Benutzer GKr schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Daß Telefonieren während des Autofahrens ablenkt, braucht man nicht zu diskutieren. Es reicht, hinter oder neben einem dieser Mitbürger herzufahren, um zu erkennen, wie sehr er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil er abgelenkt ist.
Und dem widersprechen nach meinem Verständnis auch diese Rechtsanwälte gar nicht:
"Die Rechtsanwälte Sven Hufnagel (Aschaffenburg) und Markus Keerl (Stuttgart) sowie Professor Uwe Scheffler von der Universität Frankfurt/Oder, sämtlich ausgewiesene Verkehrsrechtsexperten, bemängeln die Widersprüche in der Bewertung."
Vielmehr geht es darum, das Gesetz eindeutig zu formulieren.
Unterstellend, daß Rechtswissenschaftler durchaus in der Lage sind, sauber und eindeutig zu formulieren, kann man sich fragen, ob es vielleicht auch jemanden gibt, der an einem solchen Gesetz gar kein Interesse hat.
GKr
Also so wie ich den BEitrag verstanden habe, geht es nicht darum, das telefonieren in Frage zu stellen, sondern darum, das es auch strafbar ist das Handy in die Hand zu nehmen o.Ä.
Andersrum darf man aber Essen, trinken, rauchen, rqdio bedienen, navi bedienen, MP3Player in der hand halten (!!!) der
am radio angeschlossen ist .. Das kann man noch eleendig fortführen.
Das wird aber nicht bestraft. hälst du aber anstatt eines Big Mäc dein HAndy in der Hand, kost dich das 40okkens und ein Paypack punkt in flensburg....
Es ist auch nicht explizit verboten, während des Fahrens auf einem mitgeführten Spiritus-Kocher Spiegeleier zu braten, über offenem Feuer Rauchzeichen zu geben oder mit seiner Freundin den nicht art-erhaltenden demographischen Faktor der Deutschen zu verbessern. Dennoch ist es nicht erlaubt, nur, weil es eben nicht ausdrücklich verboten ist, oder?
GKr
Genau das deckt ja der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung ab, der im Artikel AFAIK irgendwo sogar kurz zitiert wird :)
MfG
Telconium