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Recht So


08.06.2004 14:41 - Gestartet von Beschder
Recht so! Kein Mitleid.

Beschder
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[1] tonne antwortet auf Beschder
08.06.2004 15:53
Naja, im Prinzip schon!

Aber evtl. sollten unsere Plattenbosse und alle die es angeht mal überlegen warum die Leute in unserem Land auf diese Angebote zurückgreifen!

Geh doch mal mit zwei Kindern ins Kino, Kinokarten, Getränke, Popcorn usw, da biste Locker nen 100er los. Das muss man sich erst mal leisten können.

Eine Raubkopie hingegen kostet in passabeler Qualität ca. 0,60 € und man muss nicht Fahren oder um Plätze kämpfen.

Solange es für den normalen Bürger immer schwieriger wird an den einfachen Dingen im Leben teilzuhaben, solange wird sich das Geschäft mit den Raubkopien lohnen.

Ein bekannter von mir hat das Problem, er hat drei Kinder und kann es sich nicht leisten 1x im Monat in Kino zu fahren. Aber er kann den kindern auch nicht alles verbieten bzw. ihnen die Mitsprache in der Schule verweigern. Ihm bleibt nichts anderes über als auf Angebote zurückzugreifen die Ihm das ermöglichen.

Raubkopien auf CD-Rom kursieren überall, und die Tauschnetzwerke, nicht die über das Internet sind gemeint, sind recht gut organisiert. Wenn man das ein wenig verfolgt, dieser Eiszeitfilm z.B. kursierte bereits nach 3 Tagen als CD, der Wixxer nach 5 Tagen. Harry Potter 2 z.B. war 3 Tage vor Kinostart zu haben.

Naja, warten wir mal ab ob das mit Gerichtsurteilen auf Dauer zum Erfolg führt, ich glaube nicht! Hier werden nur ein paar arme Teufel verknackt denen man andere Möglichkeiten der Teilhabe entzieht.

Die Erhöhung der Tabaksteuer z.B. hat nicht da Rauchen gemindert und hat auch nicht mehr Tabaksteuer gebracht, im Gegenteil, der Steuerausfall ist exorbitant für den Staat. Lediglich die illegalen Händler ab Bahnhof sind mehr geworden. Ich kann es keinem verdenken, wenn ich noch Rauchen würde wüsst ich nicht ob ich nicht auch darauf zugreifen würde.

Bin mal gespannt wie es ist wenn mein Kleiner soweit ist, ich erwarte nichts gutes, aber kann mich dem wahrscheinlich nicht entziehen.

cu tonne


Benutzer Beschder schrieb:
Recht so! Kein Mitleid.

Beschder
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[1.1] Beschder antwortet auf tonne
08.06.2004 16:41
Schwachsinn!! Soll also jeder Faulpelz der nicht arbeiten will Stehlen dürfen???

Wer sich keine Kinder leisten kann, der sollte eben verhüten. Wenn ich etwas nicht bezahlen kann, dann darf ich es noch lange nicht Stehlen.

Ich hätte auch gerne eine Finka auf Malle... Jeder ist seines Glückes Schmied. CD´s braucht man nicht zum Leben. Basta!!!

B
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[1.1.1] mcros antwortet auf Beschder
08.06.2004 18:51
Hi,

Benutzer Beschder schrieb:
Wer sich keine Kinder leisten kann, der sollte eben verhüten. ...
Jeder ist seines Glückes Schmied.
...
Basta!!!

Unterste Schublade, wie ich finde. Kommt da jemand gerade vom Stammtisch?

Andreas
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[1.1.1.1] opus antwortet auf mcros
08.06.2004 19:14
Dann werden wir wohl wieder anfangen müssen, am Wochenende die Charts aus dem Radio auf Kassetten aufzunehmen.

Hab mir die Zukunft irgendwie anders vorgestellt...
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[1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf opus
08.06.2004 19:20
Benutzer opus schrieb:
Dann werden wir wohl wieder anfangen müssen, am Wochenende die Charts aus dem Radio auf Kassetten aufzunehmen.

