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erstattung grundgebühr/ rücktritt


31.03.2003 13:21 - Gestartet von Thanil
hab bei debitel einen vertrag mit partnerkarte. dann noch zusatzvereinbarung mit 2l marketing, dass sie mir die grundgebühr erstatten. hat am anfang geklappt, doch jetzt reagieren sie nicht mehr.
hat wer davon gehört? kann ich den handyvertag evtl. ausserordentlich oder normal kündigen?
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[1] epze antwortet auf Thanil
13.04.2003 13:00
Hi !

Willkommen im Club ! Wir sind schon mahr als eine gute Handvoll, die
sich mit der Firma sellavision und 2L-Marketing herumstreiten !
Die Kiste ist schon ziemlich verfahren, da debitel unsere Probleme
überhaupt nicht interessiert und sellavision auch völlig unbeteiligt tut.
Aber die machen alle noch munter weiter !!!
=> http://www.myway.de/al/Formulare.htm

Habe diesen Thread an andere Betroffenen weitergeleitet ! ;-))

Bis danni !
epze

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[1.1] RE: erstattung grundgebühr/ rücktritt 2lmarketing
cyberschmitz antwortet auf epze
28.04.2003 12:37
hallo leute!
Ich bin auch seit november in dem schlamassel mit faircom drin.
außerdem haben noch meine freundin und zwei meiner brüder einen vertrag abgeschlossen. bei uns war das durch eine auktion bei ebay...
ich hab jetzt mal die einzugsermächtigung widerrufen, bringt aber auch nich wirklich was, weil debitel halt dann mahnt und es notfalls auch einklagt...
man muss da doch irgendwas machen können, gerichtlich oder so!
weiß denn jemand genaueres, was da schon unternommen wurde und wie die aussichten stehen, doch noch an sein geld oder aus dem vertrag raus zukommen?
wenns wenigsten nur eine karte wäre, aber gleich zwei verträge ist schon echt der hammer!!

was habt ihr denn so inzwischen unternommen?

danke für eure antworten!

gruß,

Cyberschmitz
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[1.1.1] Weiss jemand die neue Adresse v. 2L?
macdonald antwortet auf cyberschmitz
22.05.2003 12:05
Hat jemand die neue Adresse von 2L-Marketing?
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[1.1.2] macdonald antwortet auf cyberschmitz
22.05.2003 12:27
Hallo.
Bei mir wars auch über ebay. Hast Du noch die Adresse des ebaylers?

Gruß,
Donald
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[1.1.2.1] the-salesman antwortet auf macdonald
29.05.2003 16:00
......die habe ich noch im Büro, da komme
ci erst am Montag wieder ran.

Noch Bedarf ?
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[1.2] macdonald antwortet auf epze
21.05.2003 19:17
Auch mich hats erwischt: 2xmich und einmal die Sache weiter empfohlen. Insgesamt laufen jetzt also 4 gelinkte Verträge (nicht mal das debitel Startgeschenk 6xkeine Grundgebühr wurde eingehalten!). Man müsste per Anwalt checken lassen, ob die Firma "sell a vision" wirklich alles von sich schieben kann und ob debitel in so einem Fall tatsächlich ohne Kulanz abzocken darf...dann gibts ja noch im TV so Sachen wie "Fass ohne Boden" oder "goldene Zitrone"
Naja, jetzt müssen wir mal sehen...hat denn keiner von euch Rechtschutz?

Gruß,
macdonald
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[1.3] aniguenni antwortet auf epze
05.02.2004 15:25
News, news, news !!!

Hallo Ihr Mitstreiter da draussen.

Habe unserem Verbraucherschutz in Stuttgart meine kompletten Vertragunterlagen (2L-Marketing/Sellavision/debitel) zur Vertragsprüfung ausgehändigt.

Ergebnis:
Nach Prüfung durch die Rechtanwaltskanzlei haben all diejenigen ein Widerrufsrecht auf diese Verträge, die dieselben über's Internet abgeschlossen haben und nicht ausdrücklich über ihr Widerrufsrecht (BGB § 5a. Haustür- und ähnliche Geschäfte) belehrt worden sind und diese auch nicht unterzeichnet haben.

Ich habe meine Verträge bei debitel sofort schriftlich widerrufen und gleichzeitig meine Einzugsermächtigung zurückgezogen.

