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O2 hat meine Karte gesperrt und keiner weiß warum


06.05.2007 19:20 - Gestartet von RollinCHK
Hallo Zusammen!

Ich hab den Genion M Tarif, also der mit Homezone-Flat. Meine Rechnungen hab ich immer bezahlt, sehr hoch waren sie auch nie, dennoch hat man heute Mittag meine SIM-Karte gesperrt. Ich musste mich an die teure 0900er Hotline wenden, da ich Online-Kunde bin. Der Mitarbeiter konnte mir nur sagen, dass ich gesperrt sei. Was der Grund hierfür ist, konnte er nicht ersehen. Ich hab zusätzlih ein O2 Loop Handy, welches meien Freundin im Moment hat. Wir haben während der letzten 3 Tage sehr viel telefoniert, was aber durch die Flatrate ab gedeckt sein sollte. Ich hab jetzt die Befürchtung, dass O2 mich wegen dem so genannten "Aufloopen" gesperrt hat. Das möchte ich aber wirklich weit von mir weisen. Ganz ab gesehen davon sehen die AGBs für die Flatrate keine Einschränkungen beim Anruf auf LOOP-Karten vor...

Ich bin fast blind und hätte mein Handy heute Nachmittag für Absprachen wirklich gebraucht. ich bin absolut verärgert und würde daher gern wissen, ob bzw. welche Erfahrungen Ihr mit solchen "Massnahmen" von O2 habt...
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[1] skymosquito antwortet auf RollinCHK
06.05.2007 19:33
Das passiert schonmal, auch völlig normal, daß dir keiner sagen kann warum die Karte gesperrt wurde. Schick mal lieber eine mail, dann mußte nicht die teure Hotline zahlen.
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[1.1] RollinCHK antwortet auf skymosquito
06.05.2007 19:48
... Na prima, das können die aber nicht einfach machen. Ich meine ich hab gegen keinen Punkt der AGBs verstossen. Wenn ich denen ne Mail schicke, dauert das ne halbe Woche, bis die beantwortet wird. Solange wollte ich auf mein Handy eigentlich nicht verzichten. Das ist doch ein absolutes Unding. Je mehr ich darüber nachdenke, desto empörter bin ich...
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[1.1.1] Moneysac antwortet auf RollinCHK
06.05.2007 19:59
ich würde fristlos kündigen und ggf schadensersatz geltend machen (sofern kein vergleichbarer tarif verfügbar ist).
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[1.1.1.1] tom_sabi antwortet auf Moneysac
06.05.2007 20:51
ich würde fristlos kündigen und ggf schadensersatz geltend machen (sofern kein vergleichbarer tarif verfügbar ist).

Eine Kündigung wäre hier wohl übertrieben wohl eher eine Gutschrift.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass o2 die Karte sperrt ohne erhebliche Gründe vorweisen zu können.

Ich bin mir sicher, dass wenn ein Fehler vorliegt der bald behoben sein wird.

Möglicherweise werden Karten im Betrugsfall ja automatisch gesperrt, da du wohl sehr viel auf deinem loop handy anrufst.
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[1.1.1.1.1] RollinCHK antwortet auf tom_sabi
06.05.2007 20:57
Das wäre sicher ne Erklärung, aber ich sag mal das waren in den letzten gut 2 Tagen ca. 15 Stunden... OK das ist erst mal ne Menge... aaaaber ich glaub es gibt so manche Verliebte, die locker in diesem Zeittraum noch mehr vertelefonieren und Flatrate ist Flatrate, ohne wenn und aber. Da kann man nicht sagen sie telefonieren zu viel, bloss weil sich dies für O2 im Einzelfall dann möglichrweise nicht mehr rechnet. Bei aller Liebe, wofür hat man die Flatrate denn dann, wenn man hier auf solch brachiale Art und Weise eine Einschränkung herbei führt...
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[1.1.1.1.1.1] namorico antwortet auf RollinCHK
06.05.2007 22:50
o2 kann auch die prepaid-karte kündigen oder?
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[1.1.1.1.1.2] bartman321 antwortet auf RollinCHK
08.05.2007 09:27
Benutzer RollinCHK schrieb:
Das wäre sicher ne Erklärung, aber ich sag mal das waren in den letzten gut 2 Tagen ca. 15 Stunden... OK das ist erst mal ne Menge... aaaaber ich glaub es gibt so manche Verliebte, die locker in diesem Zeittraum noch mehr vertelefonieren und Flatrate ist Flatrate, ohne wenn und aber. Da kann man nicht sagen sie telefonieren zu viel, bloss weil sich dies für O2 im Einzelfall dann möglichrweise nicht mehr rechnet. Bei aller Liebe, wofür hat man die Flatrate denn dann, wenn man hier auf solch brachiale Art und Weise eine Einschränkung herbei führt...

Mh ... 15 Stunden auf deine Loop-Karte mit Easy-money Funktion?! Wenn ich da mal kurz rechne:

15h * 60 = 900min

900min * 0,02 Euro = 18 Euro

Der Aufpreis für die Homezoneflat beträgt 10 Euro.

Wenn man mal in die (aktuellen) AGBs unter Punkt 5.1.i.(3) schaut, könnte man solche Verbindungen schon da einordnen.

Die teure Hotline hast du als Onlinekunde nun mal. Das weißt du auch vor Vertragsabschluss schon!

Trotzdem gebe ich dir recht, dass die komplette Abschaltung nicht in Ordnung ist und o2 da anders hätte reagieren können bzw. sogar müssen. Dennoch liegt der Grund für die Sperrung klar auf der Hand.

Gruß
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[1.1.1.2] RollinCHK antwortet auf Moneysac
06.05.2007 20:53
Na ja ich werde morgen erst mal anrufen und gucken was man mir sagt. Ich kann für die Freunde der Sonne nur hoffen, dass man mir das Handy sofort wieder frei schaltet und ne Gutschrift für die entstandenen Kosten bei der 0900er Hotline wär auch nicht abwegig. Ich hätte ja verstanden, wenn man die EasyMoney Funktion am PrePaid Handy deaktiviert hätte, oder aber wenn man Anrufe ins O2 Netz gesperrt hätte, aber am Wochenende das Mobiltelefon für die gesammte Nutzung zu sperren, wo Keiner was machen kann, wo der Kunde keine Chance hat, die Angelegenheit zu klären ist eine absolute Unverschämtheit, zumal ich nicht erst seid gestern Kunde bei O2 bin, sondern schon seid mehr als 3 Jahren...
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[1.1.2] fb antwortet auf RollinCHK
07.05.2007 16:45
Benutzer RollinCHK schrieb:
... Na prima, das können die aber nicht einfach machen. Ich meine ich hab gegen keinen Punkt der AGBs verstossen. Wenn ich denen ne Mail schicke, dauert das ne halbe Woche, bis die beantwortet wird. Solange wollte ich auf mein Handy eigentlich nicht verzichten. Das ist doch ein absolutes Unding. Je mehr ich darüber nachdenke, desto empörter bin ich...

Tja, so ist eben O2. Aber wenn man vor denen warnt, kommt ja gleich immer eine ganze Traube O2-Verrückter, die alles niederredet (eh, in diesem Fall schreibt). Außerdem ist O2 ja sooo toll billig (ja, warum wohl?). Jeder, der auf sein Handy wirklich angewiesen ist, sollte eben nicht zu O2 gehen, sag ich seit Jahren ;)
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[1.1.2.1] Real1 antwortet auf fb
07.05.2007 17:04
Benutzer fb schrieb:
Tja, so ist eben O2. Aber wenn man vor denen warnt, kommt ja gleich immer eine ganze Traube O2-Verrückter, die alles niederredet (eh, in diesem Fall schreibt). Außerdem ist O2 ja sooo toll billig (ja, warum wohl?). Jeder, der auf sein Handy wirklich angewiesen ist, sollte eben nicht zu O2 gehen, sag ich seit Jahren ;)

@fb - habt Ihr heute nicht die "Urabstimmung"??
Auf, auf - auch Deine Stimme zählt... :-)))
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[1.1.2.1.1] 0700 antwortet auf Real1
07.05.2007 18:47
Benutzer Real1 schrieb:
Benutzer fb schrieb: Tja, so ist eben O2. Aber wenn man vor denen warnt, kommt ja gleich immer eine ganze Traube O2-Verrückter, die alles niederredet (eh, in diesem Fall schreibt). Außerdem ist O2 ja sooo toll billig (ja, warum wohl?). Jeder, der auf sein Handy wirklich angewiesen ist, sollte eben nicht zu O2 gehen, sag ich seit Jahren ;)

@fb - habt Ihr heute nicht die "Urabstimmung"??
Auf, auf - auch Deine Stimme zählt... :-)))


Bei dem Wetter?
Solange man noch nicht per Internet oder Telefon abstimmen kann....

https://www.teltarif.de/forum/s20682/221-...

Arbeitskampf....
Muahahahahahahaha!
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[1.1.2.2] RollinCHK antwortet auf fb
07.05.2007 17:15
Nun ja, ich muss agen ich bin seid mehr als 3 Jahren Kunde bei O2. Ich kann mich bis auf das Vorgehen bei dieser Sache an sich echt nicht beklagen und auch aus meinem Umfeld hab ich bisher von keinerlei negativen Erfahrungen gehört. Ich kann nur sagen, dass Service-Anfragen schnell beantwortet wurden (per Mail) und dass darüber hinaus die Netzqualität und die Netzabdeckung für mich die Hauptgründe waren, zu O2 zu wechseln. Als Festnetzersatz würede ich O2 allerdings nie empfehlen.
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[1.1.2.2.1] Beschder antwortet auf RollinCHK
07.05.2007 23:57
dieser thread ist doch wohl wasser auf kosos´ mühle...
mich würde nun interessieren, wie das ausgeht. bitte halte uns auf dem laufenden, aber beachte, dass du nicht mehr als 12 beiträge innerhalb 22 stunden schreiben kannst!

gruss
beschder
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[1.1.2.3] ojo antwortet auf fb
11.05.2007 12:31
Hallo zusammen!
Zunächst mal Hochachtung an alle, die so fleißig Beiträge posten. Ich selber mache dies zum ersten Mal, bin aber der Meinung, dass die Welt viel besser sein könnte, wenn alle Schandtaten der großen Unternehmen öffentlich gemacht würden.

Zum Thema:
O2 hatte auch meine Karte schon einmal gesperrt. Genaugenommen war dies eine Zweitkarte (O2-Online), die ich nur gelegentlich benutzt habe. Die ursprüngliche Intention war Geschäfts- und Privatnummer zu trennen, was ich dann aber irgendwann wieder aufgegeben habe. Grund für die Sperrung war, dass ich das Telefon meiner Mitbewohnerin zur Verfügung gestellt hatte, während ich selbst im Ausland war. Da zu der Zeit unser Festnetzanschluss defekt war, kam nun ein ungewöhnlich hohes Gesprächsaufkommen auf diese Karte (normaler Account, keine Flatrate). Das war offensichtlich Grund genug für O2, die Karte zu sperren, um "sich vor möglichen Zahlungsausfällen zu schützen".

Das wäre soweit zwar nicht schön aber noch verzeihbar, wenn dann der Stress nicht erst los gegangen wäre. Es folgten diverse Telefonate auf die teure Servicenummer. Zunächst aus Italien (per Handy zum Auslandstarif). Später aus Deutschland. Ich hab die Karte nicht wieder aktiviert bekommen. O2 wollte die Sperre erst zurücknehmen, wenn die Gesprächskosten bezahlt sind, war aber nicht bereit, mir die Rechnung schon früher zu schicken. Da es noch Wochen gedauert hat, bis ich die Rechnung bekommen habe, konnte ich nichts tun, um die Sperre aufzuheben.

Zur Erinnerung: Ich war nicht im Verzug und habe nichts falsch gemacht, außer zu telefonieren. Während der ganzen Sperrzeit hat O2 natürlich fleißig weiter Grundgebühren berechnet.

Auf jeden Fall habe ich dann auch versucht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, da es nicht angehen kann, dass ich jahrelang brav Grundgebühren bezahle, obwohl ich die Sim-Karte kaum brauche und wenn ich sie dann bräuchte, steht der Service nicht zur Verfügung.

O2 hat die außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert. Sie haben mich sogar nicht mal zum nächsten regulären Vertragsende rausgelassen, weil ich dann zwar noch mal eine reguläre Kündigung ausgesprochen hatte, in diesem zweiten Fall aber via Internetfax ohne Unterschrift. Aber das wäre schon ein Thema für einen anderen Thread... Warum kann man problemlos Verträge per Telefon, Internet etc. abschließen, aber wenn man wieder raus will muss man einen handschriftlichen Brief zum Postamt schleppen und per Einschreiben abschicken.

Ich könnte noch viel mehr erzählen über Briefe, die einfach ignoriert wurden, unverschämte, lächerliche "Kulanzangebote", etc. aber bis hierhin hat wahrscheinlich eh niemand mehr gelesen.

Auf jeden Fall habe ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Da ist zwar schon meine Eigenbeteiligung an die RS-Versicherung genauso teuer wie noch ein paar Jahre Grundgebühr zu bezahlen, aber diese verdammten Unternehmen kommen mit dieser Geschäftpolitik ja leider immer wieder durch, weil sich niemand wehrt.

Mein Fazit für alle, die sich abmühen und um ihr Recht streiten:
Macht weiter so. Ihr seid nicht allein. Und am Ende bringt es vielleicht doch ein wenig was für alle. Venceremos
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[2] jonasm antwortet auf RollinCHK
14.05.2007 12:06
andere Frage: benutze einen älteren Genion Vertrag als Anker für die BwHz. Teilweise gehen bis zu 2 Std. Gespräche am Tag ein, die auf eine andere o2 Nummer weitergeleitet werden. Ist o2 schon mal gegen "Weiterleiter" wegen Missbrauch vorgegangen? Wäre ja eigentlich eine ähnliche Argumentation, oder?
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[3] RollinCHK antwortet auf RollinCHK
15.05.2007 14:51
Soo, also ich hab mittlerweile von O2 Post bekommen und die unterschriebene Unterlassungserklärung zurück geschickt. Letzt endlich hatte ich ja keine Wahl. Hätte ich diese nicht unterschrieben, so wäre der Anschluss gekündigt worden und man hätte mir die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit auf einen Schlag berechnet, so wurde es mir von der Hotline auf Nachfrage berichtet.

Interessant war das Schreiben von O2. Ich hätte so hiess es, die Netzkapazitäten übermässig beansprucht. Für andere Kunden hätte es dadurch quasi eine Beeinträchtigung gegeben. Ich bekomme den Rest leider nicht mehr ganz zusammen. Ich hab das Schreiben ziemlich schnell wütend entsorgt. Es ging inhaltlich darum, dass ich den Anschluss auch möglicherweise geschäftlich genutzt hätte, was nach §§ xyz Telekommunikationsgesetz irgendwie meldepflichtig gewesen wäre, so hab ich das letzt endlich verstanden.

Letzt endlich ist das mehr als kurios, weil aus dem Brief nicht wirklich hervor ging, dass man mir das "Aufloopen" vorwerfen würde.

Wie dem auch sei, ich hab die Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Inhalt des Textes war letzt endlich nur der, dass ich mich dazu verpflichte, den Anschluss zukünftig nicht mehr widerrechtlich zu nutzen.

