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Wucher


12.05.2003 15:32 - Gestartet von Kai Petzke
Benutzer Monopoly schrieb:

Der Wucherer müsste eine spezielle Schwächesituation des Bewucherten ausgebeutet und aus verwerflicher Gesinnung heraus gehandelt haben.

Für "Wucher" reicht die "Ausbeutung der Unerfahrenheit" aus. Und genau das sollte wohl vorliegen, wenn man die Preise auf einen Schlag um über 1000% erhöht, und nicht unmissverständlich (z.B. per Tarifansage) über diesen Umstand informiert. Ab mehr als 100% Preisunterschied wird dann von den Gerichten zumeist die Verwerflichkeit angenommen, bzw. gibt es ja auch immer noch die "wucherähnlichen" Rechtsgeschäfte.

Ich denke daher weiterhin - wie im Beitrag geschrieben - dass der hohe Vergleichspreis der anderen Unternehmen hier verhindert, dass Wucher bzw. allg. Sittenwidrigkeit vorliegt, nicht die von Dir genannten Gründe.


Kai Petzke