Thread
Menü

Loop-Up Spinner werden immer dreister


27.10.2003 16:55 - Gestartet von volkeru
Hallo Leute,

mittlerweile gibt es einen Irren, der bei Ebay für 20 Euro eine Information verkauft, wie man Loop-Karten mit Hilfe der Genion Rufumleitung auflädt. Siehe http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3356429898&category=13430

O2 sollte dem Typen echt mal mit einer Klage das Wasser abdrehen. Für sich selbst im stillen Kämmerlein eine Karte aufzuladen, ist ja die eine Sache, aber mit dieser Information dann Geld verdienen zu wollen, ist mehr als dreist und könnte ohne weiteres als Aufruf zu einer gesetzeswidrigen Handlung interpretiert werden (Erschleichung von Dienstleistung).

Gruß, Volker
Menü
[1] News_gmbh antwortet auf volkeru
27.10.2003 17:26
Hallöchen "volkeru"!

Mich wundert das nicht. Bei eBay kann man in der Regel alles bekommen, was zwischen der weißen und grauen Zone möglich ist.
Das jemand eine Anleitung verkauft, ist nichts neues und sicherlich wird der ein oder andere durchaus bereit sein, diesen Preis zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
NGH
Menü
[1.1] grinsefrau antwortet auf News_gmbh
27.10.2003 17:59
Die Betrugsstelle bei eBay wurde informiert. Die pennen warscheinlich aber - wie immer- den Schlaf des (Selbst-) Gerechten.



Benutzer News_gmbh schrieb:
Hallöchen "volkeru"!

Mich wundert das nicht. Bei eBay kann man in der Regel alles bekommen, was zwischen der weißen und grauen Zone möglich ist. Das jemand eine Anleitung verkauft, ist nichts neues und sicherlich wird der ein oder andere durchaus bereit sein, diesen Preis zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
NGH
Menü
[1.1.1] volkeru antwortet auf grinsefrau
27.10.2003 18:18
Benutzer grinsefrau schrieb:
Die Betrugsstelle bei eBay wurde informiert. Die pennen warscheinlich aber - wie immer- den Schlaf des (Selbst-) Gerechten.

Man könnte aber auch auf die Idee kommen, daß Ebay sich nur für solche Verstöße interessiert, die Ebay finanziell schaden. Verstöße, bei denen Dritte geschädigt werden, scheinen billigend in Kauf genommen zu werden, denn sie nützen Ebay ja (aufgrund der Verkaufsprovisionen).

Das rücksichtslose und massive Vorgehen von Ebay Deutschland gegen Anbieter von automatischer Biet-Software (Biet-o-Matic etc.) spricht ja eine ähnliche Sprache. In anderen Ländern hat Ebay nichts gegen derartige Software. Bei Ebay Deutschland scheint jedoch nur die Geldgier das Verhalten zu diktieren. Paßt ja auch irgendwie zu Deutschland ;-).

Schöne Grüße, Volker
Menü
[1.1.1.1] grinsefrau antwortet auf volkeru
28.10.2003 13:05
Du Hast recht, Volker, das ist meine langjährige eBay - Erfahrung.

Und ein halbes Jahr später winseln sie (Ebay) einen an, ob man noch ein paar Infos über den Betrüger hat, da er auch die eBay - Entgelte nicht bezahlt hat...



Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer grinsefrau schrieb:
Die Betrugsstelle bei eBay wurde informiert. Die pennen warscheinlich aber - wie immer- den Schlaf des (Selbst-) Gerechten.

Man könnte aber auch auf die Idee kommen, daß Ebay sich nur für solche Verstöße interessiert, die Ebay finanziell schaden. Verstöße, bei denen Dritte geschädigt werden, scheinen billigend in Kauf genommen zu werden, denn sie nützen Ebay ja (aufgrund der Verkaufsprovisionen).

Das rücksichtslose und massive Vorgehen von Ebay Deutschland gegen Anbieter von automatischer Biet-Software (Biet-o-Matic etc.) spricht ja eine ähnliche Sprache. In anderen Ländern hat Ebay nichts gegen derartige Software. Bei Ebay Deutschland scheint jedoch nur die Geldgier das Verhalten zu diktieren.
Paßt ja auch irgendwie zu Deutschland ;-).

Schöne Grüße, Volker
Menü
[1.1.1.1.1] lupuli antwortet auf grinsefrau
28.10.2003 18:11
P.S.:
Angebot ist inzwischen gelöscht...

Benutzer grinsefrau schrieb:
Du Hast recht, Volker, das ist meine langjährige eBay - Erfahrung.

Und ein halbes Jahr später winseln sie (Ebay) einen an, ob man noch ein paar Infos über den Betrüger hat, da er auch die eBay
- Entgelte nicht bezahlt hat...



Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer grinsefrau schrieb:
Die Betrugsstelle bei eBay wurde informiert. Die pennen warscheinlich aber - wie immer- den Schlaf des (Selbst-) Gerechten.

Man könnte aber auch auf die Idee kommen, daß Ebay sich nur für solche Verstöße interessiert, die Ebay finanziell schaden. Verstöße, bei denen Dritte geschädigt werden, scheinen billigend in Kauf genommen zu werden, denn sie nützen Ebay ja (aufgrund der Verkaufsprovisionen).