Ich hab zusätzlich gleich n Brief mit meiner Kündigung fertig gemacht und die Deaktivierung meiner Loop-Karte, sowie die Auszahlung des Restguthabens erbeten. Das Easy-Money Guthaben interessiert mich dabei nicht, sondern die 15 Euro, die ich vor n paar Monaten aufgeladen habe, damit die Karte wieder nutzbar ist. Telefoniert wurde mit dem Handy praktisch ja gar nicht... Mit O2 bin ich fertig, leider, aber so lass ich mit mir nicht umgehen und ich denke, dass das auch absolut verständlich ist.
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[3.1] tcsmoers antwortet auf RollinCHK
15.05.2007 15:18
Benutzer RollinCHK schrieb:
Soo, also ich hab mittlerweile von O2 Post bekommen und die unterschriebene Unterlassungserklärung zurück geschickt. Letzt endlich hatte ich ja keine Wahl. Hätte ich diese nicht unterschrieben, so wäre der Anschluss gekündigt worden und man hätte mir die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit auf einen Schlag berechnet, so wurde es mir von der Hotline auf Nachfrage berichtet.

Interessant war das Schreiben von O2. Ich hätte so hiess es, die Netzkapazitäten übermässig beansprucht. Für andere Kunden hätte es dadurch quasi eine Beeinträchtigung gegeben. Ich bekomme den Rest leider nicht mehr ganz zusammen. Ich hab das Schreiben ziemlich schnell wütend entsorgt. Es ging inhaltlich darum, dass ich den Anschluss auch möglicherweise geschäftlich genutzt hätte, was nach §§ xyz Telekommunikationsgesetz irgendwie meldepflichtig gewesen wäre, so hab ich das letzt endlich verstanden.

Letzt endlich ist das mehr als kurios, weil aus dem Brief nicht wirklich hervor ging, dass man mir das "Aufloopen" vorwerfen würde.

Wie dem auch sei, ich hab die Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Inhalt des Textes war letzt endlich nur der, dass ich mich dazu verpflichte, den Anschluss zukünftig nicht mehr widerrechtlich zu nutzen.

Ich hab zusätzlich gleich n Brief mit meiner Kündigung fertig gemacht und die Deaktivierung meiner Loop-Karte, sowie die Auszahlung des Restguthabens erbeten. Das Easy-Money Guthaben interessiert mich dabei nicht, sondern die 15 Euro, die ich vor n paar Monaten aufgeladen habe, damit die Karte wieder nutzbar ist. Telefoniert wurde mit dem Handy praktisch ja gar nicht... Mit O2 bin ich fertig, leider, aber so lass ich mit mir nicht umgehen und ich denke, dass das auch absolut verständlich ist.

Du hast was unterschrieben, was Du nicht verstehst und lässt Dich durch dummes Gerede einer Hotline beeinflussen ??

peso
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[3.1.1] RollinCHK antwortet auf tcsmoers
15.05.2007 17:01
Ich hab es schon verstanden und beeinflussen lassen hab ich mich auch nicht. Ich hab nur keine Rechtschutzversicherung. Mir ist schon klar, dass die nicht einfach so die Grundgebühr für den Rest der Vertragslaufzeit ziehen dürfen, aaaber ehrlich gesagt ich hab da keine Lust drauf mir den Stress da grossartig an zu tun. Ich wollte meinen Anschluss wieder frei bekommen, hab jetzt gekündigt und gut isses.
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[3.2] Zulu antwortet auf RollinCHK
15.05.2007 22:47

einmal geändert am 15.05.2007 23:10
Benutzer RollinCHK schrieb:

Wie dem auch sei, ich hab die Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Inhalt des Textes war letzt endlich nur der, dass ich mich dazu verpflichte, den Anschluss zukünftig nicht mehr widerrechtlich zu nutzen.

Damit hast du automatisch zugegeben den Anschluß widerrechtlich genutzt zu haben - was immer das auch sein soll.

Zulu
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[3.2.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
16.05.2007 00:23
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer RollinCHK schrieb:

Wie dem auch sei, ich hab die Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Inhalt des Textes war letzt endlich nur der, dass ich mich dazu verpflichte, den Anschluss zukünftig nicht mehr widerrechtlich zu nutzen.

Damit hast du automatisch zugegeben den Anschluß widerrechtlich genutzt zu haben - was immer das auch sein soll.

Zulu

ist doch egal. o2 behauptet es einfach und der unterzeichner bekommt dann probleme.
ich verstehe sein verhalten einfach nicht.

peso
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[3.2.1.1] RollinCHK antwortet auf tcsmoers
16.05.2007 09:19
Na ja die Probleme hätte ich bekommen, wenn ich das Schreiben nicht unterzeichnet hätte. Ich hatte ja nicht unbedingt ne Wahl. Jetzt läuft die Geschichte zumindest normal weiter. Selbst wenn ichs gewollt hätte, ich hätte nicht mal das Geld gehabt, um die Grundgebühr für die Restlaufzeit auf ein mal zu bezahlen (Student eben). Ob das nun rechtens ist, ist ja zunächst egal, denn hätte ich die Zahlung verweigert, wäre es genau zu dem Rechtsstreit gekommen, auf den ich keine Lust habe. So ists der Weg des geringsten Widerstandes und ich werd einfach die Monate bis zum Ende zählen und dann auf Wiedersehen, FINITO BAMBIDO...
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[3.2.1.1.1] nova antwortet auf RollinCHK
16.05.2007 09:31
Benutzer RollinCHK schrieb:
Na ja die Probleme hätte ich bekommen, wenn ich das Schreiben nicht unterzeichnet hätte. Ich hatte ja nicht unbedingt ne Wahl. Jetzt läuft die Geschichte zumindest normal weiter. Selbst wenn ichs gewollt hätte, ich hätte nicht mal das Geld gehabt, um die Grundgebühr für die Restlaufzeit auf ein mal zu bezahlen (Student eben). Ob das nun rechtens ist, ist ja zunächst egal, denn hätte ich die Zahlung verweigert, wäre es genau zu dem Rechtsstreit gekommen, auf den ich keine Lust habe. So ists der Weg des geringsten Widerstandes und ich werd einfach die Monate bis zum Ende zählen und dann auf Wiedersehen, FINITO BAMBIDO...

Und da sage einer Studenten sind gebildet. Lassen sich von O2 einlullen... tztztz!!!
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[3.2.1.1.1.1] RollinCHK antwortet auf nova
16.05.2007 10:22
Sag mal bist Du eigentlich etwas daneben? Entschuldige wenn ich das so schreibe, aber was hat das mit "ein lullen" zu tun?. Ich habe laut O2 gegen die AGBs verstossen. Das bestreite ich zwar, aber das wird mir vorgeworfen. Wenn ich mich jetzt dagegen auf gelehnt hätte, hätte man mir den Vertrag gekündigt, OK, soweit so gut, nichts lieber als das, aaaber man hätte mir die Grundgebühr für die Restlaufzeit abgezogen. Mir ist schon klar, dass das nicht rechtens sein kann. Mir ist aber auch klar, dass O2 am längeren Hebel sitzt. Für mich wäre es am Ende schlicht weg einfach nur teuer geworden, denn wer garantiert mir denn, dass wenn ich es hätte darauf ankommen lassen, ich damit durch gekommen wäre? Du etwa? Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe...
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[3.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf RollinCHK
16.05.2007 11:50
Benutzer RollinCHK schrieb:
Sag mal bist Du eigentlich etwas daneben? Entschuldige wenn ich das so schreibe, aber was hat das mit "ein lullen" zu tun?. Ich habe laut O2 gegen die AGBs verstossen.

Gegen was konkret ? Das ist doch eine völlig haltlose Behauptung.

Das bestreite ich zwar,
aber das wird mir vorgeworfen. Wenn ich mich jetzt dagegen auf gelehnt hätte, hätte man mir den Vertrag gekündigt,

Und ? Hast Du gegen AGB verstoßen oder nicht ??

OK, soweit

so gut, nichts lieber als das, aaaber man hätte mir die Grundgebühr für die Restlaufzeit abgezogen.

Das darf man nicht. Du hast Dich doch nicht falsch verhalten. Die haben einen Vertragsbruch begangen.

Mir ist schon klar,
dass das nicht rechtens sein kann.

AHA - und dann unterschreibst Du den Mist ???


Mir ist aber auch klar, dass
O2 am längeren Hebel sitzt.

Wieso - die wollen doch was von Dir.


Für mich wäre es am Ende schlicht
weg einfach nur teuer geworden, denn wer garantiert mir denn, dass wenn ich es hätte darauf ankommen lassen, ich damit durch gekommen wäre? Du etwa? Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe...

Jetzt hat O2 Recht bekommen ohne Recht zu haben. Ist das eine Lösung ?

Ich kann zwar Deine Denkweise verstehen aber nicht Deine Rückschlüsse.


peso

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[3.2.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf tcsmoers
16.05.2007 12:21
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer RollinCHK schrieb:
Sag mal bist Du eigentlich etwas daneben? Entschuldige wenn ich das so schreibe, aber was hat das mit "ein lullen" zu tun?. Ich
habe laut O2 gegen die AGBs verstossen.

Gegen was konkret ? Das ist doch eine völlig haltlose Behauptung.

Das bestreite ich zwar,
aber das wird mir vorgeworfen. Wenn ich mich jetzt dagegen auf gelehnt hätte, hätte man mir den Vertrag gekündigt,

Und ? Hast Du gegen AGB verstoßen oder nicht ??

OK, soweit

so gut, nichts lieber als das, aaaber man hätte mir die Grundgebühr für die Restlaufzeit abgezogen.

Das darf man nicht. Du hast Dich doch nicht falsch verhalten.
Die haben einen Vertragsbruch begangen.

Mir ist schon klar,
dass das nicht rechtens sein kann.

AHA - und dann unterschreibst Du den Mist ???


Mir ist aber auch klar, dass
O2 am längeren Hebel sitzt.

Wieso - die wollen doch was von Dir.


Für mich wäre es am Ende schlicht
weg einfach nur teuer geworden, denn wer garantiert mir denn,
dass wenn ich es hätte darauf ankommen lassen, ich damit durch gekommen wäre? Du etwa? Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe...

Jetzt hat O2 Recht bekommen ohne Recht zu haben. Ist das eine Lösung ?

Ich kann zwar Deine Denkweise verstehen aber nicht Deine Rückschlüsse.


peso



Ich verstehe nicht, warum RollinCHK diesen Thread losgetreten hat. Er hat doch die Unterlassungserklärung unterschrieben, und damit selber festgestellt, das er gegen die AGBs verstoßen hat.
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[3.2.1.1.1.1.1.2] RollinCHK antwortet auf tcsmoers
16.05.2007 12:32
Ich kann deine Empörung ja verstehen und ich stimme Dir bei fast allen Punkten zu, nur sag mir was ich davon habe, wenn ich dagegen vorgegangen wäre? Ich hätte wegen Nicht-Erfüllung des Vertrages fristlos kündigen können. O2 hätte dann versucht die restliche Grundgebühr abzuziehen. Diese Lastschrift hätte ich dann natürlich zurück gegeben und generell O2 das Abbuchen untersagt. Was wär dann passiert? Man hätte mir vielleicht ne Mahnung geschickt, vielleicht auch direkt den Anwalt bemüht. Dann hätte ich natürlich ebenfalls Rechtsbeistand gebraucht, weil ich ja der Meinung bin nichts falsch gemacht zu haben. Die Anwälte hätten das Ganze dann unter sich aus gemacht und letzt endlich wäre es vermutlich nicht mal zu ner Verhandlung gekommen, nur ob ich dann besser dar gestanden hätte als jetzt??? Ich mein ich hab so jetzt wieder meine Karte frei, mir sind praktisch keine Kosten entstanden, außer die Hotline-Gebühren, die ich ja wenn mans genau nimmt über das Aufloopen erstattet bekommen habe, ums mal ironisch auf den Punkt zu bringen. Ich kann den Vertrag weiter nutzen, der ja letzt endlich ja nicht der Schlechteste ist, soll heissen bis zum Ende der Vertragslaufzeit kann ich damit "ganz gut" leben und wenn der Tag X gekommen ist, werde ich mir nen neuen Anbieter suchen und mich daran erinnern, wie man mit mir umgegangen ist, dass man mir nen Betrug vorgeworfen hat, mir einfach so die Karte gesperrt hat, ich fast ne Woche nicht Telefonieren konnte ohne aus meiner Sicht was falsch gemacht zu haben...
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[3.2.1.1.1.1.1.2.1] DEKA antwortet auf RollinCHK
16.05.2007 13:16
Benutzer RollinCHK schrieb:
Ich kann deine Empörung ja verstehen und ich stimme Dir bei fast allen Punkten zu, nur sag mir was ich davon habe, wenn ich dagegen vorgegangen wäre? Ich hätte wegen Nicht-Erfüllung des Vertrages fristlos kündigen können. O2 hätte dann versucht die restliche Grundgebühr abzuziehen. Diese Lastschrift hätte ich dann natürlich zurück gegeben und generell O2 das Abbuchen untersagt. Was wär dann passiert? Man hätte mir vielleicht ne Mahnung geschickt, vielleicht auch direkt den Anwalt bemüht. Dann hätte ich natürlich ebenfalls Rechtsbeistand gebraucht, weil ich ja der Meinung bin nichts falsch gemacht zu haben. Die Anwälte hätten das Ganze dann unter sich aus gemacht und letzt endlich wäre es vermutlich nicht mal zu ner Verhandlung gekommen, nur ob ich dann besser dar gestanden hätte als jetzt??? Ich mein ich hab so jetzt wieder meine Karte frei, mir sind praktisch keine Kosten entstanden, außer die Hotline-Gebühren, die ich ja wenn mans genau nimmt über das Aufloopen erstattet bekommen habe, ums mal ironisch auf den Punkt zu bringen. Ich kann den Vertrag weiter nutzen, der ja letzt endlich ja nicht der Schlechteste ist, soll heissen bis zum Ende der Vertragslaufzeit kann ich damit "ganz gut" leben und wenn der Tag X gekommen ist, werde ich mir nen neuen Anbieter suchen und mich daran erinnern, wie man mit mir umgegangen ist, dass man mir nen Betrug vorgeworfen hat, mir einfach so die Karte gesperrt hat, ich fast ne Woche nicht Telefonieren konnte ohne aus meiner Sicht was falsch gemacht zu haben...

Ich kann ihn schon irgendwie verstehen
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[3.2.1.1.2] tcsmoers antwortet auf RollinCHK
16.05.2007 09:33
Benutzer RollinCHK schrieb:
Na ja die Probleme hätte ich bekommen, wenn ich das Schreiben nicht unterzeichnet hätte. Ich hatte ja nicht unbedingt ne Wahl. Jetzt läuft die Geschichte zumindest normal weiter. Selbst wenn ichs gewollt hätte, ich hätte nicht mal das Geld gehabt, um die Grundgebühr für die Restlaufzeit auf ein mal zu bezahlen (Student eben). Ob das nun rechtens ist, ist ja zunächst egal, denn hätte ich die Zahlung verweigert, wäre es genau zu dem Rechtsstreit gekommen, auf den ich keine Lust habe. So ists der Weg des geringsten Widerstandes und ich werd einfach die Monate bis zum Ende zählen und dann auf Wiedersehen, FINITO BAMBIDO...

welche klagegrundlage?

im übrigen kann ich dich verstehen.

o2 ist einfach unseriös.

peso
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[3.2.1.1.2.1] RollinCHK antwortet auf tcsmoers
16.05.2007 10:24
Die Klagegrundlage wäre die, dass ich gegen ihre AGBs verstossen habe. Darauf würden die sich berufen... In wie weit ihre AGBs sich widersprechen, was sie ja zweifelsohne tun, interessiert dabei ja erst mal nicht...
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[3.2.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf RollinCHK
16.05.2007 11:51
Benutzer RollinCHK schrieb:
Die Klagegrundlage wäre die, dass ich gegen ihre AGBs verstossen habe. Darauf würden die sich berufen... In wie weit ihre AGBs sich widersprechen, was sie ja zweifelsohne tun, interessiert dabei ja erst mal nicht...

