Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer spl schrieb:
1. Einen derartigen Verfassungsgrundsatz gibt es nicht, es steht allenfalls in § 903 BGB.
§14 Grundgesetz sichert das Eigentum: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet." Dazu gehört dann auch die Verfügungsmacht des Eigentümers über sein Eigentum.
So oder so alles Quatsch! Sorry, aber rein rechtlich ist es leider so.
(Kleiner Exkurs: Ein Raubkopierer bedroht ja auch nicht den Geschäftsführer von Sony BMG mit einer Uzi, wenn er seine CDs kopiert oder? Aber Raubkopieren hört sich gefährlicher und krimeneller an als unerlaubtes Vervielfältigen.)
So ähnlich verhält es sich mit dem "geistigen Eigentum"! Die Medienkonzerne versuchen immer gerne ihre 0 und 1 (Daten) als Eigentum zu verkaufen. Eigentum erstreckt sich nur auf Sachen und die erfordern etwas körperliches. Dieses Körperliche fehlt 0 und 1 total! Also stehen weder die geistigen Ergüsse von Daniel K. noch Billys Windoof unter dem Schutzbereich des Eigentums Art. 14 GG.
2. Selbst wenn es in der Verfassung stünde, wäre es unbeachtlich, weil die Grundrechte nur den Staat binden (Art. 1
Abs. 3 GG).
MMMMMMMMMMÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖPPPPPPP, schon falsch!
Klar gibt es so etwas wie Privatautonomie, aber die ist mittels Gesetze, Verordnungen & Co. ordentlich eingeschränkt, um den Grundrechten zumindestens ein wenig im Privaten Rechnung zu tragen, natürlich nur so weit eingeschränkt, dass sie nicht mit der allgemeinen Handlungsfreiheit kollidiert!
Schon mal etwas von der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten gehört? Wahrscheinlich nicht, eher vom kleinen und großen Xerox-Kopierschein!
Vor allen Dingen binden die nicht NUR den Staat, sondern das GESAMTE staatliche Handeln muss sich an den Grundrechten messen lassen.
Der Staat ist aber gezwungen, gegen Firmen vorzugehen, die andere Bürger in ihren Grundrechten beschneiden. So werden bei Gerichtsentscheidungen sehr wohl die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Insofern sind die Grundrechte sehr wohl für alle bindend, auch wenn die direkte Wirkung erstmal nicht gegeben ist.
Ungefähr, nur ist der Staat nicht immer GEZWUNGEN etwas zu tun, denn grundsätzlich gibt es noch Privatautonomie, auch wenn die gerne mal hochgelobt wird (siehe Privatisierungen wie Telekom) und manchmal verteufelt wird (siehe private Krankenversicherung, Stichwort: staatliches Gesundheitssystem). Es müßte sich schon um einen exklatanten Verstoß gegen die Grundrechte handeln, damit der Staat eingreift, denn sonst verstößt er selber mit seinem "Eingreifen" gegen die grundrechtlich jedermann gewährte allgemeine Handlungsfreiheit!
3. Selbst wenn es in der Verfassung stünde und auch Private binden würde, wäre es immer noch unbeachtlich, weil Windows keine Sache ist und daher in niemandes Eigentum steht.
Es geht hier um den Computer des Nutzers, der teilweise der Kontrolle des Nutzers entzogen wird. Keine Sache?
s. o.
5. Selbst wenn es in der Verfassung stünde, auch Private binden würde, Windows eine Sache wäre und im Eigentum des Nutzers stünde, wäre es immer noch unbeachtlich, weil er durch seine Zustimmung in die Änderung seines OS einwilligt und sie dann natürlich nicht mehr rechtswidrig ist.
Schon einmal von den Grenzen der Privatautonomie gehört? Aber ich weiß: Xerox!
mfg
mannesmann