Guten Tag, Onkel Gregor,
Interessante Aussagen und fernab des Themas. Keine Angst, Du bist nicht der Einzige, der eine simple Meldung zu Hilfe nehmend den großen Weltschmerz pallierst.
Nun zu Deinen Aussagen:
ad 1.) Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Einige gewerbliche (15/23 EStG) Ebay-Verkäufer haben -bewußt oder unbewußt- versäumt Gewinne/Überschüße aus diesen Verkäufen in der jeweiligen Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Das gleiche gilt für die USt sowie die GewSt. Das führt zu einer Besteuerungs-un-gerechtigkeit, zum anderen zu Steuerausfällen. Die Aufgabe von Herrn Eichel ist es, in solchen Fällen geeignete Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und/oder -verkürzung zu ergreifen. Hierzu gehört auch der XSpider, den es so ungfähr schon seit zwei oder drei Jahren gibt. Ein weiteres tolles Tool heißt BINGO, um den Datenabgleich der CPD-Konten der Banken auf Schwarzgeldtransfers abzustimmen.
ad 2.) Wenn Dir bekannt ist, dass das Bankgeheimnis fällt, dann regiere (endlich).
Mir ist bekannt, daß das Bankgeheimnis bereits gefallen ist. Das BMF plant, den einfachen Einkommensteuerfall (Anlagen N und KAP) mit Zusendung von vorausgefüllten Formularen an den jeweiligen Steuerpflichtigen zu beschleunigen.
Ein weiteres Indiz ist der Abgleich von Freistellungsaufträgen im Verbund mit Bafög-Anträgen ab dem Jahr 2000.
ad 3.) Solltest Du Dich aufgrund der zunehmende Kontrolle hier nicht mehr wohlfühlen, hast Du im Rahmen der Demokratie ein bestimmtes Recht, dessen Nutzung ich Dir sehr ans Herz lege.
Andernfalls bleibt auch hier Deine Reaktion zum Beispiel nach Österreich zu gehen: Funktionierendes Bankgeheimnis, geringe Kriminalitätsrate, abschmelzende statt zunehmende staatliche Lenkung mit einhergehender sinkender Staatsquote.
Dafür mußt Du aber österreichisch beherschen ...
Servus
iwir
Benutzer onkel gregor schrieb:
Benutzer btx schrieb:
"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt .....nachhaltige Tätigkeit ....
Erzielung von Einnahmen (auch ohne Gewinnabsicht) ´......"
- §2
Abs1 S1,S2 UStG 2002.
Also - im Prinzip Auslegungssache - theoretisch dürfte das Finanzamt schon bei 30-50 positiven Bewertungen im Jahr aus Verkäufen zuschlagen !! Nachhaltigkeit und Erzielung von Einnahmen sind gegeben !!!
Da es aber im Einzelfall schwierig sein wird, jeden einzelnen Privatverkäufer zu verfolgen, wäre eine Art Quellensteuer (also
direkt bei eBay) viel einfacher ..... und es ist die Frage der
Zeit, bis es kommt ......
Ooooops - hoffentlich liest Eichel unser Teltarif Forúm nicht mit ;-))
So ganz "spaßig" ist das gar nicht.
Eichel bzw. seine Untergebenen - die Finanzämter - haben Internetexperten angeheuert, die eBay systematisch nach eBayverkäufern durchforsten, die ihre Gewinne nicht in der Steuererklärung angeben...
Und dieses Prozedere wird immer schlimmer - das Bankgeheimnis wird es gegenüber dem FA bald nicht mehr geben und durch die permante größer werdende Bewchung ( Abhören von Telefonaten usw. ) werden wir uns in Deutschland bald wie im BigBrother - Haus fühlen...