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Widerspruch gegen die Zahlung und Antwort von Faircom


20.03.2003 17:52 - Gestartet von cako
Also,

ich hab da ein kleines Fax an Faircom losgelassen:

'Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich widerspreche Ihrer Rückforderung in Höhe von 63,98 EUR.

Gemäß der Äußerungen Ihrer AGB verpflichtete sich die Firma faircom zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung, wenn die Mobilfunkkarte freigeschaltet wurde. Dieses ist auch geschen.

Durch ihre Andeutung, dass ich mich gemäß § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert hätte, sehe ich den Straftatbestand der Verleumdung und des versuchten Betruges als gegeben.

Derrzeit lasse ich die Angelegenheit juristisch klären um ggfs. eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten.

Anbei übersende ich Ihnen Ihr Schreiben in Kopie.'


Ein paar Minuten später, habe ich folgendes Schreiben der Rechtsabteilung von Faircom erhalten:

http://smsprotest.norman-net.de/faircom.JPG

Was haltet Ihr denn davon?
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[1] ALuckyOne antwortet auf cako
20.03.2003 18:29
Wie hier schon mehrfach Angeführt nocheinmal die Formulierung aus dem Bestellschein.


"Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrags verpflichtet sich die Firma faircom CmbH&Co zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung.
...

Wird der Mobilfunkantrag zB. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt Ihr Anspruch auf die
Erstattung der monatlichen Grundgebührt, bzw. auf die Einmalzahlung. Evtl. bereits ausgezahlte Beträge werden Sie nach Aufforderung unverzüglich zurücksenden. Dieser Regelung stimmen Sie ausdrücklich zu."


Es wurde eben nicht wie im Faircom Fax behauptet seitens des Kunden die Verpflichtung unterschrieben "für den Fall der Stornierung des Vertrages durch den Provider - EGAL AUS WELCHEM RECHTSGRUND, auch wegen der Einstellung des operativen Geschäftes - die anteilige Einmalzahlung, die sie von faircom GmbH & Co. KG erhielten, an unser Haus auszukehren." (by the Way: das Haus auszukehren, darauf habe ich nun wirklich keine Lust ;O) ).
Es heisst ganz klar

"Wird der Mobilfunkantrag zB. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt Ihr Anspruch..."

und das wird wohl bei den wenigsten der Fall sein.

Meiner Meinmung nach zeigt das Fax nur, auf wie dünnem Eis sich die Firma Faircom bewegt, denn die im Fax getätigte behauptung entspricht nicht der Wahrheit.
Von einer "Rechtsabteilung" erwarte ich da eigentlich was mehr.

Die Drohung einer Gegenklage wegen Verleumndnung würde ich einfach übersehen.
Mehr als eine Drohgebärde kann das doch kaum sein, denn wenn sich jemand verleumdet fühlt steht es natürlich jedem zu dagegen Klage zu erheben.

Grüsse
Marco
(Der nicht dachte wegen der Quam Geschichte hier nochmal zu posten.
Willkommen daheim alle miteinander *g*)
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[1.1] Dell antwortet auf ALuckyOne
20.03.2003 20:28
fühl mich auch schon wieder heimisch ;_)

noch eine wichtige Anmerkung zum Wortlaut:
es steht dort MobilfunkANTRAG und nicht MobilfunkVERTRAG

Quam hat dem ANTRAG nicht storniert, vom VERTRAG garnicht zu reden





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[1.1.1] Keks antwortet auf Dell
21.03.2003 10:00
Benutzer Dell schrieb:
fühl mich auch schon wieder heimisch ;_)

Wir können uns ja alle Im Forum https://www.teltarif.de/forum/s7811/ wiedertreffen und die 10.000 voll machen. *g*

noch eine wichtige Anmerkung zum Wortlaut: es steht dort MobilfunkANTRAG und nicht MobilfunkVERTRAG

Ahja, stimmt! ;)

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1.1.1] accolon antwortet auf Keks
21.03.2003 14:12
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Dell schrieb:
fühl mich auch schon wieder heimisch ;_)

Wir können uns ja alle Im Forum
https://www.teltarif.de/forum/s7811/ wiedertreffen und die
10.000 voll machen. *g*

Ohja, damals, das waren Zeiten...
Und ich hab alle 8452 Beiträge gelesen. ;-)
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[2] Hovis antwortet auf cako
20.03.2003 22:37
Hallo
im Bestellschein steht nichts von Vertrag stornieren egal aus welchem Grund! Aber es steht bei mir etwas von Stornierung des Antrags an Quam. Quam hat unseren aber nicht storniert sondern den Antrag angenommen, dadurch ist es zu einem Vertrag mit Quam gekommen und faircom musste zahlen. Jetzt will faircom uns noch einen Bären aufbinden mit diesem Fax. Also komm, das ist nicht fair!

