OK. Bevor wir uns weiter im Kreis drehen, will ich meinen Vermutungen mal Quellen folgen lassen.
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Da man, egal ob mit oder ohne Flat, bei Gewinnspielen im TV auch über die 0137er-Nummern zurückgerufen werden kann (oftmals
sogar) ist es laut den AGB von O2 verboten.
Da wie oben von mir erwähnt, sich das nur auf Gespräche bezieht die von der Flatrate abgedeckt werden, ist es nicht "egal ob
mit oder ohne Flat"
Eben doch! Ich erklärte es im letzten Posting. Stichwort BWHZ.
Doch in den AGB's unter dem oben zitierten Punkt. Kurz: Gespräche innerhalb der Flatrate dürfen keinem Angerufenen Geldwerte Vorteile bringen. Umgeleitete Anruf auf das Loophandy führen, glaube ich, zu keiner Gutschrift für EasyMoney!
Doch tun sie. Stichwort BWHZ. Und wie schon erwähnt kann weder der Anrufer wissen ob er auf ein Loop-Handy anruft, noch der Angerufene mit seinem Loop-Handy wissen, ob er von einer Flatrate angerufen wird.
Tut sie nicht. Zumindest schon lange nicht mehr laut folgenden Quellen:
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...Desweiteren führe ich Punkt 3.6 der Prepaid AGB's an:
"Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge einer Anrufum- oder Standleitung eingehen."
Diese beiden Punkte schränken die möglichen Flatrates zum "Aufloopen" auf die von o2 ein und auf solche die für alle deutschen Netze gelten (z.B.: Base 5)
Ganz abgesehen davon könnte O2 allerhöchstens die Auszahlung auf der LOOP-Karte unterbinden, aber selbst das wäre nicht ganz koscher, da die Auszahlung auch Vertragsbestandteil der Prepaid-Karte ist.
Sie haben aber keinerlei Rechtsgrundlage aufgrund des aufloopens den Vertrag der Postpaid-Karte zu sperren.
Denke doch. Eben der oben zitierte AGB Punkt deckt das ab!
Und der Kunde damit gegen einen Punkt der AGB' verstößt.
Die AGB decken vieles ab und auch nicht. Siehe Absatz Anrufer / Angerufener - Faltrate / Loop-Karte mit EM.
Mir welchen anderen Flatrates kann man noch "aufloopen"? Kenne die AGB's der Angebote nicht, aber auch darin wird es einen Punkt geben der zumindest übermässige Nutzung unterbindet.
Man kann mit allen Flatrates "aufloopen. Definiere mir als Kunde übermäßige Nutzung, welche Regel zieht hier? Ich will jetzt nicht deine Meinung wissen, sondern das von den Telefonanbietern "übermäßige Nutzen" der Flatrate. Eine Flatrate ist eine Flatrate ist eine Flatrate. Dürfte ich sie nicht als Flatrate nutzen, wäre es keine Flatrate.
Bei welchem Anbieter ist eine Flatrate wirklich eine Flatrate. Da fäält mir so auf Anhieb keiner ein. Alle Anbieter begrenzen es entweder in den AGB's oder technisch.
Wo ist die Grenze zwischen normaler Nutzung und übermäßiger Nutzung und wo kann ich das als Kunde nachlesen?
Wenn wir uns mal folgenden Artikel anschauen, ist übermäßige Nutzung wohl doch zu schwammig.
https://www.teltarif.de/arch/2007/kw17/...?...Also muss in den AGB's schon was konkretes stehen, sonst wird es nichts mit der Begrenzung.
EasyMoney wurde noch vor den Flatrates eingeführt.
Möglicherweise.
Damals konnte o2 mit IC-Entgelden verdienen. Dies ist natürlich nicht der Fall wenn von einer o2 Flatrate angerufen wird.
Dies ist auch nicht der Fall wenn man aufloopen via BWHZ betreibt. Dazu ist eine O2-Flatrate nicht nötig. Mit Verträgen vor 2007 war die interne Rufumleitung kostenlos. Daher schrieb ich oben, das es egal ist ob mit oder ohne Flat von O2.
Und kann mir jetzt mal jemand plausibel begründen, wie O2 dazu kommt eine Postpaid-Karte zu sperren?
Weil man gegen den bereits zitierten AGB Punkt 5.1.(i)(3) verstoßen hat, der aussagt, dass man keine Nummer im Rahmen der Flatrate!! anrufen darf, wenn der Angerufene eine geldwerte Gegenleistung dafür erhält.
Wie ist das dann wenn ich mittels Arcor-Flat und O2-Rufumleitung aufloope? Wollen sie mir dann den Arcorvertrag sperren?
Geht nicht (mehr)! Siehe oben
Kann man EasyMoney einfach abschalten oder ist es in irgendwie vertraglich garantiert. (Und Verträge kann o2 ja nicht einfach brechen ;-)
Es ist ein Produktfeature das von O2 stark beworben wurde.
Warum sollte das ein Kunde tun?
Nein wir drehen uns im Kreis. Es ist eine Lücke die das Produktmanagement von O2 verbockt hat und nun versucht mit schwammigen AGB und Kundendrohungen zu umgehen. So wie man es nunmal von O2 gewohnt ist.
Letztendlich müsste das gerichtlich entschieden werden und da hätte der Kunde sehr gute Chancen. Nur wer geht, wie schon erwähnt, wegen ein paar Euro vor Gericht?
Und eben das ist wiederum die Lücke die O2 ausnutzt, da sie um das träge Verhalten des Menschen wissen und um den geringen Nutzwert dieses Streits für den Kunden, gegenüber dem Aufwand.
"Ich finde" Deine Meinung sei dir unbenommen. Wichtig ist allerdings nur eine Rechtssprechung und Gesetze - nicht aber ungültige Absätze der AGB.
Richtig. Aber ist der Absatz ungültig? Kannst du das untermauern, da das Argument mit den 0137 Gewinnspielen nicht greift!
Man kann eben aus den ABG von O2 viel herausdeuten und kitzeln. Und wie du ja erkennst, schüttelt sich O2 aufgrund deren schwammigen ABG dann auf einmal was aus dem Arm. Man muß aber sich bewusst sein, dass die Allgemeine Gescheäftsbedingungen sind keine Gesetze sind. Es wäre nicht das erste mal das diese sogar gegen Gesetze verstoßen und somit automatisch ungültig sind.
Stimmt. Aber so schwammig finde ich den zitierten Punkt nun auch wieder nicht: Nutzung der Flatrate nicht, wenn der Angerufene geldwerte Leistungen für die Dauer des Anrufes erhält. Wenn das nicht auf EasyMoney zutrifft, auf was sonst?
Zulu
Gruss