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typisch deutsch


07.11.2006 12:41 - Gestartet von siegenlester
Benutzer CyberAndi schrieb:
das ist mal wieder typisch deutsch: Ein Gericht stellt fest, dass etwas nicht rechtmäßig ist, aber die betroffene Firma muss lediglich bei dem einzelnen Kläger ihr Verhalten ändern, darf aber ansonsten fröhlich weiter bei den restlichen Millionen

Das ist keineswegs "typisch deutsch" sondern in Kontinentaleuropa und allen Staaten deren Rechtssystem kontinentaleuropäisch geprägt sind - mithin ein nicht unerheblicher Teil der Welt - logisch und üblich.
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[1] Gustav Gnöttgen antwortet auf siegenlester
07.11.2006 12:48
Benutzer siegenlester schrieb:
Benutzer CyberAndi schrieb:
das ist mal wieder typisch deutsch: Ein Gericht stellt fest,
dass etwas nicht rechtmäßig ist, aber die betroffene Firma muss lediglich bei dem einzelnen Kläger ihr Verhalten ändern, darf aber ansonsten fröhlich weiter bei den restlichen Millionen

Das ist keineswegs "typisch deutsch" sondern in Kontinentaleuropa und allen Staaten deren Rechtssystem kontinentaleuropäisch geprägt sind - mithin ein nicht unerheblicher Teil der Welt - logisch und üblich.

und rechtens!
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[] keksi antwortet auf
07.11.2006 13:11
Benutzer CyberAndi schrieb:
das ist mal wieder typisch deutsch: Ein Gericht stellt fest, dass etwas nicht rechtmäßig ist, aber die betroffene Firma muss lediglich bei dem einzelnen Kläger ihr Verhalten ändern, darf aber ansonsten fröhlich weiter bei den restlichen Millionen Kunden gesetzwidrig handeln.

Nein, darf sie nicht. Es ist ihr nur nicht allgemein gesagt worden, dass sie das generell nicht darf. Aber jeder kann es ihr nochmal per Gericht sagen lassen. Und die "Firma" trägt die Kosten. Is doch fair. ;-)

Grüße,
keksi
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[1] sonyericssont610 antwortet auf keksi
09.11.2006 17:11

einmal geändert am 09.11.2006 17:13
heisst das also, wenn jemand übers internet eine straftat beginnt und die polizei will ihm über seine ip auf die spuren gekommen sein..... ist das gesetzewidrig?
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[1.1] suess antwortet auf sonyericssont610
09.11.2006 23:04
Die Speicherung von IP-Adressen ist unzulässig, aber die Verwertung (falls dennoch vorhanden) möglich, prinzipiell sind rechtswidrig erhobene Beweismittel nicht automatisch unverwertbar in Deutschland.
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[] Kosten?
vm1016 antwortet auf
09.11.2006 09:01

einmal geändert am 09.11.2006 09:04
Hallo,

was kostet so eine Musterklage und wer muss die bezahlen?

Gruss VM1016
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[1] csbb antwortet auf vm1016
09.11.2006 23:24
Benutzer vm1016 schrieb:
Hallo,

was kostet so eine Musterklage und wer muss die bezahlen?

Gruss VM1016

Musterklagen gibt's gerade bei Aldi im Angebot ab EUR 2,50. Und bezahlen, das wissen wir doch, muß es immer der Ehrliche, denn der ist der Dumme.

Ernsthaft: Postest Du einfach, oder liest Du gelegentlich auch in diesem Forum?
Die "Musterklage" ist doch gerade gelaufen - wenn Du mit Musterklage einen Präzedenzfall meinst.
Wenn Du eine Musterklage meinst, wie sie nur Verbraucherschutzverbände im Interesse der Allgemeinheit führen können, dann frage Dich: Bist Du ein Verbraucherschutzverband? Falls nein, ist das für Dich irrelevant.

Eine Klage kostet Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren, letztere sind vom Streitwert abhängig. Je nachdem, was als Streitwert anzusetzen ist und durch wieviele Instanzen Du gehst und welche Honorarvereinbarung Du / die Gegenseite mit den jeweiligen Anwälten triff(s)t, ist die Klage teuer bis sehr teuer.

Gruß

csbb
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[1.1] vm1016 antwortet auf csbb
10.11.2006 12:05
Hallo,
was kostet so eine Musterklage und wer muss die bezahlen?

