Benutzer johndoe schrieb:
ich schlage vor, sich vor der hakeligen kleindiskussion mal die faircom infos von damals anzusehen: die passage mit der rueckforderung auf dem bestellzettel hat eine ganz andere zielrichtung (betrug durch kunden) und ist als grundlage einer forderung an den kunden voellig absurd.
Zudem steht da was von "Stornierung" des Vertrags und nicht vpn Kündigung (ob nun ordentlich oder außerordentlich). Wobei einige ja sogar bewzeifeln, dass Quam überhaupt gekündigt hat, andere das Schreiben als implizite Kündigung ansehen; aber das ist ein anderes Thema.
Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de