Benutzer uri schrieb:
sieht ganz so aus, als habe man den kerl ziemlich überrumpelt. haarsträubend ist dann das verhältnis von ausgeurteilter strafe und offensichtlich der im wege des adhäsionsverfahrens verhängter verurteilung zu schadensersatz.
da haben sie die arme sa* ziemlich rangenommen.
Zivilrechtlich kann man Kazaa als Mitstörer qualifizieren, weil der Verwendungszweck der Client-Software auf Rechtsbruch ausgelegt ist. Strafrechtlich ist Kazaa nicht verantwortlich.
Ebenfalls kalt erwischt hat man letztens den Betreiber einer P2P-Filmportalseite. Der mußte wegen Anstiftung/Beihilfe zur Urherberechtsverletzung 16000 EUR Geldstrafe berappen.
Gruß
Comedian