Thread
Menü

Missbrauch überwiegt


25.10.2004 18:12 - Gestartet von 7vampir
Da der Missbrauch überwiegt und jedenfalls so viel Schaden anrichtet, dass ganze Branchen in Verruf geraten, sollte diese Art Zahlungen zu leisten generell abgeschafft werden.
Nicht zuletzt die Verunsicherung der Kunden, die teilweise Online Aktivitäten aus Angst vor Abzocke völlig meiden, schädigen wichtige Wirtschaftsbereiche wie zB Versandhandel und den (kaum noch) freien Internetverkehr.

Wer Leistungen anbietet sollte einen ausdrücklichen Vertrag schliessen, der wie im BGB vorgesehen, durch Angebot und Annahme zustande kommt.

Was spricht dagegen zB Dienste auch im Internet per Überweisung zu bezahlen. Auch die Verzögerung durch eine solche Form ist kein hinreichender Anlass ein solch gefährliches "Wesen" wie einen DIALER ins Internet zu lassen.

Ein kreatives Zahlungsmittel war zB Paybox. Da konnte der Nutzer nach Registrierung bei PB Beträge an Handynummern überweisen. Dabei war die Überweisung für beide Parteien "sofort" nachvollziehbar durch eine Bestätigungs SMS.
Da die Zahlung nicht ohne weiteres storniert werden konnte war der Empfänger nach der Bestätigung sicher sein Geld zu bekommen.

Genau genommen war damit sogar eine anonyme Zahlung möglich. Nur die Handynummer des Handelpartners musste bekannt sein. Die musste dem nicht mal gehören sondern konnte "geliehen" sein. Sie musste eben nur registriert sein.

Jedenfalls musste der Sender aktiv werden und einen Betrag SEINER WAHL absenden.
Dagegen wird per Dialer immer eine UNÜBERSICHTLICHE Zahlung vorgenommen.

Wer Dienste anbieten will, sollte wenigstens so kreativ sein und für die Bezahlung eine vernünftige Lösung finden, unter den vielen, die heute möglich sind.

CU 7VAMPIR

Menü
[1] Micky34 antwortet auf 7vampir
25.10.2004 19:38
Im prinzip geb ich dir abzulut recht, aber ich befürchte das dann wieder Telefonnummern von irgendwelchen exotischen Zielen benutzt werden, wie es ja vor den 0190ern mit den Sexlines schon war.

Du kannst besser die 0190/0900 schiene Sperren lassen, als von Inseln/Ländern von denen du noch nie etwas gehört hast.

Micky
Menü
[2] GKr antwortet auf 7vampir
25.10.2004 20:07
Benutzer 7vampir schrieb:
Da der Missbrauch überwiegt und jedenfalls so viel Schaden anrichtet, dass ganze Branchen in Verruf geraten, sollte diese Art Zahlungen zu leisten generell abgeschafft werden. Nicht zuletzt die Verunsicherung der Kunden, die teilweise Online Aktivitäten aus Angst vor Abzocke völlig meiden, schädigen wichtige Wirtschaftsbereiche wie zB Versandhandel und den (kaum noch) freien Internetverkehr.

Wer Leistungen anbietet sollte einen ausdrücklichen Vertrag schliessen, der wie im BGB vorgesehen, durch Angebot und Annahme zustande kommt.

Was spricht dagegen zB Dienste auch im Internet per Überweisung zu bezahlen. Auch die Verzögerung durch eine solche Form ist kein hinreichender Anlass ein solch gefährliches "Wesen" wie einen DIALER ins Internet zu lassen.

Ein kreatives Zahlungsmittel war zB Paybox. Da konnte der Nutzer nach Registrierung bei PB Beträge an Handynummern überweisen. Dabei war die Überweisung für beide Parteien "sofort" nachvollziehbar durch eine Bestätigungs SMS. Da die Zahlung nicht ohne weiteres storniert werden konnte war der Empfänger nach der Bestätigung sicher sein Geld zu bekommen.

Genau genommen war damit sogar eine anonyme Zahlung möglich. Nur die Handynummer des Handelpartners musste bekannt sein. Die musste dem nicht mal gehören sondern konnte "geliehen" sein.
Sie musste eben nur registriert sein.

