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Nein, nicht dasselbe


26.12.2006 16:29 - Gestartet von goo

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.
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[1] helltwin antwortet auf goo
26.12.2006 23:16
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Gruß, Carsten
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[1.1] siegenlester antwortet auf helltwin
28.12.2006 11:55
Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch er das Recht auf einen Zeugen hat.

Unwarscheinlich - weil die Polizei damit einen Verfahrensfehler begründet den sie im Zweifel bereuen wird.
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[1.1.1] Oetker antwortet auf siegenlester
28.12.2006 12:09
Benutzer siegenlester schrieb:
Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Unwarscheinlich - weil die Polizei damit einen Verfahrensfehler begründet den sie im Zweifel bereuen wird.

Auf dem Protokoll, dass Du unterschreibst, sind die Felder "Die Hinzuziehung von Zeugen wurde nicht gewünscht" und "Der Durchsuchung wurde zugestimmt" bereits mit Schreibmaschine angekreuzt. So einfach ist das.
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[1.1.1.1] Easy30519 antwortet auf Oetker
28.12.2006 12:22
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...
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[1.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf Easy30519
28.12.2006 13:06
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Hallo,

im Hinblick auf ihre "Funktionseliten" wäre ein Staat wie die 2. deutsche Republik in ihrem heutigen Zustand im antiken Griechenland wohl unter dem Begriff "Ochlokratie" geführt worden. Nach heutigen Maßstäben ist sie in ihrem augenblicklichen Zustand irgendwo zwischen einem Gängelungsstaat nach Vorbild des schwedischen Volksheims und einer rotgrünen Luxus-DDR anzusiedeln.

Gruß Müller2
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[1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Müller2
28.12.2006 13:42
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts
mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Hallo,

im Hinblick auf ihre "Funktionseliten" wäre ein Staat wie die 2. deutsche Republik in ihrem heutigen Zustand im antiken Griechenland wohl unter dem Begriff "Ochlokratie" geführt worden. Nach heutigen Maßstäben ist sie in ihrem augenblicklichen Zustand irgendwo zwischen einem Gängelungsstaat nach Vorbild des schwedischen Volksheims und einer rotgrünen Luxus-DDR anzusiedeln.

Gruß Müller2

So ähnlich sehe ich es auch.

peso
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[1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf Easy30519
28.12.2006 13:41
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Vielleicht solltest Du mal woanders hinziehen.

peso
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[1.1.1.1.2.1] GKr antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 14:01
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts
mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Vielleicht solltest Du mal woanders hinziehen.

peso

Wohin?
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[1.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf GKr
28.12.2006 14:42
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts
mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Vielleicht solltest Du mal woanders hinziehen.

peso

Wohin?

Da, wo es kein Fernsehen, Radio, Internet etc. gibt. Einige Orte in Pakistan sollen dafür prädestiniert sein.

peso
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[1.1.1.1.2.1.1.1] GKr antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 15:11
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts
mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Vielleicht solltest Du mal woanders hinziehen.

peso

Wohin?

Da, wo es kein Fernsehen, Radio, Internet etc. gibt. Einige Orte in Pakistan sollen dafür prädestiniert sein.

peso

Ah ja.
Pakistan muß hochinteressant sein.
Aber als Deutscher möchte ich denn doch lieber in der Heimat bleiben und darauf hoffen, daß wir irgenwann zu meinen Lebzeiten noch einmal eine wirkliche Nation werden.
Eigentlich arbeiten dem ja alle zu.

Sind die Tornados eigentlich schon in Süd-Afghanistan und verteidigen dort unser schönes Deutschland, wie es das Grundgesetz vorsieht?

Noch eine Frage an die Staatskundler:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1] klappehalten antwortet auf GKr
28.12.2006 15:33
Benutzer GKr schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Moin!

Genau, was schützt eigentlich der Verfassungsschutz? ;-)

Grüße
kh
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf klappehalten
28.12.2006 15:36
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Moin!

Genau, was schützt eigentlich der Verfassungsschutz? ;-)

Unsere "Verfassungsgebenden Organe" und deren Nutzniesser.

peso

Grüße
kh
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 15:46
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Moin!

Genau, was schützt eigentlich der Verfassungsschutz? ;-)

Unsere "Verfassungsgebenden Organe" und deren Nutzniesser.

peso

Joh, das war jetzt der Brüller des Tages :-)
Sehr gut formuliert.

GKr

Grüße
kh
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.2] GKr antwortet auf klappehalten
28.12.2006 15:40
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Moin!

Genau, was schützt eigentlich der Verfassungsschutz? ;-)

Grüße
kh

Vielleicht die Verfassung der Siegermächte des letzten Weltkrieges? Oder die EU-Verfassung? Ach nein, die gibt's ja auch nicht.

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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1] klappehalten antwortet auf GKr
01.01.2007 15:34
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Moin!

Genau, was schützt eigentlich der Verfassungsschutz? ;-)

Grüße
kh

Vielleicht die Verfassung der Siegermächte des letzten Weltkrieges? Oder die EU-Verfassung? Ach nein, die gibt's ja auch nicht.


Eventuell hätten sie gestern meine Verfassung schützen sollen, denn die ist heute nicht die beste. Trotsdem - ich wünsche allen ein gesundes Jahr 2007!

Grüße
kh
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1.1] Müller2 antwortet auf klappehalten
01.01.2007 15:42
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Moin!

Genau, was schützt eigentlich der Verfassungsschutz? ;-)

Grüße
kh

Vielleicht die Verfassung der Siegermächte des letzten Weltkrieges? Oder die EU-Verfassung? Ach nein, die gibt's ja
auch nicht.


Eventuell hätten sie gestern meine Verfassung schützen sollen, denn die ist heute nicht die beste. Trotsdem - ich wünsche allen ein gesundes Jahr 2007!

