Entertainment-Shopping: Nervenkitzel im Web-Einkaufskorb
Mitunter übersteigen die eingesammelten Gebotsgebühren pro Artikel um ein Vielfaches die Wareneinkaufskosten der Website-Betreiber. Wenn die Artikel in solchen Fällen für weit weniger als den üblichen Marktpreis den Besitzer wechseln, stört die Anbieter das also nicht. Laut Bernd Skiera, dessen Lehrstuhl den Anbieter Swoopo untersucht hat, kommen im Schnitt auf ein Gebot, das einen Zuschlag erhält, vier bis sechs erfolglose Bietversuche. Während also das Unternehmen und ein Auktionsteilnehmer gewinnen, geben andere Nutzer vergeblich Geld aus, schlimmstenfalls sogar empfindlich hohe Beträge.
Rechtslage: Nicht eindeutig
- Swoopo
- 1234holsdir
- Luupo
- Cooni [Link entfernt]
- McEuro
- Rabattschlacht
- Hammerdeal [Link entfernt]
- Kleinmalig [Link entfernt]
Internetrechts-Experte Ulbricht rät Kunden von vornherein ihr Budget zu begrenzen und sich vor dem ersten Gebot die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers genau anzuschauen. So wird Enttäuschungen vorgebeugt. In den AGB sollte zum Beispiel definiert sein, wann die Auktion endet, wie die Zeitintervalle ausfallen, welche Gegenleistung man für die Gebotsgebühren erhält, also etwa, um wie viel sich der Warenpreis pro Gebot ändert. "Die Bedingungen müssen transparent und unmissverständlich sein." Tatsächlich sind die Auktionskonzepte gar nicht so leicht zu durchschauen und es bedarf bisweilen schon etwas Neugierde und Ausdauer, die Spielregeln nachzuvollziehen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bereits auf den aus ihrer Sicht vorhandenen Glücksspielcharakter hingewiesen und Nutzer davor gewarnt, zu hohe Einsätze zu investieren. Ob es sich tatsächlich um Glücksspiele handelt, ist aber juristisch noch völlig ungeklärt. Die Sinnhaftigkeit der Shopping-Angebote ziehen andere Marktbeobachter jedoch nicht grundsätzlich in Zweifel, warnen aber vor Blauäugigkeit. "Die Verlierer bezahlen die Gewinner, dessen müssen sich die Teilnehmer bewusst sein", erklärt Bernd Skiera.
Experte: "Geschäftsmodell nicht per se verwerflich"
"Das Geschäftsmodell ist nicht per se verwerflich", sagt Jochen Krisch, Handelsberater und Experte für E-Commerce aus München. Es orientiere sich am allgemein wachsenden Trend zum "Entertainment Shopping", wie das Phänomen von Fachleuten genannt wird. Shopping-Konzepte, die um Unterhaltungsaspekte erweitert sind, gelten derzeit als hoffnungsvolle Alternative im Online-Handel, erklärt Krisch. Die Markteintrittsbarriere in dieser Teilbranche sei inzwischen sehr hoch. Ohne eine populäre Marke, ein bekanntes Werbegesicht, eine spezielle Sortiments-Nische oder eben – wie in diesem Fall – eine originelle Verkaufsidee sei es für Neueinsteiger schwer, überhaupt wahrgenommen zu werden.
Während derzeit ausschließlich Start-ups auf diese Weise ihr Glück versuchen, kann sich Skiera vorstellen, dass künftig etablierte Internet-Versandhäuser Erlebnis-Auktionen in ihr Programm integrieren. Auf ähnliche Weise hat auch das so genannte Live-Shopping-Konzept, bei dem ein Artikel einen Tag lang günstig angeboten wird, seinen Weg in den herkömmlichen Online-Handel gefunden.