Muss ich das jetzt verstehen ? Wogegen hast Du laut deren AGB (welche überhaupt - die 45zigste die ohne Kundeninfo eingeführt wurde).

peso
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[3.3] bartman321 antwortet auf RollinCHK
16.05.2007 08:42
Benutzer RollinCHK schrieb:
Soo, also ich hab mittlerweile von O2 Post bekommen und die unterschriebene Unterlassungserklärung zurück geschickt. Letzt endlich hatte ich ja keine Wahl. Hätte ich diese nicht unterschrieben, so wäre der Anschluss gekündigt worden und man hätte mir die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit auf einen Schlag berechnet, so wurde es mir von der Hotline auf Nachfrage berichtet.

Interessant war das Schreiben von O2. Ich hätte so hiess es, die Netzkapazitäten übermässig beansprucht. Für andere Kunden hätte es dadurch quasi eine Beeinträchtigung gegeben. Ich bekomme den Rest leider nicht mehr ganz zusammen. Ich hab das Schreiben ziemlich schnell wütend entsorgt. Es ging inhaltlich darum, dass ich den Anschluss auch möglicherweise geschäftlich genutzt hätte, was nach §§ xyz Telekommunikationsgesetz irgendwie meldepflichtig gewesen wäre, so hab ich das letzt endlich verstanden.

Letzt endlich ist das mehr als kurios, weil aus dem Brief nicht wirklich hervor ging, dass man mir das "Aufloopen" vorwerfen würde.

Wie dem auch sei, ich hab die Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Inhalt des Textes war letzt endlich nur der, dass ich mich dazu verpflichte, den Anschluss zukünftig nicht mehr widerrechtlich zu nutzen.

Ich hab zusätzlich gleich n Brief mit meiner Kündigung fertig gemacht und die Deaktivierung meiner Loop-Karte, sowie die Auszahlung des Restguthabens erbeten. Das Easy-Money Guthaben interessiert mich dabei nicht, sondern die 15 Euro, die ich vor n paar Monaten aufgeladen habe, damit die Karte wieder nutzbar ist. Telefoniert wurde mit dem Handy praktisch ja gar nicht... Mit O2 bin ich fertig, leider, aber so lass ich mit mir nicht umgehen und ich denke, dass das auch absolut verständlich ist.

Man muss sich doch nur mal in die Situation von o2 versetzen. Die finden es halt nicht gut, wenn jemand mit seiner 10€ Homezoneflat sein Loophandy mit ca. 15€ innerhalb von 3 Tagen auflädt. Egal ob nun mit Absicht oder nicht.

Warum o2 aber nicht den Kontakt zum Kunden sucht, sondern gleich die Karte sperrt, ist für mich auch nicht zu verstehen. Vermutlich wurde die Kartensperrung automatisch vom System veranlasst.

Gruss
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[3.3.1] jonasm antwortet auf bartman321
16.05.2007 09:13
Benutzer bartman321 schrieb:

Vermutlich wurde die Kartensperrung automatisch vom System veranlasst.

Glaube ich nicht. Dazu müsste das System erkennen, dass eine aktive Loop Karte angerufen wird und das über einen längeren Zeitraum.
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[3.3.1.1] bartman321 antwortet auf jonasm
17.05.2007 02:36
Benutzer jonasm schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Vermutlich wurde die Kartensperrung automatisch vom System veranlasst.

Glaube ich nicht. Dazu müsste das System erkennen, dass eine aktive Loop Karte angerufen wird und das über einen längeren Zeitraum.

Stelle mir das im ersten Moment nicht so kompliziert vor, weil ja auch die Verbindungsdaten gespeichert werden zwecks Abrechnung. Und zu registrieren das eine Loopkarte innerhalb von 72 Stunden stark aufgeladen wird auch nicht.

Sollte aber wirklich ein Mitarbeiter selbst die Sperrung der Karte veranlasst haben, dann hat o2 die Kündigung verdient. Wäre ja nicht das Problem gewesen den Kunden mal anzurufen. Machen sie ja bei Vertragsverlängerungen auch.

Gruss
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[3.3.2] tcsmoers antwortet auf bartman321
16.05.2007 09:17
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer RollinCHK schrieb:
Soo, also ich hab mittlerweile von O2 Post bekommen und die unterschriebene Unterlassungserklärung zurück geschickt.
Letzt endlich hatte ich ja keine Wahl. Hätte ich diese nicht unterschrieben, so wäre der Anschluss gekündigt worden und man hätte mir die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit auf einen Schlag berechnet, so wurde es mir von der Hotline auf
Nachfrage berichtet.

Interessant war das Schreiben von O2. Ich hätte so hiess es,
die Netzkapazitäten übermässig beansprucht. Für andere Kunden hätte es dadurch quasi eine Beeinträchtigung gegeben. Ich bekomme den Rest leider nicht mehr ganz zusammen. Ich hab das Schreiben ziemlich schnell wütend entsorgt. Es ging inhaltlich darum, dass ich den Anschluss auch möglicherweise geschäftlich genutzt hätte, was nach §§ xyz Telekommunikationsgesetz irgendwie meldepflichtig gewesen wäre, so hab ich das letzt endlich verstanden.

Letzt endlich ist das mehr als kurios, weil aus dem Brief nicht wirklich hervor ging, dass man mir das "Aufloopen" vorwerfen
würde.

Wie dem auch sei, ich hab die Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Inhalt des Textes war letzt endlich nur der, dass ich mich dazu verpflichte, den Anschluss zukünftig
nicht mehr widerrechtlich zu nutzen.

Ich hab zusätzlich gleich n Brief mit meiner Kündigung fertig gemacht und die Deaktivierung meiner Loop-Karte, sowie die Auszahlung des Restguthabens erbeten. Das Easy-Money Guthaben interessiert mich dabei nicht, sondern die 15 Euro, die ich vor n paar Monaten aufgeladen habe, damit die Karte wieder nutzbar ist. Telefoniert wurde mit dem Handy praktisch ja gar nicht...
Mit O2 bin ich fertig, leider, aber so lass ich mit mir
nicht umgehen und ich denke, dass das auch absolut verständlich ist.

Man muss sich doch nur mal in die Situation von o2 versetzen.
Die finden es halt nicht gut,

tolle begründung - ob hier mal wieder ein rechtsbruch begangen wurde? aber o2 interessiert es eh nicht, was recht oder rechtens ist.


peso

wenn jemand mit seiner 10€
Homezoneflat sein Loophandy mit ca. 15€ innerhalb von 3 Tagen auflädt. Egal ob nun mit Absicht oder nicht.

Warum o2 aber nicht den Kontakt zum Kunden sucht, sondern gleich die Karte sperrt, ist für mich auch nicht zu verstehen. Vermutlich wurde die Kartensperrung automatisch vom System veranlasst.

Gruss
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[3.3.2.1] bartman321 antwortet auf tcsmoers
17.05.2007 02:42
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer RollinCHK schrieb:
Soo, also ich hab mittlerweile von O2 Post bekommen und die unterschriebene Unterlassungserklärung zurück geschickt.
Letzt endlich hatte ich ja keine Wahl. Hätte ich diese nicht unterschrieben, so wäre der Anschluss gekündigt worden und man hätte mir die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit auf einen Schlag berechnet, so wurde es mir von der Hotline auf
Nachfrage berichtet.

Interessant war das Schreiben von O2. Ich hätte so hiess es,
die Netzkapazitäten übermässig beansprucht. Für andere Kunden hätte es dadurch quasi eine Beeinträchtigung gegeben. Ich bekomme den Rest leider nicht mehr ganz zusammen. Ich hab das Schreiben ziemlich schnell wütend entsorgt. Es ging inhaltlich darum, dass ich den Anschluss auch möglicherweise geschäftlich genutzt hätte, was nach §§ xyz Telekommunikationsgesetz irgendwie meldepflichtig gewesen wäre, so hab ich das letzt endlich verstanden.

Letzt endlich ist das mehr als kurios, weil aus dem Brief nicht wirklich hervor ging, dass man mir das "Aufloopen" vorwerfen
würde.

Wie dem auch sei, ich hab die Unterlassungserklärung unterschrieben. Der Inhalt des Textes war letzt endlich nur der, dass ich mich dazu verpflichte, den Anschluss zukünftig
nicht mehr widerrechtlich zu nutzen.

Ich hab zusätzlich gleich n Brief mit meiner Kündigung fertig gemacht und die Deaktivierung meiner Loop-Karte, sowie die Auszahlung des Restguthabens erbeten. Das Easy-Money Guthaben interessiert mich dabei nicht, sondern die 15 Euro, die ich vor n paar Monaten aufgeladen habe, damit die Karte wieder nutzbar ist. Telefoniert wurde mit dem Handy praktisch ja gar nicht...
Mit O2 bin ich fertig, leider, aber so lass ich mit mir
nicht umgehen und ich denke, dass das auch absolut verständlich ist.

Man muss sich doch nur mal in die Situation von o2
versetzen.
Die finden es halt nicht gut,

tolle begründung - ob hier mal wieder ein rechtsbruch begangen wurde? aber o2 interessiert es eh nicht, was recht oder rechtens ist.

Ja wurde ein Rechtsbruch seitens o2 begangen oder nicht?

Wenn man mal in die (aktuellen) AGBs unter Punkt 5.1.i.(3) schaut, könnte man solche Verbindungen ("aufloopen") schon darunter einordnen. Oder wurde der Vertragsbruch seitens des Kunden begangen?

Jeder meint er wäre im Recht aber keiner läßt es darauf ankommen.

Gruss


peso

wenn jemand mit seiner 10€
Homezoneflat sein Loophandy mit ca. 15€ innerhalb von 3 Tagen auflädt. Egal ob nun mit Absicht oder nicht.

Warum o2 aber nicht den Kontakt zum Kunden sucht, sondern gleich die Karte sperrt, ist für mich auch nicht zu verstehen.
Vermutlich wurde die Kartensperrung automatisch vom System veranlasst.

Gruss
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[3.4] G-Zero antwortet auf RollinCHK
16.05.2007 14:41
Benutzer RollinCHK schrieb:
Soo, also ich hab mittlerweile von O2 Post bekommen und die unterschriebene Unterlassungserklärung zurück geschickt. Letzt endlich hatte ich ja keine Wahl. Hätte ich diese nicht unterschrieben, so wäre der Anschluss gekündigt worden und man hätte mir die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit auf einen Schlag berechnet, so wurde es mir von der Hotline auf Nachfrage berichtet.

Also ich kann RollinCHK schon verstehen. Das ist sicherlich der Weg des geringsten Widerstandes.

Allerdings hätte es wahrscheinlich auch so funktioniert. So habe ich das mal mit der Postbank durchgezogen:

1.) Fristsetzung den Mangel innerhalb von 2 Tagen abzustellen mit Androhung den aktuellen Vertrag fristlos zu kündigen.

2.) Postbank bewegt sich nicht.

3.) Fristlose Kündigung per Einschreiben

4.) Erstes Schreiben von Postbank mit Kommentar "Postbank hat Leistung eingestellt daher nur Kündigung möglich" beantworten. Nur noch per Fax um Kosten zu sparen.

5.) Weiteres Schreiben von "Postbank mit Verweis auf erstes Schreiben per Fax beantworten. Danach Funkstille.

6.) Inkasso meldet sich. Antwort: Forderung von "Postbank besteht zu unrecht. "Postbank liegt die Begründung vor, das Inkassounternehmen soll sie sich da besorgen.

6.) Erstes weiteres Schreiben von Inkasso auf erste Antwort an Inkasso verweisen. Forderung besteht zu Unrecht von der Postbank.

7.) An Inkasso jetzt Funkstille.

8.) RA von Postbank meldet sich. Antwort: Forderung von O2 besteht zu unrecht. Postbank liegt deine Begründung vor, der RA soll sie sich da besorgen. Vorteil: RA muss sich den Vorgang von der Postbank ziehen und hat von mir nichts schriftliches ...

9.) Erstes weitere Schreiben von RA auf erste Antwort an RA verweisen. Forderung besteht zu Unrecht von der Postbank.

10.) Weitere Schreiben: Funkstille

11.) Mahnbescheid vom AG kommt. Ankreuzen: Widerspruch

Ausser Kündigung alles per Fax. Sind dann nur ct-Beträge.

So habe ich das mal mit der Postbank durchgezogen. Der RA der Postbank hat noch ein 12tens.) hinterhergeschoben. RA Orginal-Ton: "Sie wollen doch nur nicht zahlen, bitte bitte haben Sie ein Einsehen und Sparen Sie sich Ihre Zeit und ihr Geld...". (Er meinte seine Zeit ! -> Keine Antwort von mir) - Danach war Ruhe und die Postbank hat auch nichts in die Schufa eingetragen.

Es besteht das Risko das man verliert und den Betrag, die Gerichtskosten und den RA des Gegners bezahlen muss. Auf dem Mahnbescheid standen bei mir nur der geforderte Betrag der Postbank + Gerichtskosten + die Kosten des gegnerischen RA. Das Inkassounternehmen haben die nicht eingetragen.

Eigene Vorteile:
- Verbindungsdaten bis zum Prozessbeginn bereits gelöscht
- Wie wollen die beweisen das Du nicht Privat telefoniert hast ? Haben die etwa mitgehört ???

Ich glaube ich hätte das nur mal so zum Spaß durchgezogen. Erstens werden die das nicht zur Verhandlung kommen lassen, und zweitens wird die Darstellung des Sachverhaltes ( wie die Kunden bespitzelt werden ) viel peinlicher für O2.

Michael







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[3.4.1] Stiflers_Mom antwortet auf G-Zero
18.05.2007 15:21
Zwei Dinge verstehe ich als juristischer Laie hier nicht:

1. Weshalb muss man dem Kunden nicht explizit irgendwo mitteilen, dass "Aufloopen" verboten ist? Man bekommt doch in der Telekommunikations-Werbung ständig etwas "geschenkt", wenn ich also selber ein "Loophole" in den Tarifen zu meinen Gunsten finde, darf ich es auch nutzen, oder?

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht erst anbieten.
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[3.4.1.1] nova antwortet auf Stiflers_Mom
18.05.2007 15:36

einmal geändert am 18.05.2007 15:38
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Zwei Dinge verstehe ich als juristischer Laie hier nicht:

1. Weshalb muss man dem Kunden nicht explizit irgendwo mitteilen, dass "Aufloopen" verboten ist? Man bekommt doch in der Telekommunikations-Werbung ständig etwas "geschenkt", wenn ich also selber ein "Loophole" in den Tarifen zu meinen Gunsten finde, darf ich es auch nutzen, oder?

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht erst anbieten.

Das "aufloopen" ist erst seit Erscheinen der zahlreichen Flatrates interessant geworden. Vorher hat O2 schön an den anrufen verdient und den Kunden halt für das Telefonat 2 ct/min gutgeschrieben. Im Zeitalter der Flatrates ist aus der guten Geschäftsidee natürlich nichts mehr übrig.