Grüße
kh

Hallo,

so etwas zu hören, macht mich einfach (ver)fassungslos. ;)

Gruß Müller2
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[1.1.1.1.2.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf GKr
28.12.2006 15:34
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts
mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Vielleicht solltest Du mal woanders hinziehen.

peso

Wohin?

Da, wo es kein Fernsehen, Radio, Internet etc. gibt. Einige Orte in Pakistan sollen dafür prädestiniert sein.

peso

Ah ja.
Pakistan muß hochinteressant sein.
Aber als Deutscher möchte ich denn doch lieber in der Heimat bleiben und darauf hoffen, daß wir irgenwann zu meinen Lebzeiten noch einmal eine wirkliche Nation werden.
Eigentlich arbeiten dem ja alle zu.

Sind die Tornados eigentlich schon in Süd-Afghanistan und verteidigen dort unser schönes Deutschland, wie es das Grundgesetz vorsieht?

Ich rate zum Lesen des Romans "Der Afghane".

peso



Noch eine Frage an die Staatskundler:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr
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[1.1.1.1.2.1.1.1.2.1] GKr antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 15:45
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Easy30519 schrieb:
Ich habe zufällig mal eine solche Durchsuchung miterlebt. Wer meint, daß er in einem Rechtsstaat lebt, der soll weiter träumen. Auch von Demokratie ist in diesem BRD-System nichts
mehr zu sehen.
Der Polizeistaat lebt und die Zustände sind inzwischen schlimmer als in der DDR.
Wer noch glaubt er wäre hier "frei", der hat die Augen noch nicht geöffnet und wird sich auch niemals dagegen zur Wehr setzen.

Orwell läßt grüßen...

Vielleicht solltest Du mal woanders hinziehen.

peso

Wohin?

Da, wo es kein Fernsehen, Radio, Internet etc. gibt. Einige Orte in Pakistan sollen dafür prädestiniert sein.

peso

Ah ja.
Pakistan muß hochinteressant sein.
Aber als Deutscher möchte ich denn doch lieber in der Heimat bleiben und darauf hoffen, daß wir irgenwann zu meinen Lebzeiten noch einmal eine wirkliche Nation werden.
Eigentlich arbeiten dem ja alle zu.

Sind die Tornados eigentlich schon in Süd-Afghanistan und verteidigen dort unser schönes Deutschland, wie es das Grundgesetz vorsieht?

Ich rate zum Lesen des Romans "Der Afghane".

peso

Frage:
Pervertiert unsere Gesellschaft nicht, indem sie regelmäßig epische Dramen als Roman oder Film kommerziell verwerten zu solchen Katastrophen?

Ganz im ernst:
Dieser Tage kommt "Tsunami" der Film.
Gleiches gab es schon zu 9/11 und anderen.

Verkauft wird es dann als "Unterhaltungslektüre", richtig?

GKr




Noch eine Frage an die Staatskundler:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr
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[1.1.1.1.2.1.1.1.3] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 16:02

einmal geändert am 28.12.2006 16:06
Noch eine Frage an die Staatskundler:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

>besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie
das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG (der aufgrund >seiner Unfehlbarkeit ja zumindest schon mit dem Papst auf >einer Stufe steht) und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2
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[1.1.1.1.2.1.1.1.3.1] GKr antwortet auf Müller2
28.12.2006 16:04
Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?


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[1.1.1.1.2.1.1.1.3.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 16:08
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und
einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?

Hallo,

das würde uns nicht viel nützen, ich empfehle hierzu die Lektüre der von mir bereits erwähnten "Feindstaatenklausel" der UN-Charta.

Gruß Müller2


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[1.1.1.1.2.1.1.1.3.1.1.1] GKr antwortet auf Müller2
28.12.2006 16:11
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?

Hallo,

das würde uns nicht viel nützen, ich empfehle hierzu die Lektüre der von mir bereits erwähnten "Feindstaatenklausel" der UN-Charta.

Gruß Müller2


Dazu kann ich mangels entsprechender Bildung gar nichts sagen.
Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Wo sind sie - die Teltarif-Forum-Rechtsgelehrten?

GKr
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[…1.1.1.2.1.1.1.3.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 16:17
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?

Hallo,

das würde uns nicht viel nützen, ich empfehle hierzu die Lektüre der von mir bereits erwähnten
"Feindstaatenklausel" der
UN-Charta.

Gruß Müller2


Dazu kann ich mangels entsprechender Bildung gar nichts sagen. Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Wo sind sie - die Teltarif-Forum-Rechtsgelehrten?

GKr

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

Gruß Müller2
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[…1.1.2.1.1.1.3.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf Müller2
28.12.2006 16:39
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?

Hallo,

das würde uns nicht viel nützen, ich empfehle hierzu die Lektüre der von mir bereits erwähnten
"Feindstaatenklausel" der
UN-Charta.

Gruß Müller2


Dazu kann ich mangels entsprechender Bildung gar nichts sagen.
Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Wo sind sie - die Teltarif-Forum-Rechtsgelehrten?

GKr

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

Gruß Müller2

Also müssen wir keine erneute Besetzung des Rheinlandes befürchten. Das ist gut.
Also steht der von mir favorisierten Achse: Frankreich, Deutschland, Russland doch eigentlich nichts mehr im Wege.
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[…1.2.1.1.1.3.1.1.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 16:45
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?

Hallo,

das würde uns nicht viel nützen, ich empfehle hierzu die Lektüre der von mir bereits erwähnten
"Feindstaatenklausel" der
UN-Charta.

Gruß Müller2


Dazu kann ich mangels entsprechender Bildung gar nichts sagen.
Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Wo sind sie - die Teltarif-Forum-Rechtsgelehrten?

GKr

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

Gruß Müller2

Also müssen wir keine erneute Besetzung des Rheinlandes befürchten. Das ist gut.
Also steht der von mir favorisierten Achse: Frankreich, Deutschland, Russland doch eigentlich nichts mehr im Wege.

