Benutzer CyberAndi schrieb:
[...] Und selbst wenn, dann betrifft es doch nur die Hersteller der Geräte, und nicht die Leute, die sich Freeware aus dem netz laden.
Das seh ich anders. Bei normalen Patenten ist es doch auch so, dass nur der Inhaber das Recht hat, den Patentgegenstand zu benutzen, und dazu gehört: Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Einfuhr, Besitz, Anwendung.
Ich darf also ein Produkt, das gegen ein Patent verstößt, im Geltungsbereich dieses Patents nicht anwenden.
Oder haben wir hier einen Patentanwalt, der uns das mal näher erklärt?