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Absolut sinnlos


02.03.2012 21:53 - Gestartet von ippel
Zitat: "Die zentralen Angaben zu Kosten einer Bestellung müssten klar und verständlich hervorgehoben werden. "Das darf nicht an versteckter Stelle irgendwo auf dem Bildschirm erscheinen.""

Aha. Und das war bisher anders? Nein, war es natürlich nicht. Keiner dieser unseriösen Abzocker konnte (oder hätte es auch nur versucht) jemals seine Forderung erfolgreich einklagen. Bisherige Gesetze (Preisangebeverordnung, AGB-Gesetz u. a. m.) sorgten schon immer dafür, daß nur der zahlte, der seine Rechte nicht kannte.

Dieses Gesetz ist mal wieder ein typische Beispiel für absolut sinnfreien Aktionismus.
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[1] Telly antwortet auf ippel
02.03.2012 22:07
Aha. Und das war bisher anders? Nein, war es natürlich nicht.

Im Prinzip hast Du Recht. Sollte dass ganze vernünftig publik werden, dann besteht aber vielleicht die Chance, dass die Leute sich erinnern, so nach dem Motto: Diesen Knopf habe ich nie geklickt. Ich wehre mich jetzt.

Telly
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[1.1] spunk_ antwortet auf Telly
03.03.2012 09:58
Benutzer Telly schrieb:

Im Prinzip hast Du Recht. Sollte dass ganze vernünftig publik werden, dann besteht aber vielleicht die Chance, dass die Leute sich erinnern, so nach dem Motto: Diesen Knopf habe ich nie geklickt. Ich wehre mich jetzt.

den einzigen sinnvollen Tipp für derartige Dinge (also Dienstleistung bei denen keine Ware geliefert wird sondern nur über eine Internetoberfläche ein Zugang freigeschaltet wird) ist vollkommen anynyme Daten (das Telefonbuch liefert gute Grundlagen) einzutragen.

bewährt ist etwa der Name
Christian Wulff
Spreeweg 1
10557 Berlin

selbst wenn ein Abovertrag abgeschlossen wird interessiert sich niemals jemand dafür.