Jedenfalls musste der Sender aktiv werden und einen Betrag SEINER WAHL absenden.
Dagegen wird per Dialer immer eine UNÜBERSICHTLICHE Zahlung vorgenommen.

Wer Dienste anbieten will, sollte wenigstens so kreativ sein und für die Bezahlung eine vernünftige Lösung finden, unter den vielen, die heute möglich sind.

CU 7VAMPIR


Deiner Meinung kann ich mich anschliessen.
Dialer einzusetzen ist in meinen Augen absolut rufschädigend und nicht zu empfehlen.

Aber ergänzend zur Bezahlung im Internet möchte ich sagen:

Paybox ist u.a. daran gescheitert, dass der Lieferant eben NICHT, wie z.B. bei einer Kreditkarte, die Zahlung garantiert wurde. Er sollte ein Risiko tragen. Das ist aber nicht zumutbar für einen Lieferanten.

Bei Einführung unseres www.CallingCardShop.de boten wir als Zahlungsmitteln Vorauskasse, Bankeinzug und Zahlung per Kreditkarte.

Vorauskasse:
Unbefriedigend für den Kunden (Ein Käufer will Kauf-Befriedigung SOFORT). Arbeitsaufwendig für uns als Anbieter durch Tägliche Geldeingang-Kontrolle etc.
Ca. 20% aller Vorauskasse-Bestellungen stornieren wir nach 10 Tagen, weil das Geld nicht überwiesen wurde.

Bankeinzug:
In den ersten 3 Monaten 45% (Fünfundvierzig) Storno.
Davon 2/3 Betrugsfälle: Es wurden Bankkonten von Privatpersonen angegeben, die wirklich existieren.
Dabei wurde bei der fleissigen Nutzung unserer Dienstleistung meist nicht einmal die Rufnummernerkennung abgeschaltet, so dass z.B. jede Handy-Absendernummer von der Kripo nach unserer Strafanzeige zugeordnet werden konnte (Ein Hoch auf diese jetzt noch einmal von der RegTP bestätigten Verpflichtung zur Erhebung der persönlichen Daten beim Kauf auch einer Handy Prepaid Card.
Daraufhin haben wir diese Zahlungsmöglichkeit gestrichen.

Kreditkarte:
Hier kassiert die Kreditkartengesellschaft zwischen 3,5-4,25 Prozent - je nach Karte. Diese Kosten an den Endkunden weiterzugeben, wie es mittlerweile manche Lieferanten machen, halte ich für nicht praktikabel.
Letztendlich aber ist die Kreditkarte für einen Anbieter ein akzeptables Instrument zur Zahlung, mit dem alle leben können.

Ach übrigens:
Lieferung auf Rechnung wäre eine Garantie, sehr schnell Insolvenz anmelden zu müssen.

GKr
Menü
[2.1] spl antwortet auf GKr
25.10.2004 21:03
Benutzer GKr schrieb:
Ein Hoch auf diese jetzt noch einmal von der RegTP bestätigten Verpflichtung zur Erhebung der persönlichen Daten beim Kauf auch einer Handy Prepaid Card.

Das gilt laut § 111 TKG (bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/__111.html) nur, wenn dabei Rufnummern oder Anschlüsse vergeben werden. Das ist beim Kauf eines Prepaid-Handys der Fall, beim Kauf einer reinen Calling Card hingegen nicht. Etwas anderes hat die RegTP meines Wissens auch nie behauptet.

spl
Menü
[2.1.1] GKr antwortet auf spl
25.10.2004 21:06
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Ein Hoch auf diese jetzt noch einmal von der RegTP bestätigten Verpflichtung zur Erhebung der persönlichen Daten beim Kauf auch einer Handy Prepaid Card.

Das gilt laut § 111 TKG
(bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/__111.html) nur, wenn dabei Rufnummern oder Anschlüsse vergeben werden. Das ist beim Kauf eines Prepaid-Handys der Fall, beim Kauf einer reinen Calling Card hingegen nicht. Etwas anderes hat die RegTP meines Wissens auch nie behauptet.

