Verfahren

Detmold: Frau wegen Abo-Betrug im Internet angeklagt

Nutzer bekamen Jahresabo statt aktueller DVD
Von Thorsten Neuhetzki

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat Anklage gegen eine 43-jährige Frau aus Bad Salzuflen erhoben. Sie wird einem Bericht des Westfalen-Blattes zufolge beschuldigt, mit zweifelhaften Methoden zum Teil ungerechtfertigt Geld von Internetnutzern eingetrieben zu haben. Dabei geht es dem Zeitungsbericht zufolge um einen Millionenumsatz.

Demnach hat die Kauffrau mittels verschiedener zum Teil im Ausland ansässiger Firmen diverse Internetseiten betrieben. Auf diesen Seiten, genannt werden movie.tester.com, webtunr.com und movie-scout.net, wurde und wird damit geworben, dass der Nutzer gratis eine aktuelle DVD zum Testen zugesendet bekommen soll. Erst im Kleingedruckten am Ende der Seite wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er ein Jahresabo für 19,95 Euro monatlich abschließt. Und: Statt einer aktuellen DVD sollen sie einen "uralten" Film und einen Test-Fragebogen erhalten haben, der nur belanglose Fragen beinhaltete.

Betroffene Nutzer wurden mit Briefen zu Zahlung gedrängt

Dem Westfalen-Blatt-Bericht zufolge seien die Nutzer in der Folge massiv zum Bezahlen gedrängt worden. Das sei auch der Fall, wenn sie das eingeräumte 14-tägige Rücktrittsrecht genutzt hätten. Nach drei Briefen mit Rechnung, Mahnung und letzter Mahnung seien dann wahlweise eines der beiden in Herford ansässigen Inkassounternehmen Collector und I.D.S. eingeschaltet worden. Letzter Schritt: Ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Hiddenhausen (Kreis Herford). Verklagt worden ist offenbar bislang keiner der betroffenen Nutzer.

Dem Zeitungsbericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft Detmold seit Juni 2007 mehr als 500 Strafanzeigen gegen die beklagte Frau erhalten. Die Anklage werde sich aber auf einige wenige Fälle beschränken, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Vorgeworfen wird der Frau, bis Mai vergangenen Jahres das Rechnungs- und Mahnwesen organisiert und die Konten verwaltet zu haben. Von diesen Zahlungseingangskonten soll das Geld - pro Monat sollen fünfstellige Summen zusammengekommen sein - dann über ein zentrales Konto ins Ausland geleitet worden sein. Einen Prozesstermin vor dem Detmolder Landgericht gibt es noch nicht.