Das rücksichtslose und massive Vorgehen von Ebay Deutschland gegen Anbieter von automatischer Biet-Software (Biet-o-Matic etc.) spricht ja eine ähnliche Sprache. In anderen Ländern hat Ebay nichts gegen derartige Software. Bei Ebay Deutschland scheint jedoch nur die Geldgier das Verhalten zu diktieren.
Paßt ja auch irgendwie zu Deutschland ;-).

Schöne Grüße, Volker
Menü
[2] Loop-Up zulässig
federico antwortet auf volkeru
27.10.2003 18:37
Benutzer volkeru schrieb:

mittlerweile gibt es einen Irren, der bei Ebay für 20 Euro eine Information verkauft, wie man Loop-Karten mit Hilfe der Genion Rufumleitung auflädt. ...könnte
ohne weiteres als Aufruf zu einer gesetzeswidrigen Handlung interpretiert werden (Erschleichung von Dienstleistung).

Ich sehe nicht, weshalb die Einrichtung einer Rufumleitung zu einer LOOP-Rufnummer, oder der Anruf einer derart umgeleiteten Genion-Festnetznummer, oder die Entgegennahme eines Anrufs auf der LOOP-Nummer unzulässig sein sollte. Möglicherweise könnte der Informationsanbieter aber wettbewerbswidrig handeln, indem er derartige Informationen verkauft.

f.
Menü
[2.1] Wiewaldi antwortet auf federico
27.10.2003 19:11
Benutzer federico schrieb:
Benutzer volkeru schrieb:

mittlerweile gibt es einen Irren, der bei Ebay für 20 Euro eine Information verkauft, wie man Loop-Karten mit Hilfe der Genion Rufumleitung auflädt. ...könnte
ohne weiteres als Aufruf zu einer gesetzeswidrigen Handlung interpretiert werden (Erschleichung von Dienstleistung).

Ich sehe nicht, weshalb die Einrichtung einer Rufumleitung zu einer LOOP-Rufnummer, oder der Anruf einer derart umgeleiteten Genion-Festnetznummer, oder die Entgegennahme eines Anrufs auf der LOOP-Nummer unzulässig sein sollte. Möglicherweise könnte der Informationsanbieter aber wettbewerbswidrig handeln, indem er derartige Informationen verkauft.

f.

Lt. O2-Hotline soll ein mehr als 3maliges Aufladen per EM á 6€ inzwischen zu einer vollständigen Sperre der Loop-Karte führen. Deshalb war man auch einer weiteren rechtlichen Verfolgung nicht weiter interessiert.
Komisch ist nur, das bis kurz davor der w.o. gepostete Link funktionierte, jetzt gibts nur...

Ungültiger Artikel
Der angeforderte Artikel ( 3356429898 ) ist entweder ungültig, noch nicht verfügbar oder nicht mehr in der Datenbank vorhanden. Bitte überprüfen Sie die Nummer, und versuchen Sie es noch einmal. Wenn Sie diese Meldung weiterhin erhalten, hat entweder das Angebot für diesen Artikel noch nicht begonnen, so dass der Artikel noch nicht angezeigt werden kann, oder der Artikel ist abgelaufen und nicht mehr verfügbar.

Naja, hat sich wohl erledigt, wie auch immer....
Menü
[2.2] volkeru antwortet auf federico
28.10.2003 01:45
Benutzer federico schrieb:
Ich sehe nicht, weshalb die Einrichtung einer Rufumleitung zu einer LOOP-Rufnummer, oder der Anruf einer derart umgeleiteten Genion-Festnetznummer, oder die Entgegennahme eines Anrufs auf der LOOP-Nummer unzulässig sein sollte. Möglicherweise könnte der Informationsanbieter aber wettbewerbswidrig handeln, indem er derartige Informationen verkauft.

Die Herstellung der Telefonverbindung ausschließlich zum Zwecke des Aufladens der Karte statt zum Telefonieren könnte durchaus als Erschleichung einer Dienstleistung und damit als vorsätzlicher Betrug angesehen werden. Sicher bleibt ein ganz erheblicher Bewertungsspielraum bei der Sache und vor allem ist der Nachweis kaum zu führen. Deshalb wird wohl auch niemand auf die Idee kommen, jemanden zu verklagen, nur weil er sehr häufig angerufen wird.

ABER: Wer andere ÖFFENTLICH dazu aufruft oder anleitet, einen solchen Akt vorsätzlich zu begehen (wie im vorliegenden Fall), macht sich definitiv des Aufrufes zu einer Straftat - und zudem noch aus dem niederen Beweggrund der Selbstbereicherung - schuldig. Hier bleibt m.E. kein Bewertungsspielraum, denn hier geht es darum, andere dazu zu verleiten, Entgeltregelungen zu umgehen. Es ist ja ein erheblicher Unterschied, ob ich für mich selbst im Stillen etwas tue, was am Rande der Legalität ist, oder ob ich Geld damit verdienen will, andere dazu aufzurufen und anzuleiten, etwas am Rande der Legalität zu tun. Ich finde, das hat eine ganz andere Qualität und kann nicht so einfach hingenommen werden.

Schöne Grüße, Volker
Menü
[2.2.1] 602sl antwortet auf volkeru
28.10.2003 10:02
Darf ich mal eine Frage stellen?

