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Widerrufsrecht bei Vertragsänderung?


02.10.2005 13:42 - Gestartet von blacky_104
Hallo,
habe folgendes Problem:
Bin seit ca 2 Jahren 1&1 Kunde mit dem 1000MB Tarif für 6,90 €/Monat. Damit bin ich immer gut ausgekommen.
Nun wollte ich mich bei 1&1 erkundigen über die neue Produkte. Da ich als Kunde eingelogt war, ist mir passiert, daß ich durch einen Klick "Weiter" bereits meinen Tarif gewechselt hatte. Durch Mail widerrief ich sofort. Natürlich kein Kommentar. Ich bekam stattdessen die Abrechnung für den halben Monat und die neue Rechnung für Flat 19,99. Wurde auch sofort abgebucht. Diese habe ich zurückgeholt und mir wurden 9,50 dafür in Rechnung gestellt.
Dann bekam ich eine Mail, daß ich die Kündigungsstornierung mit der Post schicken soll. Das habe ich auch getan.
Die Hotline sagte mir dann, daß ich aus diesem Vertrag so nicht rauskomme.
Nun habe ich nochmals einen bösen Brief an die Geschäftsleitung geschrieben, jedoch noch nichts gehört.
Habe ich denn nicht ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht?
Freue mich, von Euch zu hören.
Gruß blacky_104
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[1] PNO antwortet auf blacky_104
02.10.2005 16:16
Mir gings genauso. Vergiß Emails, Anrufe oder Briefe an 1&1, sieh dich hier im Forum um und du weißt, daß du dich jetzt richtig ärgern kannst und viele viele Nerven verbrennen kannst.

Ich sag dir was ich gerade mach.
Abgesehen vom nicht in Geld zu messenden Ärger geht es bei mir rein rechnerisch so um 6 Euro hin oder her, gerechnet auf ein ganzes Jahr. (Differenz der beiden monatlichen Preise plus einmaligen Anschlußpreis)
Dafür macht sich kein Anwalt die Finger schmutzig.
Mein PC läuft jetzt den 11. Tag nonstop durch, 2-3 mal täglich schau ich nach meinem Baby, lösche die geladenen Linux-Images und lade erneut. Einmal täglich wird komplett neu gebootet und auch die Fritzbox ausgeschaltet -> damit bekomme ich eine neue IP-Adresse, damit ich bei den Uni-Servern nicht gleich auffalle.
Ich mach mich auch im Projekt Seti@Home oder im Torrent-Netzwerk nützlich. Zusätzlich natürlich.
Heute bin ich bei rund 140 GB Traffic angekommen.
Man könnte theoretisch noch eins draufsatteln mit der Telefon-Flat:
Man könnte vom VOIP-Anschluß aus seine Genion-Festnetznr an (so man denn Genion hat), und sich jede Nacht seine Träume erzählen. Das Handy sollte am Akku hängen, damit es auch durchhält. Macht rund 10 Stunden tägliches Telefonvergnügen. Der Interconnect-Preis, den die 1&1 zahlen muß, dürfe sowas zwischen 0,3 und 0,5 Cents pro Minute liegen. Rechne dir aus, was das bei 300 Stunden pro Monat macht, und warte auf den Kündigungsbrief der 1&1. Er kommt. Versprochen.
Dieses Vorgehen dürfte völlig legal sein, da man rein privat und nichtkommerziell in Erscheinung tritt. Keiner kann dir verbieten, 30 Linuxdistributionen zu laden, und keiner kann dir verbieten, sich mal so richtig die Seele vom Leibe zu quatschen...
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[1.1] Frank66 antwortet auf PNO
13.10.2005 12:12
Hallo,

