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Falschinformation


11.03.2004 23:49 - Gestartet von jazzy
Im Artikel befindet sich ein schwerwiegender Fehler:

Zitat:
| Laut dem 'Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
| Informationsgesellschaft' kann eine Musik-CD nur dann legal
| gebrannt werden, wenn das Original keinen Kopierschutz hat.
| Weitere Einschränkung: Der Verbraucher darf keine Privatkopien
| aus 'offensichtlich rechtswidrigen' Quellen herstellen.

Das Urheberrecht erwähnt mitnichten die 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen'.
Vielmehr ist die Rede von 'offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen', was einen vollkommen anderen Sachverhalt darstellt, denn in einer Tauschbörse ist es so gut wie unmöglich zu erkennen, ob eine Vorlage (also die Datei auf dem Rechner des Tauschpartners) 'rechtswidrig hergestellt' ist. Und 'offensichtlich' ist solch eine Rechtswidrigkeit schon gar nicht.

Lediglich die Interessenverbände der Film- und Musikindustrie verwenden den Begriff der 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen', und daß teltarif.de-Redakteure diese Propagandaphrasen offensichtlich ungeprüft in ihre Artikel übernehmen, läßt mich leider arg an der journalistischen Seriösität von teltarif.de zweifeln.


Jazzy
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[1] volkerchen antwortet auf jazzy
12.03.2004 09:31
Benutzer jazzy schrieb:
Das Urheberrecht erwähnt mitnichten die 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen'.
Vielmehr ist die Rede von 'offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen', was einen vollkommen anderen Sachverhalt darstellt, denn in einer Tauschbörse ist es so gut wie unmöglich zu erkennen, ob eine Vorlage (also die Datei auf dem Rechner des Tauschpartners) 'rechtswidrig hergestellt' ist. Und 'offensichtlich' ist solch eine Rechtswidrigkeit schon gar nicht.

Full ACK!

Aber teltarif ist ja leider nicht die einzige Stelle, die unreflektiert und von keiner Sachkenntnis beleckt die Parolen der MI nachplappert. Für die Nutzer von Tauschbörsen hat sich durch das neue UrhG _nichts_ verändert. Der Download ist nach wie vor legal - das Anbieten von Material ohne Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte ist illegal, was es aber auch schon _vor_ der Novelle war.

Übrigens geht di MI nicht in einem einzigen Fall gegen Downloader von Musik vor - weil sie nämlich genau wissen, dass es dafür nicht den Hauch einer Chance gibt.

ciao
volker
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[1.1] Jens Wolf antwortet auf volkerchen
12.03.2004 13:29
Benutzer volkerchen schrieb:
Benutzer jazzy schrieb:
Das Urheberrecht erwähnt mitnichten die 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen'.
Vielmehr ist die Rede von 'offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen', was einen vollkommen anderen Sachverhalt darstellt, denn in einer Tauschbörse ist es so gut wie unmöglich zu erkennen, ob eine Vorlage (also die Datei auf dem Rechner des Tauschpartners) 'rechtswidrig hergestellt' ist. Und 'offensichtlich' ist solch eine Rechtswidrigkeit schon gar nicht.

Full ACK!

Aber teltarif ist ja leider nicht die einzige Stelle, die unreflektiert und von keiner Sachkenntnis beleckt die Parolen der MI nachplappert. Für die Nutzer von Tauschbörsen hat sich durch das neue UrhG _nichts_ verändert. Der Download ist nach wie vor legal - das Anbieten von Material ohne Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte ist illegal, was es aber auch schon _vor_ der Novelle war.

Übrigens geht di MI nicht in einem einzigen Fall gegen Downloader von Musik vor - weil sie nämlich genau wissen, dass es dafür nicht den Hauch einer Chance gibt.

ciao
volker

Wie kommt ihr zu der Auslegung von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen"? Habt ihr weiterführende Links? Außerdem haben die meisten DVDs / CDs einen Kopierschutz, damit ist also eine DIVX oder mp3-Vorlage doch schon offensichtlich illegal, oder nicht? Auch Screener von aktuellen Filmen, die es noch nicht auf DVD gibt, sind doch aus offensichtlich illegalen Vorlagen, oder nicht?
Wäre an einer Aufklärung interessiert...

Gruß Jens
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[1.1.1] volkerchen antwortet auf Jens Wolf
12.03.2004 13:44
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Wie kommt ihr zu der Auslegung von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen"?

Welches dieser vier Worte ist nach Deiner Ansicht auslegungsbedürftig? Der Gesetzgeber hat hier durchaus eine eindeutige Formulierung gewählt.

Außerdem haben die meisten DVDs / CDs einen Kopierschutz, damit ist also eine DIVX oder mp3-Vorlage doch schon offensichtlich illegal, oder nicht?