Auch Loop Kunden haben ein Geschäftsverhältnis mit O2. O2 kann natürlich einseitig Easy Money kündigen - die Nebenleistungen machen es ja laut O2 möglich. Es gibt aber auf der anderen Seite immer noch genügend Kunden die "vernünftig" mit Easy Money umgehen und wo es sich dann wieder für O2 lohnt.
Pro & Contra (immer wieder das gleiche)

Es begeht ja auch der jenige mit Flatrate laut O2 Vertragsbruch... nicht der jenige der angerufen wird - die soll einer verstehen.

nova
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[3.4.1.1.1] Stiflers_Mom antwortet auf nova
18.05.2007 15:59

einmal geändert am 18.05.2007 16:04
Mein Vorschlag: Weg mit den "Geschenken" und irreführenden Angeboten. Was soll das eigentlich: Geld dafür bekommen, dass man angerufen wird?! Mir sind einfache und verständliche Preise lieber. Wenn dann noch Spielraum für den Anbieter besteht, dann soll der lieber die Tarife senken.

edit: Das wäre übrigens auch mein Vorschlag zum Sonderrufnummer-Debakel: Keine subventionierten Geräte mehr, dafür günstigere Tarife mit kurzer Laufzeit und auf Wunsch unabhängige Ratenkredite für neue Telefone. Dann kann jeder kurzfristig entscheiden, was Haupt- und Nebenleistung ist.
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[3.4.1.1.2] bartman321 antwortet auf nova
19.05.2007 06:11
Benutzer nova schrieb:
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Zwei Dinge verstehe ich als juristischer Laie hier nicht:

1. Weshalb muss man dem Kunden nicht explizit irgendwo mitteilen, dass "Aufloopen" verboten ist? Man bekommt doch in der Telekommunikations-Werbung ständig etwas "geschenkt", wenn ich also selber ein "Loophole" in den Tarifen zu meinen Gunsten
finde, darf ich es auch nutzen, oder?

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht erst anbieten.

Das "aufloopen" ist erst seit Erscheinen der zahlreichen Flatrates interessant geworden. Vorher hat O2 schön an den anrufen verdient und den Kunden halt für das Telefonat 2 ct/min gutgeschrieben. Im Zeitalter der Flatrates ist aus der guten Geschäftsidee natürlich nichts mehr übrig.

Auch Loop Kunden haben ein Geschäftsverhältnis mit O2. O2 kann natürlich einseitig Easy Money kündigen - die Nebenleistungen machen es ja laut O2 möglich. Es gibt aber auf der anderen Seite immer noch genügend Kunden die "vernünftig" mit Easy Money umgehen und wo es sich dann wieder für O2 lohnt.
Pro & Contra (immer wieder das gleiche)

Es begeht ja auch der jenige mit Flatrate laut O2 Vertragsbruch... nicht der jenige der angerufen wird - die soll einer verstehen.

Das ist logisch, denn in den AGB's des Flatratenutzers steht mehr oder weniger, dass er nicht "aufloopen" darf. Er ist ja auch Ausgangspunkt des Gespräches! Wegen was sollte der Loopkarteninhaber belangt werden, obwohl er den Vorteil hat?

Mir liegt es fern hier die Geschäftsgebarren von o2 zu verteidigen, aber man sollte bei aller berechtigten Kritik an o2 trotzdem objektiv bleiben.


nova
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[3.4.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf bartman321
19.05.2007 09:12
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer nova schrieb:
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Zwei Dinge verstehe ich als juristischer Laie hier nicht:

1. Weshalb muss man dem Kunden nicht explizit irgendwo mitteilen, dass "Aufloopen" verboten ist? Man bekommt doch in der Telekommunikations-Werbung ständig etwas "geschenkt", wenn ich also selber ein "Loophole" in den Tarifen zu meinen Gunsten
finde, darf ich es auch nutzen, oder?

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht erst anbieten.

Das "aufloopen" ist erst seit Erscheinen der zahlreichen Flatrates interessant geworden. Vorher hat O2 schön an den anrufen verdient und den Kunden halt für das Telefonat 2 ct/min
gutgeschrieben. Im Zeitalter der Flatrates ist aus der guten
Geschäftsidee natürlich nichts mehr übrig.

Auch Loop Kunden haben ein Geschäftsverhältnis mit O2. O2 kann natürlich einseitig Easy Money kündigen - die Nebenleistungen machen es ja laut O2 möglich. Es gibt aber auf der anderen Seite immer noch genügend Kunden die "vernünftig" mit Easy Money umgehen und wo es sich dann wieder für O2 lohnt.
Pro & Contra (immer wieder das gleiche)

Es begeht ja auch der jenige mit Flatrate laut O2 Vertragsbruch... nicht der jenige der angerufen wird - die soll einer verstehen.

Das ist logisch, denn in den AGB's des Flatratenutzers steht mehr oder weniger,

was soll das sein? lt. einschlägiger rechtsprechung sind unklare aussagen immer zum vorteil des kunden zu werten!

das ist doch wieder typisch anbieter unklare aussagen zum eigenen vorteil auslegen.

peso

dass er nicht "aufloopen" darf. Er ist ja
auch Ausgangspunkt des Gespräches! Wegen was sollte der Loopkarteninhaber belangt werden, obwohl er den Vorteil hat?

Mir liegt es fern hier die Geschäftsgebarren von o2 zu verteidigen, aber man sollte bei aller berechtigten Kritik an o2 trotzdem objektiv bleiben.


nova
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[3.4.1.1.2.1.1] bartman321 antwortet auf tcsmoers
20.05.2007 06:07
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer nova schrieb:
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Zwei Dinge verstehe ich als juristischer Laie hier nicht:

1. Weshalb muss man dem Kunden nicht explizit irgendwo mitteilen, dass "Aufloopen" verboten ist? Man bekommt doch in der Telekommunikations-Werbung ständig etwas "geschenkt", wenn ich also selber ein "Loophole" in den Tarifen zu meinen Gunsten
finde, darf ich es auch nutzen, oder?

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht erst anbieten.

Das "aufloopen" ist erst seit Erscheinen der zahlreichen Flatrates interessant geworden. Vorher hat O2 schön an den anrufen verdient und den Kunden halt für das Telefonat 2 ct/min
gutgeschrieben. Im Zeitalter der Flatrates ist aus der guten Geschäftsidee natürlich nichts mehr übrig.

Auch Loop Kunden haben ein Geschäftsverhältnis mit O2. O2 kann natürlich einseitig Easy Money kündigen - die Nebenleistungen machen es ja laut O2 möglich. Es gibt aber auf der anderen Seite immer noch genügend Kunden die "vernünftig" mit Easy Money umgehen und wo es sich dann wieder für O2 lohnt.
Pro & Contra (immer wieder das gleiche)

Es begeht ja auch der jenige mit Flatrate laut O2 Vertragsbruch... nicht der jenige der angerufen wird - die soll einer verstehen.

Das ist logisch, denn in den AGB's des Flatratenutzers steht
mehr oder weniger,

was soll das sein? lt. einschlägiger rechtsprechung sind unklare aussagen immer zum vorteil des kunden zu werten!

Korrekt! Das Aufloopen nicht drin steht, sollte aber auch klar sein. Man formuliert es eben allgemein, damit man nicht alle jetzigen und zukünftigen Möglichkeiten des Missbrauchs aufzählen muss. Das würde den Umfang der AGB's sprengen. Das Problem bei der allgemeinen Formulierung ist, dass es Richtung unklare Aussage abdriftet. Wann der Punkt von allgemein zu unklar überschriten ist, müssen dann meist die Gerichte klären. Das scheint hier noch nicht passiert zu sein!?!?

Gruss

das ist doch wieder typisch anbieter unklare aussagen zum eigenen vorteil auslegen.

Leider auch korrekt.

peso

dass er nicht "aufloopen" darf. Er ist ja
auch Ausgangspunkt des Gespräches! Wegen was sollte der Loopkarteninhaber belangt werden, obwohl er den Vorteil hat?

Mir liegt es fern hier die Geschäftsgebarren von o2 zu verteidigen, aber man sollte bei aller berechtigten Kritik an
o2 trotzdem objektiv bleiben.


nova
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[3.4.1.2] bartman321 antwortet auf Stiflers_Mom
19.05.2007 06:01
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Wenn man mal in die (aktuellen) AGBs unter Punkt 5.1.i.(3) schaut, könnte man solche Verbindungen ("aufloopen") schon darunter einordnen.

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht
erst anbieten.
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[3.4.1.2.1] tcsmoers antwortet auf bartman321
19.05.2007 09:14
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Wenn man mal in die (aktuellen) AGBs unter Punkt 5.1.i.(3) schaut, könnte !!

könnte ist ja auch eind klare aussage.

peso

man solche Verbindungen ("aufloopen") schon
darunter einordnen.

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht
erst anbieten.
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[3.4.1.2.1.1] bartman321 antwortet auf tcsmoers
20.05.2007 06:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:

2. Wenn es doch irgendwo verboten wird (AGB?): Muss dann nicht irgendwo definiert sein, ab wann Aufloopen beginnt? Wenn ich jeden Tag mit meiner Flatrate meine Freundin eine Stunde anrufe, ist das schon verboten? Woher soll ich als normaler Kunde wissen, wann ich nicht mehr mit meiner Freundin telefonieren darf, um mich nicht dem Vorwurf des Betrugs auszusetzen?

Wenn man mal in die (aktuellen) AGBs unter Punkt 5.1.i.(3) schaut, könnte !!

könnte ist ja auch eind klare aussage.

Sollte als Diskussionsgrundlage dienen. Deswegen das Wort könnte. Weil ich denke, dass das der einzige Punkt in den AGB's ist mit dem o2 die "Flatrate Auslooper" angreifen kann.

Gruss

peso

man solche Verbindungen ("aufloopen") schon
darunter einordnen.

Mein bescheidener Vorschlag: Wenn O2 eine derartige Verwendung ihrer Tarife nicht wünscht, dann sollten sie diese gar nicht
erst anbieten.
Menü
[3.4.1.2.1.1.1] Stiflers_Mom antwortet auf bartman321
20.05.2007 18:21
Kein Beitrag
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[3.4.1.2.1.1.1.1] Stiflers_Mom antwortet auf Stiflers_Mom
20.05.2007 18:23
Da mir (und vielleicht noch einigen anderen Lesern) AGB Punkt 5.1.i.(3) nicht vorliegen: Kann den jemand kurz einfügen? Danke!
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[3.4.1.2.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf Stiflers_Mom
21.05.2007 01:49
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Da mir (und vielleicht noch einigen anderen Lesern) AGB Punkt 5.1.i.(3) nicht vorliegen: Kann den jemand kurz einfügen? Danke!

Hier der betreffende AGB Punkt:

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem
Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen,
die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält...

Quelle: o2
Menü
[3.4.1.2.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf bartman321
21.05.2007 05:50
Benutzer bartman321 schrieb:

Hier der betreffende AGB Punkt:

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält...

Quelle: o2

Das heißt also, dass sich der Kunde bei keinem Gewinnspiel mit einer 0137er Nummer beteiligen darf?

Soviel zum Thema schwammige AGB.

Übrigens hätte ich auch ne AGB von Juli 1999:

5. Vertragslaufzeit / Kündigung
5.1
Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei zum Ende eines Kalendermonats unter der Beachtung der jeweiligen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
5.2
Mindestvertragslaufzeiten sind bindend.
5.3
Den Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für Viag-Interkom insbesondere vor, wenn der Kunde die Dienstleistung in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechend dringender Tatverdacht besteht.

Auch hier unter 5.3 recht schwammig. Von einer Flatrate noch kein Ton (war damals nicht daran zu denken)
Dennoch sind diese AGB für mich nach wie vor gültig.

Zulu
Menü
[3.4.1.2.1.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf Zulu
21.05.2007 08:02
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Hier der betreffende AGB Punkt:

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer
Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder
der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält...

Quelle: o2

Das heißt also, dass sich der Kunde bei keinem Gewinnspiel mit einer 0137er Nummer beteiligen darf?

Nicht schlecht. Interessante Überlegung. Daran hätte ich nicht gedacht. Wobei, wenn ich richtig informiert bin, der Angerufene bei einer 0137 Nummer einen pauschalen Betrag erhält und damit nicht für die "Dauer des Anrufes Zahlungen [...] erhält".


Soviel zum Thema schwammige AGB.

Irgendwie sind sie das immer. Man müsste die Gedankengänge des Schreibers kennen, dann wäre es sicherlich verständlicher.

Übrigens hätte ich auch ne AGB von Juli 1999:

5. Vertragslaufzeit / Kündigung
5.1
Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei zum Ende eines Kalendermonats unter der Beachtung der jeweiligen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
5.2
Mindestvertragslaufzeiten sind bindend.
5.3
Den Vertragsparteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für Viag-Interkom insbesondere vor, wenn der Kunde die Dienstleistung in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechend dringender Tatverdacht besteht.

Auch hier unter 5.3 recht schwammig. Von einer Flatrate noch kein Ton (war damals nicht daran zu denken) Dennoch sind diese AGB für mich nach wie vor gültig.

Man musste doch in die neuen Verträge/Tarifmodelle wechseln, um die Flatrate überhaupt buchen zu können. Damit sollte man die neuen AGB's akzeptiert haben.

Wobei o2 ja meint, dass man mit jeder Eingabe seiner Kundenkennzahl die neuen AGB's akzeptiert. Daran sieht man das die wirklich eine andere Ansicht von Recht haben.

Gruss

Zulu
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[3.4.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf bartman321
21.05.2007 18:41
Benutzer bartman321 schrieb:

Nicht schlecht. Interessante Überlegung. Daran hätte ich nicht gedacht. Wobei, wenn ich richtig informiert bin, der Angerufene bei einer 0137 Nummer einen pauschalen Betrag erhält und damit nicht für die "Dauer des Anrufes Zahlungen [...] erhält".

Für die Dauer de Anrufes möglicherweise schon. Solange der Kunde kein Gewinn erwirtschaftet, wäre es dann laut O2 legal. Gewinnt der Kunde, wäre es illegal - laut deren AGB.
Ein schönes Beispiel das AGB keine Gesetze sind und sehr oft sogar nicht gesetzeskonvorm sind.
Das vergessen nur die Kunden zu oft.


Soviel zum Thema schwammige AGB.

Irgendwie sind sie das immer. Man müsste die Gedankengänge des Schreibers kennen, dann wäre es sicherlich verständlicher.

Me? Oder meinst du den Schreiber der AGB? Letzterer scheint kein Jura studiert zu haben - ersterer aber auch net.:-)


Man musste doch in die neuen Verträge/Tarifmodelle wechseln, um die Flatrate überhaupt buchen zu können. Damit sollte man die neuen AGB's akzeptiert haben.

Heute ja. Aber damals war die Flatrate nur dazuzubuchen. Und trotzdem hat O2 die Kunden nicht nur die Flat gekündigt, nein diese Kunden wurden sogar datenschutzwiderrechtlich im Internet veröffentlicht.
Tolle Wurst!

Wobei o2 ja meint, dass man mit jeder Eingabe seiner Kundenkennzahl die neuen AGB's akzeptiert. Daran sieht man das die wirklich eine andere Ansicht von Recht haben.

O2 meint viel in letzter Zeit. O2 meint auch gegen Gesetze verstossen zu dürfen. O2 hat die Grenzen ihres Tun und ihrer Auslegung geltender Gesetze stark überschritten.
Aber wie O2 schon selbst meint, wird eine Rechtssprechung abgewartet. Ich kann auch warten.:-)

Zulu
Menü
[…4.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf Zulu
22.05.2007 02:46
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Nicht schlecht. Interessante Überlegung. Daran hätte ich nicht gedacht. Wobei, wenn ich richtig informiert bin, der Angerufene bei einer 0137 Nummer einen pauschalen Betrag erhält und damit nicht für die "Dauer des Anrufes Zahlungen [...] erhält".

Für die Dauer de Anrufes möglicherweise schon. Solange der Kunde kein Gewinn erwirtschaftet, wäre es dann laut O2 legal. Gewinnt der Kunde, wäre es illegal - laut deren AGB. Ein schönes Beispiel das AGB keine Gesetze sind und sehr oft sogar nicht gesetzeskonvorm sind.
Das vergessen nur die Kunden zu oft.