Auch ich habe nichts anderes behauptet und schrieb ausdrücklich "Handy Prepaid Card" - deutlicher geht es wohl kaum. Meine Aussage bezog sich auf den Kauf von Mobilfunk-Karten, über die der Missbrauch der Calling Card erfolgte. Der aus o.g. Grund zurück verfolgbar war. Was ich positiv bewerte.

GKr

spl
Menü
[2.1.1.1] spl antwortet auf GKr
25.10.2004 21:45
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Ein Hoch auf diese jetzt noch einmal von der RegTP bestätigten Verpflichtung zur Erhebung der persönlichen Daten beim Kauf auch einer Handy Prepaid Card.

Das gilt nur, wenn dabei Rufnummern oder Anschlüsse vergeben werden. Das ist beim Kauf eines Prepaid-Handys der Fall, beim Kauf einer reinen Calling Card hingegen nicht.
>
Auch ich habe nichts anderes behauptet

Schon klar. Erstaunlich, dass Comnet trotzdem Vorkasse-Bestellungen ohne Adresse regelmäßig storniert. Gibt man eine Fantasieadresse ein, geht's hingegen.

spl
Menü
[2.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
25.10.2004 21:52
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Ein Hoch auf diese jetzt noch einmal von der RegTP bestätigten Verpflichtung zur Erhebung der persönlichen Daten beim Kauf auch einer Handy Prepaid Card.

Das gilt nur, wenn dabei Rufnummern oder Anschlüsse vergeben werden. Das ist beim Kauf eines Prepaid-Handys der Fall, beim Kauf einer reinen Calling Card hingegen nicht.
>
Auch ich habe nichts anderes behauptet

Schon klar. Erstaunlich, dass Comnet trotzdem Vorkasse-Bestellungen ohne Adresse regelmäßig storniert. Gibt man eine Fantasieadresse ein, geht's hingegen.

spl

Ach, das ist falsch. Wenn ein Kunde per Vorauskasse bezahlen will, braucht er überhaupt keine Anschrift angeben. Name und Email-Adresse reichen aus.
Lesen Sie die Zeitschrift Guter Rat? Wahrscheinlich nicht.
Da können Sie sich zur Zeit sogar kostenlos 1 EUR Cards holen über eine gemeinsame Aktion.
Viel Spass dabei - so können Sie mal kostenlos telefonieren und der Geldbeutel wird geschont.

GKr
Menü
[2.1.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
25.10.2004 22:48
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Schon klar. Erstaunlich, dass Comnet trotzdem Vorkasse-Bestellungen ohne Adresse regelmäßig storniert.
Gibt man eine Fantasieadresse ein, geht's hingegen.

Ach, das ist falsch. Wenn ein Kunde per Vorauskasse bezahlen will, braucht er überhaupt keine Anschrift angeben. Name und Email-Adresse reichen aus.

--- HIER BEGINNT DIE WEITERGELEITETE NACHRICHT --------------
Betreff: Stornierung Ihrer Bestellung CC0731-3685
Datum: Sun, 1 Aug 2004 13:45:13 +0200
Von: info@comnet-online.de
An: ...



Sehr geehrter Herr ...,
wir bestätigen die Stornierung der

Bestellung Nr. CC0731-3685.

Folgende Seriennummer(n) wurden gelöscht:

110.002.000.463


Mit freundlichem Gruss
i.A. Beatrice André
Comnet Customer Support
--- ENDE DER WEITERGELEITETEN NACHRICHT-----------------------

--- HIER BEGINNT DIE WEITERGELEITETE NACHRICHT --------------Betreff: Ihre Calling Card-Bestellung
Datum: Sat, 22 May 2004 08:13:26 +0200
Von: g.kraus@comnet-online.de
An: ...


Guten Morgen,
Sie haben bei Ihrer Bestellung im www.CallingCardShop.de das Formular
nicht korrekt ausgefüllt. Ich musste Ihre Bestellung deshalb stornieren.
Überweisen Sie also kein Geld, sollte dies schon geschehen sein, werden
wir den Betrag zurück überweisen. Sie können jederzeit im o.a. Shop
einen neue, komplett eingetragene Bestellung durchführen.