Hallo,

wieso nicht? Wenn die Franzosen auf die Idee kämen das Rheinland zu besetzen, würde sich ihnen zumindest keine UNO entgegenstellen. Besonders pikant wird das ganze übrigens wenn man bedenkt, daß die nach dem notorischen Zahlungsverweigerer USA die größten Finanziers dieses korrupten Sauhaufens die "Feindstaaten" Japan und Deutschlannd sind.

Gruß Müller2
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[…2.1.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf Müller2
28.12.2006 16:52
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert, sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung, durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten ???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?

Hallo,

das würde uns nicht viel nützen, ich empfehle hierzu die Lektüre der von mir bereits erwähnten
"Feindstaatenklausel" der
UN-Charta.

Gruß Müller2


Dazu kann ich mangels entsprechender Bildung gar nichts sagen.
Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Wo sind sie - die Teltarif-Forum-Rechtsgelehrten?

GKr

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

Gruß Müller2

Also müssen wir keine erneute Besetzung des Rheinlandes befürchten. Das ist gut.
Also steht der von mir favorisierten Achse: Frankreich, Deutschland, Russland doch eigentlich nichts mehr im Wege.

Hallo,

wieso nicht? Wenn die Franzosen auf die Idee kämen das Rheinland zu besetzen, würde sich ihnen zumindest keine UNO entgegenstellen. Besonders pikant wird das ganze übrigens wenn man bedenkt, daß die nach dem notorischen Zahlungsverweigerer USA die größten Finanziers dieses korrupten Sauhaufens die "Feindstaaten" Japan und Deutschlannd sind.

Gruß Müller2

Ich glaube, die Franzosen und die Deutschen haben nach den vielen Kriegen gut gelernt, miteinander umzugehen. Und immerhin bewahrt sich Frankreich traditionell noch eine größere Eigenstaatlichkeit als Deutschland - genau wie die Engländer. Aber die hatten eh immer nur ihre eigenen Interessen.

Doch, mit Frankreich käme man klar.
Würde Deutschland aus der EU austreten, würde Frankreich folgen.

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[…1.1.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 17:06
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:
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Benutzer Müller2 schrieb:
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Benutzer Müller2 schrieb:
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Benutzer Müller2 schrieb:
Noch eine Frage an die Staatskundler: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung (die wir nicht haben)?

GKr

Hallo,

besonders komisch wird es, wenn ein explizites Provisorium
wie das Grundgesetz nicht nur bald sechs Jahrzehnete andauert,
sondern auch noch mit "Ewigkeitsgarantien" (Art.79 GG) bewehrt wird . Ich warte eigentlich nur noch auf eine GG-Änderung,
durch die der Präsident des BVG und der SPD-Vorsitzende
formal zu Göttern erklärt werden. Aber möglicherweise würde man dadurch auch in Konflikt mit der Religionsfreiheit geraten
???

Gruß Müller2

Haben wir denn wenigstens mittlerweile Friedensverträge mit diesen Nationen, in deren Auftrag wir nun unsere deutschen Soldaten im Ausland kämpfen lassen?

Hallo,

das würde uns nicht viel nützen, ich empfehle hierzu die Lektüre der von mir bereits erwähnten "Feindstaatenklausel" der
UN-Charta.

Gruß Müller2


Dazu kann ich mangels entsprechender Bildung gar nichts sagen.
Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Wo sind sie - die Teltarif-Forum-Rechtsgelehrten?

GKr

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

Gruß Müller2

Also müssen wir keine erneute Besetzung des Rheinlandes befürchten. Das ist gut.
Also steht der von mir favorisierten Achse: Frankreich, Deutschland, Russland doch eigentlich nichts mehr im Wege.

Hallo,

wieso nicht? Wenn die Franzosen auf die Idee kämen das Rheinland zu besetzen, würde sich ihnen zumindest keine UNO entgegenstellen. Besonders pikant wird das ganze übrigens wenn
man bedenkt, daß die nach dem notorischen
Zahlungsverweigerer USA die größten Finanziers dieses korrupten Sauhaufens die "Feindstaaten" Japan und Deutschlannd sind.

Gruß Müller2

Ich glaube, die Franzosen und die Deutschen haben nach den vielen Kriegen gut gelernt, miteinander umzugehen. Und immerhin bewahrt sich Frankreich traditionell noch eine größere Eigenstaatlichkeit als Deutschland - genau wie die Engländer. Aber die hatten eh immer nur ihre eigenen Interessen.

Doch, mit Frankreich käme man klar.
Würde Deutschland aus der EU austreten, würde Frankreich folgen.


Hallo,

ich glaube, von allen europäischen Ländern hat Frankreich die Bismarck´sche Weisheit, daß "Staaten keine Freunde sondern nur Interessen" haben am besten verinnerlicht. Ich habe überhaupt nichts dagegen einzuwenden, eng mit Frankreich zusammenzuarbeiten, denn sicherlich überschneiden sich unsere Interssen in vielen Bereichen. Bei Interessengegensätzen kann man den Franzosen jedoch deshalb trotz allem eher auf die lupenreinen Demokraten aus Moskau setzen. Die haben auch erkannt wie gut Deutschland und Rußland einander ergänzen. Außerdem eint uns die traditionelle Abneigung des Westens gegen beide Länder.

Gruß Müller2
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[…1.1.1.2.1.1.1.3.1.1.1.2] spl antwortet auf GKr
28.12.2006 16:45
Benutzer GKr schrieb:
Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Ihre Kanzlei wird Ihnen Ihre rechtstheoretischen und -philosophischen Fragen für 200 Euro Stundenhonorar sicher gern beantworten.

spl
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[…1.1.2.1.1.1.3.1.1.1.2.1] GKr antwortet auf spl
28.12.2006 16:55
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Was mir aber auffällt, ist, daß die Rechtsbewanderten, die hier bisweilen zu weit marginaleren Fragen Stellung beziehen, sich nicht vehement auf diese ihre Möglichkeit stürzen, endlich einmal ein anspruchsvolles Problem juristisch zu erklären.