Gruss VM1016
Ernsthaft: Postest Du einfach, oder liest Du gelegentlich auch in diesem Forum? Die "Musterklage" ist doch gerade gelaufen - wenn Du mit Musterklage einen Präzedenzfall meinst.
TelTarif schrieb:
ZITAT ON
Entscheidung gilt nur für den Einzelfall

Damit unterlag T-Online in allen Instanzen. Allerdings gilt die Entscheidung des BGH nur für den genannten Einzelfall. Andere T-Online-Kunden, die ebenfalls eine Löschung ihrer Verbindungsdaten verlangen, können das mit Hilfe einer Musterklage tun, die der betroffene Internetnutzer zusammen mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer formuliert hat.
ZITAT OFF
[...]andere Kunden die ebenfalls eine Löschung ihrer Verbindungsdaten verlangen, können das mit Hilfe einer MUSTERKLAGE tun.[...]
Daraufhin wollte ich wissen, was so eine Musterklage kostet und wer diese Kosten zu tragen hat.
Was ist also falsch an meiner Frage?

Gruss VM1016
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[1.1.1] keksi antwortet auf vm1016
10.11.2006 12:58
Benutzer vm1016 schrieb:

Daraufhin wollte ich wissen, was so eine Musterklage kostet und wer diese Kosten zu tragen hat.
Was ist also falsch an meiner Frage?

Nix. Also, nicht viel. ;-)

Musterklage meint in diesem Zusammenhang: Formulierungsmuster für Deine ganz persönliche und (auch) nur für Dich geltende Klage (Schriftstück). Das ist insofern missverständlich, als es eben auch "Musterklagen" gibt, die etwa Verbraucherschutzverbände führen, um fremde Rechte zu demonstrieren. Eigentlich müsste sich das dann "Musterprozess" nennen. Es soll zeigen, wie sowas ausgeht oder besser ausgehen kann - denn die Gerichte sind ja nicht gegenseitig an die Urteile gebunden.

Kosten - wie schon genannt - sind abhängig vom Streitwert und damit vom Streitgegenstand. Ich glaube mal errechnet zu haben, dass es mindestens 350 EUR sind (selber gemacht, ohne Anwalt). Nach oben offen. Google doch mal "Streitwerttabelle".

Grüße
keksi
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[1.1.2] csbb antwortet auf vm1016
12.11.2006 23:40
Hallo, vm1016,

schön, daß Du nicht beleidigt bist. Gibt es eigentlich eine Bedeutung Deines Nicknames?

Zur Sache:

Benutzer vm1016 schrieb:
Hallo,
was kostet so eine Musterklage und wer muss die bezahlen?

Gruss VM1016
Ernsthaft: Postest Du einfach, oder liest Du gelegentlich auch
in diesem Forum? Die "Musterklage" ist doch gerade gelaufen - wenn Du mit Musterklage einen Präzedenzfall meinst.
TelTarif schrieb:
ZITAT ON
Entscheidung gilt nur für den Einzelfall

Damit unterlag T-Online in allen Instanzen. Allerdings gilt die Entscheidung des BGH nur für den genannten Einzelfall. Andere T-Online-Kunden, die ebenfalls eine Löschung ihrer Verbindungsdaten verlangen, können das mit Hilfe einer Musterklage tun, die der betroffene Internetnutzer zusammen mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer formuliert hat.
ZITAT OFF

Mit "Klage" kann - ganz allgemein - gemeint sein

(a) der Vorgang des Beschreitens des Rechtswegs (Klageerhebung, Erwiderung der Gegenseite, evtl. Stellungnahme, evtl. erneut Stellungnahme, evtl. mündliche Verhandlung, Ergehen des Urteils;

(b) der Text, den man bei Gericht einreicht, um Klage zu erheben.

In obiger Teltarif-Meldung trägt "[Muster-]Klage" klar die Bedeutung (b); mit "Musterklage" ist also ein Mustertext gemeint, den man als Vorlage für eine Klageschrift verwenden kann.
Da von Teltarif noch ein Link zu eben diesem Mustertext angegeben ist und jeder, der sich die 'Mühe' macht, auf den Link zu klicken, eben diesen Mustertext abrufen kann, kannst Du mit Deiner Frage, was "so eine Musterklage" denn koste, ja kaum meinen, was es kostet, den Text abzurufen. Es ist ja offensichtlich, daß der Text Dich nichts, gar nichts, null Euro kostet - mal von Deinen Online-Gebühren abgesehen.

Daher habe ich Deine Frage so interpretiert, daß Du "[Muster-}Klage" eher in der Bedeutung (a) meinst. Und darauf habe ich Dir geantwortet.

Wenn Du tatsächlich die Bedeutung (b) gemeint hast, dann hast Du offenkundig noch weniger Gedankenarbeit aufgewandt, als ich ursprünglich angenommen habe.

Und darauf reagiere ich deswegen gereizt, da Dein Verhalten prinzipiell dazu geeignet ist, Hilfe durch Internetforen kaputt zu machen. Du gibst Dir selber nicht auch nur die geringste Mühe, Deine Probleme zu lösen, und verursachst eben dadurch anderen, die Deinem Hilfsbegehren nachkommen, überdurchschnittliche (und unnötige) Mühe.
In sozialer Perspektive hast Du Dich damit - entschuldige den harten Ausdruck - asozial verhalten: Wenn alle sich wie Du verhielten, gäbe es keine Antworten mehr in Internetforen.

