Benutzer blacky_104 schrieb:
Es ist schier zum Verzweifeln. Nix geschieht. 1&1 reagiert erst gar nicht auf meinen eingeschriebenen Brief mit Berufung auf § 119 und der ebenfalls ausgesprochenen Kündigung. Nach email Rückfrage teilt man mir mit, daß sie eine Kündigung nicht erhalten haben. Ich solle den Link benutzen ,um zu kündigen. Da steht dann auch gleich drin, daß der Vertrag sich um ein Jahr verlängert hat und Kündigungsfrist der 19.9.06 ist. Damit erkennt man das dann an, habe ich aber nicht gemacht.
Obwohl mir gesagt wurde, daß bei einem Tarifwechsel kein Rücktrittsrecht besteht und es sich um keine Neubestellung, sondern lediglich um eine Änderung des bestehenden Vertrages handelt, legen die es jetzt so aus, daß ich doch einen neuen Vertrag, also neue Laufzeit habe.
Auf den § 119 Recht auf Anfechtung wegen Irrtum, gehen sie erst gar nicht ein. Warum auch, könnte ja zum Erfolg führen für mich.
Also zahle ich weiter für etwas, was ich gar nicht will und auch nicht benutzen kann, wie die Telefon Flat.
Lohnt es sich darüber zu ärgern???????????
Was sich lohnt ist jetzt wohl die entscheidende Frage!
1. Wenn das (zusätzliche) Geld nicht besonders schmerzt (ausser in der Seele), dann einfach Kündigung für 2006 raus und sich keine Gedanken mehr um 1&1 machen. So gibt es (wahrscheinlich) am wenigsten Stress...
2. Einen 'harten' Weg gehen. Zur Absicherung würde ich hier zur Verbraucherzentrale gehen!
Z.B. möglich: Ausrechnen was 1&1 bis zum Kündigungstermin (des ursprünglichen Vertrages natürlich) zu bekommen hätte (Rücklastschriftgebühr ggf. hinzurechnen), gegenrechnen, was 1&1 schon abgebucht hat. Die Summe 1&1 mitteilen und entweder abbuchen lassen oder überweisen. Die Einzugermächtigung für danach/weiteres, wenn nicht schon geschehen, widerrufen und eiskalt Lastschriften zurückgehen lassen. Sich auf einige Schreiben von Inkassounternehmen einstellen. Daran denken, daß bei einem später gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt widersprochen werden muß!
Bei 1&1 würde ich für die Einschreiben auch nur Einwurfeinschreiben nehmen- das sollte bei einem Großunternehmen reichen (Postfach).
3. Wenn man gewillt ist das Geld dafür ggf. selbst zu bezahlen, die Sache einfach an einen Anwalt abgeben.