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[2.1] Dringend!!! Faircom Vertragsbedingungen
discus2 antwortet auf Hovis
20.03.2003 22:47
Ich habe gerade mit nem Redakteur vom WDR gesprochen. Ich brauche unbedingt die Unterlagen, da ich meine nicht finden kann. Der Weg über die Presse ist glaube ich auch ein guter Ansatz nicht so teuer wie ein Anwalt aber auch effektiv. Ich brauche bloß Fakten!!!!

email: bertram.koch@epost.de
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[2.1.1] Hovis antwortet auf discus2
20.03.2003 23:00
Hier nun der wichtige Text in der Orginalfassung:

"Hinweis:
Es gelten die AGB der Firma faircom GmbH & Co. KG.
Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung.
Erstattungsbeträge können mit dem Rechnungsbetrag dieser Bestellung verrechnet werden.
Für die Gutschrift eines evtl. angebotenen Startguthabens ist der Service Provider zuständig.
Wird der Mobilfunkantrag z. B. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt Ihr Anspruch auf die Erstattung
der monatlichen Grundgebühr, bzw. auf die Einmalzahlung. Evtl. bereits ausgezahlte Beträge werden Sie nach Aufforderung unverzüglich
zurücksenden. Dieser Regelung stimmen Sie ausdrücklich zu.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte weisen wir Sie auf Ihr Recht zum Widerruf der Bestellung hin; diese
Rechtsbelehrung haben Sie bereits bei der Internetbestellung zur Kenntnis genommen. Mit Zusendung der kompletten Antragsund
Bestellformulare veranlassen Sie ausdrücklich die Ausführung der Dienstleistung der faircom GmbH & Co. KG - u.a. die
Weiterleitung des Mobilfunkantrages an den Provider oder Netzbetreiber. Hierdurch erlischt das Widerrufsrecht gemäß
§ 312 d Abs. 3 BGB. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dann bestellerseitig nicht mehr möglich."

Hier geht es also nicht um die Stornierung eines Vertrags bei der wir rückzahlungspflichtig würden wie faircom behauptet. Es geht um die Stornierung eines Mobilfunkantrags, welche nicht erfolgt, weil Quam unseren Antrag akzeptierte.
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[2.1.2] snopi antwortet auf discus2
20.03.2003 23:18
Die Unterlagen(d.h.) deinen Vertrag kannsz du dir nochmal bei Faircom auf der Seite runterladen. Du musst dich nur einloggen und dann die Pdf Datei unten auf der Seite aufmachen!!!!!!!!!
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[2.1.2.1] FrankSasse antwortet auf snopi
20.03.2003 23:25
Hallo snopi!

Benutzer snopi schrieb:
Die Unterlagen(d.h.) deinen Vertrag kannsz du dir nochmal bei Faircom auf der Seite runterladen. Du musst dich nur einloggen und dann die Pdf Datei unten auf der Seite aufmachen!!!!!!!!!


Das hat bei mir nicht merh funktioniert, die speichern wohl keine so alten Sachen mehr. Mein Antrag war vom Februar 2002.

Gruß

Frank
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[2.1.3] Loriott antwortet auf discus2
21.03.2003 10:02
Erzähle dem Redakteur auch, wie Firen wie faircom versuchen, ihre Kunden einzuschüchtern, und dass andere Firmen die Handies zurückfordern. Sag ihm, dass dies viele Kunden aus unsicherheit wohl auch gemacht haben. Die Quintessenz des TV-Berichts könnte sein: Hat man keine Chance, sich sein Geld von demjenigen zu holen, der es einem schuldet (Quam den Händlern), weil der Gegner zu groß und stark ist, so holt man es sich eben von den Kleinen (den Kunden) - selbst wenn es ihnen rechtlich zusteht und man dafür ein wenig betrügen muss.

Benutzer discus2 schrieb:
Ich habe gerade mit nem Redakteur vom WDR gesprochen. Ich brauche unbedingt die Unterlagen, da ich meine nicht finden kann. Der Weg über die Presse ist glaube ich auch ein guter Ansatz nicht so teuer wie ein Anwalt aber auch effektiv. Ich brauche bloß Fakten!!!!

email: bertram.koch@epost.de
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[3] Helga1 antwortet auf cako
20.03.2003 23:58
Hallo,

das Schreiben, das ich per Email heute von Faircom bekommen habe, war im Wortlaut weitgehend identisch.

Meine Meinung ist: Faircom hat die Sache sicherlich juristisch prüfen lassen und ist sich über die Erfolgsaussichten einer Klage im Klaren (ich bin da unsicher, da ich kein Jurist bin).

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Erfolgsaussichten sind aus Sicht von Faircom gut, dann werden sie nicht zögern, die betroffenen Leute zu verklagen.
Oder die Klage hat wenig / keine Aussicht auf Erfolg: dann verfolgt Faircom die Absicht, zumindest einen Teil der Betroffenen mit Klageandrohung und Juristendeutsch so zu verunsichern, dass sie freiwillig zahlen. Diejenigen, die sich beschweren/widersprechen, werden in Ruhe gelassen.

Also, was meint ihr?

Gruß,
Helga

Benutzer cako schrieb:
Also,

ich hab da ein kleines Fax an Faircom losgelassen:

'Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich widerspreche Ihrer Rückforderung in Höhe von 63,98 EUR.

