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Mindestgehalt 29.000 Euro, 36 Tage Urlaub


06.11.2006 16:59 - Gestartet von kamischke
Verdi geht in die derzeitigen Tarifverhandlungen mit Forderungen von pauschal 6 Prozent mehr Lohn.
Um sich als Aussenstehender auch einmal ein objektives Bild von den Verdienstmöglichkeiten der Mitarbeiter machen zu können, sollte Verdi vielleicht mal offen legen, was die betroffenen Mitarbeiter im Durchschnitt derzeit so verdienen.
Dann würde sich in der Öffentlichkeit sicher schnell ein anderes Meinungsbild ergeben und man würde erkennen, das hier auf einem sehr hohem Niveau gejammert wird.
Für die versetzten 700 Beschäftigten der VCS Servicecenter Aachen, Dresden, Lübeck, Halle und Magdeburg, die zum 1. Dezember 2006 im Rahmen eines Betriebsüberganges zu walter ComCare (WCC) wechseln, hat Verdi mit walter Com Care einen Überleittarifvertrag abgeschlossen mit folgenden Bedingungen:

•Entgeltsicherung: Die bisherigen Entgelte für Agenten und Teamleiter werden bis 31.12.2008 gesichert. In diese Sicherung werden die jährliche Sonderzahlung, das Urlaubsgeld sowie sämtliche tariflichen und individualvertraglichen Entgeltbestandteile einbezogen, z.B. Zuschläge und Leistungsentgelt im Durchschnitt der letzten 12 Monate.

• Ab 1.Januar 2009 bis 30.November 2011 wird für Vollzeitbeschäftigte ein Jahresentgelt von mindestens 29.000 € gesichert.

• Ab dem 1. Dezember 2011 richtet sich das Entgelt nach dem Entgelttarif-vertrag der walter ComCare.
Zuschläge zum Arbeitsentgelt werden für Sonntagsarbeit in Höhe von 2,05 € pro Stunde und für Nachtarbeit in Höhe von 1,0 € pro Stunde ge-zahlt. Der Feiertagszuschlag beträgt 100 % der Grundvergütung und der variablen Vergütung Die VCS stellt darüber hinaus eine Härtefallfonds in Höhe von 1 Mio € zur Verfügung. Die Ausgestaltung des Fonds erfolgt durch die Tarifvertragsparteien.

• Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen
Bis zum 31.12.2008 sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen auf grund von Rationalisierungsmaßnahmen ausgeschlossen.

• Rückkehrrecht
Die Deutsche Telekom räumt den betroffenen Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2008 für den Fall der Insolvenz von WCC ein Rückkehrrecht ein.

• Die durchschnittliche Arbeitszeit von 38 Stunden pro Woche (Vollzeitbeschäftigte) bleibt erhalten in dem die individuelle Jahresarbeitszeit ab dem Übergang 1976 Stunden beträgt.
• Ab dem 1. Januar 2009 kann die Arbeitszeit entsprechend den tariflichen Regelungen bei WCC verändert werden (z.Z. maximal 2100 Stunden Jahresarbeitszeit)
• Der Jahresurlaub beträgt für die Jahre 2007 und 2008 weiterhin 36 Werktage.
• Ab 2009 gilt ein Jahresurlaub von 27 Werktagen entsprechend der Regelung von WCC.
• Für bis zum 10. Oktober 2006 abgeschlossen Verträge über eine vermögenswirksame Leistung wird von WCC weiterhin ein Betrag in Höhe von 6,65 € bis zum Vertragsende gezahlt.

Noch mehr Details unter: http://tk-it.verdi.de/news/vcs_wcc_ueberleit-tv_abgeschlossen/data/VCS_2.pdf


Ich behaupte mal einfach, die wenigsten AN verfügen über derart gute Verdienstmöglickeiten wie die oben dargestellten.
Jammern auf hohem Niveau, mehr kann ich leider nicht erkennen.

Gruß Kamischke
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[1] CEO antwortet auf kamischke
06.11.2006 17:53
WOW, 29.000 Euro Jahresgehalt, die leben wahrlich im Schlaraffenland!

Ich bin selbständig und von so einer Summe Jahresgewinn kann ich nur träumen!
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[1.1] Dragen antwortet auf CEO
06.11.2006 18:21

einmal geändert am 06.11.2006 18:47
Benutzer CEO schrieb:
WOW, 29.000 Euro Jahresgehalt, die leben wahrlich im Schlaraffenland!

Ich bin selbständig und von so einer Summe Jahresgewinn kann ich nur träumen!

Jahresgehalt => Brutto der Arbeitnehmer!
Als Selbständiger vergleichst Du Deinen Jahresgewinn mit dem Brutto eines Arbeitnehmers?
Dann wundert es mich nicht, dass Du auf keinen grünen Zweig kommst ;)
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Dragen
06.11.2006 19:58
Benutzer Dragen schrieb:

Jahresgehalt => Brutto der Arbeitnehmer! Als Selbständiger vergleichst Du Deinen Jahresgewinn mit dem Brutto eines Arbeitnehmers?

Warum nicht? Auch der Selbständige muss Steuern zahlen, und sollte eine Krankenversicherung und eine Rentenversicherung abschließen. Während der Arbeitnehmer bei KV und RV nur die Hälfte der Beiträge selber zahlen muss, weil der Arbeitgeber nochmal die andere Hälfte zuschießt, muss der Selbständige die genannten Versicherungen komplett selber stemmen. Soweit er jung, ledig und kinderlos ist, sind private KV und RV bei vergleichbarer Leistung durchaus um die Hälfte günstiger als die gesetzlichen Pflichtversicherungen der Arbeitnehmer, so dass der Arbeitgeber-Zuschuss eim Angestellten bzw. der Kostenvorteil beim Selbständigen sich die Waage halten. Somit hat der Selbständige mit (z.B.) 29 000 Euro Überschuss vor Steuern am Ende etwa genauso viel "netto", wie ein Arbeitnehmer mit 29 000 Euro Brutto-Gehalt. War das Einstiegsalter bei der privaten KV und RV schon etwas höher, und kommen noch KV für die nicht arbeitende Ehefrau und zwei Kinder hinzu, dann muss der Selbständige 1000 Euro monatlich und mehr berappen, um seine Familie wenigstens halbwegs abzusichern, und da sind noch keine Steuern eingerechnet. Zum Vergleich: Bei der genannten vierköpfigen Familie betragen im Arbeitnehmer-Fall bei einem Jahresbrutto von 29 000 Euro die gesamten monatlichen Abzüge inklusive Steuern "nur" 650 Euro.


Kai
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[2] nadessa antwortet auf kamischke
07.11.2006 07:57
irgendwie arbeite ich bei der falschen firma ;)