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sehe das Problem nicht


06.03.2013 21:58 - Gestartet von Chegga
Es gibt eine Preisliste da steht drin was die Sonderrufnummerngasse kostet (ging wohl um 0137) bzw. bei 0900 wird der jeweilige Mobilfunktarif kostenlos angesagt.
Man bezahlt dafür das eine Telefonverbindung hergestellt wird. Stellt man fest das der inhaltliche Wert den Gesprächspreis nicht rechtfertigt ist jeder so frei wieder aufzulegen bzw. bei Rufnummern mit einmaliger hoher Verbindungsgebühr gar nicht erst zurückrufen.

Im weiteren sehe ich die Teilnehmernetzbetreiber und Verbindungsnetzbetreiber nicht in der Pflicht hier unaufgefordert Rückerstattungen von Centbeträgen vorzunehmen, was einen enormen Bürokratischen aufwand bedeuten würde, da dieses sicherlich in keinem Standardprozess abgebildet werden kann, zumal diese nicht Schuld daran sind.

Dieses Anklingeln um Rückrufe zu produzieren und Geld zu verdienen sollte selbstverständlich als Betrug bestraft werden.