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überrumpelt


09.06.2004 09:08 - Gestartet von uri
sieht ganz so aus, als habe man den kerl ziemlich überrumpelt. haarsträubend ist dann das verhältnis von ausgeurteilter strafe und offensichtlich der im wege des adhäsionsverfahrens verhängter verurteilung zu schadensersatz.

da haben sie die arme sa* ziemlich rangenommen.


naja. es wird nicht lange dauern, bis der fall analysiert ist. es ist nicht zu erwarten, daß man kaza auf diesem wege in die kniee zwingen wird. es ist eine frage der zeit, bis es einen anomymizer gibt.


uri
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[1] comedian antwortet auf uri
09.06.2004 10:50
Benutzer uri schrieb:
sieht ganz so aus, als habe man den kerl ziemlich überrumpelt. haarsträubend ist dann das verhältnis von ausgeurteilter strafe und offensichtlich der im wege des adhäsionsverfahrens verhängter verurteilung zu schadensersatz.

da haben sie die arme sa* ziemlich rangenommen.

Zivilrechtlich kann man Kazaa als Mitstörer qualifizieren, weil der Verwendungszweck der Client-Software auf Rechtsbruch ausgelegt ist. Strafrechtlich ist Kazaa nicht verantwortlich.

Ebenfalls kalt erwischt hat man letztens den Betreiber einer P2P-Filmportalseite. Der mußte wegen Anstiftung/Beihilfe zur Urherberechtsverletzung 16000 EUR Geldstrafe berappen.

Gruß
Comedian
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[2] pistazienfresser antwortet auf uri
09.06.2004 12:09
Benutzer uri schrieb:
sieht ganz so aus, als habe man den kerl ziemlich überrumpelt. haarsträubend ist dann das verhältnis von ausgeurteilter strafe und offensichtlich der im wege des adhäsionsverfahrens verhängter verurteilung zu schadensersatz.
"Wenig später sei angesichts der umfangreichen Musikangebote außergerichtlich ein Schadenersatz von 8 000 Euro vereinbart worden."
Scheint doch ein nicht-gerichtlicher Vergleich gewesen zu sein, kein Zivilverfahren, auch nicht als Anhang ans Strafverfahren.
Wie man auf die Höhe des Schadens kommt, ist mir auch nicht klar
vgl.
https://www.teltarif.de/forum/s13954/4-1.html
Gruß
pistazienfresser