Falscher Dampfer. Dieser Unterpunkt der AGB's bezieht sich nur auf Gespräche, die von der Flatrate abgedeckt werden. Ist bei Gewinnspielen (0137 ...) eher selten der Fall

Soviel zum Thema schwammige AGB.

Irgendwie sind sie das immer. Man müsste die Gedankengänge des Schreibers kennen, dann wäre es sicherlich verständlicher.

Me? Oder meinst du den Schreiber der AGB? Letzterer scheint kein Jura studiert zu haben - ersterer aber auch net.:-)

Sorry. Meinte natürlich den AGB Schreiber. Sei beruhigt ich studiere auch kein Jura. Aber nachdem ich früher mal Probleme wegen AGB's hatte, schaut man jetzt doch mal eher rein.


Man musste doch in die neuen Verträge/Tarifmodelle wechseln, um die Flatrate überhaupt buchen zu können. Damit sollte man die neuen AGB's akzeptiert haben.

Heute ja. Aber damals war die Flatrate nur dazuzubuchen. Und trotzdem hat O2 die Kunden nicht nur die Flat gekündigt, nein diese Kunden wurden sogar datenschutzwiderrechtlich im Internet veröffentlicht.
Tolle Wurst!

Man mußte aber trotzdem in die neuen Tarifmodelle wechseln. Bin mir ziemlich sicher, weil bei denen damals das Wochenendzeitfenster weggefallen ist und ich deshalb nicht gewechselt hab.

Wobei o2 ja meint, dass man mit jeder Eingabe seiner Kundenkennzahl die neuen AGB's akzeptiert. Daran sieht man das die wirklich eine andere Ansicht von Recht haben.

O2 meint viel in letzter Zeit. O2 meint auch gegen Gesetze verstossen zu dürfen. O2 hat die Grenzen ihres Tun und ihrer Auslegung geltender Gesetze stark überschritten. Aber wie O2 schon selbst meint, wird eine Rechtssprechung abgewartet. Ich kann auch warten.:-)

Stimmt! Bitte beim Thema bleiben :-) Danke

Gruss

Zulu
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] jonasm antwortet auf bartman321
22.05.2007 09:12
BTW: Bekommt ihr überhaupt noch EM? Bin Sonntag 30 Minuten auf einer Karte angerufen worden und bis jetzt ist nichts gekommen. Online steh es noch freigeschaltet. Vielleicht hat o2 EM klammheimlich abgeschafft :-)
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf jonasm
22.05.2007 09:30
Benutzer jonasm schrieb:
BTW: Bekommt ihr überhaupt noch EM? Bin Sonntag 30 Minuten auf einer Karte angerufen worden

Hoffentlich war es kein Anruf von einer o2 Karte mit Flatrate ... ;-)

Bin Sonntag 30 Minuten auf einer Karte angerufen worden und bis jetzt ist nichts gekommen.
Online steh es noch freigeschaltet. Vielleicht hat o2 EM klammheimlich abgeschafft :-)

Der Originalposter dieses Threads hat leider auch nicht geschrieben, ob der betreffende Betrag auf der angerufenen Loopkarte gegeschrieben wurde.

Gruss
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] jonasm antwortet auf bartman321
22.05.2007 09:36
Benutzer bartman321 schrieb:

Hoffentlich war es kein Anruf von einer o2 Karte mit Flatrate

Keine Ahnung, ich bin ja angerufen worden ;-) EM scheint aber zu klemmen zur Zeit, oder kommt es regelmäßig bei Euch?
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[3.4.1.2.1.1.1.1.1.1.2] weißnix antwortet auf Zulu
21.05.2007 15:26
Benutzer Zulu schrieb:

Das heißt also, dass sich der Kunde bei keinem Gewinnspiel mit einer 0137er Nummer beteiligen darf?



Zulu


Ich weiß nicht was du für eine Flatrate hast aber eine die 0137 er Nummern enthält hätte ich auch gerne.

Denn die AGB's sagen meiner Meinung nach ziemlich deutlich, das ich ich mit meinem Faltrate-Packet keinem einen finanziellen Vorteil verschaffen darf.

Was eindeutig bedeutet das man nicht aufloopen darf.

Gruß
Weißnix
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[3.4.1.2.1.1.1.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf weißnix
21.05.2007 18:48
Benutzer weißnix schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:

Das heißt also, dass sich der Kunde bei keinem Gewinnspiel mit
einer 0137er Nummer beteiligen darf?



Zulu


Ich weiß nicht was du für eine Flatrate hast aber eine die 0137 er Nummern enthält hätte ich auch gerne.

Vielleicht solltest duz dir den Kontext der geposteten AGB mal in aller Ruhe durchlesen. Ich müsste mich dann nicht wiederholen, oder mich anderweitig artikulieren.
Bei nur 12 Postings in 24 h sind weitere Erklärungen einfach nicht drin. Sorry.
Aber da es ein anderer sofort verstanden hatte, gehe ich davon aus das meine Darlegung recht verständlich war.


Denn die AGB's sagen meiner Meinung nach ziemlich deutlich, das ich ich mit meinem Faltrate-Packet keinem einen finanziellen Vorteil verschaffen darf.

Nichts anderes tust du bei einem Gewinnspiel. Ob du das Flatratepaket nutzt oder nicht, du hast es gebucht und verschaffst dir einen Gewinn der laut AGB illegal wäre.

Was eindeutig bedeutet das man nicht aufloopen darf.

Eben nicht. Wenn es das eindeutig bedeuten würde, dann sollte O2 dies eben eindeutig in den AGB vermerken. So einfach ist das dann.
Da das Easy-Money damals von O2 aber ein "Kundenfänger" war, können sie das nicht so eindeutig schreiben - oder wollen es nicht.
Aber wie auch immer, illegal ist es nach Gesetz her nicht. Und wie wir alle ja wissen, sind die meisten AGB regelrecht hanebüchen - wie man ja unschwer bei O2 erkennen kann.

Zulu
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[…4.1.2.1.1.1.1.1.1.2.1.1] weißnix antwortet auf Zulu
23.05.2007 13:59
Benutzer weißnix schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:

Das heißt also, dass sich der Kunde bei keinem Gewinnspiel mit
einer 0137er Nummer beteiligen darf?



Zulu


Ich weiß nicht was du für eine Flatrate hast aber eine die 0137 er Nummern enthält hätte ich auch gerne.

Vielleicht solltest duz dir den Kontext der geposteten AGB mal in aller Ruhe durchlesen. Ich müsste mich dann nicht wiederholen, oder mich anderweitig artikulieren. Bei nur 12 Postings in 24 h sind weitere Erklärungen einfach nicht drin. Sorry.
Aber da es ein anderer sofort verstanden hatte, gehe ich davon aus das meine Darlegung recht verständlich war.


Denn die AGB's sagen meiner Meinung nach ziemlich deutlich, das ich ich mit meinem Faltrate-Packet keinem einen finanziellen Vorteil verschaffen darf.

Nichts anderes tust du bei einem Gewinnspiel. Ob du das Flatratepaket nutzt oder nicht, du hast es gebucht und verschaffst dir einen Gewinn der laut AGB illegal wäre.

Was eindeutig bedeutet das man nicht aufloopen darf.

Eben nicht. Wenn es das eindeutig bedeuten würde, dann sollte O2 dies eben eindeutig in den AGB vermerken. So einfach ist das dann.
Da das Easy-Money damals von O2 aber ein "Kundenfänger" war, können sie das nicht so eindeutig schreiben - oder wollen es nicht.
Aber wie auch immer, illegal ist es nach Gesetz her nicht. Und wie wir alle ja wissen, sind die meisten AGB regelrecht hanebüchen - wie man ja unschwer bei O2 erkennen kann.

Zulu

Hallo Zulu,

da ich mir nicht soviel Sorgen um die 12 Postingsmache werde ich mich an dieser Stelle gerne wiederholen und mein Posting auch gerne erklären.

Also Gespräche innerhalb meines Flatrate-Packetes sind alle die Gespräche für die ich nicht bezahlen muß, weil Bestandteil der Flatrate.

Ich glaube nicht das Anrufe zu 0137 Nummern bestandteil irgendeiner Flatrate sind und daher fallen sie auch nicht in diesen Teil der AGB's.

Mit einfachen Worten: Solange ich für das Gespräch bezahle kann ein dritter da durchaus Geld mit verdienen.

Beim "aufloopen" ist das anderes. Ich führe ein Gespräch zu einem Teilnehmer im O2 Netz, daher Bestandteil des Flatrate-Packetes. In diesem Fall ist es Untersagt das der Angerufene dafür Geld bekommt.

Auch hier in einfachen Worten: Für mich ist dieses Gespräch kostenlos, daher darf der Angerufene damit auch nichts verdienen.

Damit finde ich ist schon klar das "aufloopen" durch die AGB's untersagt.
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Zulu antwortet auf weißnix
23.05.2007 18:34
Benutzer weißnix schrieb:

da ich mir nicht soviel Sorgen um die 12 Postingsmache werde ich mich an dieser Stelle gerne wiederholen und mein Posting auch gerne erklären.

Schön!

Also Gespräche innerhalb meines Flatrate-Packetes sind alle die Gespräche für die ich nicht bezahlen muß, weil Bestandteil der Flatrate.

Das ist bekannt und auch nicht strittig.

Ich glaube nicht das Anrufe zu 0137 Nummern bestandteil irgendeiner Flatrate sind und daher fallen sie auch nicht in diesen Teil der AGB's.

"Ich glaube", hier haben wir schon den Haken des Unverständnisses.
Es wurde hier in keiner Form darüber diskutiert, ob 0137er-Nummern Bestandteile einer Flatrate sind. Das hast du selbst impliziert - ich nicht.

Um es dir nochmal in Kurzform zu erklären, obwohl es im Grunde eigentlich im Thread schon steht: Es ging um die Unvereinbarkeit der AGB eben mit diesen 0137er-Nummern.
Hierzu das Zitat von Bartman:

Benutzer bartman321 schrieb:

Hier der betreffende AGB Punkt:

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die
Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer
Abnahmemenge zu einem
Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen
einer Flatrate), (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen,
die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen
der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder
der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte
Gegenleistungen erhält...

Quelle: o2

Zitat ende

Wie auch Bartman nach meinem Posting sehr leicht erkannt hatte, geht es hier um die Herstellung von Verbindungen aufgrund Standleitungen.... der ANGERUFENE aufgrund der DAUER DES ANRUFES oder .... ZAHLUNGEN oder ANDERE VERMÖGENSWERTE GEGENLEISTUNGEN erhält.

Da man, egal ob mit oder ohne Flat, bei Gewinnspielen im TV auch über die 0137er-Nummern zurückgerufen werden kann (oftmals sogar) ist es laut den AGB von O2 verboten.

Hast du jetzt den Kontext des Threads verstanden?

Mit einfachen Worten: Solange ich für das Gespräch bezahle kann ein dritter da durchaus Geld mit verdienen.

Nein, darum geht es mal garnicht.


Beim "aufloopen" ist das anderes. Ich führe ein Gespräch zu einem Teilnehmer im O2 Netz, daher Bestandteil des Flatrate-Packetes. In diesem Fall ist es Untersagt das der Angerufene dafür Geld bekommt.

Das steht nirgends. Denn woher will O2 um eine Flatrate informiert sein?
Denk' mal um die Ecke mit der BWHZ, hierzu benötige ich noch nichtmal eine Flat von O2. Eine Flat von Alice oder Arcor reicht absolut aus.

Ganz abgesehen davon könnte O2 allerhöchstens die Auszahlung auf der LOOP-Karte unterbinden, aber selbst das wäre nicht ganz koscher, da die Auszahlung auch Vertragsbestandteil der Prepaid-Karte ist.

Sie haben aber keinerlei Rechtsgrundlage aufgrund des aufloopens den Vertrag der Postpaid-Karte zu sperren.

Auch hier in einfachen Worten: Für mich ist dieses Gespräch kostenlos, daher darf der Angerufene damit auch nichts verdienen.
Damit finde ich ist schon klar das "aufloopen" durch die AGB's untersagt.

So? Und wie willst du das dann mit Flatrates anderer Anbieter vereinbaren? Woher soll denn der Anrufer erkennen können, das der Teilnehmer am anderen Ende der Strippe mit diesem Gespräch "aufloopt"? Noch dazu der Teilnehmer mit der Loop-Karte auch nicht wissen kann ob der Anrufer eine Flatrate hat.

Ich wiederhole mich: Wenn O2 das Aufloopen unterbunden haben wollte, hätten sie das Produkt Easy-Money sofort einstellen müssen. Das haben sie nicht, also kann der Kunde davon ausgehen, das O2 dies stillschweigend duldet, denn immerhin ist dies ein beworbenes Produktfeature.
Ein weiterer Weg um das Aufloopen zu unterbinden, wäre dies auch expliziet in den AGB aufzuführen. Haben sie aber nicht! Sie haben sich in den AGB um den heißen Brei herumformuliert, sodass laut deren AGB dann letztendlich sogar Gewinnspiele mittels 0137er-Nummern untersagt wären. (Brücke erkannt?)

Erkennst du nun den Unsinn dieser schwammigen AGB?


"Ich finde"
Deine Meinung sei dir unbenommen. Wichtig ist allerdings nur eine Rechtssprechung und Gesetze - nicht aber ungültige Absätze der AGB.


Zulu... ich hoffe du hast nun die Spitzfindigkeiten und das Auslegen der schwammigen AGB aus einem anderen Blickwinkel betrachten können.
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[…2.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf Zulu
24.05.2007 04:39

3x geändert, zuletzt am 24.05.2007 04:49
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer weißnix schrieb:

da ich mir nicht soviel Sorgen um die 12 Postingsmache werde ich mich an dieser Stelle gerne wiederholen und mein Posting auch gerne erklären.

Schön!

Also Gespräche innerhalb meines Flatrate-Packetes sind alle die Gespräche für die ich nicht bezahlen muß, weil Bestandteil der Flatrate.

Das ist bekannt und auch nicht strittig.

Ich glaube nicht das Anrufe zu 0137 Nummern bestandteil irgendeiner Flatrate sind und daher fallen sie auch nicht in diesen Teil der AGB's.

"Ich glaube", hier haben wir schon den Haken des Unverständnisses.
Es wurde hier in keiner Form darüber diskutiert, ob 0137er-Nummern Bestandteile einer Flatrate sind. Das hast du selbst impliziert - ich nicht.

Um es dir nochmal in Kurzform zu erklären, obwohl es im Grunde eigentlich im Thread schon steht: Es ging um die Unvereinbarkeit der AGB eben mit diesen 0137er-Nummern.
Hierzu das Zitat von Bartman:

Benutzer bartman321 schrieb:

Hier der betreffende AGB Punkt:

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält...

Quelle: o2

Zitat ende

Wie auch Bartman nach meinem Posting sehr leicht erkannt hatte, geht es hier um die Herstellung von Verbindungen aufgrund Standleitungen.... der ANGERUFENE aufgrund der DAUER DES ANRUFES oder .... ZAHLUNGEN oder ANDERE VERMÖGENSWERTE GEGENLEISTUNGEN erhält.

Eben nur im Rahmen der Flatrate, wie der AGB Punkt unter (i) ganz klar aussagt. Sorry hatte es bei meinem vorhergehenden Posting auch nicht gleich gemerkt. Mich aber mittlerweile unter

https://www.teltarif.de/forum/a-o2/4747-...

korrigiert.

Da man, egal ob mit oder ohne Flat, bei Gewinnspielen im TV auch über die 0137er-Nummern zurückgerufen werden kann (oftmals sogar) ist es laut den AGB von O2 verboten.

