Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Nachträglich berechnen können die das nicht, denn du hast ja nur eine netzinterne Rufumleitung eingestellt, die laut Preisliste kostenlos ist. Wenn o2 dabei auch die Festnetznummer umleitet, ist das ja nicht dein Problem, denn du hast ja keinen Einfluß darauf.
Ich sage dir ja nur das D2 das gemacht (bei derselben konstellation) hat bei einer Bekannten. Warum sollte O2 das nicht genauso machen können (von geringfügig Abweichenen AGB`s
mal abgesehen).
So wie ich das verstehe, geht es doch bei Vodafone darum, die EIGENE Festnetznummer auf die EIGENE Handynummer umzuleiten. Bei o2 erreicht man die bundesweite Homezone aber indem man eine Rufumleitung vom Festnetz-Handy auf eine andere Handynummer einstellt. o2 unterscheidet in der Preisliste eindeutig zwischen Rufumleitung und Anrufweiterleitung. Nur die Anrufweiterleitung kostet. Diese widerum läßt sich aber nur über den Anrufmanager einschalten, welcher (meines Wissens) auch nur die Weiterleitung an die eigene Handynummer zuläßt.
Damit hat o2 laut Preisliste überhaupt keine Grundlage irgendwas zu berechnen, also auch nicht nachträglich. So wie ich das bei Vodafone verstanden habe, stand doch da angeblich schon die ganze Zeit in der Preisliste, dass es was kostet, aber es wurde wohl vorher nicht berechnet.
Wenn o2 jetzt die Rufumleitung nachträglich oder ab sofort berechnen würde, wäre das ungefähr das Gleiche, als wenn sie beispielsweise Anrufe zur Mailbox auch innerhalb der Homezone berechnen würden.
Sehr schön und genau differenziert aufgeschrieben.
ICH sehe das genauso wie du - die Frage ist nur wie O2 das sieht.
ICH war ja auch der Meinung - das wenn O2 sowas wie as loop-Up herausbringt, dann hinterher dazu stehen muss, wenn man sowas von einem Anschluss aus "gratis" nutzen kann um sein konto aufzuladen. Die Sichtweise von O2 war da eine andere. Sie haben die kunden die es genutzt haben abgemahnt, die Anschlüsse gesperrt, auf den loop-Karten die Loop-Up funktion gesperrt und eine unterlassungserklärung eingefordert.
Was meinst du was passiert, wenn O2 das berechnen will und kann . . .
Sie werden den Kunden (genau wie im loop-Up Fall) einen Mißbrauch unterstellen und eine Unterlassungserklärung einfordern.
Was kann da ein kleiner Kunde tuen ?
Er muß darauf hoffen . . .
- nicht noch rückwirkend auf Weiterleitungsgebühren verklagt zu werden.
- möglichst schnell aus dem Vertrag "aussteigen" zu können.
- möglichst wenig kosten (z.b. für die mitnahme der uralten Festnetznummer) zu haben
- usw.
Er kann eingentlich nur im Verwandten- und Bekanntenkreis (und in so einem forum) publik machen wie der Anbieter mit ihm umgegangen ist.
Der Rechtsweg - ist bei dem geringen Betrag (es sei denn man kommt zu einer Sammelklage) um den es geht wahrscheinlich nur selten sinnvoll. Wenn es dann wirklich mal soweit geht, wird wohl in den meisten Fällen ein Vergleich geschlossen.
Ich verlängere demnächst sogar meinen Vertrag zur Umleitung, da es sich für mich als recht kostengünstig und entspannt erwiesen hat. Das Einzige was o2 machen könnte, ist Anrufe auf die Festnetznummer nicht mehr weiterzuleiten. Dann haben wir eben Pech gehabt. Aber vor Nachberechnungen braucht meiner Ansicht
nach niemand Angst zu haben.
Das würde ich so nciht unterschreiben. - Aber viel glück für
dich und deine Meinung - deine Meinung wäre sicherlich für alle mobilfunkteilnehmer die das nutzen die bessere Wahl - aber aussuchen kann sich das eben nciht der kunde sonern höchstens das Mobilfunkunternehmen (in diesem falle O2).
Jeder der lesen kann, sollte eigentlich zum gleichen Schluss kommen. Du kannst es dir ja selbst mal angucken in der Tarifbroschüre von o2 (Seite 66):
http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/postpai
d/postpaid-flexible-blob.pdf