Hab mir die Zukunft irgendwie anders vorgestellt...
Geht das nicht auch automatisch auf MP3 mit Hilfe von Radio/Musik-TV, Soundkarte und Internet?
www.air2mp3.de
Oder was hat das für große Nachteile (außer dass es bei bei mir nicht mehr automatisch läuft, seit nach der letzten Windows-Sicherungsmaßnahme der Zeitabgleich nicht mehr funktioniert)
Gruß pistazienfresser
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[1.1.1.1.1.1] opus antwortet auf pistazienfresser
08.06.2004 19:30
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer opus schrieb:
Dann werden wir wohl wieder anfangen müssen, am Wochenende die Charts aus dem Radio auf Kassetten aufzunehmen.

Hab mir die Zukunft irgendwie anders vorgestellt...
Geht das nicht auch automatisch auf MP3 mit Hilfe von Radio/Musik-TV, Soundkarte und Internet?
www.air2mp3.de
Oder was hat das für große Nachteile (außer dass es bei bei mir nicht mehr automatisch läuft, seit nach der letzten Windows-Sicherungsmaßnahme der Zeitabgleich nicht mehr funktioniert)
Gruß pistazienfresser

Den Dienst kannte ich bisher noch nicht. Klingt interessant, wenn das alles so funktioniert. Werde das mal auspobieren.

Danke!
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[1.1.1.1.1.1.1] Clarissa_Ger antwortet auf opus
08.06.2004 19:47
Also ich habe da ein Problem mit. Es gibt ein Grundgesetz das über dem Strafrecht steht. In diesem Grundgesetz steht ein Fernmeldegeheimnis ......... das ist Artikel 10 wenn ich mich nicht irre. Also, der Provider muß die Daten seines Kunden der bei ihm "fernmeldetechnik" mietet herausgeben. Ist das rechtens ?? Ich habe da so meine bedenken. Egal ob es Diebstahl ist oder nicht, es geht mir um GRUNDRECHTE !!!!

Gruß Clarry
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[1.1.1.1.1.1.1.1] 12345 antwortet auf Clarissa_Ger
08.06.2004 19:49
Benutzer Clarissa_Ger schrieb:
Also ich habe da ein Problem mit. Es gibt ein Grundgesetz das über dem Strafrecht steht. In diesem Grundgesetz steht ein Fernmeldegeheimnis ......... das ist Artikel 10 wenn ich mich nicht irre. Also, der Provider muß die Daten seines Kunden der bei ihm "fernmeldetechnik" mietet herausgeben. Ist das rechtens ?? Ich habe da so meine bedenken. Egal ob es Diebstahl ist oder nicht, es geht mir um GRUNDRECHTE !!!!

Gruß Clarry

In Absatz 2 des gleichen Artikels ind Beschränkungen auf Grundlage eines Gesetzes zulässig. Das war's dann wohl mit deinen Grundrechten...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf 12345
08.06.2004 20:15
Benutzer 12345 schrieb:
Benutzer Clarissa_Ger schrieb:
Also ich habe da ein Problem mit. Es gibt ein Grundgesetz das über dem Strafrecht steht. In diesem Grundgesetz steht ein Fernmeldegeheimnis ......... das ist Artikel 10 wenn ich
mich nicht irre. Also, der Provider muß die Daten seines Kunden der bei ihm "fernmeldetechnik" mietet herausgeben. Ist das rechtens ?? Ich habe da so meine bedenken. Egal ob es Diebstahl ist oder
nicht, es geht mir um GRUNDRECHTE !!!!