Da wie oben von mir erwähnt, sich das nur auf Gespräche bezieht die von der Flatrate abgedeckt werden, ist es nicht "egal ob mit oder ohne Flat"


Hast du jetzt den Kontext des Threads verstanden?

Mit einfachen Worten: Solange ich für das Gespräch bezahle kann ein dritter da durchaus Geld mit verdienen.

Nein, darum geht es mal garnicht.


Beim "aufloopen" ist das anderes. Ich führe ein Gespräch zu einem Teilnehmer im O2 Netz, daher Bestandteil des Flatrate-Packetes. In diesem Fall ist es Untersagt das der Angerufene dafür Geld bekommt.

Das steht nirgends. Denn woher will O2 um eine Flatrate informiert sein? Denk' mal um die Ecke mit der BWHZ, hierzu benötige ich noch nichtmal eine Flat von O2. Eine Flat von Alice oder Arcor reicht absolut aus.

Doch in den AGB's unter dem oben zitierten Punkt. Kurz: Gespräche innerhalb der Flatrate dürfen keinem Angerufenen Geldwerte Vorteile bringen. Umgeleitete Anruf auf das Loophandy führen, glaube ich, zu keiner Gutschrift für EasyMoney!


Ganz abgesehen davon könnte O2 allerhöchstens die Auszahlung auf der LOOP-Karte unterbinden, aber selbst das wäre nicht ganz koscher, da die Auszahlung auch Vertragsbestandteil der Prepaid-Karte ist.

Sie haben aber keinerlei Rechtsgrundlage aufgrund des aufloopens den Vertrag der Postpaid-Karte zu sperren.

Denke doch. Eben der oben zitierte AGB Punkt deckt das ab! Und der Kunde damit gegen einen Punkt der AGB' verstößt.

Auch hier in einfachen Worten: Für mich ist dieses Gespräch kostenlos, daher darf der Angerufene damit auch nichts verdienen.
Damit finde ich ist schon klar das "aufloopen" durch die AGB's
untersagt.

So? Und wie willst du das dann mit Flatrates anderer Anbieter vereinbaren? Woher soll denn der Anrufer erkennen können, das der Teilnehmer am anderen Ende der Strippe mit diesem Gespräch "aufloopt"? Noch dazu der Teilnehmer mit der Loop-Karte auch nicht wissen kann ob der Anrufer eine Flatrate hat.

Mir welchen anderen Flatrates kann man noch "aufloopen"? Kenne die AGB's der Angebote nicht, aber auch darin wird es einen Punkt geben der zumindest übermässige Nutzung unterbindet.

Ich wiederhole mich: Wenn O2 das Aufloopen unterbunden haben wollte, hätten sie das Produkt Easy-Money sofort einstellen müssen. Das haben sie nicht, also kann der Kunde davon ausgehen, das O2 dies stillschweigend duldet, denn immerhin ist dies ein beworbenes Produktfeature.
Ein weiterer Weg um das Aufloopen zu unterbinden, wäre dies auch expliziet in den AGB aufzuführen. Haben sie aber nicht! Sie haben sich in den AGB um den heißen Brei herumformuliert, sodass laut deren AGB dann letztendlich sogar Gewinnspiele mittels 0137er-Nummern untersagt wären. (Brücke erkannt?)

Erkennst du nun den Unsinn dieser schwammigen AGB?

EasyMoney wurde noch vor den Flatrates eingeführt. Damals konnte o2 mit IC-Entgelden verdienen. Dies ist natürlich nicht der Fall wenn von einer o2 Flatrate angerufen wird. Kann man EasyMoney einfach abschalten oder ist es in irgendwie vertraglich garantiert. (Und Verträge kann o2 ja nicht einfach brechen ;-)


"Ich finde"
Deine Meinung sei dir unbenommen. Wichtig ist allerdings nur eine Rechtssprechung und Gesetze - nicht aber ungültige Absätze der AGB.

Richtig. Aber ist der Absatz ungültig? Kannst du das untermauern, da das Argument mit den 0137 Gewinnspielen nicht greift!


Zulu... ich hoffe du hast nun die Spitzfindigkeiten und das Auslegen der schwammigen AGB aus einem anderen Blickwinkel betrachten können.


Gruss
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf bartman321
24.05.2007 06:44
Benutzer bartman321 schrieb:

Da man, egal ob mit oder ohne Flat, bei Gewinnspielen im TV auch über die 0137er-Nummern zurückgerufen werden kann (oftmals
sogar) ist es laut den AGB von O2 verboten.

Da wie oben von mir erwähnt, sich das nur auf Gespräche bezieht die von der Flatrate abgedeckt werden, ist es nicht "egal ob mit oder ohne Flat"

Eben doch! Ich erklärte es im letzten Posting. Stichwort BWHZ.

Doch in den AGB's unter dem oben zitierten Punkt. Kurz: Gespräche innerhalb der Flatrate dürfen keinem Angerufenen Geldwerte Vorteile bringen. Umgeleitete Anruf auf das Loophandy führen, glaube ich, zu keiner Gutschrift für EasyMoney!

Doch tun sie. Stichwort BWHZ. Und wie schon erwähnt kann weder der Anrufer wissen ob er auf ein Loop-Handy anruft, noch der Angerufene mit seinem Loop-Handy wissen, ob er von einer Flatrate angerufen wird.

Ganz abgesehen davon könnte O2 allerhöchstens die Auszahlung auf der LOOP-Karte unterbinden, aber selbst das wäre nicht ganz koscher, da die Auszahlung auch Vertragsbestandteil der Prepaid-Karte ist.

Sie haben aber keinerlei Rechtsgrundlage aufgrund des aufloopens den Vertrag der Postpaid-Karte zu sperren.

Denke doch. Eben der oben zitierte AGB Punkt deckt das ab! Und der Kunde damit gegen einen Punkt der AGB' verstößt.

Die AGB decken vieles ab und auch nicht. Siehe Absatz Anrufer / Angerufener - Faltrate / Loop-Karte mit EM.

Mir welchen anderen Flatrates kann man noch "aufloopen"? Kenne die AGB's der Angebote nicht, aber auch darin wird es einen Punkt geben der zumindest übermässige Nutzung unterbindet.

Man kann mit allen Flatrates "aufloopen. Definiere mir als Kunde übermäßige Nutzung, welche Regel zieht hier?
Ich will jetzt nicht deine Meinung wissen, sondern das von den Telefonanbietern "übermäßige Nutzen" der Flatrate.
Eine Flatrate ist eine Flatrate ist eine Flatrate.
Dürfte ich sie nicht als Flatrate nutzen, wäre es keine Flatrate.
Wo ist die Grenze zwischen normaler Nutzung und übermäßiger Nutzung und wo kann ich das als Kunde nachlesen?

EasyMoney wurde noch vor den Flatrates eingeführt.

Möglicherweise.

Damals konnte o2 mit IC-Entgelden verdienen. Dies ist natürlich nicht der Fall wenn von einer o2 Flatrate angerufen wird.

Dies ist auch nicht der Fall wenn man aufloopen via BWHZ betreibt. Dazu ist eine O2-Flatrate nicht nötig. Mit Verträgen vor 2007 war die interne Rufumleitung kostenlos. Daher schrieb ich oben, das es egal ist ob mit oder ohne Flat von O2.

Und kann mir jetzt mal jemand plausibel begründen, wie O2 dazu kommt eine Postpaid-Karte zu sperren?
Wie ist das dann wenn ich mittels Arcor-Flat und O2-Rufumleitung aufloope? Wollen sie mir dann den Arcorvertrag sperren?

Kann man EasyMoney einfach abschalten oder ist es in irgendwie vertraglich garantiert. (Und Verträge kann o2 ja nicht einfach brechen ;-)

Es ist ein Produktfeature das von O2 stark beworben wurde. Warum sollte das ein Kunde tun?

Nein wir drehen uns im Kreis. Es ist eine Lücke die das Produktmanagement von O2 verbockt hat und nun versucht mit schwammigen AGB und Kundendrohungen zu umgehen. So wie man es nunmal von O2 gewohnt ist.
Letztendlich müsste das gerichtlich entschieden werden und da hätte der Kunde sehr gute Chancen. Nur wer geht, wie schon erwähnt, wegen ein paar Euro vor Gericht?
Und eben das ist wiederum die Lücke die O2 ausnutzt, da sie um das träge Verhalten des Menschen wissen und um den geringen Nutzwert dieses Streits für den Kunden, gegenüber dem Aufwand.

"Ich finde" Deine Meinung sei dir unbenommen. Wichtig ist allerdings nur eine Rechtssprechung und Gesetze - nicht aber ungültige Absätze der AGB.

Richtig. Aber ist der Absatz ungültig? Kannst du das untermauern, da das Argument mit den 0137 Gewinnspielen nicht greift!

Man kann eben aus den ABG von O2 viel herausdeuten und kitzeln. Und wie du ja erkennst, schüttelt sich O2 aufgrund deren schwammigen ABG dann auf einmal was aus dem Arm.
Man muß aber sich bewusst sein, dass die Allgemeine Gescheäftsbedingungen sind keine Gesetze sind.
Es wäre nicht das erste mal das diese sogar gegen Gesetze verstoßen und somit automatisch ungültig sind.

Zulu
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf Zulu
24.05.2007 09:00
OK. Bevor wir uns weiter im Kreis drehen, will ich meinen Vermutungen mal Quellen folgen lassen.


Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Da man, egal ob mit oder ohne Flat, bei Gewinnspielen im TV auch über die 0137er-Nummern zurückgerufen werden kann (oftmals
sogar) ist es laut den AGB von O2 verboten.

Da wie oben von mir erwähnt, sich das nur auf Gespräche bezieht die von der Flatrate abgedeckt werden, ist es nicht "egal ob
mit oder ohne Flat"

Eben doch! Ich erklärte es im letzten Posting. Stichwort BWHZ.

Doch in den AGB's unter dem oben zitierten Punkt. Kurz: Gespräche innerhalb der Flatrate dürfen keinem Angerufenen Geldwerte Vorteile bringen. Umgeleitete Anruf auf das Loophandy führen, glaube ich, zu keiner Gutschrift für EasyMoney!

Doch tun sie. Stichwort BWHZ. Und wie schon erwähnt kann weder der Anrufer wissen ob er auf ein Loop-Handy anruft, noch der Angerufene mit seinem Loop-Handy wissen, ob er von einer Flatrate angerufen wird.

Tut sie nicht. Zumindest schon lange nicht mehr laut folgenden Quellen:

https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...

Desweiteren führe ich Punkt 3.6 der Prepaid AGB's an:

"Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge einer Anrufum- oder Standleitung eingehen."

Diese beiden Punkte schränken die möglichen Flatrates zum "Aufloopen" auf die von o2 ein und auf solche die für alle deutschen Netze gelten (z.B.: Base 5)


Ganz abgesehen davon könnte O2 allerhöchstens die Auszahlung auf der LOOP-Karte unterbinden, aber selbst das wäre nicht ganz koscher, da die Auszahlung auch Vertragsbestandteil der Prepaid-Karte ist.

Sie haben aber keinerlei Rechtsgrundlage aufgrund des aufloopens den Vertrag der Postpaid-Karte zu sperren.

Denke doch. Eben der oben zitierte AGB Punkt deckt das ab!
Und der Kunde damit gegen einen Punkt der AGB' verstößt.

Die AGB decken vieles ab und auch nicht. Siehe Absatz Anrufer / Angerufener - Faltrate / Loop-Karte mit EM.

Mir welchen anderen Flatrates kann man noch "aufloopen"? Kenne die AGB's der Angebote nicht, aber auch darin wird es einen Punkt geben der zumindest übermässige Nutzung unterbindet.

Man kann mit allen Flatrates "aufloopen. Definiere mir als Kunde übermäßige Nutzung, welche Regel zieht hier? Ich will jetzt nicht deine Meinung wissen, sondern das von den Telefonanbietern "übermäßige Nutzen" der Flatrate. Eine Flatrate ist eine Flatrate ist eine Flatrate. Dürfte ich sie nicht als Flatrate nutzen, wäre es keine Flatrate.

Bei welchem Anbieter ist eine Flatrate wirklich eine Flatrate. Da fäält mir so auf Anhieb keiner ein. Alle Anbieter begrenzen es entweder in den AGB's oder technisch.

Wo ist die Grenze zwischen normaler Nutzung und übermäßiger Nutzung und wo kann ich das als Kunde nachlesen?

Wenn wir uns mal folgenden Artikel anschauen, ist übermäßige Nutzung wohl doch zu schwammig.

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw17/...?...

Also muss in den AGB's schon was konkretes stehen, sonst wird es nichts mit der Begrenzung.


EasyMoney wurde noch vor den Flatrates eingeführt.

Möglicherweise.
Damals konnte o2 mit IC-Entgelden verdienen. Dies ist natürlich nicht der Fall wenn von einer o2 Flatrate angerufen wird.

Dies ist auch nicht der Fall wenn man aufloopen via BWHZ betreibt. Dazu ist eine O2-Flatrate nicht nötig. Mit Verträgen vor 2007 war die interne Rufumleitung kostenlos. Daher schrieb ich oben, das es egal ist ob mit oder ohne Flat von O2.
Und kann mir jetzt mal jemand plausibel begründen, wie O2 dazu kommt eine Postpaid-Karte zu sperren?

Weil man gegen den bereits zitierten AGB Punkt 5.1.(i)(3) verstoßen hat, der aussagt, dass man keine Nummer im Rahmen der Flatrate!! anrufen darf, wenn der Angerufene eine geldwerte Gegenleistung dafür erhält.

Wie ist das dann wenn ich mittels Arcor-Flat und O2-Rufumleitung aufloope? Wollen sie mir dann den Arcorvertrag sperren?

Geht nicht (mehr)! Siehe oben

Kann man EasyMoney einfach abschalten oder ist es in irgendwie vertraglich garantiert. (Und Verträge kann o2 ja nicht einfach brechen ;-)

Es ist ein Produktfeature das von O2 stark beworben wurde.
Warum sollte das ein Kunde tun?

Nein wir drehen uns im Kreis. Es ist eine Lücke die das Produktmanagement von O2 verbockt hat und nun versucht mit schwammigen AGB und Kundendrohungen zu umgehen. So wie man es nunmal von O2 gewohnt ist.
Letztendlich müsste das gerichtlich entschieden werden und da hätte der Kunde sehr gute Chancen. Nur wer geht, wie schon erwähnt, wegen ein paar Euro vor Gericht?
Und eben das ist wiederum die Lücke die O2 ausnutzt, da sie um das träge Verhalten des Menschen wissen und um den geringen Nutzwert dieses Streits für den Kunden, gegenüber dem Aufwand.

"Ich finde" Deine Meinung sei dir unbenommen. Wichtig ist allerdings nur eine Rechtssprechung und Gesetze - nicht aber ungültige Absätze der AGB.

Richtig. Aber ist der Absatz ungültig? Kannst du das untermauern, da das Argument mit den 0137 Gewinnspielen nicht greift!

Man kann eben aus den ABG von O2 viel herausdeuten und kitzeln. Und wie du ja erkennst, schüttelt sich O2 aufgrund deren schwammigen ABG dann auf einmal was aus dem Arm. Man muß aber sich bewusst sein, dass die Allgemeine Gescheäftsbedingungen sind keine Gesetze sind. Es wäre nicht das erste mal das diese sogar gegen Gesetze verstoßen und somit automatisch ungültig sind.

Stimmt. Aber so schwammig finde ich den zitierten Punkt nun auch wieder nicht: Nutzung der Flatrate nicht, wenn der Angerufene geldwerte Leistungen für die Dauer des Anrufes erhält. Wenn das nicht auf EasyMoney zutrifft, auf was sonst?

