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"Formaljuristisch" korrekt


21.12.2004 12:26 - Gestartet von GKr
Im Artikel wird ausschliesslich darauf verwiesen, dass 3U im offenen Call-by-Call immer noch die No.1 unter den sekundengenau 1/1 abrechnenden Anbietern ist.

Das ist natürlich faktisch richtig.

Dennoch ist diese Aussage unvollständig, somit irreführend.
Im Artikel fehlt ein eindeutiger Hinweis z.B. auf die Comnet u.a. Anbieter von Call-by-Call mit Anmeldung.
"Mit Anmeldung" bedeutet, dass der Kunde sich registrieren
lkässt, weil direkt mit ihm abgerechnt wird und nicht über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom. Diese Registrierung erfolgt innerhalb von 24 Stunden., ist also keine grosse Sache.

Die Differenz zwischen dem neuen 3U Call-by-Call Tarif und denen einiger Anbieter von Call-by-Call mit Anmeldung - u.a. der Comnet - ist dermaßen gravierend zu Gunsten dieser Anbieter, dass es im Gesamtkontext ganz einfach als Information zu diesem Artikel gehört.

Denn Fakt ist doch:
Aufgrund der neuen Tarife werden viele 3U-Kunden sich nach einer Alternative umschauen. Diese Alternative hätte man durch eine solche erweiterte Information bieten können.
Schade, Chance verpasst.

GKr
www.01088.com