Thread
Menü

Netzbetreiber als 0190-Contentanbieter?


26.01.2004 19:30 - Gestartet von federico
Es wird völlig außer acht gelassen, daß der fragliche Mehrwertdienstleistungs-Vertrag (höchstens) zwischen dem Opfer und dem Contentprovider/0190-Anschlußinhaber zustandekommt, und nicht mit dem Verbindungsnetzbetreiber (der nur die reine Telekommunikations­verbindungsleistung erbringt).

Ohne Vorlage einer entsprechenden Abtretungsvereinbarung des Mehrwertanbieters als dem vermeintlichen Vertragspartner kann weder der (Verbindungs-)Netzbetreiber, noch ein Inkassounternehmen nachweisen, Inhaber der (angeblichen) Forderung aus dem Mehrwert-Dienstleistungsvertrag (geworden) zu sein.

Und es wird zudem unberücksichtig gelassen, daß aus der Tatsache einer Verbindung nur auf einen Anruf geschlossen werden kann, und von dem allerhöchstens auf einen Auftrag zur Erbringung einer Telekommunikationsleistung (Herstellung und Aufrechterhaltung einer Verbindung zum angewählten Anschluß).

Wenn der Contentprovider eine darüberhinausgehende Bedeutung eines Anrufs seiner Mehrwertnummer als Antrag/Auftrag zu vertraglichen Mehrwertleistungen behauptet, dann trägt er dafür die Beweislast.

f.
Menü
[1] comedian antwortet auf federico
31.01.2004 11:00
Full ACK!

Gruß
Comedian