Gemäß der Äußerungen Ihrer AGB verpflichtete sich die Firma faircom zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung, wenn die Mobilfunkkarte freigeschaltet wurde. Dieses ist auch geschen.

Durch ihre Andeutung, dass ich mich gemäß § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert hätte, sehe ich den Straftatbestand der Verleumdung und des versuchten Betruges als gegeben.

Derrzeit lasse ich die Angelegenheit juristisch klären um ggfs.
eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten.

Anbei übersende ich Ihnen Ihr Schreiben in Kopie.'


Ein paar Minuten später, habe ich folgendes Schreiben der Rechtsabteilung von Faircom erhalten:

http://smsprotest.norman-net.de/faircom.JPG

Was haltet Ihr denn davon?
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[3.1] Dell antwortet auf Helga1
21.03.2003 00:08
Wer ganz bewußt falsche und manipulierte Angaben zum Vertragsinhalt macht und damit versucht den Kunden unter Druck zu setzen hat an diesem Punkt schon jede Glaubwürdigkeit verspielt und offenbart wie gut die Ausichten für Faircom in einem möglichen Gerichtsverfahren sein werden

Die Rückforderung erfolgt nicht zufällig erst ein Jahr später und genau zu der Zeit wo Faircom scheinbar in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt.

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[3.1.1] Hovis antwortet auf Dell
21.03.2003 08:18
Vergleicht bitte den Text auf Eurer Bestellung mit dem Text, den faircom in einem Antwortfax (frühere Beiträge) anführt. Will faircom uns für dumm verkaufen?
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[4] micha2500 antwortet auf cako
21.03.2003 08:58
Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf. Bei solchen Briefen müsst ihr euch nicht wundern, wenn man euch nicht ernst nimmt und man derartige wischi-waschi Briefe zurück erhält.

Mal im Klartext: Wenn jeder eine Straftat begehen würde, der eine Forderung nach § 812 BGB geltend macht, dann könnten wir die Strafrichter ver-x-fachen und Gefängnisstädte errichten. Die Minuten bis zum Standardantwortbrief haben die wahrscheinlich gebraucht, um vor lachen wieder zu sich zu finden.

Schreibt denen eure Rechtsauffassung und wie ihr die Vereinbarung auslegt. Das die außerordentliche Kündigung von Quam nicht unbedingt als eine Stornierung anzusehen ist bzw. ihr unter einer Stornierung auch nur eine solche versteht ... blablabla ... und das die den Anspruch meinentwegen gerichtlich klären lassen sollen. Darauf läuft es doch sowieso hinaus. Klar ist hier nämlich gar nichts und es bleibt abzuwarten, wie die Vereinbarungen von den Gerichten ausgelegt wird. Ich denke, es spricht da auch einiges für Faircom und das nicht zuletzt nur wegen der Vereinbarung. Wenn man nämlich in die Auslegeung zulässigerweise Werbung etc. einbezieht, dann kann man diese Zahlung durchaus als Erstattung der Grundgebühren verstehen oder warum habt ihr die Verträge sonst abgeschlossen???



Benutzer cako schrieb:
Also,

ich hab da ein kleines Fax an Faircom losgelassen:

'Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich widerspreche Ihrer Rückforderung in Höhe von 63,98 EUR.

Gemäß der Äußerungen Ihrer AGB verpflichtete sich die Firma faircom zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung, wenn die Mobilfunkkarte freigeschaltet wurde. Dieses ist auch geschen.

Durch ihre Andeutung, dass ich mich gemäß § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert hätte, sehe ich den Straftatbestand der Verleumdung und des versuchten Betruges als gegeben.

Derrzeit lasse ich die Angelegenheit juristisch klären um ggfs.
eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten.

Anbei übersende ich Ihnen Ihr Schreiben in Kopie.'


Ein paar Minuten später, habe ich folgendes Schreiben der Rechtsabteilung von Faircom erhalten:

http://smsprotest.norman-net.de/faircom.JPG

Was haltet Ihr denn davon?
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[5] Keks antwortet auf cako
21.03.2003 09:55
Benutzer cako schrieb:
Ein paar Minuten später, habe ich folgendes Schreiben der Rechtsabteilung von Faircom erhalten:

http://smsprotest.norman-net.de/faircom.JPG

Was haltet Ihr denn davon?

Antworte, dass Quam den Vertrag nicht storniert hat!

Liebe Grüße, Keks.
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[5.1] Keks antwortet auf Keks
21.03.2003 10:01
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer cako schrieb:
Ein paar Minuten später, habe ich folgendes Schreiben der Rechtsabteilung von Faircom erhalten:

http://smsprotest.norman-net.de/faircom.JPG

Was haltet Ihr denn davon?

Antworte, dass Quam den Vertrag nicht storniert hat!

P.S.: Antworte, dass du dich nicht dazu verpflichtet hast, sondern von Stornierung des Antrags, nicht der Vertrags die Rede war. Zudem wurde weder der Antrag noch der Vertrag storniert.

Liebe Grüße, Keks.