was bei 1&1 so alles geschieht kann man nicht vorhersagen, ich habe schon mehrere Monate einen Traffic von mehr als 200 GB und warde auf die Kündigung, nichts geschieht, ich warde vergebens.
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[2] mike3k antwortet auf blacky_104
03.10.2005 16:33
du hast ein 14tägiges rücktrittsrecht nach dem fernabgesetz. dies ist unterschrieben per fax oder briefpost (einschreiben) zu senden. email gilt nicht!
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[3] blacky_104 antwortet auf blacky_104
12.10.2005 13:44
Kein Beitrag
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[3.1] blacky_104 antwortet auf blacky_104
12.10.2005 13:48
Danke, aber 1&1 sagt jetzt nach 3 Wochen, daß das nur zutrifft bei Neubestellung. Hierbei soll es sich lediglich um eine Änderung des bestehenden Vertrages handeln.
Das ist vielleicht ein Saftladen, da schreibt man sich die Finger wund.
Bin jetzt mal gespannt, welche Laufzeit mein Vertrag haben soll.
Habe gezwungenermaßen die 33,00 € bezahlt, da man mich sonst gesperrt hätte. So kommt man bei kleineren Kunden mit kleinem Tarif von 6,90 € auch zu Geld.
Bin stinksauer!!!!!!!!!!
Weiß jemand etwas darüber wann ich kündigen kann, denn die AGB sind ja dehnbar.
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[4] Rechtsanwalt1 antwortet auf blacky_104
12.10.2005 20:19
>Klare Antwort Ja.
>http://united-internet-media.de/
>bitte lesen diesen Link, von denen die Finger lassen sonst kommt
>Inkasso sofort.
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[4.1] blacky_104 antwortet auf Rechtsanwalt1
12.10.2005 20:33
Hallo, Herr Rechtsanwalt1,
die Antwort verstehe ich nicht.
1&1 sagt mir nach mail, daß es keine Neubestellung ist und daher kein Rücktrittsrecht.
Also wie gesagt, habe 3x geschrieben, 1x Einschreiben und tausend mails, Auf Mails bekam ich dann vage Antworten und die Drohung der Sperrung. Darum habe ich erst mal unter Vorbehalt gezahlt.
Denke, wenn der Vertrag nur geändert ist, kann ich kurzfristig kündigen, da ich ja schon 2 Jahre dabei bin.
Ist schon doof, wenn man von einem Vertragspartner einfach ignoriert wird und nur kassieren.
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[4.1.1] platon antwortet auf blacky_104
13.10.2005 07:48
Benutzer blacky_104 schrieb:
Hallo, Herr Rechtsanwalt1, die Antwort verstehe ich nicht.
1&1 sagt mir nach mail, daß es keine Neubestellung ist und daher kein Rücktrittsrecht.
Also wie gesagt, habe 3x geschrieben, 1x Einschreiben und tausend mails, Auf Mails bekam ich dann vage Antworten und die Drohung der Sperrung. Darum habe ich erst mal unter Vorbehalt gezahlt.
Denke, wenn der Vertrag nur geändert ist, kann ich kurzfristig kündigen, da ich ja schon 2 Jahre dabei bin.
Ist schon doof, wenn man von einem Vertragspartner einfach ignoriert wird und nur kassieren.
Hallo, dein Posting ist zwar schon etwas her aber vielleicht hilft es dir noch:
Widerrufrecht hast du vielleicht nicht- wäre zu klären, ob eine Vertragsänderung nicht auch unter Fernabsatz fällt.
ABER mir scheint doch eindeutig, daß das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) eindeutig auf deiner Seite steht. Das Zauberwort ist aber 'Anfechtung wegen Irrtum' (Paragraph 119 BGB, beachte auch §121).
Du wolltest dich ja nur informieren und gar nicht eine Vertragsänderung vornehmen. Und du hast 1&1 ja anscheinend auch sofort per email über deinen Irrtum aufgeklärt. Dementsprechend hat 1&1 deine irrtümlich abgegebene Willenserklärung nicht auszuführen, d.h. du hast deinen alten Tarif zu behalten.
Viel Glück mit 1&1. (btw: ggf. laß doch einfach die Lastschrift zurückgehen, wenn 1&1 nicht auf angemesse Frist reagiert, und such dir einen anderen Provider. Für 5 EUR bekommst du inzwischen ja auch schon 2 bis 5 GB Traffic...)
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[4.1.1.1] blacky_104 antwortet auf platon
13.10.2005 19:55
Danke für den Hinweis $ 119 BGB, habe ich gleich verwendet für einen eingeschriebenen Brief an 1&1 mit Fristsetzung.
Warte mal ab , ob und was passiert.
Außerdem habe ich gekündigt.
Wo finde ich denn einen vernünftigen Anbieter mit Kundenservice?
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[4.1.1.1.1] platon antwortet auf blacky_104
14.10.2005 08:58
Benutzer blacky_104 schrieb:
Danke für den Hinweis $ 119 BGB, habe ich gleich verwendet für einen eingeschriebenen Brief an 1&1 mit Fristsetzung. Warte mal ab , ob und was passiert.
Na hoffentlich zeigt sich 1&1 einsichtig und kulant.