O2 ist ein milliardenschwerer Mobilfunkkonzern mit hoch, wenn nicht sogar höchstbezahlten Spezialisten. Wenn ein solcher Konzern Produkte über mehrere Jahre anbietet und eine kreative Gestaltung der Produkte anstandslos toleriert (Bundesweite Homezone bei Genion über RU), später dann sogar noch Easy Money einführt - wohl im Wissen der verbundenen Möglichkeiten, dann ist das von Seiten des Kunden OK.

Ein Straftatbestand kann hier keinerfalls angenommen werden, auch nicht im Falle eines Loop-up.

Leute überlegt Euch mal wen Ihr da wieder in Schutz nehmt! Es sind hochbezahlte Spezialisten - keine Dummköpfe. Falls irgendwo zumindest moralisch verwerfliches Verhalten vorzuwerfen sein sollte, dann diesen hochbezahlten Entscheidungsträgern bei O2 - die ihr Geld nicht wert sind und es trotzdem annehmen - ja, aber nur falls Loop-Up nicht gewünscht war.

Übrigens, falls O2 eine Karte abschaltet oder Easy Money für einzelene Karten unterbindet handelt O2 groß vertragswidrig und nicht der Kunde. Da es sich um Vorsatz handelt würde ich den Betrugsvorwurf eher an O2 richten denn an den Kunden.

Denkt mal drüber nach!

Menü
[2.2.1.1] o2 - can do? antwortet auf 602sl
28.10.2003 12:42
O2 toleriert das ganze auch in gewissen Rahmen. Sonst hätten Sie das ganze schon längst umstrukturiert.
Menü
[2.2.1.1.1] Loop-Up unzulässig
grinsefrau antwortet auf o2 - can do?
28.10.2003 13:02
Hierbei handelt es sich um eine missbräuchliche Nutzung des Easy
Money-Services. Daher werden diese Kunden ab sofort für diesen Service
von o2 LOOP, der laut unseren AGBs jederzeit widerrufen werden kann,
gesperrt.


Das schrieb mir heute O2. Der Artikel in eBay ist rausgeflogen aufgrund meiner Iniative. Selten, daß eBay so schnell handelt...



Benutzer o2 - can do? schrieb:
O2 toleriert das ganze auch in gewissen Rahmen. Sonst hätten
Sie das ganze schon längst umstrukturiert.
Menü
[2.2.1.1.1.1] Alexda antwortet auf grinsefrau
28.10.2003 14:14
Eine missbräuchliche Nutzung kann höchstens sein, wenn ich nur telefoniere um aufzuladen. Das läßt sich aber nicht nachweisen.

Bei dem Ebay-Angebot ist der Nachweis des Missbrauchs wohl implizit gegeben, weshalb das Angebot als Aufforderung / Beihilfe zur missbräuchlichen Nutzung gesehen wird.

Benutzer grinsefrau schrieb:
Hierbei handelt es sich um eine missbräuchliche Nutzung des Easy
Money-Services. Daher werden diese Kunden ab sofort für diesen Service von o2 LOOP, der laut unseren AGBs jederzeit widerrufen werden kann,
gesperrt.


Das schrieb mir heute O2. Der Artikel in eBay ist rausgeflogen aufgrund meiner Iniative. Selten, daß eBay so schnell handelt...



Benutzer o2 - can do? schrieb:
O2 toleriert das ganze auch in gewissen Rahmen. Sonst hätten
Sie das ganze schon längst umstrukturiert.
Menü
[2.2.1.1.1.2] olala antwortet auf grinsefrau
28.10.2003 14:29
ich bin mir sicher, daß es nicht aufgrund deiner Initiative war, aber egal, hauptsache der Artikel ist draussen...
Menü
[2.2.1.1.1.2.1] volkeru antwortet auf olala
28.10.2003 14:58
Benutzer olala schrieb:
ich bin mir sicher, daß es nicht aufgrund deiner Initiative war, aber egal, hauptsache der Artikel ist draussen...

Sehe ich auch so. Es haben sicher eine ganze Menge Leute den Artikel gemeldet. Ich ja auch. Als ich ihn gestern meldete, gab es auch schon andere Beschwerden darüber, wie Ebay anzeigte.

Ich denke, er wurde deshalb relativ schnell entfernt, weil sich zahlreiche Leute darüber beschwert haben (und vielleicht auch sogar O2 - wer weiß).

Gruß, Volker
Menü
[2.2.1.1.1.2.1.1] grinsefrau antwortet auf volkeru
28.10.2003 15:20
...ich hatte gestern den eBay - Artikel an O2 gemailt und heute von O2 eine Rückmeldung erhalten.



Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer olala schrieb:
ich bin mir sicher, daß es nicht aufgrund deiner Initiative war, aber egal, hauptsache der Artikel ist draussen...

Sehe ich auch so. Es haben sicher eine ganze Menge Leute den Artikel gemeldet. Ich ja auch. Als ich ihn gestern meldete, gab es auch schon andere Beschwerden darüber, wie Ebay anzeigte.

Ich denke, er wurde deshalb relativ schnell entfernt, weil sich zahlreiche Leute darüber beschwert haben (und vielleicht auch sogar O2 - wer weiß).

Gruß, Volker
Menü
[2.2.1.1.1.3] O2- Antwort bez. Loop-Up unzulässig
federico antwortet auf grinsefrau
28.10.2003 18:03
Benutzer grinsefrau schrieb:
Hierbei handelt es sich um eine missbräuchliche Nutzung des Easy
Money-Services. [...]

