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Pflicht zur Nummernübermittlung - na und?


26.03.2009 14:13 - Gestartet von fbad
Was nützt die Pflicht zur Übertragung der Rufnummer in der Praxis?

Ein kleines Beispiel: Ich erhalte seit zwei Wochen nahezu täglich Anrufe von 0391243520

- es meldet sich niemand
- es wird keine Nachricht hinterlassen
- Rückruf ist nicht möglich ("kein Anschluss" bzw. gassenbesetzt)
- der Inhaber ist per Inverssuche nicht zu ermitteln

Eine bekannte Suchmaschine sagt mir, dass ich mit dem Problem nicht allein bin.
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[1] rudiradler antwortet auf fbad
26.03.2009 14:58
Was nützt denn eine Nummer, die sich nicht anrufen oder zurückverfolgen läßt?

Gar nix!

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[1.1] maci antwortet auf rudiradler
26.03.2009 15:48
Alle Rufnummern sind irgendwo geliestet bei irgendeinem Netzbetreiber. Also kann man schon herraus bekommen wer da hinter steckt. Halt mit etwas umwegen;-)
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[1.1.1] rotella antwortet auf maci
26.03.2009 20:15
Benutzer maci schrieb:
Alle Rufnummern sind irgendwo geliestet bei irgendeinem Netzbetreiber. Also kann man schon herraus bekommen wer da hinter steckt. Halt mit etwas umwegen;-)

Du kannst aber prinzipiell auch eine beliebige Phantasienummer als Rufnummer übertragen.

Ich sehe daher das neue Gesetz auch eher kontraproduktiv, früher konnte man bei fehlender Rufnummer den Anruf erstmal auf den AB auflaufen lassen, zukünftig wird eben immer irgendwas angezeigt, und es ist nicht mehr gleich ersichtlich, dass es ein Spam-Anruf ist.
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[1.1.1.1] maci antwortet auf rotella
27.03.2009 09:42
Erstens dann sollte man das so im Gesetzt verankern das das Merkmal im Netz worüber man beliebig Nummer Übermitteln kann für Call Center uns. verboten wird und nur nach strngster auflage aktiviert wird. Und zweitens sollte das so sein die richtig Nummer des Anschlusses wird auch immer mitübertragen halt nur netzintern und Angezeit wird halt ne andere Nummer. Wenn die Netzbetreiber alle mitspielen ist das alles problemlos möglich; )
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[1.1.1.1.1] rotella antwortet auf maci
27.03.2009 10:13
Benutzer maci schrieb:

Wenn die Netzbetreiber alle mitspielen ist das alles problemlos möglich; )

Ansich sich das sehr löbliche Vorschläge, aber alle techn. Vorschriften sind ja nur national gültig und lassen sich z.B. durch einen ausländischen VoIP-Anbieter problemlos umgehen.

Wirklich helfen würde nur ein gezieltes Aufspüren der Auftragsgeber dieser Anrufe durch z.B. Scheinaufträge und anschließende Anzeige, dazu müssten die Staatsanwaltschaften aber auch wirklich ein Interesse haben, die Sache zu verfolgen.
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[1.1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf rotella
27.03.2009 11:08
bevor man die anrufer abwimmelt sollte man vielleicht mal einfach bestellen oder einen termin ausmachen. termin nachher nicht wahrnehmen oder eine falsche adresse und namen angeben... keine ahnung obs hilft.