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Wie definiert man 'ausprobieren'?


06.11.2003 19:54 - Gestartet von stalsky
Zitat:
'Der Kunde darf die Ware nur ausprobieren, aber nicht in Gebrauch nehmen.'

Und wer entscheidet, was 'ausprobieren' ist?
Im Falle des Laserdruckers:
Ist ein Ausdrucken von 5 Seiten schon in Gebrauch nehmen? Oder 10, oder 100? Wer definiert das?

Oder beim Kauf eines neuen Handys OHNE Vertrag?
Wenn ich die Batterien einsetze und es lade, ist das schon in Gebrauch nehmen? Oder wenn ich viel damit telefoniere und ich nach 10 Tagen immernoch nicht zurechtkomme und deshalb zurückschicke ist das testen? Wer entscheidet den Unterschied?
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[1] Kaepsele antwortet auf stalsky
07.11.2003 07:26
Benutzer stalsky schrieb:
Oder beim Kauf eines neuen Handys OHNE Vertrag? Wenn ich die Batterien einsetze und es lade, ist das schon in Gebrauch nehmen? Oder wenn ich viel damit telefoniere und ich nach 10 Tagen immernoch nicht zurechtkomme und deshalb zurückschicke ist das testen? Wer entscheidet den Unterschied?

Hi,
also ich würde es beim Handy so definieren. Telefonieren ist definitiv in Gebrauch nehmen. Solange man aber nur den Akku einsetzt und ein wenig herumspielt und das Teil noch Original Neu ist (keine Tel.einträge, Logos etc) ist es ausprobieren. Beim Drucker müßte man die beigepackte Patrone öffnen und von da an ist das Teil auch nicht mehr neu und kann nicht als solches vom Händler verkauft werden.
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[1.1] stalsky antwortet auf Kaepsele
07.11.2003 15:09
Hi,
also ich würde es beim Handy so definieren. Telefonieren ist definitiv in Gebrauch nehmen. Solange man aber nur den Akku einsetzt und ein wenig herumspielt und das Teil noch Original Neu ist (keine Tel.einträge, Logos etc) ist es ausprobieren. Beim Drucker müßte man die beigepackte Patrone öffnen und von da an ist das Teil auch nicht mehr neu und kann nicht als solches vom Händler verkauft werden.

Siehst du und genau das wollte ich ansprechen.
Nämlich, das jeder das etwas anders sieht.
Um bei den Beispielen zu bleiben, darauf könnte man gegenargumentieren:
Wenn ich mit meinem neuen Handy aber nicht telefonieren darf, wie kann ich etwas über die Sprachqualität erfahren?
Noch extremer wird es, wenn man Datenkommunikation mit dem Handy testen will,wie kann ich WAP testen ohne online zu gehen und die (durchdachte?) Navigation und Ergonomie der Tasten testen?

Wenn man deine Definition berücksichtigt, dann reicht mir beim Drucker zum Beispiel ein Bild, denn dann kann ich nur die Optik beurteilen, denn wie soll ich mich vom Druckbild und Qualität des Ausdruckes überzeugen können, wenn ich kein Blatt bedrucken darf?

Es ist wie es ist, nämlich Auslegungssache!
Und wenn sich einer der Vertragspartner stur stellt, ist das Einzige das damit erreicht wird, daß deutsche Gerichte damit beschäftigt werden(im Extremfall).

Das ist übrigens auch der Grund, warum ich keinen Online-Shop anbiete!Ist mir alles viel zu heiß und bedeutet nur Ärger für den Händler. Meiner Meinung wird es sowieso auf ganz lange Sicht nur noch einige wenige 'große' Anbieter geben.
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[1.1.1] stalsky antwortet auf stalsky
07.11.2003 15:16
PS:
Natürlich ist diese Argumentation "frech" und ich würde mir das nicht zutrauen. Aber es gibt genügend pot. Kunden, die so argumentieren würden und auch dieses Recht noch großzügiger als angesprochen ausnutzen!
Als Händler bleibt dir dann nur der Klageweg und der ist dem ganzen Aufwand eigentlich nicht wert!(Verglichen am möglichen Gewinn und folgendem Streß)!
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[1.1.2] Kaepsele antwortet auf stalsky
07.11.2003 19:11
Benutzer stalsky schrieb:
Hi, also ich würde es beim Handy so definieren. Telefonieren ist definitiv in Gebrauch nehmen. Solange man aber nur den Akku einsetzt und ein wenig herumspielt und das Teil noch Original Neu ist (keine Tel.einträge, Logos etc) ist es ausprobieren. Beim Drucker müßte man die beigepackte Patrone öffnen und von da an ist das Teil auch nicht mehr neu und kann nicht als solches vom Händler verkauft werden.

Siehst du und genau das wollte ich ansprechen.
Nämlich, das jeder das etwas anders sieht.
Um bei den Beispielen zu bleiben, darauf könnte man gegenargumentieren:
Wenn ich mit meinem neuen Handy aber nicht telefonieren darf, wie kann ich etwas über die Sprachqualität erfahren? Noch extremer wird es, wenn man Datenkommunikation mit dem Handy testen will,wie kann ich WAP testen ohne online zu
Der Händler kann ein benutzes Produkt nicht mehr als "Neu" verkaufen. Insofern sollte man sich auch selbst fragen was man selbst erwartet wenn man ein neues Produkt kauft. Was macht der Händler mit hunderten benutzten Produkten. Okay - er kann es zurücknehmen, aber ich würde dann nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten. In den Läden kann man Produkte oftmals ausprobieren und testen (an Vorführgeräten). Dort sind aber die Preise höher als im Internet, der Händler muß schließlich auch Pacht und Mitarbeiter bezahlen. Dafür bekommt man aber oftmals eine qualifizierte Beratung. Diese kann mehr wert sein, als das was man im Internet bei Onlinebestellungen sparen kann.

Es ist wie es ist, nämlich Auslegungssache!
Und wenn sich einer der Vertragspartner stur stellt, ist das Einzige das damit erreicht wird, daß deutsche Gerichte damit beschäftigt werden(im Extremfall).
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Dies ist glaube ich gesetzlich schon definiert. Aber damit kenn ich mich nicht gut genug mit aus - ich selbst bin kein Rechtsanwalt.