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Gesetzesinitiative am Kern vorbei


13.09.2007 09:51 - Gestartet von inseida
Wenn die "unerwünschte Telefonwerbung ein flächendeckendes Problem" ist, wird diese mit der Gesetzesinitiative wohl nicht verhindert werden. Der Abschluss von Verträgen per Telefon wird wohl aufgeweicht, aber die 300 Mio. Anrufe in D mit über 30% Steigerung pro Jahr werden dadurch nicht abnehmen.

Das Gesetz bringt dem Verbraucher zwar wenigstens ein Widerrufsrecht für telefonische Verträge, aber gegen unerwünschte Telefonanrufe wird das Gesetz nichts Neues bringen. Die Einwilligung des Angerufenen ist heute schon nötig und bereits heute werden Firmen mit bis zu 100.000 EUR im Wiederholungsfall abgestraft und telefonieren weiter.

Zwangsanzeige der Rufnummer kann gesetzlich wegen gegenläufiger internationaler Standards nicht vorgeschrieben werden. Auch gegen Anrufe aus dem Ausland, die billiger sind als vom Inland, würde dies nichts bringen.

Dem Problem der unerwünschten Anrufe können nur neue Telefondienste bieten. Diese kommen ja zum Glück bald auf den Markt.
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[1] hbrkn antwortet auf inseida
13.09.2007 10:51
Benutzer inseida schrieb:
Wenn die "unerwünschte Telefonwerbung ein flächendeckendes Problem" ist, wird diese mit der Gesetzesinitiative wohl nicht verhindert werden. Der Abschluss von Verträgen per Telefon wird wohl aufgeweicht, aber die 300 Mio. Anrufe in D mit über 30% Steigerung pro Jahr werden dadurch nicht abnehmen.

Richtig. Es wird zwar der Vertragsabschluss ausgetrocknet oder besser erschwert. Aber da macht es dann die Masse. Man kann sich ja leicht ausrechnen, wie ein Call Center rechnet. Nehmen wir mal an, es werden jährlich 100 000 Anrufe getätigt. Wenn davon nur 10 % Interesse zeigen (10 000) und dann 5 000 einen Vertrag abschliessen (ob wissentlich oder überrumpelt lasse ich mal dahingestellt), hat es sich schon gelohnt. Nun kommt natürlich die Widerufsmöglichkeit hinzu. Rechnen wir also mit 1/5 Widerrufsfälle. Dann verbleiben 4 000 gültige Verträge und davon wiederum die Provision. Groß aufgezogen rechnet sich sowas. Die Masse macht es. Es lohnt sich auch dann noch, wenn man die Beispielrechnung nur mit 5 oder 2 % aufmacht.

Das Gesetz bringt dem Verbraucher zwar wenigstens ein Widerrufsrecht für telefonische Verträge, aber gegen unerwünschte Telefonanrufe wird das Gesetz nichts Neues bringen. Die Einwilligung des Angerufenen ist heute schon nötig und bereits heute werden Firmen mit bis zu 100.000 EUR im Wiederholungsfall abgestraft und telefonieren weiter.

Wie hoch wird die Widerufsrate wohl sein? Genau, recht niedrig. Und um die Einwilligung kümmern sich die meisten Firmen sowieso nicht. Call Center könnten rein theoretisch zwar abgestraft werden, aber der Aufwand, um das zu bewerkstelligen ist einfach zu groß, zumal die CC mit Rufnummernunterdrückung arbeiten. Wenn alle Stricke reissen, ist man eben im Ausland.


Zwangsanzeige der Rufnummer kann gesetzlich wegen gegenläufiger internationaler Standards nicht vorgeschrieben werden. Auch gegen Anrufe aus dem Ausland, die billiger sind als vom Inland, würde dies nichts bringen.

Richtig. Und daher wird man die Call Center auch nur eher theoretisch jemals auf dem legalen Weg packen können. Auch wenn man eine Fangschaltung beauftragen sollte, werden die Unternehmen nicht den Fehler eines Wiederholungsanrufes machen.

Dem Problem der unerwünschten Anrufe können nur neue Telefondienste bieten. Diese kommen ja zum Glück bald auf den Markt.

Das einzige was wirklich helfen würde, wäre ein generelles Verbot von Werbeanrufen (egal ob mit oder ohne Zustimmung) sowie die uneigeschränkte Unwirksamkeit von am Telefon geschlossenen Verträgen.

Bis dahin muss man sich mit Gegenskripten, übelsten Beschimpfungen oder der von mir präferierten Methode der Trillerpfeife behelfen.