Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer Monika Penthouse schrieb:
Vor ein paar Jahren, im Zuge der Einführung der Portierung der Mobilfunknummern, sollte es eine, auf Wunsch vorgeschaltete Preisansage, bei jedem zu tätigenden Anruf geben.
Verbindliche Preisansagen auch für CbC waren in einigen Entwürfen für die TKV (Telekommunikations-Kundenschutzverordnung) enthalten.
Dieses probate Mittel, wurde von der Regulierungsbehörde nicht in die Tat umgesetzt.
Nein, hier ist nicht die BNetzA schuld, sondern der politische Machtwechsel von rot-grün auf rot-schwarz. Und schon sah die TKV ganz anders aus.
Es wurde aber nirgendwo verankert, daß es KEINE Preisvorabangabe geben DÜRFTE.
Somit ist meine These, daß die Regulierungsbehörde
(Ich darf sie wohl so nennen, da sie immer noch parteibuchgesteuert und mit Sesselfurzern durchsetzt ist)
in persona Matthias Kurth, sehr wohl keine unabhängige Institution ist, sondern ein gezielt gesteuertes Machtinstrument.
Hätte Kurth im Sinne des Verbrauchers, also unabhängig entschieden, hätten wir diesen ganzen Zinnober nicht und ich bräuchte mich nicht über offensichtliche Justizirrtümer, wie die des Herrn Oberstaatsanwaltes Brandt, aufzuregen.
Zusätzlich zu einer automatisierten Preisansage für höherpreisige Rufnummern im Telefoniebereich, ein bei Internetkäufen aufpoppender Pflichthinweis auf den/die zu bezahlenden Preis/anfallenden Gebühren und fertig wäre der Lack!
Wir brauchen Preishinweise nicht nur bei "höherpreisigen" Nummern, sondern bei allen wie auch immer kostenpflichtigen Verbindungen, und zwar digital über das Netz. Endgeräte müssen, wenn sie über ein Display verfügen, im Auslieferungszustand diese Preisinformation auch anzeigen. Optional ist das natürlich abschaltbar, aber dann ist der Kunde selber schuld.
Kai
Das sehe ich genauso. Allerding müßten, meiner Ansicht nach, die bevorstehenden Gebühren auch arkustisch annonciert werden.
Monika