Benutzer netselect schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Aus Kundensicht ist der Unterschied, ob man sich über einen persönlichen Account, der aufgrund der Anmeldung vom Anbieter zugeteilt wird, oder über einen Dummy-Account, wie er beim CbC verwendet wird - auch dort muß man Username und Passwort eingeben - , doch irrelevant?
Wahrscheinlich liegt hier eine Ungenauigkeit in meiner bzw Monopolies Ausdrucksweise vor. Es ging eigentlich ja um DSL by Call, wie es Compuserve bewirbt.
Eigentlich sollte der Unterschied zwischen offenem und geschlossenen Call-by-Call schon bekannt sein. Für die, die es vergessen haben:
1. Am offenen CbC kann jeder mit einem DTAG-Anschluss teilnehmen – ohne Anmeldung.
2. Beim geschlossenen CbC ist erst eine Anmeldung (Vertragsvereinbarung) beim Anbieter erforderlich.
Auch bei CbC ohne Anmeldung wird (konkludent) ein Vertrag geschlossen.
Das Inkasso für beide Arten kann über die DTAG-Rechnung stattfinden, nur im 2. Fall auch direkt mit dem Anbieter. Beides trifft auf CbC und IbC zu.
Prinzipiell ist es doch egal, von wem du die Rechnung bekommst.
Zum IbC via DSL: Compuserve verlangt keine monatlichen Grundgebühr, Mindestumsatz etc, sehr wohl jedoch eine Registrierung mit Banklastschrift und rechnet auch direkt mit dem Kunden ab. Wenn Q-tarif dies als Internet-by-Call bezeichnet ist das eher eine nicht klare Verwendung dieses Begriffs, der ausgelegt ist, Verwirrung zu stiften, wie man hier nachlesen kann.
Völlig ok. Dem Kunden dürfte es aber egal sein, ob er über die Telekom zahlt oder direkt an Compuserve. Schließlich erklärt er sich bei Vertragsschluß ja mit den Compuserve Bedingungen einverstanden und erteilt explizit eine Lastschriftermächtigung.
Und noch mal: die A-Rufnummer (eigene Rufnummer) hat mit der DSL-IP-Adresse überhaupt nichts zu tun. Die IP-Adresse kann billingtechnisch weder live noch nachträglich einer A-Rufnummer zugeordnet werden, was ja zur Abrechnung erforderlich wäre.
Einverstanden. Einer Rufnummer kann sie nicht zugeordnet werden.
Hab ich nicht behauptet.
Aus einem IP-Datenstrom kann niemals eine 0190er & Co.-Verbindung werden. Das hindert natürlich niemanden parallel zum Internet eine 0190er Nummer anzurufen und dort genannte Vergütungscodes in einem Internet-Verbindungsfenster einzugeben, ginge ja auch mit Kreditkarte. Damit haben diese Dienste auf Kundenseite keine Verbindung miteinander.
Völlig richtig.
Man sollte sich nicht verrückt machen (lassen), denn kein Carrier oder ISP betrügt und wird betrügen.
Weder Carrier, noch ISP oder Dialerhersteller betrügen. Wenn eine Täuschungshandlung begangen wird, dann durch denjenigen, der Dialer auf seiner Internetpräsenz anbietet, und die Gebühren verschweigt.
Dass einige Nutzer von Servicerufnummern Geschäfte im Grenzbereich der Legalität machen, wird sich schwerlich verhindern lassen.
Auch das ist richtig.
Mich als Kunden interessieren nur die Preise, und nicht die Modalitäten des Accountings :o)
Es schadet aber auch nicht, wenn man sich auskennt ;-)
Natürlich nicht.
Zum Voice over DSL. Hier wird ein herstellertypisches Protokoll (z.B. bei COLT) dafür verwendet, die letzte Meile (DTAG-Verteiler > Kundenanschluss) mit ISDN und SDSL zu versorgen. Auch hier gibt es keine Verbindung zwischen den Diensten.
Ein Voice over IP kann niemals zu einer Servicerufnummer führen, da der IP-Absender bekannterweise billingtechnisch nicht identifiziert werden kann und der 0190er-Dienstanbieter sein Geld nie bekäme.
Vermutlich wird jetzt noch folgend Idee geboren: die DTAG, ARCOR und COLT verabreden konspirativ, dass sie Verbindungen abrechnen, die nie stattgefunden haben und die Sparkassen und Banken beteiligen sich am illegalen Lastschriftverfahren.
Das betrifft wohl die Anmerkungen von tcsmoers
Gruß und Dank für die Antwort
Comedian