Gruß Clarry

In Absatz 2 des gleichen Artikels ind Beschränkungen auf Grundlage eines Gesetzes zulässig. Das war's dann wohl mit deinen Grundrechten...
Naja, es gibt noch immer die Verhältnismäßigkeit als Einschränkung des Gesetzesvorbehaltes (sogenannte Schranken-Schranke).
Infofern ist eine berechtigte Frage, ob für eine "Straftat", für die es 500 € Strafe gibt, schon in das Fernmeldegeheimnis oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen werden darf.
Zum Beispiel kann nach dem Bundesverfassungsgericht der Staat trotz Gesetzesvorbehalt nicht alles machen, was er bei dem großen Lauschangriff gerne machen möchte:
vgl. unter www.bverfg.de
Pressemitteilung Nr. 22/2004 vom 3. März 2004 und die Entscheidung in lang unter
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040303_1bvr237898
Beste Grüße
pistazienfresser
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] comedian antwortet auf pistazienfresser
09.06.2004 10:35
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Infofern ist eine berechtigte Frage, ob für eine "Straftat", für die es 500 € Strafe gibt, schon in das Fernmeldegeheimnis oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen werden darf.

Zunächst ist die Frage, ob das Fernmeldegeheimnis überhaupt tangiert ist. In P2P Tauschbörsen wie Kazaa findet keine individuelle Nachrichtenübermittlung von Person zu Person statt, weil die Dateien nicht einer einzelnen Person, sondern der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Folge: §§ 85 TKG, 206 StGB sind nicht einschlägig.

Einzig tangiertes Recht wäre die informationelle Selbstbestimmung. Zivilrechtlich ergibt sich für den Rechteinhaber ein Auskunftsanspruch nach § 28 III Ziff. 1 BDSG. Die Interessenabwägung dürfte schon wegen der Strafbarkei des Handelns zu Lasten des Filesharingusers gehen.

Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ist der ISP wegen § 5 S. 2 TDDSG ausdrücklich zur Weitergabe der Identität des Nutzers ermächtigt.

Gruß
Comedian
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf comedian
09.06.2004 11:55
Benutzer comedian schrieb:
>
Zunächst ist die Frage, ob das Fernmeldegeheimnis überhaupt tangiert ist. In P2P Tauschbörsen wie Kazaa findet keine individuelle Nachrichtenübermittlung von Person zu Person statt, weil die Dateien nicht einer einzelnen Person, sondern der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Folge: §§ 85 TKG, 206 StGB sind nicht einschlägig.
>
Einzig tangiertes Recht wäre die informationelle Selbstbestimmung.
Dazu tendiere ich auch, deshalb habe ich es auch genannt. Die für die Allgemeinheit zunächst verborgenen Daten sind allerdings die der Identität des Teilnehmers. Wenn auch in § 206 V S.2 StGB ausdrücklich einfachgesetzlich vom Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses die Tatsache erfasst wurde, ob jemand überhaupt am Telekommunikationsvorgang beteiligt war, so liegt bei Tauschbörsen wohl wegen der fehlenden Schutzfähigkeit der Inhalte schon gar kein Telekommunikationsvorgang im Sinne von Art. 10 GG vor.

Schwieriger könnte es sein, wenn die Tauschpartner den Tausch über eine verschlüsselte Verbindung durchführen würden. Nach dem GG-Kommentar, den ich hier habe, ist zumindest bei verschlüsselter e-Mail der Schutzbereich des Art. 10 (Fernmeldegeheimnis) dann gegeben (Michael Sachs, GG, München 2003, Art. 10 Rn. 14 am Ende). Wenn zuvor aber die Inhalte (z. B. Liederdateien) durch Veröffentlichung in Tauschbörsen bekannt sind, könnte man auch dann daran zweifeln, ob Telekommunikation vorliegt. Allerdings könnte es darauf ankommen, ob tatsächlich öffentlich wird,
w e l c h e Inhalte (Lieder) genau übertragen werden.

Für eine verschlüsselte E-Mail mit Liedern ohne eine Tauschbörse würde ich schon den Schutzbereich des Art. 10 gegeben sehen, so dass der Staat nur zur Verfolgung g a n z schwerer Straftaten hier abhören dürfte (vgl. schon die Aufzählung § 100 a StPO).