Die Nutzung des angebotenen Easy-Money-Service durch den LOOP-Karteninhaber stellt ebensowenig einen "Mißbrauch" dieser Vertragsleistung dar, wie der Kauf von Sonderangebots-Waren in "nicht-haushaltsüblicher Menge" als "Mißbrauch" des Angebots (auf Abschluß eines Kaufvertrags zum Sonderpreis) anzusehen ist.

Das schrieb mir heute O2.

Nun ja. O2 vertritt vermutlich auch die seltsame Ansicht, daß ein Mobilfunk-Antrag in der Absicht einer die Grundgebührenverpflichtung übersteigenden Beteiligung an der Vermittler-Provision als "mißbräuchlicher" Antrag anzusehen wäre (der bei "mißbräuchlich" niedrigem Umsatz gekündigt werden dürfe...)

f.
Menü
[2.2.1.2] RE: Loop-Up unzulässig
grinsefrau antwortet auf 602sl
28.10.2003 13:08
Hierbei handelt es sich um eine missbräuchliche Nutzung des Easy
Money-Services. Daher werden diese Kunden ab sofort für diesen Service
von o2 LOOP, der laut unseren AGBs jederzeit widerrufen werden kann,
gesperrt.




Benutzer 602sl schrieb:
Darf ich mal eine Frage stellen?

O2 ist ein milliardenschwerer Mobilfunkkonzern mit hoch, wenn nicht sogar höchstbezahlten Spezialisten. Wenn ein solcher Konzern Produkte über mehrere Jahre anbietet und eine kreative Gestaltung der Produkte anstandslos toleriert (Bundesweite Homezone bei Genion über RU), später dann sogar noch Easy Money einführt - wohl im Wissen der verbundenen Möglichkeiten, dann ist das von Seiten des Kunden OK.

Ein Straftatbestand kann hier keinerfalls angenommen werden, auch nicht im Falle eines Loop-up.

Leute überlegt Euch mal wen Ihr da wieder in Schutz nehmt! Es sind hochbezahlte Spezialisten - keine Dummköpfe. Falls irgendwo zumindest moralisch verwerfliches Verhalten vorzuwerfen sein sollte, dann diesen hochbezahlten Entscheidungsträgern bei O2 - die ihr Geld nicht wert sind und es trotzdem annehmen - ja, aber nur falls Loop-Up nicht gewünscht war.

Übrigens, falls O2 eine Karte abschaltet oder Easy Money für einzelene Karten unterbindet handelt O2 groß vertragswidrig und nicht der Kunde. Da es sich um Vorsatz handelt würde ich den Betrugsvorwurf eher an O2 richten denn an den Kunden.

Denkt mal drüber nach!

Menü
[2.2.1.3] volkeru antwortet auf 602sl
28.10.2003 14:47
Benutzer 602sl schrieb:
Übrigens, falls O2 eine Karte abschaltet oder Easy Money für einzelene Karten unterbindet handelt O2 groß vertragswidrig und nicht der Kunde. Da es sich um Vorsatz handelt würde ich den Betrugsvorwurf eher an O2 richten denn an den Kunden.

Deinem Posting stimme ich zum allergrößten Teil völlig zu. Natürlich handelt O2 rechtswidrig, wenn sie ohne Vorwarnung und Begründung einfach Karten abschalten, nur weil sie Mißbrauch VERMUTEN. Dies ist schlichtweg Selbstjustiz. Eine Abschaltung könnte allenfalls stattfinden, nachdem eine juristische Entscheidungsinstanz darüber befunden hat. Nur: Wer wird wegen ein paar popeliger Euro auf einer Prepaidkarte schon eine Klage anstrengen? Wo kein Kläger, da kein Richter...

Im übrigen kann das Anrufen einer Karte ausschließlich zum Zwecke der Aufladung schon als Mißbrauch und Versuch der Erschleichung einer Dienstleistung (und damit als vorsätzlicher Betrug) angesehen werden. Natürlich ist hier ein erheblicher juristischer Interpretationsspielraum und die Sache dürfte auch sicher als minderschwer angesehen werden. Aber dennoch rechtfertigt die eine Straftat (von O2) natürlich nicht eine andere des Kunden!

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe nichts dagegen, wenn Leute im stillen Kämmerlein ihre Karten aufladen. Im Gegenteil. O2 ist kein armes Unternehmen, das deshalb am Krückstock geht. Gerade wegen DIESER innovativen Produkte haben sie ja im letzten Jahr einen gewaltigen Kundenzulauf und erhebliche Gewinne gehabt! Ich denke, das weiß O2 auch und sie werden sich hüten, allzu kleinkrämerisch und aggressiv gegen die Kunden vorzugehen, denn dann würden sie ihr Kapital schnell verspielen und ihre Marktposition und die Gewinne gefährden.

Bislang würde ich sagen, hat O2 mit recht großem Fingerspitzengefühl in der Loop-Up Geschichte gehandelt und keine breiten Kunden- und Käuferschichten verprellt. Hoffen wir mal, daß es so bleibt. Die Kunden sollten sich dafür im Gegenzug auch etwas unauffälliger verhalten und Möglichkeiten nutzen, aber nicht MISSBRAUCHEN!