Mit freundlichem Gruss
i.A. Beatrice André
Customer Support
--- ENDE DER WEITERGELEITETEN NACHRICHT-----------------------

Lesen Sie die Zeitschrift Guter Rat? Wahrscheinlich nicht. Da können Sie sich zur Zeit sogar kostenlos 1 EUR Cards holen über eine gemeinsame Aktion.
Viel Spass dabei - so können Sie mal kostenlos telefonieren und der Geldbeutel wird geschont.

Besten Dank für die wiederholte Werbung. (Merkwürdig, bei anderen Anbietern regt er sich mindestens einmal die Woche darüber auf, dass sie Teltarif als Plattform für ihre Werbung nutzen, https://www.teltarif.de/forum/s15219/2-1.html). Bis ich eine ausländische Comnet-Einwahlnummer gefunden habe, die funktioniert, ist das Guthaben aber wahrscheinlich wieder verfallen.

spl
Menü
[2.2] comedian antwortet auf GKr
25.10.2004 21:04
Benutzer GKr schrieb:
Lieferung auf Rechnung wäre eine Garantie, sehr schnell Insolvenz anmelden zu müssen.
Trotzdem gibt es im Internet Unternehmen, bei denen man auf Rechnung zahlen kann (zB WoltersKluwer Deutschland, ein Wissens- und Informationsdienstleister mit den Kernkompetenzen Recht, Wirtschaft und Steuern).
http://www.wolterskluwer.de/wkdweb/home.nsf/webframe.html
Gruß
Comedian
Menü
[2.2.1] GKr antwortet auf comedian
25.10.2004 21:10
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Lieferung auf Rechnung wäre eine Garantie, sehr schnell Insolvenz anmelden zu müssen.
Trotzdem gibt es im Internet Unternehmen, bei denen man auf Rechnung zahlen kann (zB WoltersKluwer Deutschland, ein Wissens- und Informationsdienstleister mit den Kernkompetenzen Recht, Wirtschaft und Steuern).
http://www.wolterskluwer.de/wkdweb/home.nsf/webframe.html
Gruß
Comedian

Ich bin davon überzeugt, dass es produktabhängig und somit zielgruppenabhängig ist. Die von Dir genannten Zielgruppen scheinen dann eine eindeutig bessere Zahlungsmoral zu haben und auch das Produkt verflüchtigt sich nicht ganz so schnell wie ein Telefonminuten-Guthaben, das längst vertelefoniert sein kann, wenn die Rechnung noch nicht einmal überfällig ist.
Im Calling Card-Bereich wäre eine Zahlungsmöglichkeit nach Rechnungszusendung einfach nicht möglich.

GKr
Menü
[2.2.1.1] spl antwortet auf GKr
25.10.2004 21:25
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
[auf Rechnung zahlen]

Ich bin davon überzeugt, dass es produktabhängig und somit zielgruppenabhängig ist.

Vielleicht sehen Comnets Kunden die Bestellbestätigung nicht als verbindliche Vertragsannahme an. Was Comnet ja auch nicht tut.

spl
Menü
[2.2.1.1.1] GKr antwortet auf spl
25.10.2004 21:30
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
[auf Rechnung zahlen]

Ich bin davon überzeugt, dass es produktabhängig und somit zielgruppenabhängig ist.

Vielleicht sehen Comnets Kunden die Bestellbestätigung nicht als verbindliche Vertragsannahme an. Was Comnet ja auch nicht tut.

spl

Wir lehnen im Einzelfall Kunden ab, ja, das stimmt durchaus.
Wir haben sogar schon Kunden einseitig gekündigt und deren CLI für die Nutzung unserer CbC-Nummer 01088 gesperrt.
Und wir stornieren bisweilen auch Calling Card-Bestellungen.
Das stimmt.

GKr
Menü
[2.2.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
25.10.2004 21:36
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Vielleicht sehen Comnets Kunden die Bestellbestätigung nicht als verbindliche Vertragsannahme an. Was Comnet ja auch nicht tut.

Wir lehnen im Einzelfall Kunden ab, ja, das stimmt durchaus.

