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Gerechtes Urteil für Kunden


21.09.2007 11:52 - Gestartet von 08-15Funkloch
2x geändert, zuletzt am 21.09.2007 12:07
Das jetzige Urteil ist meiner Meinung nach sehr gut, es spiegelt genau das wieder worüber sich hier in der Region viele ärgern. Das Roaming fiel hier im November 2006 und seit dem hat sich nichts verändert. Es gibt Funklöcher in Wohngebieten und in vielen öffentlichen Gebäuden.

o2 ist nicht an Lösungen interessiert und von der Kulanz von der Teltarif gesprochen hat zwischen der Kundenhotline und dem Kunden habe ich nichts mit bekommen. Es wurde sogar über einen Monat lang immer wieder mitgeteilt es handele sich um Wartungsarbeiten im T-Mobile Netz. Erst Mitte Dezember wurde man dann an der Hotline aufgeklärt, dass die Netzabdeckung von 02 "ausreichend" sei. Eine Kulanz würde es nicht geben, schließlich sei das Vertraglich so festgelegt.Darauf folgte die Kündigung nach 6 Jahre als zufriedener Kunde und die Karte landete in der Schublade.

Das Urteil ist meiner Meinung nach sehr kundenfreundlich. Die T-Mobile Location Area scheint wohl nicht immer dem Gebiet zu entsprechen das o2 ausbaut. Solange o2 nicht die gesamte T-Mobile Location Area erschlossen hat sollte das Roaming eingeschaltet bleiben.

Bei o2 ist nunmal die Besonderheit das sie das Roaming anbieten, wenn es abgeschaltet wird, sollte man schon dafür sorgen dass der Kunde auch weiterhin an seiner Adresse auf Empfang bleibt. Anders ist es wenn das Roaming vor Vertragsabschluss schon gesperrt war an der Adresse, dann verhält es sich wie bei den anderen 3 Netzanbietern. Hier wurde ja keine Leistung in einem laufenden Vertrag entfernt.