Schöne Grüße, Volker
Menü
[2.2.2] thewhiteknight antwortet auf volkeru
28.10.2003 15:27
Hmmm,

interessante These. Ich selbst bin zwar kein Doppel Null Kunde, aber ich find die Diskussion ausgesprochen Interessant. Vielleicht ist hinsichtlich der rechtlichen Würdigung ein Beispiel gestattet:

<Vergleich>
Tengelmann (oder jede andere Handelskette) startet eine Rabattaktion: Jeder Käufer erhält unabhängig vom Warenwert eine Rabattmarke im Wert von 10 cent die entweder zum Einkauf genutzt, oder ab 100 Marken in Bar umgetauscht werden kann.

Herr Schlaubeger kauft nun jedes Mal wenn er bei einer Tengelmann Filiale vorbei kommt ein Paket Streichhölzer für 5 Cent. Nach Ihrer Meinung könnte das dann illegal (sprich gesetzwidrig = Betrug) sein, wenn er die Streichhölzer gar nicht nutzen will, sondern sie alle zu Hause in den Keller legt. Nur braucht er Ihrer Meinung keine Verurteilung zu befürchten, weil man Ihm nicht beweisen kann, das er die Streichhölzer tatsächlich nie mehr benutzen will. (Da hat er aber Glück gehabt...)

Jetzt hat Herr Schlauberger aber vor ein paar Monaten geheiratet und seine Frau, Frau Schlauberger-Redetgern, findet die Sache mit den Rabattmarken so Klasse, das Sie jedem der bereit ist Ihr einen Kaugummi, oder ersatzweise 5 cent zu geben den Trick mit den Rabattmarken und den Streichhölzern verrät...

Die gute Frau Schlauberger-Redetgern gehört also dann wohl ins Gefängnis, da Sie aus niederen Beweggründen (Kaugummi) eine Methode preisgibt wie man den armen Tengelmann so böse Schaden zufügen kann. Sie ruft damit also zu einer Straftat auf „Dem vorsätzlichen nicht bebstimmungsmäßigen Gebrauch eines gekauften Gegenstandes“ und verleitet andere Einkaufs- und Rabattregeln zu umgehen.
</Vergleich>

Mein Fazit sieht da ein weinig anders aus: JEDES Marketing-Mittel von der Printwerbung bis hin zu Easy Money ist allein gesehen ein Verlustbringer. Extremes (und hoffentlich legales) Beispiel: stellen Sie sich vor alle Looper lassen sich nur anrufen und nutzen für ausgehende Telefonate z.B. Eplus. O² würde die Aktion sofort abblasen. Erst die Wirkung lässt derartige Maßnahmen erfolgreich werden, weil natürlich ein durch Easy Money zum Produkt gezogener Kunde auch telefonieren soll und dies in der überwiegenden Mehrzahl auch gewinnträchtig tut. Die steigende Zahl der hier so genannten Uplooper wird früher oder später die unmittelbaren Erträge aus Loop-Kunden aufzehren und damit vielleicht sogar das Ende von Easy Money herbeiführen. Das Unternehmen ist an dieser Stelle gefragt zu reagieren und durch entsprechende Maßnahmen das Fortsetzen der Aktion zu gewährleisten, oder auch bei Misserfolg dieser Maßnahmen, diese gänzlich einzustellen.

All dies sind aber unternehmerische bzw. betriebswirtschaftliche Fragestellungen und keine strafrechtlich relevante Themen.

Unternehmen nutzen selber ständig derartig sich bietende Vorteile, um aus einer vertraglichen Regelung, in der nachträglichen Auslegung, Vorteile raus zu schlagen. Dazu werden in Großkonzernen ganze juristische Fachabteilungen für Vertragsrecht beschäftigt. Das Ausnutzen einer vertraglichen Regelung auch über das „gewollte“ hinaus ist dabei gang und gäbe. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird auch immer primär auf den schriftlichen Vertrag abgestellt.

Niemand hat O² dazu gezwungen ein Angebot wie Easy Money zu machen und niemand zwingt O² dazu das Angebot am Markt zu lassen. Auch gefährlich klingende Worte wie „Erschleichung einer Dienstleistung“, „Aufrufes zu einer Straftat“ oder „Umgehen von Entgeltregelungen“ ändern nichts an der Tatsache das sich die „Täter“ streng vertragsgerecht bei der Nutzung ihrer ordnungsgemäß beantragten und bezahlten Dienstleistungen (Loop und XL) verhalten haben. Ich möchte das Gericht sehen das jemanden wegen vorsätzlichen telefonieren in Tateinheit mit gefährlichem Schweigen im Namen des Volkes rechtskräftig verurteilt.

Wie das ganze allerdings moralisch oder aus dem Blickwinkel der Fairness zu bewerten ist steht auf einem anderen Blatt.


Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Ich sehe nicht, weshalb die Einrichtung einer Rufumleitung zu einer LOOP-Rufnummer, oder der Anruf einer derart umgeleiteten Genion-Festnetznummer, oder die Entgegennahme eines Anrufs auf der LOOP-Nummer unzulässig sein sollte. Möglicherweise könnte der Informationsanbieter aber wettbewerbswidrig handeln, indem er derartige Informationen verkauft.

Die Herstellung der Telefonverbindung ausschließlich zum Zwecke des Aufladens der Karte statt zum Telefonieren könnte durchaus als Erschleichung einer Dienstleistung und damit als vorsätzlicher Betrug angesehen werden. Sicher bleibt ein ganz erheblicher Bewertungsspielraum bei der Sache und vor allem ist der Nachweis kaum zu führen. Deshalb wird wohl auch niemand auf die Idee kommen, jemanden zu verklagen, nur weil er sehr häufig angerufen wird.