Wo finde ich denn einen vernünftigen Anbieter mit Kundenservice?
Ich bin auch auf der Suche für für einen T-DSL Anschluss.
Bis auf Congster, Lycos, 3U und server4you ist mir aber noch nichts anderes eingefallen. Unschön finde ich immer die 12 Monate Vertragsbindung (sonst kostet es ja meist gleich mehr).
Außerdem bin ich mir halt auch unsicher, wie es bei Problemen jeweils aussieht.
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[4.1.1.1.1.1] blacky_104 antwortet auf platon
25.10.2005 15:59
Es ist schier zum Verzweifeln. Nix geschieht. 1&1 reagiert erst gar nicht auf meinen eingeschriebenen Brief mit Berufung auf § 119 und der ebenfalls ausgesprochenen Kündigung.
Nach email Rückfrage teilt man mir mit, daß sie eine Kündigung nicht erhalten haben. Ich solle den Link benutzen ,um zu kündigen. Da steht dann auch gleich drin, daß der Vertrag sich um ein Jahr verlängert hat und Kündigungsfrist der 19.9.06 ist.
Damit erkennt man das dann an, habe ich aber nicht gemacht.

Obwohl mir gesagt wurde, daß bei einem Tarifwechsel kein Rücktrittsrecht besteht und es sich um keine Neubestellung, sondern lediglich um eine Änderung des bestehenden Vertrages handelt, legen die es jetzt so aus, daß ich doch einen neuen Vertrag, also neue Laufzeit habe.

Auf den § 119 Recht auf Anfechtung wegen Irrtum, gehen sie erst gar nicht ein. Warum auch, könnte ja zum Erfolg führen für mich.
Also zahle ich weiter für etwas, was ich gar nicht will und auch nicht benutzen kann, wie die Telefon Flat.
Lohnt es sich darüber zu ärgern???????????
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[4.1.1.1.1.1.1] platon antwortet auf blacky_104
26.10.2005 18:34
Benutzer blacky_104 schrieb:
Es ist schier zum Verzweifeln. Nix geschieht. 1&1 reagiert erst gar nicht auf meinen eingeschriebenen Brief mit Berufung auf § 119 und der ebenfalls ausgesprochenen Kündigung. Nach email Rückfrage teilt man mir mit, daß sie eine Kündigung nicht erhalten haben. Ich solle den Link benutzen ,um zu kündigen. Da steht dann auch gleich drin, daß der Vertrag sich um ein Jahr verlängert hat und Kündigungsfrist der 19.9.06 ist. Damit erkennt man das dann an, habe ich aber nicht gemacht.

Obwohl mir gesagt wurde, daß bei einem Tarifwechsel kein Rücktrittsrecht besteht und es sich um keine Neubestellung, sondern lediglich um eine Änderung des bestehenden Vertrages handelt, legen die es jetzt so aus, daß ich doch einen neuen Vertrag, also neue Laufzeit habe.

Auf den § 119 Recht auf Anfechtung wegen Irrtum, gehen sie erst gar nicht ein. Warum auch, könnte ja zum Erfolg führen für mich.

Also zahle ich weiter für etwas, was ich gar nicht will und auch nicht benutzen kann, wie die Telefon Flat.

Lohnt es sich darüber zu ärgern???????????
Was sich lohnt ist jetzt wohl die entscheidende Frage!
1. Wenn das (zusätzliche) Geld nicht besonders schmerzt (ausser in der Seele), dann einfach Kündigung für 2006 raus und sich keine Gedanken mehr um 1&1 machen. So gibt es (wahrscheinlich) am wenigsten Stress...
2. Einen 'harten' Weg gehen. Zur Absicherung würde ich hier zur Verbraucherzentrale gehen!
Z.B. möglich: Ausrechnen was 1&1 bis zum Kündigungstermin (des ursprünglichen Vertrages natürlich) zu bekommen hätte (Rücklastschriftgebühr ggf. hinzurechnen), gegenrechnen, was 1&1 schon abgebucht hat. Die Summe 1&1 mitteilen und entweder abbuchen lassen oder überweisen. Die Einzugermächtigung für danach/weiteres, wenn nicht schon geschehen, widerrufen und eiskalt Lastschriften zurückgehen lassen. Sich auf einige Schreiben von Inkassounternehmen einstellen. Daran denken, daß bei einem später gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt widersprochen werden muß!
Bei 1&1 würde ich für die Einschreiben auch nur Einwurfeinschreiben nehmen- das sollte bei einem Großunternehmen reichen (Postfach).
3. Wenn man gewillt ist das Geld dafür ggf. selbst zu bezahlen, die Sache einfach an einen Anwalt abgeben.