Die Fa. debitel weicht bisher noch aus, aber ich werde nicht gleich resignieren. Zur Not vielleicht auch vor Gericht.

Viele Grüße und euch viel Erfolg.

Günther Eberle

P.S.: Wer einen Ansprechpartner bei debitel braucht, bitte mich per email kontaktieren.
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[2] schnorfel antwortet auf Thanil
25.05.2003 01:45



hallo,

man kann einen vertrag, der über 24 monate abgeschlossen ist, also einen befristeten vertrag, nur ausserordentlich kündigen. dazu braucht man einen wichtigen grund. dieser wichtige grund muss ein verhalten des vertragspartners sein, das das festhalten am vertrag für den anderen teil unmöglich macht. das wäre zum beispiel eine sehr schwere pflichtverletzung seitens debitel, die hier aber NICHT vorliegt.

wenn hier einer was verkehrt gemacht hat oder noch immer tut, dann ist es wohl die firma, die die grundgebührerstattung versprochen hat, es aber nicht tut. die muss ihre vertragliche leistung auch erbringen, denn dfazu hat sie sich ja verpflichtet. gegebenenfalls muss man die verklagen. zuständig ist das gericht (amtsgericht bis streitwert 5.000 euro) am sitz der anbieterfirma.

diese firma könnte man dann unter umständen auch auf schadensersatz in anspruch nehmen, wenn sie die pflichtverletzung verschuldet hat, was hier der fall sein dürfte.
debitel kann man daher nichts entegenhalten.
wer die rechnung einfach nicht bezahlt, erfüllt seine ihm obliegende verpflichtung nicht und kann seinerseits verklagt werden.

die auskünfte erfolgten unentgeltlich, stammen nicht von einem professionellen juristen und erheben keinen anspruch auf vollständigkeit oder richtigkeit.

Benutzer Thanil schrieb:
hab bei debitel einen vertrag mit partnerkarte. dann noch zusatzvereinbarung mit 2l marketing, dass sie mir die grundgebühr erstatten. hat am anfang geklappt, doch jetzt reagieren sie nicht mehr.
hat wer davon gehört? kann ich den handyvertag evtl.
ausserordentlich oder normal kündigen?
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[2.1] B.Cordi antwortet auf schnorfel
15.06.2003 15:58
Hallo, ich habe Ende April einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auch dieser hat auf sein Schreiben an 2L dieselbe Antwort vom RA-Büro Lampe und Partner bekommen. Ich werde aber nicht lockerlassen und einen Mahnbescheid über meinen RA erlassen und diesen nötigenfalls auch per Gericht durchsetzen.

Zu der rechtlichen Seite ist es so, wie im letzten Beitrag beschrieben: debitel ist fein raus und wer seine monatlichen Zahlungen an debitel einstellt, kann von debitel verklagt werden, die Erfolgsaussichten dagegen sind recht gering, da man debitel nicht nachweisen kann, in diesen deal mit einbezogen zu sein. Dasselbe gilt für sellavision. Solange man dieser Firma nicht gemeinsame Sache mit 2L-Marketing nachweisen kann, ist auch dort nichts zu holen, denn der Vertrag über die Rückerstattung wurde mit 2L abgeschlossen. So ist die juristische Lage jedenfalls nach Auskunft meines Rechtsanwaltes.
Evtl. kann man debitel noch auf eine gütliche Einigung bringen, dass sie auf die Grundgebühr verzichten. Dazu kann man ja auch sanften Druck ausüben mit Hinweis auf Veröffentlichung (Fernsehen, Presse) und dass debitel dabei in ein schiefes Licht geraten könne.

B. Cordi
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[2.1.1] Zye antwortet auf B.Cordi
09.12.2003 17:15
Benutzer B.Cordi schrieb:
Hallo, ich habe Ende April einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Auch dieser hat auf sein Schreiben an 2L dieselbe Antwort vom RA-Büro Lampe und Partner bekommen. Ich werde aber nicht lockerlassen und einen Mahnbescheid über meinen RA erlassen und diesen nötigenfalls auch per Gericht durchsetzen.