ABER: Wer andere ÖFFENTLICH dazu aufruft oder anleitet, einen solchen Akt vorsätzlich zu begehen (wie im vorliegenden Fall), macht sich definitiv des Aufrufes zu einer Straftat - und zudem noch aus dem niederen Beweggrund der Selbstbereicherung - schuldig. Hier bleibt m.E. kein Bewertungsspielraum, denn hier geht es darum, andere dazu zu verleiten, Entgeltregelungen zu umgehen. Es ist ja ein erheblicher Unterschied, ob ich für mich selbst im Stillen etwas tue, was am Rande der Legalität ist, oder ob ich Geld damit verdienen will, andere dazu aufzurufen und anzuleiten, etwas am Rande der Legalität zu tun. Ich finde, das hat eine ganz andere Qualität und kann nicht so einfach hingenommen werden.

Schöne Grüße, Volker
Menü
[2.2.2.1] VariusC antwortet auf thewhiteknight
28.10.2003 15:33
Benutzer thewhiteknight schrieb:
Hmmm,

interessante These. Ich selbst bin zwar kein Doppel Null Kunde, aber ich find die Diskussion ausgesprochen Interessant. Vielleicht ist hinsichtlich der rechtlichen Würdigung ein Beispiel gestattet:

<Vergleich>
Tengelmann (oder jede andere Handelskette) startet eine Rabattaktion: Jeder Käufer erhält unabhängig vom Warenwert eine Rabattmarke im Wert von 10 cent die entweder zum Einkauf genutzt, oder ab 100 Marken in Bar umgetauscht werden kann.

Herr Schlaubeger kauft nun jedes Mal wenn er bei einer Tengelmann Filiale vorbei kommt ein Paket Streichhölzer für 5 Cent. Nach Ihrer Meinung könnte das dann illegal (sprich gesetzwidrig = Betrug) sein, wenn er die Streichhölzer gar nicht nutzen will, sondern sie alle zu Hause in den Keller legt. Nur braucht er Ihrer Meinung keine Verurteilung zu befürchten, weil man Ihm nicht beweisen kann, das er die Streichhölzer tatsächlich nie mehr benutzen will. (Da hat er aber Glück gehabt...)

Jetzt hat Herr Schlauberger aber vor ein paar Monaten geheiratet und seine Frau, Frau Schlauberger-Redetgern, findet die Sache mit den Rabattmarken so Klasse, das Sie jedem der bereit ist Ihr einen Kaugummi, oder ersatzweise 5 cent zu geben den Trick mit den Rabattmarken und den Streichhölzern verrät...

Die gute Frau Schlauberger-Redetgern gehört also dann wohl ins Gefängnis, da Sie aus niederen Beweggründen (Kaugummi) eine Methode preisgibt wie man den armen Tengelmann so böse Schaden zufügen kann. Sie ruft damit also zu einer Straftat auf „Dem vorsätzlichen nicht bebstimmungsmäßigen Gebrauch eines gekauften Gegenstandes“ und verleitet andere Einkaufs- und Rabattregeln zu umgehen.
</Vergleich>

Mein Fazit sieht da ein weinig anders aus: JEDES Marketing-Mittel von der Printwerbung bis hin zu Easy Money ist allein gesehen ein Verlustbringer. Extremes (und hoffentlich legales) Beispiel: stellen Sie sich vor alle Looper lassen sich nur anrufen und nutzen für ausgehende Telefonate z.B. Eplus. O² würde die Aktion sofort abblasen. Erst die Wirkung lässt derartige Maßnahmen erfolgreich werden, weil natürlich ein durch Easy Money zum Produkt gezogener Kunde auch telefonieren soll und dies in der überwiegenden Mehrzahl auch gewinnträchtig tut. Die steigende Zahl der hier so genannten Uplooper wird früher oder später die unmittelbaren Erträge aus Loop-Kunden aufzehren und damit vielleicht sogar das Ende von Easy Money herbeiführen. Das Unternehmen ist an dieser Stelle gefragt zu reagieren und durch entsprechende Maßnahmen das Fortsetzen der Aktion zu gewährleisten, oder auch bei Misserfolg dieser Maßnahmen, diese gänzlich einzustellen.

All dies sind aber unternehmerische bzw.
betriebswirtschaftliche Fragestellungen und keine strafrechtlich relevante Themen.

Unternehmen nutzen selber ständig derartig sich bietende Vorteile, um aus einer vertraglichen Regelung, in der nachträglichen Auslegung, Vorteile raus zu schlagen. Dazu werden in Großkonzernen ganze juristische Fachabteilungen für Vertragsrecht beschäftigt. Das Ausnutzen einer vertraglichen Regelung auch über das „gewollte“ hinaus ist dabei gang und gäbe. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird auch immer primär auf den schriftlichen Vertrag abgestellt.

Niemand hat O² dazu gezwungen ein Angebot wie Easy Money zu machen und niemand zwingt O² dazu das Angebot am Markt zu lassen. Auch gefährlich klingende Worte wie „Erschleichung einer Dienstleistung“, „Aufrufes zu einer Straftat“ oder „Umgehen von Entgeltregelungen“ ändern nichts an der Tatsache das sich die „Täter“ streng vertragsgerecht bei der Nutzung ihrer ordnungsgemäß beantragten und bezahlten Dienstleistungen (Loop und XL) verhalten haben. Ich möchte das Gericht sehen das jemanden wegen vorsätzlichen telefonieren in Tateinheit mit gefährlichem Schweigen im Namen des Volkes rechtskräftig verurteilt.

