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Kauf in Online-Shops


02.07.2003 12:05 - Gestartet von ckcologne
Auch ich zähle zur Gruppe derer, die äußerst selten Online-Käufe tätigen. Neben den im Bericht genannten Gründen stellen für mich die sehr häufig exorbitanten und in keinem Verhältnis zum Warenwert stehenden Versandkosten sowie die Zahlungsmodalitäten ein Hemmnis dar. So gut wie kein Shop macht Versand gegen Rechnung, meist erfolgt Lieferung nur gegen Vorauskasse (selbst bei Kreditkartenzahlung wird erst die Gutschrift abgewartet) und häufig gar per Nachnahme. Durch diese Zusatzkosten wird schnell so manches vermeintliche Schnäppchen teurer, als wenn man den Artikel im Laden kauft.
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[1] Mobi2000 antwortet auf ckcologne
02.07.2003 12:53
Als Kunde stimme ich dem voll zu. Insbesondere bei geringem Warenwert lohnt der Kauf im Web meist nicht.

Als Anbieter steht man von dem Vertrauensproblem mit umgekehrtem Vorzeichen:

Das Hauptproblem ist insbesondere fuer kleinere Anbieter, die Kunden vor dem Kauf nicht begutachten und prüfen zu könnten.

Die Erfahrung mit einem Onlineshop spezieller technischer Produkte (die extra beschafft/angefertigt werden) zeigt, dass bis zu 20% der Bestellungen insbesondere von Privatkunden zurueckkommen.

Damit ist Profitabilitaet des Webshops perdu, da beschaffte/angefertigte Ware nicht anderweitig veraeussert werden kann. Da hilft auch keine Nachnahme (selbst solche kommen gel.zurueck, weil es sich der Kunde inzw. anders ueberlegt hat), Vorkasse etc.

Fernabsatzgesetz sei dank.

Nicht, dass ich generell gegen Verbraucherschutz bin, aber die Erfahrung zeigt, dass dieses Gesetz in der Praxis den Webhandel kleinerer Anbieter mit Privatkunden weitestgehend unrentabel macht.

Schwierigen Kunden wie die im Web besonders reichlich vorhandenen Schnaeppchenjaeger vorab auszusortieren ist einem Anbieter bei der gegebenen Handelsspanne ohne Schufa Abfragemoeglichkeit und Kundenranking-Datenbank (was die grossen Versandhaendler natuerlich haben) nicht moeglich.

Inzwischen handeln wir nur noch mit Unternehmen online.

Privatkunden werden nur noch beliefert, wenn Sie 'mehrere Huerden ueberspringen' und ihr Interesse wirklich glaubhaft machen. Mit dieser Taktik funktioniert das Geschaeftsmodell dann wieder.

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[1.1] Internetauktionshäuser besser?
Alexda antwortet auf Mobi2000
02.07.2003 15:52
Benutzer Mobi2000 schrieb:
Das Hauptproblem ist insbesondere fuer kleinere Anbieter, die Kunden vor dem Kauf nicht begutachten und prüfen zu könnten.
>...
Schwierigen Kunden wie die im Web besonders reichlich vorhandenen Schnaeppchenjaeger vorab auszusortieren ist einem Anbieter bei der gegebenen Handelsspanne ohne Schufa Abfragemoeglichkeit und Kundenranking-Datenbank (was die grossen Versandhaendler natuerlich haben) nicht moeglich.

Da bieten sich doch die sogenannten Internetauktionshäuser an. Die haben quasi die Ranking-Datenbank eingebaut.

Und wer vom Fernabsatzgesetz Gebrauch macht, nach dem Motto: "Ach, es gefällt mir doch nicht" wird negativ oder zumindest neutral bewertet mit entsprechendem Kommentar.
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[1.1.1] chb antwortet auf Alexda
02.07.2003 16:09
Benutzer Alexda schrieb:
Da bieten sich doch die sogenannten Internetauktionshäuser an. Die haben quasi die Ranking-Datenbank eingebaut. Und wer vom Fernabsatzgesetz Gebrauch macht, nach dem Motto: "Ach, es gefällt mir doch nicht" wird negativ oder zumindest neutral bewertet mit entsprechendem Kommentar.

