Benutzer B.Cordi schrieb:
Hallo, ich habe Ende April einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auch dieser hat auf sein Schreiben an 2L dieselbe Antwort vom RA-Büro Lampe und Partner bekommen. Ich werde aber nicht lockerlassen und einen Mahnbescheid über meinen RA erlassen und diesen nötigenfalls auch per Gericht durchsetzen.
Zu der rechtlichen Seite ist es so, wie im letzten Beitrag beschrieben: debitel ist fein raus und wer seine monatlichen Zahlungen an debitel einstellt, kann von debitel verklagt werden, die Erfolgsaussichten dagegen sind recht gering, da man debitel nicht nachweisen kann, in diesen deal mit einbezogen zu sein. Dasselbe gilt für sellavision. Solange man dieser Firma nicht gemeinsame Sache mit 2L-Marketing nachweisen kann, ist auch dort nichts zu holen, denn der Vertrag über die Rückerstattung wurde mit 2L abgeschlossen. So ist die juristische Lage jedenfalls nach Auskunft meines Rechtsanwaltes. Evtl. kann man debitel noch auf eine gütliche Einigung bringen, dass sie auf die Grundgebühr verzichten. Dazu kann man ja auch sanften Druck ausüben mit Hinweis auf Veröffentlichung (Fernsehen, Presse) und dass debitel dabei in ein schiefes Licht geraten könne.
B. Cordi
Ich glaube nicht, dass Debitel in diesem Fall erstmal was durchführen wird. Erst wenn Debitel alle Provision von 2L-Marketing zurückhat, wird Debitel eventuell kulant sein, die Kosten zurückzuerstatten, denn eigentlich muss Debitel nichts tun!
1. 2L-Marketing wird sicherlich zu 100% nur ein Vertriebspartner der Debitel AG sein / gewesen sein und hat damit nichts zu tun. Alle anderen Behauptungen sollte man vorsichtig ausdrücken, da man sonst wegen Rufmord/Verleumdung auch drankommen könnte.
2. Ich habe so einen Vertrag auch abgeschlossen, hat sich aber aus anderen Gründen erledigt. Ich habe damals 2 Verträge gemacht. Den 1. mit dem Netzbetreiber (Handy-Vertrag) und den 2. mit 2L-Marketing (Grundpreisrückerstattung). Den 1. Vertrag könnt Ihr nicht kündigen, da dieser mit dem 2. Vertrag nichts zu tun hat.
3. Ein Mahnverfahren sollte im ersten Moment auch ins Leere laufen, da Ihr eigentlich keinen Grundsatz habt, das Geld einzuklagen, da dies an eine Marktbefragung gebunden ist. Meine Empfehlung ist es, dass Ihr erstmal wegen Betruges 2L-Marketing anzeigt. Jeder einzelne sollte das tun, da ein anderes Verfahren bei euch nichts helfen wird, sondern nur als Präzedenzfall gelten sollte und Ihr damit in eurem Fall nur ein beschleunigtes Verfahren erreichen würdet, AUSSER: Der Richter erkennt hier einen Betrugsfall für alle Verträge an, sollte aber vielleicht nicht klappen, da ja ALLE Verträge dann in diesem Fall geprüft werden müssen ERGO: Das könnte eine Ermittlungszeit von vielleicht bis (geschätzt) 2004/2005 bedeutet. Dann kommt das Verfahren und dann vielleicht das Urteil. Danach könnt Ihr einen Mahnbescheid anregen, denn dann wurde festgestellt, dass 2L-Marketing keine Marktbefragung machen wollte und alle Kunden prellen wollte. Somit habt Ihr ein Durchsetzungsrecht eures Vertrages, d.h. 2L-Marketing muss die Marktbefragung durchführen und euch das Geld zahlen. Sollte aber nur 1 Fall beweisbar sein, wo die Marktbefragung durchgeführt worden ist, dann kann es kein allgemeines Urteil geben und jeder Fall muss separat geprüft und beurteilt werden, ob es sich um Betrug von 2L handelt, oder ob der Kunde hier nachlässig war. Und dann könnt Ihr eben nur auf Durchführung des Vertrages klagen, d.h. Durchführung der Marktbefragung und Erstattung der Grundgebühr. Solltet Ihr dann aber nicht an der Marktbefragung teilnehmen wollen, dann bekommt Ihr auch dann kein Geld!!! Wenn aber dann 2L sagt, dass die keine Marktbefragung mehr machen wollen (weil Frist verstrichen ist z.B.), dann könnt solltet Ihr auf Schadensersatz klagen.
4. Auf jeden Fall dürfte es für jeden ein sehr langer Ritt durch die Gerichte bedeuten. Einzigster Wehrmutstropfen ist, dass man die Anfahrt zum Gericht des Beklagten eventuell sofort erstattet bekommt, oder das die Verhandlung am Amtsgericht des Klägers stattfindet (wenn dieser eine Privatperson ist)
Hinweis: Dies ist meine Meinung zu diesem Fall. Ich bin weder Rechtsanwalt, noch sonstiger Jurist. Dies ist keine bindende Aussage!