Benutzer Mobi2000 schrieb:
Als Kunde stimme ich dem voll zu. Insbesondere bei geringem Warenwert lohnt der Kauf im Web meist nicht.
Als Anbieter steht man von dem Vertrauensproblem mit umgekehrtem Vorzeichen:
Das Hauptproblem ist insbesondere fuer kleinere Anbieter, die Kunden vor dem Kauf nicht begutachten und prüfen zu könnten.
Die Erfahrung mit einem Onlineshop spezieller technischer Produkte (die extra beschafft/angefertigt werden) zeigt, dass bis zu 20% der Bestellungen insbesondere von Privatkunden zurueckkommen.
Damit ist Profitabilitaet des Webshops perdu, da beschaffte/angefertigte Ware nicht anderweitig veraeussert werden kann. Da hilft auch keine Nachnahme (selbst solche kommen gel.zurueck, weil es sich der Kunde inzw. anders ueberlegt hat), Vorkasse etc.
Fernabsatzgesetz sei dank.
Zumindest hinsichtlich von extra speziell für einen Kunden angefertigten Produkten kann aber das Fernabsatzgesetz (bzw. heute die entsprechenden Paragraphen 312b-f, 355,356 des Buergerlichen Gesetzbuches) nichts dafür:
§ 312 d Abs. 4 (Nr.1) BGB:
"Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
2.
..."
Mehr Infos:
-Gesetzestext des BGB unter www.bundesjustizministerium.de
- BGB-Kommentare in jeder größeren Buchhandlung oder Bibliotek zB.
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. A., 2003, Bearbeitet von Bassenge u.a.
- RA fragen
Besten Gruss
pistazienfresser