Beschränkung

Öffentlich-Rechtliche Sender müssen Inhalte aus dem Netz nehmen

Ab 1. Juni dürfen Abruf-Inhalte nicht länger als 7 Tage verfügbar sein
Von Phong Nguyen mit Material von dpa

Alle öffentlich-rechtlichen Sender müssen ihr bisheriges Online-Angebot stark einschränken. So meldet das ZDF bis zum Jahresende rund 80 Prozent seiner Internetangebote zu streichen. Betroffen seien bereits bestehende Inhalte von heute.de, zdf.de und sport.zdf.de, bestätigte Unternehmenssprecher Alexander Stock gestern entsprechende Medienberichte. "Das ZDF wird seinen Online-Bestand deutlich reduzieren. Das betrifft vor allem Textseiten. Die Videoangebote werden dafür stärker in den Vordergrund treten", sagte Stock. Hintergrund ist der am 1. Juni in Kraft tretende 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nur noch Inhalte zulässt, die den sogenannten 3-Stufen-Test bestehen.

3-Stufen-Test reduziert Inhalte

Bei diesem 3-Stufen-Test kontrollieren im ersten Schritt Rundfunk- oder Fernsehräte, ob digitale Angebote dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob neue Online-Angebote oder digitale Kanäle der öffentlich-rechtlichen Sender den Wettbewerb bereichern, ohne andere Anbieter vom Markt zu verdrängen. Dazu sollen andere Anbieter die Gelegenheit bekommen, zu den Auswirkungen der neuen Angebote Stellung zu beziehen. Im dritten Schritt sollen die öffentlich-rechtlichen Gremien feststellen, ob die neuen Angebote zu finanzieren sind.

Offensichtlich sind einige Inhalte des ZDF-Angebotes durch diesen Test durchgefallen. Nach ZDF-Angaben sollen die Inhalte von zdf.de nach der bisherigen Planung um 46 800 Dokumente verringert werden, bei heute.de um 28 000 Texte. Aus dem Portal sport.zdf.de sollen 18 700 Texte verschwinden. Reduziert werde ebenfalls die ZDF-Mediathek - dort können komplette Fernsehsendungen heruntergeladen werden: Hier geht es nach den Angaben unter anderem um etwa 4 000 Videos und 6 500 Bilderserien.

Zeitliche Begrenzung ärgert vor allem jüngere Nutzer

Diese Reduzierung der Mediathek erfolgt aufgrund einer weiteren Regelung des neues Rundfunkstaatsvertrages. Danach dürfen Abruf-Inhalte in aller Regel nicht länger als sieben Tage im Internet angeboten werden. Besonders jüngeren Nutzern dürfte diese Regelung nicht gefallen. Eine forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) hatte schon vor der Verabschiedung des Gesetzes festgestellt, dass rund die Hälfte der 14- bis 29-Jährigen gegen solche eine Beschränkung sind.

Zusätzlich dazu werden auch Inhalte verschwinden, die keinen konkreten Bezug zu einer bestimmen Sendung haben. Die sogenannte Negativliste, die weiterer Bestandteil des neues Rundfunkstaatsvertrages ist, verbietet Inhalte wie Berechnungsprogramme, Partnerschaftsbörsen, Ratgeberportale sowie Anzeigen und Branchenverzeichnisse. Aufgrund dieser Liste werden u.a. die Urteilsdatenbank [Link entfernt] des ARD oder virtuelle Tierheim des WDR demnächst abgeschaltet.