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kein Durchblick


24.09.2003 03:52 - Gestartet von Keks
Benutzer CyberAndi schrieb:
Ehrlich gesagt habe ich keinen Durchblick in der ganzen Sache. Was ist denn nun wahr, und was falsch ?
[...]
Also ich kapier ehrlich gesagt gar nix an der Sache

Ich kenne die bisherigen Entwürfe nicht, aber wenn ich die städnigen Kritiken lese, wird mir ganz mulmig bei der Vorstellung, dass es so wie ursprünglich geplant umgesetzt wird.

Ein Beispiel: Gegen der neuen Richtlinie haben ein Patent auf digitale/elektronische Unterschriftslisten beantragt. Sie sehen gute Chancen, es zu bekommen. Sie wollen damit die Absurdität von Software-Patenten aufzeigen.

Ein anderes Beispiel ist bereits Realität: Das "1-Click-Button"-Patent von Amazon. Das ist so, als könne sich ein Supermarkt den Vorgang "Kunde legt Ware in den Warenkorb (Einkaufswagen) und geht damit direkt zur Kasse" patentieren lassen. Wohlgemerkt wurde ja hier die Idee, nicht die Umsetzung (die ja nur Amazon kennt, da ihr Quelltext geheim ist) patentiert. Siehe auch den Titel dieses Beitrags: "Ist nur die Mausefalle patentierbar oder auch die Idee?"

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[1] Jetzt kapier ich den Titel
Alexda antwortet auf Keks
24.09.2003 10:03
Es ist gemeint, "Hey, ich hab ne Idee, ich fange die Mäuse nicht mehr mit der Hand, sondern bau mir ne Mausefalle. Die Idee lass ich mir patentieren!"

Wie die Mausefalle gebaut ist, spielt keine Rolle. Niemand darf mehr Mausefallen bauen, ohne mir Lizenzgebühren zu zahlen.

So hat Amazon sich den Einkaufswagen, der direkt zur Kasse geht, patentieren lassen.

Das ist doch pervers...

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, wird es so in der EU nicht möglich sein. Es geht nur um die Steuerung der Waschmaschine, die direkt mit der Hardware zu tun hat. Aber was ist mit Handy-Spielen? Die haben mit der Hardware des Handys nicht viel zu tun. Es ist eben doch "schwammig".


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[1.1] Keks antwortet auf Alexda
24.09.2003 14:39
Benutzer Alexda schrieb:
Jetzt kapier ich den Titel

Freut mich. ;)

Liebe Grüße, Keks.
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[] ezc antwortet auf
24.09.2003 10:31
Benutzer CyberAndi schrieb:
[...] Und selbst wenn, dann betrifft es doch nur die Hersteller der Geräte, und nicht die Leute, die sich Freeware aus dem netz laden.


Das seh ich anders. Bei normalen Patenten ist es doch auch so, dass nur der Inhaber das Recht hat, den Patentgegenstand zu benutzen, und dazu gehört: Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Einfuhr, Besitz, Anwendung.

Ich darf also ein Produkt, das gegen ein Patent verstößt, im Geltungsbereich dieses Patents nicht anwenden.

Oder haben wir hier einen Patentanwalt, der uns das mal näher erklärt?