Beweis mir das Gegenteil und antworte auf dieses Posting.

Grüße

csbb



[...]andere Kunden die ebenfalls eine Löschung ihrer Verbindungsdaten verlangen, können das mit Hilfe einer MUSTERKLAGE tun.[...]
Daraufhin wollte ich wissen, was so eine Musterklage kostet und wer diese Kosten zu tragen hat.
Was ist also falsch an meiner Frage?

Gruss VM1016
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[1.1.2.1] vm1016 antwortet auf csbb
13.11.2006 14:23
Hallo,
Benutzer csbb schrieb:
Hallo, vm1016, schön, daß Du nicht beleidigt bist. Gibt es eigentlich eine Bedeutung Deines Nicknames?
Grins. Warum sollte ich beleidigt sein? Passiert mir auch hin und wieder das ich schneller schreibe als denke :-)
Was mein NickName angeht: Ist ein altes Autokennzeichen. Mir fiel vor 10 Jahren auf der Schnelle nichts anderes ein und so habe ich den NickName beibehalten :)
Zur Sache: Benutzer vm1016 schrieb:
Hallo,
was kostet so eine Musterklage und wer muss die >bezahlen?

Gruss VM1016
Ernsthaft: Postest Du einfach, oder liest Du gelegentlich auch
in diesem Forum? Die "Musterklage" ist doch gerade gelaufen - wenn Du mit Musterklage einen Präzedenzfall meinst.
TelTarif schrieb:
ZITAT ON
Entscheidung gilt nur für den Einzelfall

Damit unterlag T-Online in allen Instanzen. Allerdings gilt die Entscheidung des BGH nur für den genannten Einzelfall.
Andere T-Online-Kunden, die ebenfalls eine Löschung ihrer Verbindungsdaten verlangen, können das mit Hilfe einer Musterklage tun, die der betroffene Internetnutzer zusammen mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer formuliert hat.
ZITAT OFF

Mit "Klage" kann - ganz allgemein - gemeint sein

(a) der Vorgang des Beschreitens des Rechtswegs (Klageerhebung,
Erwiderung der Gegenseite, evtl. Stellungnahme, evtl.
erneut Stellungnahme, evtl. mündliche Verhandlung, Ergehen des Urteils;

(b) der Text, den man bei Gericht einreicht, um Klage zu erheben.

In obiger Teltarif-Meldung trägt "[Muster-]Klage" klar die Bedeutung (b); mit "Musterklage" ist also ein Mustertext gemeint, den man als Vorlage für eine Klageschrift verwenden
kann.
Da von Teltarif noch ein Link zu eben diesem Mustertext angegeben ist und jeder, der sich die 'Mühe' macht, auf den Link zu klicken, eben diesen Mustertext abrufen kann, kannst Du mit Deiner Frage, was "so eine Musterklage" denn koste, ja kaum meinen, was es kostet, den Text abzurufen.
Es gibt noch eine Alternative, die Du übersehen hast und die ich schlicht und einfach meinte:
Im Link gibt es den Mustertext zu lesen miz dem (von mir falsch interpretierten Text "Musterklage" und das man diese bei einem Anwalt, dessen Name dort genannt wird, einreichen kann.
Ich wollte nur wissen was es mich kostet wenn ich DIESEN Anwalt einschalte um Klage gegen die T-Com ein zu reichen. Ich hatte nämlich so kurz den Eindruck gewonnen als könnte diese Tätigkeit des Anwalts umsonst sein, da die T-Com ja den einen, speziellen Fall verloren hatte. Nach nochmaligen drüber nachdenken habe ich diese Idee wieder verworfen und daher meine Frage.
Und darauf reagiere ich deswegen gereizt, da Dein Verhalten prinzipiell dazu geeignet ist, Hilfe durch Internetforen kaputt
zu machen.
Naja, da Du der einzige warst, der sich "echauffierte", kann meine Anfrage gar nicht soooo falsch gewesen sein. Aber mach Dir das Leben doch nicht so schwer. Eine einfache Frage "wie meinst Du Deine Frage" hätte alles beantwortet.
Also nicht erst mit Kanonen schiessen, dann nachdenken und dann schreiben sondern erst nachdenken, dann schreiben (auch bedenken das es Laien gibt) und wenn dann nur BlaBla zurück kommt, dann "laden, zielen und BUMM" ;-)

Gruss VM1016
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[1.1.2.1.1] csbb antwortet auf vm1016
13.11.2006 15:18
Hallo, vm1016,

freut mich, von Dir zu hören.

