Benutzer Kai Petzke schrieb:
Der Beitrag spricht natürlich aus der Sicht von Rechtsanwälten, die "Opfer" der Handy-Regelung verteidigen. Dabei dürfte es i.d.R. weniger um die 40 Euro gehen, als vielmehr um den einen Punkt, der das gewisse Konto zum Überlaufen bringen kann, mit der Folge, dass der "Lappen" vorübergehend oder auf Dauer in Staatsgewahrsam gegeben werden muss. Zwangsweise auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen zu sein, gefällt keinem Autofahrer. Also wird natürlich nach Möglichkeiten gesucht, den einen Punkt wieder loszuwerden, den man zu viel gesammelt hat. An offensichtlichem Fehlverhalten - überhöhte Geschwindigkeit, Unfälle, bei Rot über die Ampel usw. - lässt sich dabei aber weniger rumdeuten als an der Handy-Nutzung. Schließlich ist tatsächlich schwer zu unterscheiden, ob man tatsächlich telefoniert hat oder nur
Andererseits: Will man die Handy-Nutzung verbieten, weil sie zu Unfällen führen kann, dann muss man schon so konsequent sein, und das Gesetz auch so formulieren, dass es durchsetzbar ist. Wäre nur das Telefonieren verboten, könnte sich jeder, der mit Handy am Steuer erwischt wird, einfach rausreden: "Ich hatte es zwar in der Hand, aber nicht damit telefoniert". Oft sind es ja die Bilder von Radarfallen oder "Blitzerampeln", auf denen derjenige, der zu schnell oder bei rot fuhr, auch noch mit Handy am Ohr zu sehen ist. Da die Kameras aber nicht ins Auto "hören" können, ist der Beweis, das wirklich telefoniert wurde, nicht erbringbar. Dasselbe gilt grundsätzlich auch für den Polizisten, der einen Autofahrer mit Handy am Ohr sieht - auch der kann nicht unterscheiden, ob sich der Nutzer ein MP3 anhört oder telefoniert.
Wenn man aber das Gesetz so formuliert, dass der Beweis für die Ordnungswidrigkeit nicht erbracht werden kann, dann könnte man sich auch gleich das Gesetz sparen. Hinzu kommt, dass andere Tätigkeiten mit dem Handy nicht minder gefährlich sind, etwa das Lesen oder Schreiben von SMS, da man dazu nicht nur eine Hand vom Lenkrad, sondern, noch viel gefährlicher, seinen Blick von der Straße nimmt. Die allerwenigsten dürften beim SMS-Tippen wirklich so fit sein, dass sie das komplett "blind" schaffen.
Wir reden hier auch, anders als es viele Medien darstellen, keineswegs über Bagatellen und Kavaliersdelikte. Der Autoverkehr fordert in Deutschland jährlich mehrere tausend Todesopfer - mehr als beispielsweise Mord und Totschlag zusammen. Und dass Telefonieren ablenkt und damit immer wieder mehr oder weniger schlimme Unfälle verursacht, ist durch viele Studien bewiesen.
Zu fordern wäre aber in der Tat mehr Konsequenz in den Gesetzen: Auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung lenkt erheblich ab, ebenso das Essen, Trinken oder Rauchen am Steuer oder das Hantieren mit Karten oder Navigationssystemen. Eine Regelung, die für ALLE Nebentätigkeiten des Fahrers zum Anhalten zwingt, wäre somit durchaus geeignet, die Unfallzahlen zu senken, wenn sie auch eingehalten wird.
Das Reden mit den Mitfahrern ist übrigens deutlich unproblematischer als das Handy-Telefonieren, weil diese im selben Auto sitzen, und bei einer entspannten Kommunikation zusammen mit dem Fahrer auf den Verkehr achten, also auch im richtigen Moment ein "Achtung!" schreien können. Problematisch ist hingegen z.B. das Streiten im Auto, dafür sollte man sich einen weniger gefährlichen Platz suchen.
Kai
Vergleiche solcher scheinbar ähnlicher "Vergehen" sind sowieso nicht sehr sachdienlich und unterstützen nur Polemik.
In diesem Zusammenhang bekam ich gerade ein nettes Beispiel
übersandt und möchte es hier wiedergeben:
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Alles gut durchdacht und sinnig.
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur. Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
Fazit:Lieber gleich rechts überholen.Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont,schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten! Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen. Also 230 Euro gespart und -
K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
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GKr