Benutzer Handyrepairman schrieb:
gesetzlich vorgeschriebene 24-Monatige Gewährleistung berufen
Auch nach dieser Frist ist noch eine kostenfreie Nachbesserung einforderbar, wenn es sich um einen sog. "verdeckten Mangel" gehandelt hat, d.h. eine Fehlfunktion, die schon seit Erwerb des Gerätes vorhanden war, aber erst später entdeckt werden konnte. Ist ja auch logisch... wenn man Bluetooth nie braucht, und nach 2,5 Jahren merkt, daß es fehlerhaft ist, sollte man Nokia (wegen dieser Arroganz per se) in den Hintern treten.
ich erinnere nur an den 8210-Serienfehler, wo erst das ARD-Magazin PlusMinus nachweisen mußte, daß ein solcher vorliegt, und Nokia vorher die Kunden beschuldigt hat, sie seien selbst schuld, wenn das Display breche...