Wie das ganze allerdings moralisch oder aus dem Blickwinkel der Fairness zu bewerten ist steht auf einem anderen Blatt.

Dem lässt sich nichts mehr hinzufügen. Applaus.

Gruß
VariusC
Menü
[2.2.2.2] Zulu antwortet auf thewhiteknight
28.10.2003 15:49
Benutzer thewhiteknight schrieb:

[...]

Endlich mal jemand der es ohne Emotionen und recht nüchtern sieht.
Ich dachte schon, ich bin im falschen Film.:-)

Zulu


Menü
[2.2.2.3] volkeru antwortet auf thewhiteknight
28.10.2003 18:48
Benutzer thewhiteknight schrieb:
Ich möchte das Gericht sehen das jemanden wegen vorsätzlichen telefonieren in Tateinheit mit gefährlichem Schweigen im Namen des Volkes rechtskräftig verurteilt.

Grins. Das war aber ein schönes Beispiel! Ich mußte kräftig schmunzeln. Ich denke, die Argumentationskette ist absolut nachvollziehbar und korrekt. Wie ich ja schon sagte, gibt es erhebliche Bewertungsspielräume. Ich kann mir gut vorstellen, daß der eine Richter dieser Argumentation folgen würde, ein anderer aber eventuell meiner. Daß ein Uplooper kaum zu bestrafen ist, sehe ich auch so. Ob das aber auch mit demjenigen so wäre, der zum Uploopen aufruft und mit diesem Aufruf dann Geld verdient, wage ich zu bezweifeln. Es ist wohl letztlich auch eine Ermessensfrage.

O2 hat ja schon in der besagten Weise reagiert und zahlreiche Loop-Karten für Easy-Money gesperrt. Ich denke, sie werden den Erfolg dieser Aktion abwarten. Es gibt zumindest zahlreiche Indikatoren (die ich hier nicht unbedingt nennen möchte), die darauf hindeuten, daß die Aktion von deutlichem Erfolg gekrönt war. Sicher hat man das Uploopen damit nicht gänzlich unterbunden, aber doch ganz erheblich eingeschränkt. Etwa auf ein Maß, wie es vor 1-2 Jahren üblich war.

Schöne Grüße, Volker
Menü
[2.2.2.3.1] uri antwortet auf volkeru
28.10.2003 18:55
Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer thewhiteknight schrieb:
Ich möchte das Gericht sehen das jemanden wegen vorsätzlichen telefonieren in Tateinheit mit gefährlichem Schweigen im Namen des Volkes rechtskräftig verurteilt.

Grins. Das war aber ein schönes Beispiel! Ich mußte kräftig schmunzeln. Ich denke, die Argumentationskette ist absolut nachvollziehbar und korrekt. Wie ich ja schon sagte, gibt es erhebliche Bewertungsspielräume. Ich kann mir gut vorstellen, daß der eine Richter dieser Argumentation folgen würde, ein anderer aber eventuell meiner. Daß ein Uplooper kaum zu bestrafen ist, sehe ich auch so. Ob das aber auch mit demjenigen so wäre, der zum Uploopen aufruft und mit diesem Aufruf dann Geld verdient, wage ich zu bezweifeln. Es ist wohl letztlich auch eine Ermessensfrage.

O2 hat ja schon in der besagten Weise reagiert und zahlreiche Loop-Karten für Easy-Money gesperrt. Ich denke, sie werden den Erfolg dieser Aktion abwarten. Es gibt zumindest zahlreiche Indikatoren (die ich hier nicht unbedingt nennen möchte), die darauf hindeuten, daß die Aktion von deutlichem Erfolg gekrönt war. Sicher hat man das Uploopen damit nicht gänzlich unterbunden, aber doch ganz erheblich eingeschränkt. Etwa auf ein Maß, wie es vor 1-2 Jahren üblich war.

Schöne Grüße, Volker


mit den interessanten news hälst du hinter dem berg. was sind das für die indikatoren????

na ja, egal. wie hoch sind denn die aktuellen grenzwerte, damit man sich darauf einloopen kann?

gruß

uri
Menü
[2.2.2.3.1.1] volkeru antwortet auf uri
28.10.2003 19:39
Benutzer uri schrieb:
wie hoch sind denn die aktuellen grenzwerte, damit man sich darauf einloopen kann?

Darüber gibt es nur Spekulationen. O2 hält sich verständlicherweise mit Informationen darüber sehr zurück. Und alle Informationen, die ich bisher bekam, wurden dann doch letztlich durch andere Tatsachen widerlegt.

Es ist bislang wirklich kein System bei der Sache erkennbar. Vielleicht gibt es auch gar keines... Who knows... Und das ist ja eigentlich auch ganz gut so.

Auf jeden Fall sollte man sich mit dem Uploopen sehr zurückhalten, wenn man nicht die Easy-Money Option verlieren will.

Schöne Grüße, Volker
Menü
[3] grinsefrau antwortet auf volkeru
28.10.2003 07:54
eBay hat reagiert: Artikel wurde gelöscht.




