Benutzer Monopoly schrieb:
Ich habe meine Zweifel, ob hier der Schaden nicht deutlich den Nutzen überwiegt. Ich glaube kaum, dass vereinzelte gezielte Hilfe, die vielleicht jeder einmal im Leben in Anspruch nimmt, eine Totalüberwachung rechtfertigt.
Wie gesagt, das ist eben Ansichtssache, was 'ueberwiegt', oder ob man diese Technik mit 'Totalueberwachung' attributiert.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch den Strafbehörden Zugriff auf die Daten gewährt wird, soweit das nicht heute schon der Fall ist.
Das ist ein anderes Problem, dem ich im politischen Sinne sehr ablehnend gegenueberstehe, und unter dem Begriff der Verschmelzung nachrichtendienstlicher Methoden mit polizeilichen Ermittlungen beschrieben wird, ein Phaenomen das vielerorts in Erscheinung tritt.
Die Nachrichtendienste braucht man sicherlich als warnendes Instrument, deren Ergebnisse und Methoden aber gerichtlich verwertbar zu machen, das fuehrt m.E. zu Big Brother, als der praeventiven Erhebung von Daten und umgehenden Nutzung zur Straferhebung.
Ich moechte hier mal propagieren, sich dafuer einzusetzen, eine formelle Trennung zu setzen, so wie heute Legislative, Judikative, Exekutive getrennt sind, muessen die Nachrichtdienste straff getrennt sein. Deren Ziel soll nicht die Bereitstellung von Daten sein, sondern allein ein Bericht, der allgemein moegliche verborgenen Strukturen beschreibt. Kein Ergebnis darf Beweiskraft erlangen.
Dies ist bisher nicht in den Koepfen verankert, jeder Kinderschaenderfall fuehrt zum Aufbau weiterer Datenbanken mit zehntausenden Eintraegen genetischer Abdruecke. Die man sehr schoen auch in anderen Ermittlungen einsetzen kann. Es muss zum Dogma werden, dass sehr _breite_ Informationserhebungen eben nicht sehr _breit_ zur Beweisfuehrung eingesetzt werden koennen.
Und die formelle Trennung ist hier ein guter Ansatz, breite Informationserhebung wird nicht eingesetzt, ausser zu praeventiven Berichten - zur Beweisfuehrung darf nur schmal und fallbezogen erhoben werden, wenn eben schon ein Fall eingetreten ist. Ohne Uebertrag. Punktum.
Das gelte selbst wenn mancher Terrorist dadurch durch die Luecken schluepft, ebenso wie heute manche Beweisfuehrung im Verfahren unzureichend ist, die bei gebuendelten Kraeften (den Fasci) nicht geschehen koennte. Wohin Buendelungen staatlicher Kraefte und Methoden fuehren kann, mag der Hinweis auf den lateinischen Begriff andeuten, wenn er zum -ismus wird.
beste Gruesse, guidod