Nein, was Audio-CDs angeht, so gibt es für diese keinen "Kopierschutz". Es gibt lediglich bestimmte Abspielverhinder­ungsmechanismen, die je nach Abspielgerät sehr unterschiedlich wirken. Eine Kopie auf analogem Weg ist immer möglich, eine digitale Kopie meistens. Einem MP3 kann ich nicht ansehen, ob es unter Umgehung eines wirksamen "Kopierschutzes" hergestellt wurde (das wäre dann eine rechtswidrig hergestellte Vorlage) oder ob es ohne Umgehung eines "Kopierschutzes" legal im Rahmen des UrhG erstellt wurde. Damit ist diese MP3 dann in jedem Fall keine _OFFENSICHTLICH_ rechtswidrig hergestellten Vorlage.

Auch Screener von aktuellen Filmen, die es noch nicht auf DVD gibt, sind doch aus offensichtlich illegalen Vorlagen, oder nicht?

Das kann man durchaus so sehen - betrifft aber nicht die Belange der MI.

ciao
volker
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[2] onlinewerkstatt antwortet auf jazzy
13.03.2004 02:46
Benutzer jazzy schrieb:
Sachverhalt darstellt, denn in einer Tauschbörse ist es so gut wie unmöglich zu erkennen, ob eine Vorlage (also die Datei auf dem Rechner des Tauschpartners) 'rechtswidrig hergestellt' ist.
Und 'offensichtlich' ist solch eine Rechtswidrigkeit schon gar nicht.

Richtig. Mein persönliches Verhalten ist deshalb: "Ich" bin generell gutgläubig und gehe einfach mal davon aus, dass das, was dort an Downloads angeboten wird geprüft, rechtlich einwandfrei und der Download erwünscht ist. Damit wäre "ich" also aus dem Schneider. - So sieht man wirklich mal, dass diese Gesetzeslage niemandem etwas bringt, außer TRAFFIC ;)

Lediglich die Interessenverbände der Film- und Musikindustrie verwenden den Begriff der 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen', und daß teltarif.de-Redakteure diese Propagandaphrasen offensichtlich ungeprüft in ihre Artikel übernehmen, läßt mich leider arg an der journalistischen Seriösität von teltarif.de zweifeln.

Na endlich! Zustimmung.



Jazzy

robert
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[3] Begründung im Gesetzgebungsverfahren RE: Falschinformation?
pistazienfresser antwortet auf jazzy
15.03.2004 22:39
Benutzer jazzy schrieb:
Im Artikel befindet sich ein schwerwiegender Fehler:

Zitat:
| Laut dem 'Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der | Informationsgesellschaft' kann eine Musik-CD nur dann legal | gebrannt werden, wenn das Original keinen Kopierschutz hat. | Weitere Einschränkung: Der Verbraucher darf keine Privatkopien | aus 'offensichtlich rechtswidrigen' Quellen herstellen.

Das Urheberrecht erwähnt mitnichten die 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen'.
Vielmehr ist die Rede von 'offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen', was einen vollkommen anderen Sachverhalt darstellt, denn in einer Tauschbörse ist es so gut wie unmöglich zu erkennen, ob eine Vorlage (also die Datei auf dem Rechner des Tauschpartners) 'rechtswidrig hergestellt' ist. Und 'offensichtlich' ist solch eine Rechtswidrigkeit schon gar nicht.

Lediglich die Interessenverbände der Film- und Musikindustrie verwenden den Begriff der 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen', und daß teltarif.de-Redakteure diese Propagandaphrasen offensichtlich ungeprüft in ihre Artikel übernehmen, läßt mich leider arg an der journalistischen Seriösität von teltarif.de zweifeln.


Jazzy
Naja, die Begündung im Gesetzgebungsverfahren spricht meiner Ansicht sehr für die Ansicht von Teltarif/ Thomas Wischniewski//dpa:

1.Die Einschränkung zum Recht auf Privatkopie befindet sich seit der letzten Änderung im letzten Halbsatz des § 53 Absatz 1 Satz 1 Urheberschutzgesetz: "...soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidirig hergestelle Vorlage verwendet wird."