Zivilrechtlich ergibt sich für den
Rechteinhaber ein Auskunftsanspruch nach § 28 III Ziff. 1 BDSG. Die Interessenabwägung dürfte schon wegen der Strafbarkei des Handelns zu Lasten des Filesharingusers gehen.
>
Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ist der ISP wegen § 5 S. 2 TDDSG ausdrücklich zur Weitergabe der Identität des Nutzers ermächtigt.
Allein dass der einfachgesetzliche Gesetzgeber ein Handeln strafbar gemacht hat, ist bei der verfassungsrechtlichen Prüfung kein schlagendes Argument in der Verhältnismäßigkeit. Wenn der Gesetzgeber z.B. Rülpsen am Telefon strafbar machen würde, so wäre dies für die Grundrechtsprüfung auch nicht ausschlaggebend, wenn der Staat dann rülpsende Bürger am Telefon abhören möchte.

Bei der Entscheidung zum Lauschangriff ließ das Bundesverfassungsgericht auch nur ganz erhebliche Straftaten ausreichen, damit in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingegegriffen werden kann.

Allerdings könnte (angeblich?) hohe Schaden der Musikindustrie und die fehlenden Alternativen bei der Bekämpfung wohl bei der Verhälnismäßigkeit den Ausschlag geben können.

Beste Grüße
pistazienfresser
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] comedian antwortet auf pistazienfresser
10.06.2004 10:38
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Bei der Entscheidung zum Lauschangriff ließ das Bundesverfassungsgericht auch nur ganz erhebliche Straftaten ausreichen, damit in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingegegriffen werden kann.

Die Herausgabe der IP dürfte aufgrund § 100g StPO passiert sein. Hierzu das BVerfG, Urt. v. 3.3.2004, 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99:

'So sind ... die Auskunft über Verbindungsdaten der Telekommunikation ... nur zulässig, wenn das zu verfolgende Delikt von erheblicher Bedeutung ist. Eine solche Straftat muß mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.'

Andererseits stellt § 100g Straftaten, die mittels Endeinrichtungen der Telekommunikation begangen werden, einfach Straftaten von erheblicher Bedeutung gleich. Die Gerichte ordnen daher auch bei im Internet veröffentlichten Beleidigungen die Herausgabe meist an:
http://www.ra-kotz.de/ipadresse.htm

Stellt sich tatsächlich die Frage, § 100g StPO verfassungskonform ist.

Gruß
Comedian
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[1.1.2] tonne antwortet auf Beschder
09.06.2004 07:30
Benutzer Beschder schrieb:
Schwachsinn!! Soll also jeder Faulpelz der nicht arbeiten will Stehlen dürfen??
Nein, davon war auch nicht die Rede! Es ist nur so das in Deutschland das Preisniveau über dem aller anderen Länder der EU liegt. Also ist doch Fakt das die Menschen die sich das nicht leisten können auf anderem Wege versuchen am "Leben" teilzuhaben. Man kann das sehr gut beim Mobilfunk beobachten: Massive Preissenkungen = Massive Gewinnsteigerungen

Wer sich keine Kinder leisten kann, der sollte eben verhüten. Wenn ich etwas nicht bezahlen kann, dann darf ich es noch lange nicht Stehlen.
Klar du Fachmann, und wer bitte soll später deine Rente zahlen? Das ist doch das Problem bei uns, zu wenige Kinder. Man sollte die Rente an Kinder koppeln, damit die Großkotze die nur im Heute und Jetzt leben später mal sehen müssen welche Probleme sich für Familien mit Kindern ergeben. Als Familie mit Kind biste in diesem Land doch das letzte, und diejenigen die Kinder haben müssen die Schmarotzer ohne Kinder mit durchschleppen. Schon mal Gedanken darüber gemacht?


Ich hätte auch gerne eine Finka auf Malle... Jeder ist seines Glückes Schmied. CD´s braucht man nicht zum Leben. Basta!!!
Dieser Satz sagt für mich folgendes aus:
Du bist ein richtiger Fuchs, zwar nicht so schlau aber so stin...!


B