Hallo, vm1016,
freut mich, von Dir zu hören.
Benutzer vm1016 schrieb:
Hallo,
Benutzer csbb schrieb:
Hallo, vm1016, schön, daß Du nicht beleidigt bist. Gibt es eigentlich eine Bedeutung Deines Nicknames?
Grins. Warum sollte ich beleidigt sein? Passiert mir auch hin
Nun, da gleich mit Kanonen geschossen wurde ...
und wieder das ich schneller schreibe als denke :-) Was mein NickName angeht: Ist ein altes Autokennzeichen. Mir fiel vor 10 Jahren auf der Schnelle nichts anderes ein und so habe ich den NickName beibehalten :)
Interessant, ich hatte einen Computer vermutet (es gab mal VAX Mainframes in den USA).
Es gibt noch eine Alternative, die Du übersehen hast und die ich schlicht und einfach meinte:
Im Link gibt es den Mustertext zu lesen miz dem (von mir falsch interpretierten Text "Musterklage" und das man diese bei einem Anwalt, dessen Name dort genannt wird, einreichen kann. Ich wollte nur wissen was es mich kostet wenn ich DIESEN Anwalt einschalte um Klage gegen die T-Com ein zu reichen. Ich hatte
Damit meinst Du aber die erste Bedeutung - "Klage" als den Vorgang des Klagens.
Alle RAe rechnen in D nach BRAGO ("Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung") ab; alternativ dazu können sie (höhere) Honorare vereinbaren.
Was _dieser_ RA berechnet, muß Du ihn fragen. Im allgemeinen machen RAe aber nichts kostenlos, die Minute kostet bei freier Berechnung rund 5 Euronen.
nämlich so kurz den Eindruck gewonnen als könnte diese Tätigkeit des Anwalts umsonst sein, da die T-Com ja den einen,
Effektiv kann die Tätigkeit natürlich umsonst sein: Wenn Du die Klage zu 100% gewinnst, zahlt die (unterliegende) Gegenseite alle Verfahrenskosten, also auch Deinen Anwalt. Und angesichts des BGH-Urteils sollte die Sachlage ja recht klar sein.
Aber: Vor Gericht und auf hoher See gibt es keine Sicherheit.
speziellen Fall verloren hatte. Nach nochmaligen drüber nachdenken habe ich diese Idee wieder verworfen und daher meine Frage.
Und darauf reagiere ich deswegen gereizt, da Dein Verhalten prinzipiell dazu geeignet ist, Hilfe durch Internetforen kaputt
zu machen.
Naja, da Du der einzige warst, der sich "echauffierte", kann meine Anfrage gar nicht soooo falsch gewesen sein. Aber mach Dir das Leben doch nicht so schwer. Eine einfache Frage "wie meinst Du Deine Frage" hätte alles beantwortet. Also nicht erst mit Kanonen schiessen, dann nachdenken und dann schreiben sondern erst nachdenken, dann schreiben (auch bedenken das es Laien gibt) und wenn dann nur BlaBla zurück kommt, dann "laden, zielen und BUMM" ;-)
Ich räume ja ein, daß mir das Mit-Kanonen-Schießen durchaus auch Spaß macht ...
Also nichts für ungut und bis demnächst mal.
Wenn Du übrigens Klage erheben möchtest, fände ich dies ganz toll. Das Verhalten der Telekom ist m.E. absolut unerträglich:
Da vertößt sie schon seit Jahren eklatant gegen Datenschutzgesetze (ich glaube, 2001 hat die c't erstmals über die unnötige und daher verbotene Datenspeicherung berichtet), dann läßt sie sich durch alle Instanzen verklagen, obwohl sie klar im unrecht ist, sie verliert mit Pauken und Trompeten vor dem BGH - und erklärt trotzig, dennoch weiterhin - außer in diesem einzelnen Fall - sich nicht an Recht und Gesetz halten zu wollen.
Solches Verhalten ist unerträglich und spottet jeglichen Rechtsempfindens.
In den USA könnte man sie auf Schadensersatz verklagen, und das Gericht könnte ihr bei so eklatantem Fehlverhalten "punitive damages" ("bestrafenden Schadensersatz") auferlegen. Punitive damages in den USA bemessen sich nach dem Umsatz oder Gewinn des Unternehmens, das für sein Verhalten bestraft werden soll, nicht nach der Höhe des Schadens, der dem Geschädigten entstanden ist. So können dann schon mal ein paar Millionen "Schadensersatz" zusammenkommen.
Hört sich im Einzefall vielleicht absurd an (man denke an den Kaffeebecher von McDonalds ohne Warnhinweis auf die hohe Temperatur des Kaffees), ist aber doch ein Instrument, um Unternehmen zu "erziehen".
Soviel dazu - viele Grüße
csbb
Gruss VM1016