Hallo,
das Schreiben, das ich per Email heute von Faircom bekommen habe, war im Wortlaut weitgehend identisch.
Meine Meinung ist: Faircom hat die Sache sicherlich juristisch prüfen lassen und ist sich über die Erfolgsaussichten einer Klage im Klaren (ich bin da unsicher, da ich kein Jurist bin).
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Erfolgsaussichten sind aus Sicht von Faircom gut, dann werden sie nicht zögern, die betroffenen Leute zu verklagen.
Oder die Klage hat wenig / keine Aussicht auf Erfolg: dann verfolgt Faircom die Absicht, zumindest einen Teil der Betroffenen mit Klageandrohung und Juristendeutsch so zu verunsichern, dass sie freiwillig zahlen. Diejenigen, die sich beschweren/widersprechen, werden in Ruhe gelassen.
Also, was meint ihr?
Gruß,
Helga
Benutzer cako schrieb:
Also,
ich hab da ein kleines Fax an Faircom losgelassen:
'Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich widerspreche Ihrer Rückforderung in Höhe von 63,98 EUR.
Gemäß der Äußerungen Ihrer AGB verpflichtete sich die Firma faircom zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung, wenn die Mobilfunkkarte freigeschaltet wurde. Dieses ist auch geschen.
Durch ihre Andeutung, dass ich mich gemäß § 812 BGB ungerechtfertigt bereichert hätte, sehe ich den Straftatbestand der Verleumdung und des versuchten Betruges als gegeben.
Derrzeit lasse ich die Angelegenheit juristisch klären um ggfs.
eine Strafanzeige gegen Sie zu erstatten.
Anbei übersende ich Ihnen Ihr Schreiben in Kopie.'
Ein paar Minuten später, habe ich folgendes Schreiben der Rechtsabteilung von Faircom erhalten:
http://smsprotest.norman-net.de/faircom.JPG
Was haltet Ihr denn davon?