.05.2008 11:20
Weiss ich nicht - bei mir ging es seinerzeit problemlos.

Ich wurde nach 4 Monaten "im gegenseitigen Einvernehmen" aus dem 24-Monats-Vertrag entlassen und durfte sogar das damals nicht ganz billige Handy behalten. :)

Allerdings war O2 damals noch Viag-Intercom oder so etwas und die Abschaltung des Roamings betraf damals das Swisscom-Roaming für ALLE deutsche Netze.

Der Vorgang ist also schon ein paar Tage her. ;)
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[1.1.1] J.Malberg antwortet auf Baghee
23.05.2008 18:54

Allerdings war O2 damals noch Viag-Intercom oder so etwas und die Abschaltung des Roamings betraf damals das Swisscom-Roaming für ALLE deutsche Netze.

Ans geniale SWISSCOM Roaming kann ich mich noch gut erinnern. Da musste man noch manuell mit einer zweiten PIN umschalten. Es wurde aber da das automatische D1-Roaming eingeführt. Eine kurze ZEit konnte man beides nutzen.

Aber o2 ist nichtmehr mit VI zu vergleichen!
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[1.1.1.1] Telly antwortet auf J.Malberg
08.07.2008 13:21
Aber o2 ist nichtmehr mit VI zu vergleichen!

Richtig. Als Viag Interkom das Roaming abschaltete, glaubten sie einem sofort, dass man kein Netz mehr hat...

Wenn o2 heute das Roaming abschaltet, dann ja nur "weil man ja jetzt ach so gut über o2" telefonieren kann...

lol


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[2] peso antwortet auf Baghee
12.09.2008 12:57
Benutzer Baghee schrieb:

Erfahrungsgemäß muss man auch nicht vor Gericht gehen, um sich in dieser Richtung im Rahmen einer Vertragsauflösung im gegenseitigen Einverständnis mit O2 zu "einigen".

Unsere Erfahrung sind da leider anders. Bisher musste die "Kulanzentlassung" immer anwaltlich erzwungen werden.

peso