Ihre Kanzlei wird Ihnen Ihre rechtstheoretischen und -philosophischen Fragen für 200 Euro Stundenhonorar sicher gern beantworten.

spl

Ach, solche Stundensätze haben die dort leider nicht.
Und daß sich deutsche Rechtsgelehrte zu diesem Thema nicht äußern, kann ich verstehen. Das wäre in Bezug auf die eigene Karriere sicher nicht opportun, richtig?

GKr
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[…1.2.1.1.1.3.1.1.1.2.1.1] spl antwortet auf GKr
28.12.2006 17:22
Benutzer GKr schrieb:
Und daß sich deutsche Rechtsgelehrte zu diesem Thema nicht äußern, kann ich verstehen. Das wäre in Bezug auf die eigene Karriere sicher nicht opportun, richtig?

Primär wäre es wohl in Bezug auf das zu erwartende Aufwand-/Nutzenverhältnis nicht opportun.

Was ist denn nun eigentlich konkret Ihre Frage?

spl
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[…2.1.1.1.3.1.1.1.2.1.1.1] GKr antwortet auf spl
28.12.2006 17:28
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Und daß sich deutsche Rechtsgelehrte zu diesem Thema nicht äußern, kann ich verstehen. Das wäre in Bezug auf die eigene Karriere sicher nicht opportun, richtig?

Primär wäre es wohl in Bezug auf das zu erwartende Aufwand-/Nutzenverhältnis nicht opportun.

Was ist denn nun eigentlich konkret Ihre Frage?

spl

Nicht "meine" Frage.
Sondern Fragen, die sich im Laufe eines Gedankenaustausches hier mehr zwangsläufig ergeben haben:

Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen Grundgesetz und einer Verfassung? Fangen wir doch damit an.

GKr


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[…1.1.1.3.1.1.1.2.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
28.12.2006 18:58
Benutzer GKr schrieb:
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen Grundgesetz und einer Verfassung?

Und, wie geht der Witz zuende? Spannen Sie uns doch nicht so auf die Folter, sonst können wir heute Nacht nicht schlafen.

spl
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[…1.1.3.1.1.1.2.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
28.12.2006 19:29
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen Grundgesetz und einer Verfassung?

Und, wie geht der Witz zuende? Spannen Sie uns doch nicht so auf die Folter, sonst können wir heute Nacht nicht schlafen.

spl

Zynismus? Steht Ihnen schlecht.
Sie merkten an, was nun eigentlich die Frage sei.
Die habe ich wiederholt, um Ihnen das nachlesen zu ersparen.
Fertig.

Zynismus ist keine Antwort auf meine Frage.
Trotzdem danke für das ehrliche Bemühen.
Wahrscheinlich bleibt einem deutschen Rechtsexperten nichts anderes als ein zynischer Kommentar.

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[…1.3.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf GKr
28.12.2006 20:36
Benutzer GKr schrieb:
Sie merkten an, was nun eigentlich die Frage sei. Die habe ich wiederholt, um Ihnen das nachlesen zu ersparen. Fertig.

Warum soll das Grundgesetz nicht unsere Bundesverfassung sein? Sollte das Bundesverfassungsgericht etwa die ganzen langen Jahre nur Unfug entschieden haben? Ist etwa der Ethik-Codex von Siemens unsere heimliche Verfassung? Oder die Weimarer Reichsverfassung? Die Bismarck'sche Verfassung? Oder die Tagesverfassung? Sagen Sie's mir.

spl
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[…3.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] GKr antwortet auf spl
28.12.2006 22:00
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Sie merkten an, was nun eigentlich die Frage sei. Die habe ich wiederholt, um Ihnen das nachlesen zu ersparen.
Fertig.

Warum soll das Grundgesetz nicht unsere Bundesverfassung sein? Sollte das Bundesverfassungsgericht etwa die ganzen langen Jahre nur Unfug entschieden haben? Ist etwa der Ethik-Codex von Siemens unsere heimliche Verfassung? Oder die Weimarer Reichsverfassung? Die Bismarck'sche Verfassung? Oder die Tagesverfassung? Sagen Sie's mir.

spl

Langsam ausatmen, bitte.
Ich will Ihnen nichts, nur Ihr freundliches Anerbieten einer Antwort wahrnehmen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird eine Verfassung durch die Mehrheit der Mitglieder eines Volkes, organisiert in einem Staatswesen, mehrheitlich angenommen. Im Falle des Grundgesetzes war das aber nicht der Fall, oder? Wurde nicht stattdessen das Grundgesetz von Ministerpräsidenten der Länder in Kraft gesetzt, die wiederum von den westlichen Siegermächten des 2. Weltkrieges eingesetzt worden waren? Und kam nicht das Grundgesetz letztendlich erst auf Druck der westlichen Besatzungsmacht, der VSvA, in der vorliegenden Form zustande?

Weiterhin war das Grundgesetz bei Inkrafttreten 1949 gar nicht ald endgültige Verfassung gedacht, sondern sollte durch eine solche abgelöst werden. Ist das richtig? Was aber nie erfolgte. Oder wurde irgendwann einmal das Grundgesetz offiziell zur Verfassung? Falls ja: Über eine Volksabstimmung? Ich glaube nicht, oder?

Alles etwas verwirrend, finde ich. Genau so verwirrend wie die Tagsache, daß wir bis heute keine Friedensverträge abgeschlossen haben mit denselben Nationen, mit denen wir nun zu einer Union vereinigt werden. Warum eigentlich? Wegen vermeintlicher Reparationsforderungen, die dann zu erwarten wären?

GKr

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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf GKr
28.12.2006 22:54
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Sie merkten an, was nun eigentlich die Frage sei. Die habe ich wiederholt, um Ihnen das nachlesen zu ersparen.
Fertig.

