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arglistige Täuschung?


07.10.2001 16:02 - Gestartet von yakumom
Hatte letztes Jahr einen Zusatzvertrag für D2CallYa/alpha-Call zum International Roaming abgeschlossen. Diesen hatte ich aber inzwischen wieder gekündigt. Jetzt hatte ich auf meinem Kontoauszug eine Gebür von 10 Euro, die meine Bank für die Verwaltung einer Abbuchungsvollmacht wollte.
Nach einigen Telefonaten kam folgendes heraus:
Ich hatte bei Alphatel eine Abbuchungsvollmacht unterschrieben und nicht wie ich dachte eine Einzugsermächtigung. Der entscheidende Nachteil einer Abbuchungsvollmacht ist, daß abgebuchte Beträge nicht wieder zurückgebucht werden können, wie dies bei der Einzugermächtigung der Fall ist. Außerdem fällt bei der Bank eine jährliche Gebühr an.

Zur Unterscheidung von Abbuchungsvollmacht und Einzugermächtigung hier der Wortlaut aus dem Vertrag:
'Hiermit bitte(n) ich/wir Sie( damit ist die Bank gemeint!!!) widerruflich, die von der Firma ALPHATEL für mich/uns bei Ihnen eingehenden Lastschriften zu Lasten meines/unseres Kontos einzulösen, sofern Deckung vorhanden.'
(Bemerkung: Das 'wideruflich' bezieht sich nur auf die Vollmacht, nicht auf die abgebuchten Beträge.)
Wer dies unterschrieben hat, hat keine Möglichkeit die abgebuchten Beträge wiederzubekommen, außer von Alphatel direkt!!!

Für eine Einzugsermächtigung, mit der Möglichkeit die abgebuchten Beträge 6 Wochen rückwirkend bei seiner Bank stornieren zu lassen, müßte der Text wie folgt lauten:
'Ich ermächtige die Frima XYZ wideruflich, die Rechungsbeträge im Lastschriftverfahren abzubuchen.'