Thread
Menü

Interessant...


12.09.2008 12:44 - Gestartet von handytim
2x geändert, zuletzt am 12.09.2008 12:46
Eine Kündigung wegen der Nichterfüllung des Voice-Vertrages aufgrund der Sperrung/Limitierung von bestimmten Festnetznummern wird abgelehnt, weil der "angeführte Grund nicht geeignet ist, das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden".

Nur wo ist der Unterschied zu dem Vorgehen bei Active Data und dem von o2 angeblich eingeräumten außerordentlichen Kündigungsrecht?

In beiden Fällen minimiert o2 die vertragsgemäße Leistung zum Nachteil des Kunden. Nun sollen die Active-Data-Kunden, die nachweislich das T-Mobile-Netz benutzt haben kündigen können, ich aber, der nachweislich die nun gesperrten Nummern benutzt habe, aber nicht?! Beides Mal wird die vorher vereinbarte Leistung nun nicht mehr erbracht.

Aber ich gehe davon aus, dass o2 auch den "kündigungsberechtigten" Active-Data-Nutzern die Kündigung erschweren wird. Denn man liest kaum von erfolgreichen und sofort akzeptierten Kündigungen im Falle des zugeschlagenen o2-Barrings, wo o2 doch auch so kundenorientiert individuelle Lösungen an der Hotline verspricht...
Menü
[1] peso antwortet auf handytim
12.09.2008 13:01
Benutzer handytim schrieb:

Aber ich gehe davon aus, dass o2 auch den "kündigungsberechtigten" Active-Data-Nutzern die Kündigung erschweren wird. Denn man liest kaum von erfolgreichen und sofort akzeptierten Kündigungen im Falle des zugeschlagenen o2-Barrings, wo o2 doch auch so kundenorientiert individuelle Lösungen an der Hotline verspricht...

o2 can do und die Kunden sind offensichtlich leidensfähig genug.

peso
Menü
[1.1] tullux antwortet auf peso
12.09.2008 16:04
Hallo, hier werden aber Birnen mit Äpfeln verglichen.

Gemäß Leistungsbeschreibung ist O2 berechtigt im Active Data das UMTS/HSDPA Roaming zu beenden. D. h. Verschlechterung ja, aber nicht unberechtigt; ergo kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Menü
[1.1.1] handytim antwortet auf tullux
12.09.2008 16:07
Benutzer tullux schrieb:
Hallo, hier werden aber Birnen mit Äpfeln verglichen.

Gemäß Leistungsbeschreibung ist O2 berechtigt im Active Data das UMTS/HSDPA Roaming zu beenden. D. h. Verschlechterung ja, aber nicht unberechtigt; ergo kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Eben, aber wieso räumt o2 dann gerade hier ein außerordentliches Kündigungsrecht ein und nicht im anderen Fall mit unberechtigter Verschlechterung?
Menü
[1.1.1.1] tullux antwortet auf handytim
12.09.2008 17:16
Eine sehr gute Frage, die dir der zuständige Produktmanager bei O2 beantworten sollte.
Menü
[1.1.1.1.1] handytim antwortet auf tullux
12.09.2008 17:18
Benutzer tullux schrieb:
Eine sehr gute Frage, die dir der zuständige Produktmanager bei O2 beantworten sollte.

Von o2 kann man auf solche Fragen leider keine Antworten erwarten (weder von der normalen Kundenbetreuung noch von der Rechtsabteilung oder einem Produktmanager).
Menü
[1.1.1.2] StevenWort antwortet auf handytim
13.09.2008 03:09
Benutzer handytim schrieb:
Eben, aber wieso räumt o2 dann gerade hier ein außerordentliches Kündigungsrecht ein und nicht im anderen Fall mit unberechtigter Verschlechterung?

Vielleicht hat o2 ja mitleid, mit den armen Kunden die dann wieder die Foren voll whinen?
Menü
[1.1.1.2.1] handytim antwortet auf StevenWort
13.09.2008 07:58
Mal sehen, ob Du wegen den 3 Euro T-Vorteil-Verlust auch fast 4 Monate Schriftverkehr brauchst, um eine faire Lösung zu erzielen...
Menü
[1.2] Eplusler antwortet auf peso
12.09.2008 22:15
Benutzer peso schrieb:
Benutzer handytim schrieb:

Aber ich gehe davon aus, dass o2 auch den "kündigungsberechtigten" Active-Data-Nutzern die Kündigung erschweren wird. Denn man liest kaum von erfolgreichen und sofort akzeptierten Kündigungen im Falle des zugeschlagenen o2-Barrings, wo o2 doch auch so kundenorientiert individuelle Lösungen an der Hotline verspricht...

o2 can do und die Kunden sind offensichtlich leidensfähig genug.


Nach Monaten der Abstinenz so ein Beitrag.Hätte wenigstens wieder ne Aufzählung der Vertragsbrüche erwartet:-))Wo sind denn eigentlich deine Mitstreiter geblieben?

peso