Zulu

Gruss
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] jonasm antwortet auf bartman321
24.05.2007 09:17
Benutzer bartman321 schrieb:

"Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge einer Anrufum- oder Standleitung eingehen."

Diese beiden Punkte schränken die möglichen Flatrates zum "Aufloopen" auf die von o2 ein und auf solche die für alle deutschen Netze gelten (z.B.: Base 5)

Was steht denn da in den AGB? "Erfolgt dies nicht für Anrufe..." heißt für mich übersetzt: wird nicht gewährt, also wird gar nicht erst aufgebucht. o2 hat es aber in den ganzen Jahren EM nicht geschafft, dies zu unterscheiden (jetzt werden sie erst recht keine Anstrengungen mehr unternehmen, dies technisch zu realisieren). Aus diesem Grund, versucht o2 anders aus der Nummer heraus zu kommen, in dem sie Anschlüsse sperren.
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf jonasm
24.05.2007 11:09

einmal geändert am 24.05.2007 11:11
Benutzer jonasm schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

"Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge einer Anrufum- oder Standleitung eingehen."

Diese beiden Punkte schränken die möglichen Flatrates zum "Aufloopen" auf die von o2 ein und auf solche die für alle deutschen Netze gelten (z.B.: Base 5)

Was steht denn da in den AGB? "Erfolgt dies nicht für Anrufe..." heißt für mich übersetzt: wird nicht gewährt, also wird gar nicht erst aufgebucht. o2 hat es aber in den ganzen Jahren EM nicht geschafft, dies zu unterscheiden (jetzt werden sie erst recht keine Anstrengungen mehr unternehmen, dies technisch zu realisieren). Aus diesem Grund, versucht o2 anders aus der Nummer heraus zu kommen, in dem sie Anschlüsse sperren.

Wie jetzt? Habe keine Loopkarte, weiß daher nicht ob bei ankommenden umgeleiteten Anrufen zur Zeit etwas gutgeschrieben wird oder nicht. Wird oder nicht. Kann das jemand mit einer Loopkarte bitte mal beantworten!

Bezüglich technische Realisierung: Mein Handy hat bei Nutzung der BWHZ angezeigt, dass es sich um einen umgeleiteten Anruf handelt wenn ein umgeleitetes Gespräch eingegangen ist und die Information muss es ja irgendwo her haben.

Nochmal: Der AGB Punkt 5.1.(i)(3) in den Postpaid AGB von o2 ist für mich eindeutig auf EasyMoney bezogen. Somit wäre o2 berechtigt die Postpaidkarte zu sperren, wenn gegen geltente Vertragsbedingungen verstoßen wird.

Gruss
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] nova antwortet auf bartman321
24.05.2007 11:40

einmal geändert am 24.05.2007 11:43

Nochmal: Der AGB Punkt 5.1.(i)(3) in den Postpaid AGB von o2 ist für mich eindeutig auf EasyMoney bezogen. Somit wäre o2 berechtigt die Postpaidkarte zu sperren, wenn gegen geltente Vertragsbedingungen verstoßen wird.

Nur... was geht es mich an welchen Loop Tarif mein Gesprächspartner hat? Ich rufe Ihn an weil das Telefonat mich nichts kostet (Genion L). Wenn der nun durch Easy Money eine Gutschrift erhält - ist doch wirklich nicht mein Problem. Die AGB´s sind in dem Punkt meiner Ansicht nach eher für´s Klo zu gebrauchen. Wenn man meinen Postpaid Vertrag sperrt, dann kann ich "außerordentlich kündigen" - Vertragsbruch: Nichteinhaltung des Vertrages!

Falls man mir dann vor Gericht vorwirft ich hätte meine Flatrate mißbraucht, dann kann ich sagen: " Nein, habe ich nicht!" Ich kann mir nicht vorstellen, das es auch nur einen Richter geben würde der in dem Falle argumentiert... " Sie müssen auch fragen ob Ihr Gespächspartener Easy Money hat"
(Vor Gericht läßt es O2 sowieso nicht kommen... sicher!)

P.S: Aufloopen ist verboten - aber von Base 5 zu Loop Easy Money würde O2 das aufloopen sicherlich erlauben - sehr gerne sogar! ;-)

Nova
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf nova
25.05.2007 01:57
Benutzer nova schrieb:

Nochmal: Der AGB Punkt 5.1.(i)(3) in den Postpaid AGB von
o2 ist für mich eindeutig auf EasyMoney bezogen. Somit wäre o2 berechtigt die Postpaidkarte zu sperren, wenn gegen geltente Vertragsbedingungen verstoßen wird.

Nur... was geht es mich an welchen Loop Tarif mein Gesprächspartner hat?

Grundsätzlich richtig. Man weiß nur das er im o2 Netz ist. Aber den Tarif kennt man nicht.

Im Fall des Originalposters war es aber eine auf ihn registriete Loopkarte, welche er, wenn vielleicht auch unabsichtlich, "aufgeloopt" hatte. Und den Tarif seiner eigenen Karte sollte er schon kennen.

Ich rufe Ihn an weil das Telefonat mich nichts kostet (Genion L). Wenn der nun durch Easy Money eine Gutschrift erhält - ist doch wirklich nicht mein Problem. Die AGB´s sind in dem Punkt meiner Ansicht nach eher für´s Klo zu gebrauchen.

Hauptsache es verstopft nicht. Aber irgendwie hast du recht, weil die AGB's meiner Ansich nach das Anrufen von Loopkarten komplett verbieten, was natürlich Schwachsinn ist.


>Wenn man meinen Postpaid Vertrag sperrt, dann kann
ich "außerordentlich kündigen" - Vertragsbruch: Nichteinhaltung des Vertrages!

Falls man mir dann vor Gericht vorwirft ich hätte meine Flatrate mißbraucht, dann kann ich sagen: " Nein, habe ich nicht!" Ich kann mir nicht vorstellen, das es auch nur einen Richter geben würde der in dem Falle argumentiert... " Sie müssen auch fragen ob Ihr Gespächspartener Easy Money hat" (Vor Gericht läßt es O2 sowieso nicht kommen... sicher!)

Richtig. Wenn man verschiedene Loophandys anruft und nicht gerade 2 Stunden telefoniert ist das für o2 wahrscheinlich auch alles kein Problem. Wenn man aber zum Beispiel: über den Monat 20 Stunden mit ein und derselben Loopnummer (mit EasyMoney) telefoniert, geht o2 davon aus, dass man das dann weiß und sich an seine AGB's erinnert.

Ok. In der Tat ist die Sache recht verzwickt. Aber beim Originalposter durfte o2 eingreifen, da er die Bedingungen seiner eigenen Loopkarte kennen muss.

Um die Sache abzuschließen würde ich sagen, dass o2, bevor es Karten abschaltet oder ähnliches, einfach mal den (telefonischen) Kontakt zum Kunden sucht. Denn auch er hätte einsehen müssen, dass man mit einer 10€ Flatrate sein Loophandy nicht innerhalb von 3 Tagen mit 15€ "aufloopen" darf. Gemeinsam lassen sich Probleme schneller und besser lösen.

P.S: Aufloopen ist verboten - aber von Base 5 zu Loop Easy Money würde O2 das aufloopen sicherlich erlauben - sehr gerne sogar! ;-)

o2 ja, wäre mal gespannt wie lange Eplus das mitmacht. Aber auch hier wird etwas in den AGB's stehen.


Nova

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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] nova antwortet auf bartman321
25.05.2007 12:59
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer nova schrieb:

Nochmal: Der AGB Punkt 5.1.(i)(3) in den Postpaid AGB von
o2 ist für mich eindeutig auf EasyMoney bezogen. Somit wäre o2 berechtigt die Postpaidkarte zu sperren, wenn gegen geltente Vertragsbedingungen verstoßen wird.

Nur... was geht es mich an welchen Loop Tarif mein Gesprächspartner hat?

Grundsätzlich richtig. Man weiß nur das er im o2 Netz ist. Aber den Tarif kennt man nicht.

Im Fall des Originalposters war es aber eine auf ihn registriete Loopkarte, welche er, wenn vielleicht auch unabsichtlich, "aufgeloopt" hatte. Und den Tarif seiner eigenen Karte sollte er schon kennen.

Ich rufe Ihn an weil das Telefonat mich nichts kostet (Genion L). Wenn der nun durch Easy Money eine Gutschrift erhält - ist doch wirklich nicht mein Problem.
Die AGB´s sind in dem Punkt meiner Ansicht nach eher für´s Klo zu
gebrauchen.

Hauptsache es verstopft nicht. Aber irgendwie hast du recht, weil die AGB's meiner Ansich nach das Anrufen von Loopkarten komplett verbieten, was natürlich Schwachsinn ist.


>Wenn man meinen Postpaid Vertrag sperrt, dann kann
ich "außerordentlich kündigen" - Vertragsbruch: Nichteinhaltung
des Vertrages!

Falls man mir dann vor Gericht vorwirft ich hätte meine Flatrate mißbraucht, dann kann ich sagen: " Nein, habe ich nicht!" Ich kann mir nicht vorstellen, das es auch nur einen Richter geben würde der in dem Falle argumentiert... " Sie müssen auch fragen ob Ihr Gespächspartener Easy Money hat" (Vor Gericht läßt es O2 sowieso nicht kommen... sicher!)

Richtig. Wenn man verschiedene Loophandys anruft und nicht gerade 2 Stunden telefoniert ist das für o2 wahrscheinlich auch alles kein Problem. Wenn man aber zum Beispiel: über den Monat 20 Stunden mit ein und derselben Loopnummer (mit EasyMoney) telefoniert, geht o2 davon aus, dass man das dann weiß und sich an seine AGB's erinnert.

Ok. In der Tat ist die Sache recht verzwickt. Aber beim Originalposter durfte o2 eingreifen, da er die Bedingungen seiner eigenen Loopkarte kennen muss.

Auch hier mal wieder richtig - klar. Die Bedingungen wird er gekannt haben! Aber ich habe auch schon von anderen Fällen gehört, wo die Karte nicht auf ein und dieselbe Person registriert war.

Um die Sache abzuschließen würde ich sagen, dass o2, bevor es Karten abschaltet oder ähnliches, einfach mal den (telefonischen) Kontakt zum Kunden sucht. Denn auch er hätte einsehen müssen, dass man mit einer 10€ Flatrate sein Loophandy nicht innerhalb von 3 Tagen mit 15€ "aufloopen" darf. Gemeinsam lassen sich Probleme schneller und besser lösen.

Da kann ich dir nur zustimmen!

P.S: Aufloopen ist verboten - aber von Base 5 zu Loop Easy Money würde O2 das aufloopen sicherlich erlauben - sehr gerne sogar! ;-)

o2 ja, wäre mal gespannt wie lange Eplus das mitmacht. Aber auch hier wird etwas in den AGB's stehen.

Da schau ich doch glatt mal aus Interesse nach. ;-)

Nova
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] nova antwortet auf bartman321
25.05.2007 13:10
Hab die AGB´s von BASE mal durchgelsen:
Punkt 7 Sperre
Punkt 7.1 (D)
das Entgeltaufkommen und/oder das Nutzungsverhalten in sehr hohem Maße bzw.
ungewöhnlich ansteigt und/oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei
einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte
Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet,

Das bezieht sich aber nur auf zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen die nicht in der Flat enthalten sind. In dem Fall hat Base Angst das Geld vom Kunden nicht zu bekommen. In allen anderen Pukten wird von einer möglichen Sperre nichts erwähnt!
So lese ich das jedenfalls.

Nova
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3] Assistent antwortet auf bartman321
25.05.2007 13:35
lt AGB 5.1i) ist es dem Kunden nicht gestattet im Rahmen der Flat anzurufen, wenn der Angerufene eine Gegenleistung für den Anruf bekommt. Dies ist bei Loop EM der Fall.
da steht nichts von übermäßige Nutzung. schon die erste Minute ist vertragswidrig und O2 ist lt AGB 11.1 berechtigt die Karte zu sperren.

frag doch bitte mal einer bei O2 wie man erfahren kann, welcher Tarif hinter einer O2 Nummer steht, also ob man diese Nummer per Flat wählen darf oder nicht. und wenn das möglich ist, was ich stark bezweifel) kommen mir doch erste Bedenken wegen Datenschutz.

ich habe "leider" meinen Genion Vertrag außerordentlich gekündigt und kann jetzt nicht mehr fragen :(

Euer Assistent
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] bartman321 antwortet auf Assistent
27.05.2007 06:24
Benutzer Assistent schrieb:
lt AGB 5.1i) ist es dem Kunden nicht gestattet im Rahmen der Flat anzurufen, wenn der Angerufene eine Gegenleistung für den Anruf bekommt. Dies ist bei Loop EM der Fall.
da steht nichts von übermäßige Nutzung. schon die erste Minute ist vertragswidrig und O2 ist lt AGB 11.1 berechtigt die Karte zu sperren.

Yes ... Das ist das Problem auf den Punkt gebracht.

frag doch bitte mal einer bei O2 wie man erfahren kann, welcher Tarif hinter einer O2 Nummer steht, also ob man diese Nummer per Flat wählen darf oder nicht. und wenn das möglich ist, was ich stark bezweifel) kommen mir doch erste Bedenken wegen Datenschutz.

Hab keine Flatrate gebucht.

ich habe "leider" meinen Genion Vertrag außerordentlich gekündigt und kann jetzt nicht mehr fragen :(

Ist nach den letzten Ereignissen rund um o2 wahrscheinlich die beste Lösung.

Euer Assistent

Gruss
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] jonasm antwortet auf bartman321
24.05.2007 13:25
Benutzer bartman321 schrieb:

Wie jetzt? Habe keine Loopkarte, weiß daher nicht ob bei ankommenden umgeleiteten Anrufen zur Zeit etwas gutgeschrieben wird oder nicht. Wird oder nicht. Kann das jemand mit einer Loopkarte bitte mal beantworten!

Klar, es wird auch bei umgeleiteten Anrufen gut geschrieben! Und natürlich kann o2 leicht feststellen, ob der Anruf umgeleitet wurde (so wie es ja auch auf deinem Handy steht). Sie können aber technisch nicht auseinanderhalten, ob der Anruf auf der Genion Nr oder auf der Mobil Nr eingeht. Darum geht es.
BTW: Selbst die Realisierung der HZ erfordert eine Umleitung, da die Genion Nr nur eine virtuelle ist. Also auch in der HZ steht "umgeleitetes Gespräch" im Display.
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] bartman321 antwortet auf jonasm
25.05.2007 01:28
Benutzer jonasm schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Wie jetzt? Habe keine Loopkarte, weiß daher nicht ob bei ankommenden umgeleiteten Anrufen zur Zeit etwas gutgeschrieben wird oder nicht. Wird oder nicht. Kann das jemand mit einer Loopkarte bitte mal beantworten!

Klar, es wird auch bei umgeleiteten Anrufen gut geschrieben!

Danke für die Klärung. Warum schreiben sie es dann in die AGB's? o2 hält eine Vertragsklausel, welche zu ihren Gunsten ist, nicht ein! Vertragsbruch! ;-)

Und natürlich kann o2 leicht feststellen, ob der Anruf umgeleitet wurde (so wie es ja auch auf deinem Handy steht). Sie können aber technisch nicht auseinanderhalten, ob der Anruf auf der Genion Nr oder auf der Mobil Nr eingeht. Darum geht es.

Moment. Wir haben ein Loophandy. Und wie haben ein Genionhandy mit Weiterleitung aufs Loophandy. Ob der Anruf nun auf der Genion Festnetznr. oder Genion Mobilnr. eingeht ist egal. Auf dem Loophandy kommt in beiden Fällen ein umgeleitetes Gespräch an. Und das wird ... äh sollte laut AGB's nicht gutgeschrieben werden.