Benutzer vm1016 schrieb:
Hallo,
Benutzer csbb schrieb:
Hallo, vm1016, schön, daß Du nicht beleidigt bist. Gibt es eigentlich eine Bedeutung Deines Nicknames?
Grins. Warum sollte ich beleidigt sein? Passiert mir auch hin

Nun, da gleich mit Kanonen geschossen wurde ...

und wieder das ich schneller schreibe als denke :-) Was mein NickName angeht: Ist ein altes Autokennzeichen. Mir fiel vor 10 Jahren auf der Schnelle nichts anderes ein und so habe ich den NickName beibehalten :)

Interessant, ich hatte einen Computer vermutet (es gab mal VAX Mainframes in den USA).

Es gibt noch eine Alternative, die Du übersehen hast und die ich schlicht und einfach meinte:
Im Link gibt es den Mustertext zu lesen miz dem (von mir falsch interpretierten Text "Musterklage" und das man diese bei einem Anwalt, dessen Name dort genannt wird, einreichen kann. Ich wollte nur wissen was es mich kostet wenn ich DIESEN Anwalt einschalte um Klage gegen die T-Com ein zu reichen. Ich hatte

Damit meinst Du aber die erste Bedeutung - "Klage" als den Vorgang des Klagens.

Alle RAe rechnen in D nach BRAGO ("Bundesrechtsanwal­tsgebührenordnung") ab; alternativ dazu können sie (höhere) Honorare vereinbaren.

Was _dieser_ RA berechnet, muß Du ihn fragen. Im allgemeinen machen RAe aber nichts kostenlos, die Minute kostet bei freier Berechnung rund 5 Euronen.

nämlich so kurz den Eindruck gewonnen als könnte diese Tätigkeit des Anwalts umsonst sein, da die T-Com ja den einen,

Effektiv kann die Tätigkeit natürlich umsonst sein: Wenn Du die Klage zu 100% gewinnst, zahlt die (unterliegende) Gegenseite alle Verfahrenskosten, also auch Deinen Anwalt. Und angesichts des BGH-Urteils sollte die Sachlage ja recht klar sein.

Aber: Vor Gericht und auf hoher See gibt es keine Sicherheit.

speziellen Fall verloren hatte. Nach nochmaligen drüber nachdenken habe ich diese Idee wieder verworfen und daher meine Frage.
Und darauf reagiere ich deswegen gereizt, da Dein Verhalten prinzipiell dazu geeignet ist, Hilfe durch Internetforen kaputt
zu machen.
Naja, da Du der einzige warst, der sich "echauffierte", kann meine Anfrage gar nicht soooo falsch gewesen sein. Aber mach Dir das Leben doch nicht so schwer. Eine einfache Frage "wie meinst Du Deine Frage" hätte alles beantwortet. Also nicht erst mit Kanonen schiessen, dann nachdenken und dann schreiben sondern erst nachdenken, dann schreiben (auch bedenken das es Laien gibt) und wenn dann nur BlaBla zurück kommt, dann "laden, zielen und BUMM" ;-)

Ich räume ja ein, daß mir das Mit-Kanonen-Schießen durchaus auch Spaß macht ...

Also nichts für ungut und bis demnächst mal.
Wenn Du übrigens Klage erheben möchtest, fände ich dies ganz toll. Das Verhalten der Telekom ist m.E. absolut unerträglich:
Da vertößt sie schon seit Jahren eklatant gegen Datenschutzgesetze (ich glaube, 2001 hat die c't erstmals über die unnötige und daher verbotene Datenspeicherung berichtet), dann läßt sie sich durch alle Instanzen verklagen, obwohl sie klar im unrecht ist, sie verliert mit Pauken und Trompeten vor dem BGH - und erklärt trotzig, dennoch weiterhin - außer in diesem einzelnen Fall - sich nicht an Recht und Gesetz halten zu wollen.
Solches Verhalten ist unerträglich und spottet jeglichen Rechtsempfindens.

In den USA könnte man sie auf Schadensersatz verklagen, und das Gericht könnte ihr bei so eklatantem Fehlverhalten "punitive damages" ("bestrafenden Schadensersatz") auferlegen. Punitive damages in den USA bemessen sich nach dem Umsatz oder Gewinn des Unternehmens, das für sein Verhalten bestraft werden soll, nicht nach der Höhe des Schadens, der dem Geschädigten entstanden ist. So können dann schon mal ein paar Millionen "Schadensersatz" zusammenkommen.
Hört sich im Einzefall vielleicht absurd an (man denke an den Kaffeebecher von McDonalds ohne Warnhinweis auf die hohe Temperatur des Kaffees), ist aber doch ein Instrument, um Unternehmen zu "erziehen".

Soviel dazu - viele Grüße

csbb



Gruss VM1016