Comnet beschließt also nach Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags, einen Kunden abzulehnen? Auf der Bestellseite heißt es: "Der Kaufvertrag kommt mit dem Versenden unserer Bestellbestätigung zustande."

Dann wundert es mich nicht, dass die Kunden ihrerseits vertragsbrüchig werden.

spl
Menü
[2.2.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
25.10.2004 21:42
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Vielleicht sehen Comnets Kunden die Bestellbestätigung nicht als verbindliche Vertragsannahme an. Was Comnet ja auch nicht tut.

Wir lehnen im Einzelfall Kunden ab, ja, das stimmt durchaus.

Comnet beschließt also nach Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags, einen Kunden abzulehnen? Auf der Bestellseite heißt es: "Der Kaufvertrag kommt mit dem Versenden unserer Bestellbestätigung zustande."

Dann wundert es mich nicht, dass die Kunden ihrerseits vertragsbrüchig werden.

spl

Geben Sie jetzt eine juristische Beurteilung ab?
Sind Sie ausgebildeter Jurist?
Dann wäre Ihr juristischer Rat sicher wertvoll - in diesem Falle: Ein herzliches Dankeschön.

GKr
Menü
[2.2.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
25.10.2004 21:56
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Comnet beschließt also nach Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags, einen Kunden abzulehnen? Auf der Bestellseite heißt es: 'Der Kaufvertrag kommt mit dem Versenden unserer Bestellbestätigung zustande.'

Dann wundert es mich nicht, dass die Kunden ihrerseits vertragsbrüchig werden.

Geben Sie jetzt eine juristische Beurteilung ab?

Wenn ihr doch selbst schreibt, dass der Kaufvertrag mit dem Versand der Bestellbestätigung zustande kommt, ist doch eindeutig, wann der Vertrag zustande kommt.

Sind Sie ausgebildeter Jurist?

Jep, für die Beantwortung der oben genannte Frage genügt allerdings ein IQ oberhalb von 70. In Anbetracht deines Berufs unterstelle ich dir diesen mal. :)

spl
Menü
[2.2.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
25.10.2004 22:00
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Comnet beschließt also nach Zustandekommen eines verbindlichen Vertrags, einen Kunden abzulehnen? Auf der Bestellseite heißt es: 'Der Kaufvertrag kommt mit dem Versenden unserer Bestellbestätigung zustande.'

Dann wundert es mich nicht, dass die Kunden ihrerseits vertragsbrüchig werden.

Geben Sie jetzt eine juristische Beurteilung ab?

Wenn ihr doch selbst schreibt, dass der Kaufvertrag mit dem Versand der Bestellbestätigung zustande kommt, ist doch eindeutig, wann der Vertrag zustande kommt.

Sind Sie ausgebildeter Jurist?

Jep, für die Beantwortung der oben genannte Frage genügt allerdings ein IQ oberhalb von 70. In Anbetracht deines Berufs unterstelle ich dir diesen mal. :)

spl

Seit wann Duzen wir uns denn?
Das möchte ich bitte nicht. Ich bin da wählerisch.

Ich wünsche noch einen angenehmen Abend.

GKr
Menü
[2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
25.10.2004 22:40
Benutzer GKr schrieb:
Seit wann Duzen wir uns denn?

Ist üblich, siehe einklich.net/usenet/rules.htm.

Das möchte ich bitte nicht. Ich bin da wählerisch.

In Ordnung, ich versuche daran zu denken. Kein weiterer Kommentar zum Thema? Schade, hätte mich interessiert.

spl
Menü
[2.2.2] spl antwortet auf comedian
25.10.2004 21:20
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Lieferung auf Rechnung wäre eine Garantie, sehr schnell Insolvenz anmelden zu müssen.
>
Trotzdem gibt es im Internet Unternehmen, bei denen man auf Rechnung zahlen kann (zB WoltersKluwer Deutschland, ein Wissens- und Informationsdienstleister mit den Kernkompetenzen Recht, Wirtschaft und Steuern).

Ebenso Buch.de, dem immerhin zweitgrößten Internet-Buchhändler Deutschlands, weswegen ich z.B. dort lieber bestelle als bei Amazon.

spl