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Anwalt des Schmuckhändlers?


29.09.2004 18:30 - Gestartet von Alexda
Der Schmuckhändler sollte mal seinen Anwalt verklagen. Das war ja wohl klar, dass das so ausgeht.
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[1] Dotty234 antwortet auf Alexda
03.11.2004 11:51
Benutzer Alexda schrieb:
Der Schmuckhändler sollte mal seinen Anwalt verklagen. Das war ja wohl klar, dass das so ausgeht.

So klar war das überhaupt nicht. Und leider ist das Urteil so ausgegangen. Wenn der BGH dagegen festgestellt hätte, dass ebay Versteigerungen wären, hätte er ggü. ebay viel weitergehende Rechte -sprich, ebay könnte sich nicht mehr auf "Wir haben gar nichts damit zu tun, was bei uns passiert".

So werden auf ebay halt weiter massenhaft "Privatverkäufer" auftreten, die ganze Wagenladungen an Digitalkameras verscheuern.
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[1.1] sogenannte Privatverkäufer bei Ebay
Alexda antwortet auf Dotty234
03.11.2004 12:08
Benutzer Dotty234 schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Der Schmuckhändler sollte mal seinen Anwalt verklagen. Das war ja wohl klar, dass das so ausgeht.

So klar war das überhaupt nicht. Und leider ist das Urteil so ausgegangen. Wenn der BGH dagegen festgestellt hätte, dass ebay Versteigerungen wären, hätte er ggü. ebay viel weitergehende Rechte -sprich, ebay könnte sich nicht mehr auf "Wir haben gar nichts damit zu tun, was bei uns passiert".

So werden auf ebay halt weiter massenhaft "Privatverkäufer" auftreten, die ganze Wagenladungen an Digitalkameras verscheuern.

An echte Versteigerungen werden aber sehr hohe Standards gelegt. Die kann man per Internet gar nicht erfüllen.

Um gegen die sogenannten Privatverkäufer vorzugehen, braucht es gar nicht viel andere Rechtsprechung. Da müsste nur mal Gewerbeaufsicht oder Finanzamt ein bisschen im Ebay blättern.

Ansonsten kann man den Kunden, die gerne ein Rückgaberecht hätten, nur raten, mal zu sehen, ob der Verkäufer wirklich privat ist. Wenn der massenweise handelt ist das gewerblich und der Kunde hat alle Verbraucherrechte.