Bei einem solchen Händler hätte ich dann zum ersten- und letztenmal gekauft und würde auch andere Leute vor ihm warnen, denn die Bewertungen sind bei eBay zu wichtig. Wer sich im Online- bzw. Versandhandelsgeschäft engagiert muss einfach mit einer gewissen Umtauschquote rechnen. Dafür spart er ja mächtig Kosten bei der Infrastruktur,weil er kein Ladengeschäft anbietet. Es ist das gute Recht von Kunden, Ware bei Nichtgefallen umzutauschen (manche nutzen das exzessiv aus, völlig klar, aber das ist m.A.n. nicht die Mehrheit), das hat ein seriöser Händler nicht negativ zu bewerten!

Benni
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[1.1.1.1] Alexda antwortet auf chb
02.07.2003 16:22
Rückgabe ok, aber ohne genaue Begründung, nur sagen "gefällt nicht", finde ich nicht fair. Man kann sich ja mal genauer informieren vorher. Es mag ja rechtlich in Ordnung sein, aber es rechtfertigt doch auf jeden Fall eine neutrale Bewertung!

Negativ wohl nur, wenn noch andere Umstände hinzukommen.
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[1.1.1.1.1] chb antwortet auf Alexda
02.07.2003 16:50
Benutzer Alexda schrieb:
Rückgabe ok, aber ohne genaue Begründung, nur sagen "gefällt nicht", finde ich nicht fair. Man kann sich ja mal genauer informieren vorher.

Das hat nichts mit "fair" zu tun. Einem Versandhandelskunden (und nichts anderes istjuristisch jemand, der über eine Handelsplattform Artikel zum Festpreis kauft; bei eBay-Auktionen mag die Situation anders bewertet werden können) stht schlicht und ergreifend ein 14-tägiges Prüfrecht zu. Das ist extra geschaffen worden, weil eben Artikel im Versandhandel oftmals nicht vorher in Augenschein genommenw erden können oder die Beschreibungen dann doch nicht so detailliert zu haben sind. Wie oft können Verkäufer/Händler keine Detailinformationen zu ihrer Ware geben!? Da ist das Rückgaberecht nur angemessen.

Es mag ja rechtlich in Ordnung sein, aber es rechtfertigt doch auf jeden Fall eine neutrale Bewertung! Negativ wohl nur, wenn noch andere Umstände hinzukommen.

Neutral ist auf eBay-Ebene schon problematisch. Nicht-Bewertung wäre da am Zweckmässigsten, weil niemandem ein Nachteil entstanden ist (ein seriöser Händler muss die Aufwendungen für eine gewisse Rückgabequote in seine Preis einkalkulieren!). Negative Bewertungen sind sowieso nur angemessen wenn die Zahlung ausbleibt oder der Käufer sich nicht mit seinem gesetzlich gewährten und beschränkten Rechten anfreunden kann.

Der gewerbsmässige Händlerverkauf ist da fein vom Verkauf Privat-an-Privat zu trennen!

Benni
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[1.1.1.1.1.1] Rückgaberecht bei Onlineauktionen
Alexda antwortet auf chb
02.07.2003 17:02
Benutzer chb schrieb:
Einem Versandhandelskunden (und nichts anderes istjuristisch jemand, der über eine Handelsplattform Artikel zum Festpreis kauft; bei eBay-Auktionen mag die Situation anders bewertet werden können) steht schlicht und ergreifend ein 14-tägiges Prüfrecht zu.

Bei eBay gibt es juristisch keine Auktionen, es ist ein Verkauf zum Höchstgebot. Auch hier gilt das Fernabsatzrecht.

