Benutzer Dragen schrieb:
Jahresgehalt => Brutto der Arbeitnehmer! Als Selbständiger vergleichst Du Deinen Jahresgewinn mit dem Brutto eines Arbeitnehmers?
Warum nicht? Auch der Selbständige muss Steuern zahlen, und sollte eine Krankenversicherung und eine Rentenversicherung abschließen. Während der Arbeitnehmer bei KV und RV nur die Hälfte der Beiträge selber zahlen muss, weil der Arbeitgeber nochmal die andere Hälfte zuschießt, muss der Selbständige die genannten Versicherungen komplett selber stemmen. Soweit er jung, ledig und kinderlos ist, sind private KV und RV bei vergleichbarer Leistung durchaus um die Hälfte günstiger als die gesetzlichen Pflichtversicherungen der Arbeitnehmer, so dass der Arbeitgeber-Zuschuss eim Angestellten bzw. der Kostenvorteil beim Selbständigen sich die Waage halten. Somit hat der Selbständige mit (z.B.) 29 000 Euro Überschuss vor Steuern am Ende etwa genauso viel "netto", wie ein Arbeitnehmer mit 29 000 Euro Brutto-Gehalt. War das Einstiegsalter bei der privaten KV und RV schon etwas höher, und kommen noch KV für die nicht arbeitende Ehefrau und zwei Kinder hinzu, dann muss der Selbständige 1000 Euro monatlich und mehr berappen, um seine Familie wenigstens halbwegs abzusichern, und da sind noch keine Steuern eingerechnet. Zum Vergleich: Bei der genannten vierköpfigen Familie betragen im Arbeitnehmer-Fall bei einem Jahresbrutto von 29 000 Euro die gesamten monatlichen Abzüge inklusive Steuern "nur" 650 Euro.
Kai