BTW: Selbst die Realisierung der HZ erfordert eine Umleitung, da die Genion Nr nur eine virtuelle ist. Also auch in der HZ steht "umgeleitetes Gespräch" im Display.

Danke. Das wußte ich, da auch bei abgehenden Gesprächen immer die Mobilnummer beim Gesprächspartner angezeigt wird egal ob man sich in der Homezone befindet oder nicht.

Gruss
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.3] Zulu antwortet auf bartman321
25.05.2007 01:51
Benutzer bartman321 schrieb:

Wie jetzt? Habe keine Loopkarte, weiß daher nicht ob bei ankommenden umgeleiteten Anrufen zur Zeit etwas gutgeschrieben wird oder nicht. Wird oder nicht. Kann das jemand mit einer Loopkarte bitte mal beantworten!

Ähm...nun wird mir einiges klar.:-)


Bezüglich technische Realisierung: Mein Handy hat bei Nutzung der BWHZ angezeigt, dass es sich um einen umgeleiteten Anruf handelt wenn ein umgeleitetes Gespräch eingegangen ist und die Information muss es ja irgendwo her haben.

Was zeigt dein O2-handy an, wenn du deine eigene Festnetznummer ausserhalb der Homzone umgeleitet hast an?
Genau das selbe.:-)

Nochmal: Der AGB Punkt 5.1.(i)(3) in den Postpaid AGB von o2 ist für mich eindeutig auf EasyMoney bezogen.

Für dich, ja mag sein. Für alle anderen aber nicht, da kein Wort von EM drin steht.


Somit wäre o2 berechtigt die Postpaidkarte zu sperren, wenn gegen geltente Vertragsbedingungen verstoßen wird.

LOL Ich geb's nu auf. Nimm's mir nicht krumm, ja? Aber mein Postingkontigent ist bald erschöpft.

Zulu
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.3.1] bartman321 antwortet auf Zulu
25.05.2007 02:20
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:

Wie jetzt? Habe keine Loopkarte, weiß daher nicht ob bei ankommenden umgeleiteten Anrufen zur Zeit etwas gutgeschrieben wird oder nicht. Wird oder nicht. Kann das jemand mit einer Loopkarte bitte mal beantworten!

Ähm...nun wird mir einiges klar.:-)

Das freut mich.


Bezüglich technische Realisierung: Mein Handy hat bei Nutzung der BWHZ angezeigt, dass es sich um einen umgeleiteten Anruf handelt wenn ein umgeleitetes Gespräch eingegangen ist und die Information muss es ja irgendwo her haben.

Was zeigt dein O2-handy an, wenn du deine eigene Festnetznummer ausserhalb der Homzone umgeleitet hast an?
Genau das selbe.:-)

Und?

Nochmal: Der AGB Punkt 5.1.(i)(3) in den Postpaid AGB von o2 ist für mich eindeutig auf EasyMoney bezogen.

Für dich, ja mag sein. Für alle anderen aber nicht, da kein Wort von EM drin steht.


Aha. EasyMoney ist für dich also keine "Zahlung oder andere vermögswerte Gegenleistung"?!?!? Sondern?


Somit wäre o2 berechtigt die Postpaidkarte zu sperren, wenn gegen geltente Vertragsbedingungen verstoßen wird.

LOL Ich geb's nu auf. Nimm's mir nicht krumm, ja? Aber mein Postingkontigent ist bald erschöpft.
Zulu

Gruss
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.2] Zulu antwortet auf bartman321
25.05.2007 01:45
Benutzer bartman321 schrieb:
OK. Bevor wir uns weiter im Kreis drehen, will ich meinen Vermutungen mal Quellen folgen lassen.

Au ja.

Tut sie nicht. Zumindest schon lange nicht mehr laut folgenden Quellen:

https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...

Desweiteren führe ich Punkt 3.6 der Prepaid AGB's an:

"Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge einer Anrufum- oder Standleitung eingehen."

Diese beiden Punkte schränken die möglichen Flatrates zum "Aufloopen" auf die von o2 ein und auf solche die für alle deutschen Netze gelten (z.B.: Base 5)

Und dir ist bewusst, dass noch viele Kunden ganz andere AGB ihr eigen nennen?
Und nun?
Die von dir aufgeführten AGB gibt es nicht lange.

Bei welchem Anbieter ist eine Flatrate wirklich eine Flatrate. Da fäält mir so auf Anhieb keiner ein. Alle Anbieter begrenzen es entweder in den AGB's oder technisch.

Das war nicht die Frage, oder? Ging es nicht darum, dass man mit anderen Flatrates aufloopen konnte?

Wo ist die Grenze zwischen normaler Nutzung und übermäßiger Nutzung und wo kann ich das als Kunde nachlesen?

Wenn wir uns mal folgenden Artikel anschauen, ist übermäßige Nutzung wohl doch zu schwammig.

Meine Rede.:-)


https://www.teltarif.de/arch/2007/kw17/...?...

Also muss in den AGB's schon was konkretes stehen, sonst wird es nichts mit der Begrenzung.

Na sag ich doch! :-)

Wie ist das dann wenn ich mittels Arcor-Flat und O2-Rufumleitung aufloope? Wollen sie mir dann den Arcorvertrag
sperren?

Geht nicht (mehr)! Siehe oben

Natürlich geht das. Zumindest so lange bis O2 EM nicht mehr abgerechnet hatte.

Stimmt. Aber so schwammig finde ich den zitierten Punkt nun auch wieder nicht: Nutzung der Flatrate nicht, wenn der Angerufene geldwerte Leistungen für die Dauer des Anrufes erhält. Wenn das nicht auf EasyMoney zutrifft, auf was sonst?

Ich erwähnte ja schon, wir drehen uns nur im Kreis. Auf was es noch zutreffen könnte, hatte ich schon mehrfach dargelegt.

Zulu
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.2.1] bartman321 antwortet auf Zulu
25.05.2007 02:29
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
OK. Bevor wir uns weiter im Kreis drehen, will ich meinen Vermutungen mal Quellen folgen lassen.

Au ja.

Tut sie nicht. Zumindest schon lange nicht mehr laut folgenden
Quellen:

https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...

Desweiteren führe ich Punkt 3.6 der Prepaid AGB's an:

"Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money Minuten“
gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge einer Anrufum- oder Standleitung eingehen."

Diese beiden Punkte schränken die möglichen Flatrates zum "Aufloopen" auf die von o2 ein und auf solche die für alle deutschen Netze gelten (z.B.: Base 5)

Und dir ist bewusst, dass noch viele Kunden ganz andere AGB ihr eigen nennen?
Und nun?
Die von dir aufgeführten AGB gibt es nicht lange.

Man mußte beim Wechsel Buchung der Flatrate in die aktuellen Verträge wechseln und da steht der besagte Punkt so in den AGB's drin. Hab nach geschaut. Außerdem eine Meldung von Teltarif

https://www.teltarif.de/arch/2005/kw36/...

Bei welchem Anbieter ist eine Flatrate wirklich eine Flatrate.
Da fäält mir so auf Anhieb keiner ein. Alle Anbieter begrenzen es entweder in den AGB's oder technisch.

Das war nicht die Frage, oder? Ging es nicht darum, dass man mit anderen Flatrates aufloopen konnte?

Ja geht.

Wo ist die Grenze zwischen normaler Nutzung und übermäßiger Nutzung und wo kann ich das als Kunde nachlesen?

Wenn wir uns mal folgenden Artikel anschauen, ist übermäßige
Nutzung wohl doch zu schwammig.

Meine Rede.:-)


https://www.teltarif.de/arch/2007/kw17/...?...

Also muss in den AGB's schon was konkretes stehen, sonst wird es nichts mit der Begrenzung.

Na sag ich doch! :-)

Wie ist das dann wenn ich mittels Arcor-Flat und O2-Rufumleitung aufloope? Wollen sie mir dann den Arcorvertrag
sperren?

Geht nicht (mehr)! Siehe oben

Natürlich geht das. Zumindest so lange bis O2 EM nicht mehr abgerechnet hatte.

Geht doch. Lag ich falsch. Interessant das o2 gegen einen, zu ihren Gunsten, AGB Punkt verstößt. Vertagsbruch!

Stimmt. Aber so schwammig finde ich den zitierten Punkt nun auch wieder nicht: Nutzung der Flatrate nicht, wenn der Angerufene geldwerte Leistungen für die Dauer des Anrufes erhält. Wenn das nicht auf EasyMoney zutrifft, auf was sonst?

Ich erwähnte ja schon, wir drehen uns nur im Kreis. Auf was es noch zutreffen könnte, hatte ich schon mehrfach dargelegt.

Nur auf Gespäche im Rahmen der o2 Flatrate und nicht auf irgendwelche 0137 Gewinnspiele.

Zulu


Gruss
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2] jonasm antwortet auf Zulu
24.05.2007 09:06
Benutzer Zulu schrieb:

Dies ist auch nicht der Fall wenn man aufloopen via BWHZ betreibt. Dazu ist eine O2-Flatrate nicht nötig. Mit Verträgen vor 2007 war die interne Rufumleitung kostenlos. Daher schrieb ich oben, das es egal ist ob mit oder ohne Flat von O2.

Und kann mir jetzt mal jemand plausibel begründen, wie O2 dazu kommt eine Postpaid-Karte zu sperren?
Wie ist das dann wenn ich mittels Arcor-Flat und O2-Rufumleitung aufloope? Wollen sie mir dann den Arcorvertrag sperren?

Nö, aber im Zweifelsfall den Vertrag, der die RUL herstellt. Also dein alter Genion Vertrag. Wenn man das übertreibt wird o2 sich auch diese Konstruktion näher anschauen und ggf. den Inhaber sperren. RUL sind ja offiziell nur von Mobil zu Mobil kostenlos. Dass es anscheinend technisch nicht machbar ist, zwischen RUL die auf der HZ Nummer ankommen und denen, die auf der Mobilnummer ankommen zu unterscheiden, Nutzen die Kunden hier aus (ich übrigens im Rahmen der BwHz auch).
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf jonasm
25.05.2007 01:55
Benutzer jonasm schrieb:

Nö, aber im Zweifelsfall den Vertrag, der die RUL herstellt. Also dein alter Genion Vertrag. Wenn man das übertreibt wird o2 sich auch diese Konstruktion näher anschauen und ggf. den Inhaber sperren.

Das wäre ein klarer Vertragsbruch.

RUL sind ja offiziell nur von Mobil zu Mobil kostenlos.

Nein. Nur Netzintern. Aber ein RUL kann man aus persönlich wichtigen Gründen auch Netzextern nutzen.

Dass es anscheinend technisch nicht machbar ist, zwischen RUL die auf der HZ Nummer ankommen und denen, die auf der Mobilnummer ankommen zu unterscheiden, Nutzen die Kunden hier aus (ich übrigens im Rahmen der BwHz auch).

Das ist auch nicht verwerflich, da es das Netz auch ohne groß zu tricksen zulässt.
Eine Kartensperrung aufgrund einer gesetzter RUL ist dann einfach nur eine außerordentliche Kündigung wert.

Zulu
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.2.1.1] jonasm antwortet auf Zulu
25.05.2007 08:37
Benutzer Zulu schrieb:

Das wäre ein klarer Vertragsbruch.

Das sagst Du ;-) Frag mal o2, die lassen sich da schon was einfallen.

Nein. Nur Netzintern. Aber ein RUL kann man aus persönlich wichtigen Gründen auch Netzextern nutzen.

Stimmt, netzintern sind sie kostenlos. Netzextern kosten sie die üblichen Gebühren. Aus welchen Gründen auch immer.


Das ist auch nicht verwerflich, da es das Netz auch ohne groß zu tricksen zulässt.

Du meinst durch eine einfache RUL? Oder was meinst du mit einfach? Trotzdem bleibt die Tatsache, dass der Anruf auf der Festnetznummer erfolgt und diese Umleitung offiziell 19 cent kostet, laut Preisliste (ich weiß, dass damit Umleitungen über den Anrufmanager gemeint sind, so könnte o2 aber argumentieren).
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[3.4.1.2.1.1.1.1.1.2] Stiflers_Mom antwortet auf bartman321
21.05.2007 12:21
Danke, Bartman! Das ist tatsächlich relativ klar, stellt allerdings neue Fragen:

1. Darf man dann überhaupt noch Loop-Kunden anrufen? Laut AGB wäre das ja wohl verboten.

2. Wenn ich tatsächlich anrufen darf: Wie wird dann unterschieden, ob ich telefoniere, oder ob ich "auf-loope"? Wie oft darf ich zum Beispiel zum Schluss meiner Freundin "Ich liebe Dich" wiederholen, ohne dass es als Aufloopen gilt;-)

3. Woher kann ich als Anrufer wissen, was für einen Vertrag der Angerufene hat? Offiziell kenne ich ja nur dessen Netz.

Da beide Produkte von O2 gleichzeitig angeboten werden, sollte O2 die Schuld für diese Absurditäten imho im eigenen Hause suchen, anstatt sehbehinderten Menschen ohne vorherige Rücksprache das Telefon zu sperren.




Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Da mir (und vielleicht noch einigen anderen Lesern) AGB Punkt 5.1.i.(3) nicht vorliegen: Kann den jemand kurz einfügen?
Danke!

Hier der betreffende AGB Punkt:

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält...

Quelle: o2
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[3.4.1.2.1.1.1.1.1.2.1] bartman321 antwortet auf Stiflers_Mom
22.05.2007 02:25
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Danke, Bartman! Das ist tatsächlich relativ klar, stellt allerdings neue Fragen:

1. Darf man dann überhaupt noch Loop-Kunden anrufen? Laut AGB wäre das ja wohl verboten.

Theoretisch wahrscheinlich schon. Praktisch ist es natürlich Schwachsinn, da o2 keine Anrufe zu normalen Nummern verbieten kann!

2. Wenn ich tatsächlich anrufen darf: Wie wird dann unterschieden, ob ich telefoniere, oder ob ich "auf-loope"? Wie oft darf ich zum Beispiel zum Schluss meiner Freundin "Ich liebe Dich" wiederholen, ohne dass es als Aufloopen gilt;-)

Man darf anrufen (sage ich einfach mal). Siehe Punkt 1. Ich glaube jetzt haben wir die Grauzone der AGB's erreicht. Denke das Problem war in dem Fall, dass er ca. 15 Stunden in 3 Tagen auf ihn registrierte Loopkarte angerufen hat. Wenn ich die Details hier aus dem Forum nicht kennen würde, würde ich auch sofort sagen, der "loopt auf". Und die Details hatte o2 nicht.

3. Woher kann ich als Anrufer wissen, was für einen Vertrag der Angerufene hat? Offiziell kenne ich ja nur dessen Netz.

Keine Ahnung um ehrlich zu sein.

Da beide Produkte von O2 gleichzeitig angeboten werden, sollte O2 die Schuld für diese Absurditäten imho im eigenen Hause suchen, anstatt sehbehinderten Menschen ohne vorherige Rücksprache das Telefon zu sperren.

Stimmt! Natürlich sollte o2 vorher mit dem Kunden telefonisch Kontakt aufnehmen, bevor man die Karte sperrt. Bei möglichen Vertragsverlängerungen rufen sie ja schließlich auch an.

Gruss




Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer Stiflers_Mom schrieb:
Da mir (und vielleicht noch einigen anderen Lesern) AGB Punkt 5.1.i.(3) nicht vorliegen: Kann den jemand kurz einfügen?
Danke!

Hier der betreffende AGB Punkt:

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, (i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer
Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder
der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält...

Quelle: o2