Das ist extra geschaffen worden, weil eben Artikel im Versandhandel oftmals nicht vorher in Augenschein genommenw erden können oder die Beschreibungen dann doch nicht so detailliert zu haben sind. Wie oft können Verkäufer/Händler keine Detailinformationen zu ihrer Ware geben!? Da ist das Rückgaberecht nur angemessen.

Ja, angemessen (fair). Und um Streitigkeiten vorzubeugen, wann es angemessen ist und wann nicht, hat der Gesetzgeber einfach IMMER ein Rückgaberecht vorgesehen.

Trotzdem hat ein Händler das Recht eine Rückgabe als nicht angemessen zu beurteilen. Er muss die Ware dann zurücknehmen, darf sich aber von mir aus gerne über den Kunden beschweren.

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[1.1.1.1.2] koelli antwortet auf Alexda
02.07.2003 18:04
Benutzer Alexda schrieb:
Rückgabe ok, aber ohne genaue Begründung, nur sagen "gefällt nicht", finde ich nicht fair.

Aber sogar große Versandfirmen schreiben in ihren AGB, dass die Ware bei Nichtgefallen "ohne Angabe von Gründen" zurückgegeben werden kann. Sie fordern also geradezu heraus, dass man nicht sagt, warum man einen Artikel zurückschickt.

Übrigens habe ich mal irgendwo gelesen, dass z.B. Elektrogeräte, die bei den Shoppingsendern gekauft und wieder zurückgeschickt werden, nicht sofort weiterverkauft werden (dürfen). Sie gehen erst wieder durch eine Prüfung und das kostet natürlich Geld.
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[1.1.1.1.2.1] Alexda antwortet auf koelli
02.07.2003 18:17
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Rückgabe ok, aber ohne genaue Begründung, nur sagen "gefällt nicht", finde ich nicht fair.

Aber sogar große Versandfirmen schreiben in ihren AGB, dass die Ware bei Nichtgefallen "ohne Angabe von Gründen" zurückgegeben werden kann. Sie fordern also geradezu heraus, dass man nicht sagt, warum man einen Artikel zurückschickt.

Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ich glaube sogar, der Satz nur in den AGBs reicht nicht. Der Kunde muss ausdrücklich über sein Rückgaberecht informiert werden, sonst läuft die 14-Tage-Frist gar nicht los.

Aber es geht mir ja nicht um grosse Versandhäuser, sondern um die kleinen Klitschen, die mir unschlagbare Preise anbieten.
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[1.1.1.1.3] handycop antwortet auf Alexda
02.07.2003 18:26
Benutzer Alexda schrieb:
Rückgabe ok, aber ohne genaue Begründung, nur sagen "gefällt nicht", finde ich nicht fair. Man kann sich ja mal genauer informieren vorher. Es mag ja rechtlich in Ordnung sein, aber es rechtfertigt doch auf jeden Fall eine neutrale Bewertung!

Negativ wohl nur, wenn noch andere Umstände hinzukommen.


Es ist schon ok wenn der Kunde innerhalb einer gewissen Zeit den bestellten Artikel wegen nicht gefallens zurück gibt.Schließlich gibt es Unterschiede ob ich eine Teil(zB Kleidung)im Netz sehe oder ob ich es in der Hand halte.Gerade bei Farben gibts Unterschiede.

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[1.2] speziell angefertigte Artikel - RE: Kauf in Online-Shops
pistazienfresser antwortet auf Mobi2000
02.07.2003 18:16
Benutzer Mobi2000 schrieb:
Als Kunde stimme ich dem voll zu. Insbesondere bei geringem Warenwert lohnt der Kauf im Web meist nicht.

Als Anbieter steht man von dem Vertrauensproblem mit umgekehrtem Vorzeichen:

Das Hauptproblem ist insbesondere fuer kleinere Anbieter, die Kunden vor dem Kauf nicht begutachten und prüfen zu könnten.

