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Rechnung Online


10.01.2005 13:45 - Gestartet von zimac
Für mich ist letztlich folgender Passus das K.O.-Kriterium für Nutzung von Rechnung Online gewesen:

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Sie werden über AGB-Änderungen auf der Homepage von Rechnung Online informiert.

Hinweis: Als Kunde sind Sie verpflichtet sich mindestens einmal monatlich Kenntnis über aktuelle AGB-Änderungen zu verschaffen. Hiermit erklären Sie sich bei der Beauftragung von Rechnung Online ausdrücklich einverstanden.
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Nee, is' klar... :-S