Warum soll das Grundgesetz nicht unsere Bundesverfassung sein?
Sollte das Bundesverfassungsgericht etwa die ganzen langen Jahre nur Unfug entschieden haben? Ist etwa der Ethik-Codex von Siemens unsere heimliche Verfassung? Oder die Weimarer Reichsverfassung? Die Bismarck'sche Verfassung? Oder die Tagesverfassung? Sagen Sie's mir.

spl

Langsam ausatmen, bitte.
Ich will Ihnen nichts, nur Ihr freundliches Anerbieten einer Antwort wahrnehmen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird eine Verfassung durch die Mehrheit der Mitglieder eines Volkes, organisiert in einem Staatswesen, mehrheitlich angenommen. Im Falle des Grundgesetzes war das aber nicht der Fall, oder? Wurde nicht stattdessen das Grundgesetz von Ministerpräsidenten der Länder in Kraft gesetzt, die wiederum von den westlichen Siegermächten des 2. Weltkrieges eingesetzt worden waren? Und kam nicht das Grundgesetz letztendlich erst auf Druck der westlichen Besatzungsmacht, der VSvA, in der vorliegenden Form zustande?

Weiterhin war das Grundgesetz bei Inkrafttreten 1949 gar nicht ald endgültige Verfassung gedacht, sondern sollte durch eine solche abgelöst werden. Ist das richtig? Was aber nie erfolgte. Oder wurde irgendwann einmal das Grundgesetz offiziell zur Verfassung? Falls ja: Über eine Volksabstimmung? Ich glaube nicht, oder?

Alles etwas verwirrend, finde ich. Genau so verwirrend wie die Tagsache, daß wir bis heute keine Friedensverträge abgeschlossen haben mit denselben Nationen, mit denen wir nun zu einer Union vereinigt werden. Warum eigentlich? Wegen vermeintlicher Reparationsforderungen, die dann zu erwarten wären?

GKr


Hallo,

ich würde ja jetzt zur Vorsicht raten um nicht als Verfassungfeind enttarnt zu werden. Da das GG aber ja offensichtlich keine Verfassung ist, besteht wahrscheinlich keine Gefahr. Immer vorausgesetzt der Verfassungsschutz ist über derartig spitzfindige Unterscheidungen hinreichend informiert. Und sollte der nicht eigentlich besser GG-Schutz heißen? wirklich alles mehr als verwirrend. Ich glaube allerdings auf verfassungs-(GG)-rechtlich sicherem Boden zu stehen, wenn ich mit dem Zitat eines Liedes aus der sogenannten
1848-Revolution schließe:

Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland?
Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland?
Wo die Volksvertreter Philister sind
Und die ärgsten Heuler Minister sind
Da ist Vetter Michels Vaterland
Da ist Vetter Michels Vaterland

Gruß Müller2
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf Müller2
29.12.2006 00:02
Benutzer Müller2 schrieb:

ich würde ja jetzt zur Vorsicht raten um nicht als Verfassungfeind enttarnt zu werden. Da das GG aber ja offensichtlich keine Verfassung ist, besteht wahrscheinlich keine Gefahr. Immer vorausgesetzt der Verfassungsschutz ist über derartig spitzfindige Unterscheidungen hinreichend informiert. Und sollte der nicht eigentlich besser GG-Schutz heißen? wirklich alles mehr als verwirrend.

Naja - damals nach dem Krieg wollte man Institutionen mit Doppelbuchstaben tunlichst vermeiden. Kurz davor war ja immer das Doppel-S aktuell und das sollte sich wohl nicht mit einem Doppel-G wiederholen. :->

Ich glaube allerdings auf verfassungs-(GG)-rechtlich sicherem Boden zu stehen, wenn ich mit dem Zitat eines Liedes aus der sogenannten 1848-Revolution schließe:

Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland? Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland?
Wo die Volksvertreter Philister sind
Und die ärgsten Heuler Minister sind
Da ist Vetter Michels Vaterland
Da ist Vetter Michels Vaterland

lol

Zulu
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Müller2 antwortet auf Zulu
29.12.2006 02:01
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Müller2 schrieb:

ich würde ja jetzt zur Vorsicht raten um nicht als Verfassungfeind enttarnt zu werden. Da das GG aber ja offensichtlich keine Verfassung ist, besteht wahrscheinlich keine Gefahr. Immer vorausgesetzt der Verfassungsschutz ist über derartig spitzfindige Unterscheidungen hinreichend informiert. Und sollte der nicht eigentlich besser GG-Schutz
heißen? wirklich alles mehr als verwirrend.

Naja - damals nach dem Krieg wollte man Institutionen mit Doppelbuchstaben tunlichst vermeiden. Kurz davor war ja immer das Doppel-S aktuell und das sollte sich wohl nicht mit einem Doppel-G wiederholen. :->

Ich glaube allerdings auf verfassungs-(GG)-rechtlich sicherem Boden zu stehen, wenn ich mit dem Zitat eines Liedes aus der sogenannten
1848-Revolution schließe:

Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland? Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland?
Wo die Volksvertreter Philister sind
Und die ärgsten Heuler Minister sind
Da ist Vetter Michels Vaterland
Da ist Vetter Michels Vaterland

lol

Zulu


Hallo,

ich hatte ja gedacht, mit diesem Lied auf der sicheren Seite zu sein. Jetzt muß ich allerdings feststellen, daß es von Hoffmann von Fallersleben stammt. Und der hat sich ja bekanntermaßen mit dem "Lied der Deutschen" - von dem manche Teile ja bekanntlich verfehmt sind während andere als Natinalhymne "gebraucht" werden - schon mehr als verdächtig gemacht. Trotzdem wage ich es den gesamten Text zu zitieren.

Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland
sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland

Wo Belagerungszustand ein Recht ist
und das Volk ein gehorsamer Knecht ist
wo die Volksvertreter Philister sind
und die ärgsten Heuler die Minister sind
Da ist Vetter Michels Vaterland
da ist Vetter Michels Vaterland

Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland
sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland

Wo der Allerhöchste nicht Gott ist
und wo Mut und Gesinnung Bankrott ist
wo der Teufel mit Fürsten im Bunde steht
und Einheit und Freiheit zugrunde geht
Da ist Vetter Michels Vaterland
da ist Vetter Michels Vaterland

Sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland
sag wo ist, sag wo ist Vetter Michels Vaterland

Wo das Laster bestirnt und gekrönt ist
wo die Wahrheit verfolgt und verpönt ist
wo nirgends für Freiheit noch Raum ist
wo die bessere Zukunft ein Traum ist
und wo am Ende alles einerlei ist
wenn es nur nicht gegen unsere Polizei ist
da ist Vetter Michels Vaterland
da ist Vetter Michels Vaterland

Ich hoffe, mich nicht strafbar zu machen, wenn ich annmerke, daß sich in den letzten 160 Jahren offenbar nicht allzu viel geändert hat. Allerdings glaubten die Herrschenden damals noch sich auf Gott berufen zu können. Die Legitimation unserer allsozialdemokratischen Großkoalitionäre scheint mir dagegen wesentlich weltlicher Natur zu sein. Aber was weiß ein Untertan wie ich schon, was unsere weisen Herrscher im Willy-Brandt-Haus diesbezüglich entschieden haben. Sollte ich mich dennoch im Ton vergriffen haben, bitte ich um Gnadengesuche an Frau Großinquisitorin Nahles. Lassalle sei meiner Seele gnädig.

Gruß Müller2
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf Müller2
29.12.2006 03:11
Benutzer Müller2 schrieb:
[...]

Sollte ich mich dennoch im Ton vergriffen haben, bitte ich um Gnadengesuche an Frau Großinquisitorin Nahles. Lassalle sei meiner Seele gnädig.

Da fällt mir auf. Die Nahles ist ja in Mendig geboren, auch Rheinland-Pfalz. Seltsam.
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[1.2] tcsmoers antwortet auf helltwin
28.12.2006 13:40
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gruß, Carsten
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[1.2.1] helltwin antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 16:40
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gut, daß Du´s sagst. Dann muß es ja stimmen.

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[1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf helltwin
28.12.2006 16:48
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gut, daß Du´s sagst. Dann muß es ja stimmen.

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen. Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.

peso

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[1.2.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 17:04
Benutzer tcsmoers schrieb:

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen. Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.


Ne Peso, er hat wirklich recht. Ich war mal als "Gast" bei sowas dabei. Eigentlich hätte ich als Aussenstehender noch nichtmal anwesend sein dürfen, aber da ich grad da war... naja egal.
Auf jedenfall war ich sehr überrascht über die Vorgehensweise und hatte danach den Kripobeamten gefragt ob das denn so die normale Vorgehensweise wäre. Er meinte nein, aber wenn er sich von Hinz und Kunz erst Genehmigungen besorgen würde, könnten sie ihre Arbeit garnicht verrichten. Und die Staatsanwaltschaft punkelt der Polizei nicht ans Bein.
Ergo - wo kein Zeuge, da kein Kläger, keine Klagen.

Zulu
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[1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
28.12.2006 17:43
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen. Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.


Ne Peso, er hat wirklich recht. Ich war mal als "Gast" bei sowas dabei. Eigentlich hätte ich als Aussenstehender noch nichtmal anwesend sein dürfen, aber da ich grad da war... naja egal.
Auf jedenfall war ich sehr überrascht über die Vorgehensweise und hatte danach den Kripobeamten gefragt ob das denn so die normale Vorgehensweise wäre. Er meinte nein, aber wenn er sich von Hinz und Kunz erst Genehmigungen besorgen würde, könnten sie ihre Arbeit garnicht verrichten. Und die Staatsanwaltschaft punkelt der Polizei nicht ans Bein.
Ergo - wo kein Zeuge, da kein Kläger, keine Klagen.

Ich weiss nicht, wo Du dabeigewesen bist. Hättest Du seinerzeit was dazu geschrieben, hätte es ein Nachspiel gehabt.

peso

Zulu
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[1.2.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 17:53
Benutzer tcsmoers schrieb:

Ich weiss nicht, wo Du dabeigewesen bist. Hättest Du seinerzeit was dazu geschrieben, hätte es ein Nachspiel gehabt.


Würdest du "Brudermord" begehen?

Zulu
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[1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
28.12.2006 18:03
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Ich weiss nicht, wo Du dabeigewesen bist. Hättest Du seinerzeit was dazu geschrieben, hätte es ein Nachspiel gehabt.


Würdest du "Brudermord" begehen?

Es wäre nicht das erste Mal. Im Übrigen gibt es auch noch die Presse.

Bisher bin ich mit Beschwerden immer gut gefahren.

Man schreibt einfach an den (nicht zuständigen) Bundespräsidenten. Dann wird das Schreiben bis zum zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Und, das ist das Schöne, jeder schreibt einen Rückmeldungsvermerk drauf.

peso

Zulu
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[1.2.1.1.2] GKr antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 17:09
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gut, daß Du´s sagst. Dann muß es ja stimmen.

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen. Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.

peso



Naja, Peso, laß mal stecken..

Im Jahr 2006 hatten wir ca. sechs- bis achtmal Briefe von unterschiedlichen Kripos in Deutschland bekommen, die uns auf amtlichen Schreiben aufforderten, sämtliche Kontaktdaten inkl. eventuell gespeicherte EVN von Telefonkarten umgehend schriftlich zur Verfügung zu stellen. In einigen dieser Schreiben gab es auch freundlichen Hinweise, warum wir dazu verpflichtet seien und was uns blühe, falls wir dem nicht Folge leisten.

Ich habe dann jedesmal dort angerufen (ging schneller als ebenfalls so ein Schreiben aufzusetzen). Und habe um einen entsprechenden richterlichen Beschluß gebeten, zu erwirken über die zuständige Staatsanwaltschaft. Häufige Reaktion "Naja, man kann's ja mal probieren.." :-)

Sind auch nur Menschen, ne?!