Die Erfahrung mit einem Onlineshop spezieller technischer Produkte (die extra beschafft/angefertigt werden) zeigt, dass bis zu 20% der Bestellungen insbesondere von Privatkunden zurueckkommen.

Damit ist Profitabilitaet des Webshops perdu, da beschaffte/angefertigte Ware nicht anderweitig veraeussert werden kann. Da hilft auch keine Nachnahme (selbst solche kommen gel.zurueck, weil es sich der Kunde inzw. anders ueberlegt hat), Vorkasse etc.

Fernabsatzgesetz sei dank.
Zumindest hinsichtlich von extra speziell für einen Kunden angefertigten Produkten kann aber das Fernabsatzgesetz (bzw. heute die entsprechenden Paragraphen 312b-f, 355,356 des Buergerlichen Gesetzbuches) nichts dafür:
§ 312 d Abs. 4 (Nr.1) BGB:
"Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
2.
..."
Mehr Infos:
-Gesetzestext des BGB unter www.bundesjustizministerium.de
- BGB-Kommentare in jeder größeren Buchhandlung oder Bibliotek zB.
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. A., 2003, Bearbeitet von Bassenge u.a.
- RA fragen

Besten Gruss
pistazienfresser
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[2] spunk_ antwortet auf ckcologne
02.07.2003 17:18
Benutzer ckcologne schrieb:

Auch ich zähle zur Gruppe derer, die äußerst selten Online-Käufe tätigen. Neben den im Bericht genannten Gründen
ich dagegen erwerbe äusserst gerne schnäppchen in online-shops.

zuvor über einen preisvergleich ein günstiges angebot finden, dort natürlich die bewertungen der anderen nutzer anschauen und fertig.

meine liebste zahlungsart ist:
-bankeinzug
-rechnung
-nachnahme
-vorkasse

(in reihenfolge meiner vorliebe)

bei shops in denen auf der webseite lediglich nachnahme oder vorkasse angeboten wird trete ich natürlich in kontakt und bitte um ein anderes zahlungsverfahren und begründe danach meine ablehung mit dem nicht vorhandensein dieser anderen zahlungsart.
man muss einfach nachfrage wecken, zumal es ja genug konkurrenz gibt.

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[2.1] handycop antwortet auf spunk_
02.07.2003 18:35
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer ckcologne schrieb:

Auch ich zähle zur Gruppe derer, die äußerst selten Online-Käufe tätigen. Neben den im Bericht genannten Gründen
ich dagegen erwerbe äusserst gerne schnäppchen in online-shops.

zuvor über einen preisvergleich ein günstiges angebot finden, dort natürlich die bewertungen der anderen nutzer anschauen und fertig.

Von Bewertungen halte ich nicht viel.Die können ja viel schreiben.Ein paar Bekannte angerufen und schon habe ich ne positive Bewertung.

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[3] handycop antwortet auf ckcologne
02.07.2003 18:32
Benutzer ckcologne schrieb:
Auch ich zähle zur Gruppe derer, die äußerst selten Online-Käufe tätigen. Neben den im Bericht genannten Gründen stellen für mich die sehr häufig exorbitanten und in keinem Verhältnis zum Warenwert stehenden Versandkosten sowie die Zahlungsmodalitäten ein Hemmnis dar. So gut wie kein Shop macht Versand gegen Rechnung, meist erfolgt Lieferung nur gegen Vorauskasse (selbst bei Kreditkartenzahlung wird erst die Gutschrift abgewartet) und häufig gar per Nachnahme. Durch diese Zusatzkosten wird schnell so manches vermeintliche Schnäppchen teurer, als wenn man den Artikel im Laden kauft.


Eben,das kaufen auf Rechnung ist halt noch nicht verbreitet.Es gibt aber Anbieter bei denen es möglich ist.Bei Amazon .de hatte ich vor 3 Monaten zum ersten mal bestellt und es ging gleich auf Rechnung.Das ist aber noch eh die Ausnahme.