Zu der rechtlichen Seite ist es so, wie im letzten Beitrag beschrieben: debitel ist fein raus und wer seine monatlichen Zahlungen an debitel einstellt, kann von debitel verklagt werden, die Erfolgsaussichten dagegen sind recht gering, da man debitel nicht nachweisen kann, in diesen deal mit einbezogen zu sein. Dasselbe gilt für sellavision. Solange man dieser Firma nicht gemeinsame Sache mit 2L-Marketing nachweisen kann, ist auch dort nichts zu holen, denn der Vertrag über die Rückerstattung wurde mit 2L abgeschlossen. So ist die juristische Lage jedenfalls nach Auskunft meines Rechtsanwaltes. Evtl. kann man debitel noch auf eine gütliche Einigung bringen, dass sie auf die Grundgebühr verzichten. Dazu kann man ja auch sanften Druck ausüben mit Hinweis auf Veröffentlichung (Fernsehen, Presse) und dass debitel dabei in ein schiefes Licht geraten könne.

B. Cordi

Ich glaube nicht, dass Debitel in diesem Fall erstmal was durchführen wird. Erst wenn Debitel alle Provision von 2L-Marketing zurückhat, wird Debitel eventuell kulant sein, die Kosten zurückzuerstatten, denn eigentlich muss Debitel nichts tun!

1. 2L-Marketing wird sicherlich zu 100% nur ein Vertriebspartner der Debitel AG sein / gewesen sein und hat damit nichts zu tun. Alle anderen Behauptungen sollte man vorsichtig ausdrücken, da man sonst wegen Rufmord/Verleumdung auch drankommen könnte.

2. Ich habe so einen Vertrag auch abgeschlossen, hat sich aber aus anderen Gründen erledigt. Ich habe damals 2 Verträge gemacht. Den 1. mit dem Netzbetreiber (Handy-Vertrag) und den 2. mit 2L-Marketing (Grundpreisrückerstattung). Den 1. Vertrag könnt Ihr nicht kündigen, da dieser mit dem 2. Vertrag nichts zu tun hat.

3. Ein Mahnverfahren sollte im ersten Moment auch ins Leere laufen, da Ihr eigentlich keinen Grundsatz habt, das Geld einzuklagen, da dies an eine Marktbefragung gebunden ist. Meine Empfehlung ist es, dass Ihr erstmal wegen Betruges 2L-Marketing anzeigt. Jeder einzelne sollte das tun, da ein anderes Verfahren bei euch nichts helfen wird, sondern nur als Präzedenzfall gelten sollte und Ihr damit in eurem Fall nur ein beschleunigtes Verfahren erreichen würdet, AUSSER: Der Richter erkennt hier einen Betrugsfall für alle Verträge an, sollte aber vielleicht nicht klappen, da ja ALLE Verträge dann in diesem Fall geprüft werden müssen ERGO: Das könnte eine Ermittlungszeit von vielleicht bis (geschätzt) 2004/2005 bedeutet. Dann kommt das Verfahren und dann vielleicht das Urteil. Danach könnt Ihr einen Mahnbescheid anregen, denn dann wurde festgestellt, dass 2L-Marketing keine Marktbefragung machen wollte und alle Kunden prellen wollte. Somit habt Ihr ein Durchsetzungsrecht eures Vertrages, d.h. 2L-Marketing muss die Marktbefragung durchführen und euch das Geld zahlen. Sollte aber nur 1 Fall beweisbar sein, wo die Marktbefragung durchgeführt worden ist, dann kann es kein allgemeines Urteil geben und jeder Fall muss separat geprüft und beurteilt werden, ob es sich um Betrug von 2L handelt, oder ob der Kunde hier nachlässig war. Und dann könnt Ihr eben nur auf Durchführung des Vertrages klagen, d.h. Durchführung der Marktbefragung und Erstattung der Grundgebühr. Solltet Ihr dann aber nicht an der Marktbefragung teilnehmen wollen, dann bekommt Ihr auch dann kein Geld!!! Wenn aber dann 2L sagt, dass die keine Marktbefragung mehr machen wollen (weil Frist verstrichen ist z.B.), dann könnt solltet Ihr auf Schadensersatz klagen.

4. Auf jeden Fall dürfte es für jeden ein sehr langer Ritt durch die Gerichte bedeuten. Einzigster Wehrmutstropfen ist, dass man die Anfahrt zum Gericht des Beklagten eventuell sofort erstattet bekommt, oder das die Verhandlung am Amtsgericht des Klägers stattfindet (wenn dieser eine Privatperson ist)

Hinweis: Dies ist meine Meinung zu diesem Fall. Ich bin weder Rechtsanwalt, noch sonstiger Jurist. Dies ist keine bindende Aussage!