GKr
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[1.2.1.1.2.1] Zulu antwortet auf GKr
28.12.2006 17:18
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:


Im Jahr 2006 hatten wir ca. sechs- bis achtmal Briefe von unterschiedlichen Kripos in Deutschland bekommen, die uns auf amtlichen Schreiben aufforderten, sämtliche Kontaktdaten inkl. eventuell gespeicherte EVN von Telefonkarten umgehend schriftlich zur Verfügung zu stellen. In einigen dieser Schreiben gab es auch freundlichen Hinweise, warum wir dazu verpflichtet seien und was uns blühe, falls wir dem nicht Folge leisten.

Ich habe dann jedesmal dort angerufen (ging schneller als ebenfalls so ein Schreiben aufzusetzen). Und habe um einen entsprechenden richterlichen Beschluß gebeten, zu erwirken über die zuständige Staatsanwaltschaft. Häufige Reaktion "Naja, man kann's ja mal probieren.." :-)

So kenne sich auch deren Vorgehensweise. Siehe anderes Posting.


Sind auch nur Menschen, ne?!

Schon. Aber seitdem denke ich auch etwas anders über unsere "Beschützer" Ruckzuck steht man ungewollt auf der anderen Seite.

Zulu
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[1.2.1.1.2.2] tcsmoers antwortet auf GKr
28.12.2006 17:45
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gut, daß Du´s sagst. Dann muß es ja stimmen.

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen.
Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.

peso



Naja, Peso, laß mal stecken..

Im Jahr 2006 hatten wir ca. sechs- bis achtmal Briefe von unterschiedlichen Kripos in Deutschland bekommen, die uns auf amtlichen Schreiben aufforderten, sämtliche Kontaktdaten inkl. eventuell gespeicherte EVN von Telefonkarten umgehend schriftlich zur Verfügung zu stellen. In einigen dieser Schreiben gab es auch freundlichen Hinweise, warum wir dazu verpflichtet seien und was uns blühe, falls wir dem nicht Folge leisten.

Ich habe dann jedesmal dort angerufen (ging schneller als ebenfalls so ein Schreiben aufzusetzen). Und habe um einen entsprechenden richterlichen Beschluß gebeten, zu erwirken über die zuständige Staatsanwaltschaft. Häufige Reaktion "Naja, man kann's ja mal probieren.." :-)

Sind auch nur Menschen, ne?!

GKr

Und ? Hast Du einmal an den zuständigen Minister oder Datenschutzbeauftragten geschrieben ??

Wenn man das alles sang und klanglos akzeptiert, wundert es mich nicht.

peso
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[1.2.1.1.2.2.1] GKr antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 17:56
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gut, daß Du´s sagst. Dann muß es ja stimmen.

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen.
Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.

peso



Naja, Peso, laß mal stecken..

Im Jahr 2006 hatten wir ca. sechs- bis achtmal Briefe von unterschiedlichen Kripos in Deutschland bekommen, die uns auf amtlichen Schreiben aufforderten, sämtliche Kontaktdaten inkl.
eventuell gespeicherte EVN von Telefonkarten umgehend schriftlich zur Verfügung zu stellen. In einigen dieser Schreiben gab es auch freundlichen Hinweise, warum wir dazu verpflichtet seien und was uns blühe, falls wir dem nicht Folge
leisten.

Ich habe dann jedesmal dort angerufen (ging schneller als ebenfalls so ein Schreiben aufzusetzen). Und habe um einen entsprechenden richterlichen Beschluß gebeten, zu erwirken über die zuständige Staatsanwaltschaft. Häufige Reaktion "Naja, man
kann's ja mal probieren.." :-)

Sind auch nur Menschen, ne?!

GKr

Und ? Hast Du einmal an den zuständigen Minister oder Datenschutzbeauftragten geschrieben ??

Wenn man das alles sang und klanglos akzeptiert, wundert es mich nicht.

peso

Ach was..
Wenn sie dann sagen "Man kann's ja mal probieren", haben wir ein bißchen gelacht und auf die Bösen geschimpft, die es ziemlich leicht haben bei uns, ihre Betrügereien abzuziehen.
Und dann hat er seinen zuständigen Staatsanwalt kontaktiert, damit der einen Richterlichen Beschluß erwirkt. Und manchmal hat das dann 6 (sechs) Monate oder länger gedauert.. und dann haben sich die Kripo-Leute schon geärgert. Was ich verstehen kann.

Das sind die Guten, dort von den Betrugsdezernaten.
Und ich bewundere es, ehrlich gesagt, wenn sie weiter motiviert ihre Arbeit machen. Gilt vielleicht nicht für alle, aber ein paar davon habe ich schon angetroffen.

GKr
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[1.2.1.1.2.2.1.1] tcsmoers antwortet auf GKr
28.12.2006 18:07
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt die
Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst, wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung: "Gefahr im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gut, daß Du´s sagst. Dann muß es ja stimmen.

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen.
Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.

peso



Naja, Peso, laß mal stecken..

Im Jahr 2006 hatten wir ca. sechs- bis achtmal Briefe von unterschiedlichen Kripos in Deutschland bekommen, die uns auf amtlichen Schreiben aufforderten, sämtliche Kontaktdaten inkl.
eventuell gespeicherte EVN von Telefonkarten umgehend schriftlich zur Verfügung zu stellen. In einigen dieser Schreiben gab es auch freundlichen Hinweise, warum wir dazu verpflichtet seien und was uns blühe, falls wir dem nicht Folge
leisten.

Ich habe dann jedesmal dort angerufen (ging schneller als ebenfalls so ein Schreiben aufzusetzen). Und habe um einen entsprechenden richterlichen Beschluß gebeten, zu erwirken über die zuständige Staatsanwaltschaft. Häufige Reaktion "Naja, man
kann's ja mal probieren.." :-)

Sind auch nur Menschen, ne?!

GKr

Und ? Hast Du einmal an den zuständigen Minister oder Datenschutzbeauftragten geschrieben ??