2. Dieser Halbsatz wurde im Gesetzgebungsverfahren erst im Vermittlungsausschuss in das neue Urheberrechtsgesetz eingeführt.(Vgl. http://dip.bundestag.de/btd/15/013/1501353.pdf)

3. Der Vermittlungsausschuss wurde durch den Bundesrat angerufen. Der Bundesrat sagte aber gerade in der Begründung (Gegenäußerung zu Zweifeln der Bundesregierung): "[...]Zum anderen erschließt sich aus der Beschaffenheit der Kopiervorlage bzw. aus den Umständen ihrer Zurverfügungstellung (etwa im Internet) regelmäßig, ob es sich um eine Raubkopie handelt."
Also ging (auch) der Gesetzgeber davon aus, dass eine Vorlage in einer Internet-Tauschbörse regelmäßig illegal sein wird.
Siehe Bundetagsdrucksache 1066 aus 15, Seite 2, linke Spalte, vor "Zu Buchstabe b" in
http://dip.bundestag.de/btd/15/010/1501066.pdf
Ein kurzer Überblick über das Gesetzgebungsverfahren findet sich unter www.bmj.de - Agenda - Urheberrecht - Mehr zum Urheberrecht - (Urheberrecht-geltendes Recht mehr dazu). Auf dem Weg dahin kann man sich auch noch an der Diskussion über die weiteren Änderungen des Urheberrechts beteiligen.
Viel Spaß/Erfolg
pistazienfresser
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[3.1] jazzy antwortet auf pistazienfresser
16.03.2004 01:07
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer jazzy schrieb:
Im Artikel befindet sich ein schwerwiegender Fehler:

Zitat:
| Laut dem 'Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der | Informationsgesellschaft' kann eine Musik-CD nur dann legal | gebrannt werden, wenn das Original keinen Kopierschutz hat.
| Weitere Einschränkung: Der Verbraucher darf keine Privatkopien | aus 'offensichtlich rechtswidrigen' Quellen herstellen.

Das Urheberrecht erwähnt mitnichten die 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen'.
Vielmehr ist die Rede von 'offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen', was einen vollkommen anderen Sachverhalt darstellt, denn in einer Tauschbörse ist es so gut wie unmöglich zu erkennen, ob eine Vorlage (also die Datei auf dem Rechner des Tauschpartners) 'rechtswidrig hergestellt' ist.
Und 'offensichtlich' ist solch eine Rechtswidrigkeit schon gar
nicht.

Lediglich die Interessenverbände der Film- und Musikindustrie verwenden den Begriff der 'offensichtlich rechtswidrigen Quellen', und daß teltarif.de-Redakteure diese Propagandaphrasen offensichtlich ungeprüft in ihre Artikel übernehmen, läßt mich leider arg an der journalistischen Seriösität von teltarif.de zweifeln.


Jazzy
Naja, die Begündung im Gesetzgebungsverfahren spricht meiner Ansicht sehr für die Ansicht von Teltarif/ Thomas Wischniewski//dpa:

1.Die Einschränkung zum Recht auf Privatkopie befindet sich seit der letzten Änderung im letzten Halbsatz des § 53 Absatz 1 Satz 1 Urheberschutzgesetz: '...soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidirig hergestelle Vorlage verwendet wird.'

2. Dieser Halbsatz wurde im Gesetzgebungsverfahren erst im Vermittlungsausschuss in das neue Urheberrechtsgesetz eingeführt.(Vgl. http://dip.bundestag.de/btd/15/013/1501353.pdf)

Interessant.

3. Der Vermittlungsausschuss wurde durch den Bundesrat angerufen. Der Bundesrat sagte aber gerade in der Begründung (Gegenäußerung zu Zweifeln der Bundesregierung): '[...]Zum anderen erschließt sich aus der Beschaffenheit der Kopiervorlage bzw. aus den Umständen ihrer Zurverfügungstellung (etwa im Internet) regelmäßig, ob es sich um eine Raubkopie handelt.'
Also ging (auch) der Gesetzgeber davon aus, dass eine Vorlage in einer Internet-Tauschbörse regelmäßig illegal sein wird. Siehe Bundetagsdrucksache 1066 aus 15, Seite 2, linke Spalte, vor 'Zu Buchstabe b' in http://dip.bundestag.de/btd/15/010/1501066.pdf

Dann frage ich mich, warum die derzeitige, schwammige Formulierung statt eine konkreteren im Gesetz Verwendung fand.
Ich vermute, daß in einem Gerichtsverfahren ggf. auf diese dokumentierte Intention des Gesetzgebers verwiesen werden wird. Ob das rechtmäßig ist, ist ebenfalls fragwürdig, denn wenn dies so wichtig wäre, müßte es IMHO im Gesetz selbst stehen.

Ein kurzer Überblick über das Gesetzgebungsverfahren findet sich unter www.bmj.de - Agenda - Urheberrecht - Mehr zum Urheberrecht - (Urheberrecht-geltendes Recht mehr dazu). Auf dem Weg dahin kann man sich auch noch an der Diskussion über die weiteren Änderungen des Urheberrechts beteiligen.
Viel Spaß/Erfolg

Naja, ob ich da als einzelner was ausrichten kann?
Zumindest kann man sich exzellent informieren und bei Bedarf Alarm schlagen.

pistazienfresser

Rechtsanwalt?


Jazzy