Benutzer volkeru schrieb:
Hallo Leute,

mittlerweile gibt es einen Irren, der bei Ebay für 20 Euro eine Information verkauft, wie man Loop-Karten mit Hilfe der Genion Rufumleitung auflädt. Siehe http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3356429898&category=13430

O2 sollte dem Typen echt mal mit einer Klage das Wasser abdrehen. Für sich selbst im stillen Kämmerlein eine Karte aufzuladen, ist ja die eine Sache, aber mit dieser Information dann Geld verdienen zu wollen, ist mehr als dreist und könnte ohne weiteres als Aufruf zu einer gesetzeswidrigen Handlung interpretiert werden (Erschleichung von Dienstleistung).

Gruß, Volker
Menü
[3.1] O2loopClub antwortet auf grinsefrau
28.10.2003 16:43
#Stimmt, erst heute habe ich wieder O2 eine Mail gesendet mit
der gleichen sache.
Up Loopen *******



***************­**********­***************
Mit freundlichen Grüßen
der O2Loop Club Germany
www.o2loopclub.de.vu
***************­**********­***************
Mail: O2loopclub@o2online.de
Menü
[3.1.1] baesserWisser antwortet auf O2loopClub
28.10.2003 17:19
Benutzer O2loopClub schrieb:

***************­**********­***************
Mit freundlichen Grüßen
der O2Loop Club Germany
www.o2loopclub.de.vu
***************­**********­***************


die Adresse würde ich schnell mal wieder kündigen ;-)

"Darüberhinaus werden wir in den nächsten Tagen alle Inhaber und
Websitebetreiber von Domains kontaktieren, die „o2“ und ähnliche
Schreibweisen in der URL im Einsatz haben. Diese Domains müssen
auf o2 übertragen werden."
[Nachricht vom O2-Partnerprogramm]

gruß
b.w.
Menü
[3.1.1.1] volkeru antwortet auf baesserWisser
28.10.2003 19:53
Benutzer baesserWisser schrieb:
'Darüberhinaus werden wir in den nächsten Tagen alle Inhaber und Websitebetreiber von Domains kontaktieren, die „o2“ und ähnliche Schreibweisen in der URL im Einsatz haben. Diese Domains müssen auf o2 übertragen werden.'
[Nachricht vom O2-Partnerprogramm]

[Achtung, Satire!]
Grins. Die armen Chemiker. Muß das Sauerstoffmolekül nun auch auf seine partnerschaftliche Bindung verzichten und darf sich zukünftig nur noch naszierend als O1 oder in Form von Ozon (O3) präsentieren?

Nach den höchst abstrusen Aktivitäten der Telekom im Bereich des Buchstaben 'T' würde es mich nicht wundern, wenn O2 versuchen würde, es dem Sauerstoffatom gesetzlich zu untersagen, sich in Form von O2 zusammenzufinden. ;-) Bleibt zu hoffen, daß die Sauerstoffatome, die von den Erfindern solcher Ideen geatmet werden, sich als erstes an diese Regeln halten...

Es ist nichts verrückt genug, als daß es nicht als ernsthafte Idee ins kranke Hirn eines deutschen Managers einsickern könnte...

Guten Abend!
Volker
Menü
[3.1.1.2] O2loopClub antwortet auf baesserWisser
28.10.2003 21:59
Habe mit O2 Telefoniert,und es spricht nichts dagegen.
Bekomme sogar ein Lob für den Club

MFG ME

Benutzer baesserWisser schrieb:
Benutzer O2loopClub schrieb:

***************­**********­***************
Mit freundlichen Grüßen
der O2Loop Club Germany
www.o2loopclub.de.vu
***************­**********­***************


die Adresse würde ich schnell mal wieder kündigen ;-)

"Darüberhinaus werden wir in den nächsten Tagen alle Inhaber und Websitebetreiber von Domains kontaktieren, die „o2“ und ähnliche Schreibweisen in der URL im Einsatz haben. Diese Domains müssen auf o2 übertragen werden."
[Nachricht vom O2-Partnerprogramm]

gruß
b.w.
Menü
[3.1.1.2.1] olala antwortet auf O2loopClub
30.10.2003 10:04
Sagen wir mal so...du bist mit deinem Club geduldet. Es ist jedoch jederzeit möglich dir die Seite abzuschalten...
Menü
[3.1.1.2.1.1] O2loopClub antwortet auf olala
30.10.2003 10:30
Benutzer olala schrieb:
Sagen wir mal so...du bist mit deinem Club geduldet. Es ist jedoch jederzeit möglich dir die Seite abzuschalten...

Oh eigentlich finde ich es gemein, will man was machen und dann wird man nur geschimpft und kritisiert.
Kopfschüttel.....
Und wenn es abgeschaltet wird habe ich immer noch mein Club
ausserhalb des I...Netztes!

die traurige Manuela
Menü
[3.1.1.2.1.1.1] olala antwortet auf O2loopClub
30.10.2003 10:58
Hey, lass dich davon nicht runterziehen. Es kommt nur darauf an, was du da für Inhalte drauf hast. Wenn die Seite gut läuft und o2 es ggf. als geeignetes Kommunikationsmedium erkennt, hast du vielleicht sogar Chancen einziger offizieller o2 club zu werden oder gesponsert zu werden.

Wenn da natürlich Sachen darauf erscheinen, wie z.B. Easy Money Mißbrauch, kann du dir an den Fingern abzählen, wie lange es dauert, bis diese Seite gelöscht ist.