Wenn man das alles sang und klanglos akzeptiert, wundert es mich nicht.

peso

Ach was..
Wenn sie dann sagen "Man kann's ja mal probieren", haben wir ein bißchen gelacht und auf die Bösen geschimpft, die es ziemlich leicht haben bei uns, ihre Betrügereien abzuziehen. Und dann hat er seinen zuständigen Staatsanwalt kontaktiert, damit der einen Richterlichen Beschluß erwirkt. Und manchmal hat das dann 6 (sechs) Monate oder länger gedauert.. und dann haben sich die Kripo-Leute schon geärgert. Was ich verstehen kann.

Das sind die Guten, dort von den Betrugsdezernaten. Und ich bewundere es, ehrlich gesagt, wenn sie weiter motiviert ihre Arbeit machen. Gilt vielleicht nicht für alle, aber ein paar davon habe ich schon angetroffen.

Ich kenne hier nicht die gesetzlichen Vorschriften. Aber warum hat man es nicht sofort so gemacht ?

Manchmal ist das Abverfügen schneller als das Bearbeiten:


Sitzen zwei Beamte am Schreibtisch. Bei dem Einen ist der Schreibtisch immer voll und bei dem anderen fast immer leer.

Fragt der Eine, wie der Andere das macht.

Ganz einfach sagt er, Vorgänge mit intensiver Bearbeitung schicke ich an Hernn Müller bei der Bezirksregierung.

Daraufhin fragt der Andere, ob es dort überhaupt einen Herrn Müller gibt.

Daraufhin kam die Antwort, dass es mit Sicherheit dort einen Herrn Müller gibt.

peso

GKr
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[1.2.1.1.2.2.1.1.1] GKr antwortet auf tcsmoers
28.12.2006 19:18
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
Benutzer goo schrieb:

Bei einer Hausdurchsuchung wird der Wohnungsinhaber
informiert, es ist nicht heimlich und auf Wunsch kann ein Anwalt
die
Aktion auf Rechtmäßikeit überwachen.


...in der Praxis kommt die Information im Zweifel erst,
wenn die Durchsuchung gelaufen ist. Übliche Begründung:
"Gefahr
im Verzug...die keinen weiteren Aufschub duldet..."

Und wenn der Wohnungsinhaber doch vor Ort ist, wird er in
den meisten Fällen versehentlich nicht darauf hingewiesen, daß
auch
er das Recht auf einen Zeugen hat.

Beides keine worst-case-Situationen, sondern normale Vorgehensweise.

Dummes Zeug !

peso

Gut, daß Du´s sagst. Dann muß es ja stimmen.

Stimmt. Kein Polizeibeamter würde dieses Risiko eingehen.
Wozu auch. Aber wahrscheinlich hast Du mehr Erfahrung in dieser Angelegenheit.

peso



Naja, Peso, laß mal stecken..

Im Jahr 2006 hatten wir ca. sechs- bis achtmal Briefe von unterschiedlichen Kripos in Deutschland bekommen, die uns auf amtlichen Schreiben aufforderten, sämtliche Kontaktdaten inkl.
eventuell gespeicherte EVN von Telefonkarten umgehend schriftlich zur Verfügung zu stellen. In einigen dieser Schreiben gab es auch freundlichen Hinweise, warum wir dazu verpflichtet seien und was uns blühe, falls wir dem nicht Folge
leisten.

Ich habe dann jedesmal dort angerufen (ging schneller als ebenfalls so ein Schreiben aufzusetzen). Und habe um einen entsprechenden richterlichen Beschluß gebeten, zu erwirken über die zuständige Staatsanwaltschaft. Häufige Reaktion "Naja, man
kann's ja mal probieren.." :-)

Sind auch nur Menschen, ne?!

GKr

Und ? Hast Du einmal an den zuständigen Minister oder Datenschutzbeauftragten geschrieben ??

Wenn man das alles sang und klanglos akzeptiert, wundert es mich nicht.

peso

Ach was..
Wenn sie dann sagen "Man kann's ja mal probieren", haben wir ein bißchen gelacht und auf die Bösen geschimpft, die es ziemlich leicht haben bei uns, ihre Betrügereien abzuziehen.
Und dann hat er seinen zuständigen Staatsanwalt kontaktiert, damit der einen Richterlichen Beschluß erwirkt. Und manchmal hat das dann 6 (sechs) Monate oder länger gedauert.. und dann haben sich die Kripo-Leute schon geärgert. Was ich verstehen
kann.

Das sind die Guten, dort von den Betrugsdezernaten. Und ich bewundere es, ehrlich gesagt, wenn sie weiter motiviert ihre Arbeit machen. Gilt vielleicht nicht für alle, aber ein paar davon habe ich schon angetroffen.

Ich kenne hier nicht die gesetzlichen Vorschriften. Aber warum hat man es nicht sofort so gemacht ?

Das weiß ich nicht.
Aber offenbar verspricht man sich oder hat sogar Erfolg damit.
Was erstaunlich wäre.
Denn daß ein TK-Unternehmen diese Informationen nicht so einfach weitergeben darf, auch nicht an Strafverfolgungsbehörden, ist ganz sicher allgemein bekannt. Und ich möchte wirklich nicht unterstellen, daß in anderen Unternehmen anders reagiert wird als in unserem Fall.



Manchmal ist das Abverfügen schneller als das Bearbeiten:


Sitzen zwei Beamte am Schreibtisch. Bei dem Einen ist der Schreibtisch immer voll und bei dem anderen fast immer leer.

Fragt der Eine, wie der Andere das macht.

Ganz einfach sagt er, Vorgänge mit intensiver Bearbeitung schicke ich an Hernn Müller bei der Bezirksregierung.

Daraufhin fragt der Andere, ob es dort überhaupt einen Herrn Müller gibt.

Daraufhin kam die Antwort, dass es mit Sicherheit dort einen Herrn Müller gibt.

peso

GKr