Benutzer Spardoktor schrieb:
Ein kleiner Tipp. Einschreiben mit Rückschein ist nicht nur teuer sondern sogar noch unsicher. Der Empfänger kann z. B. sagen, dass er den Brief nicht bekommen hat. Kann ja auch schlisslich die Putzfrau angenommen und weggeworfen haben.
Das ist dann aber nicht mein Problem und nicht meine Schuld. Zumindest ist sicher gestellt, dass der Brief an der richtigen Adresse angekommen ist. Was soll ich als Absender denn noch machen? Dann kann man ja den Brief gleich selbst überbringen.
Im Prinzip wäre es Aufgabe des übergebenden Postboten, wenigstens zu fragen, ob der Entgegennehmende berechtigt ist, bzw. zusichert, den Brief weiterzugeben.
Wenn's danach geht, kann der Brief auch auf dem Weg von einer Abteilung zur anderen verloren gehen.
Der Absender müßte dann aus dem Schneider sein, wenn er einen Beleg hat, dass der Brief an der richtigen Adresse übergeben wurde.
Bei einem Einwurfeinschreiben unterschreibt der Postbote, dass er den Brief zugestellt hat. Auf der Quittung der Post steht dann eine Nummer mit der man die Briefzustellung verfolgen und bei Ausdruck nachweisen kann.
Das ist ja noch weniger. Dann habe ich zwar genau wie oben, den Nachweis, dass der Brief an der richtigen Adresse angekommen ist, aber hier weiß niemand, ob der Briefkasten überhaupt von der Putzfrau oder jemand anderem geleert wird.
Die rechtlich einzige wasserdichte Möglichkeit sei es, den Brief von einem Gerichtsvollzieher überbringen zu lassen, habe ich gelesen. Soll angeblich nicht viel teurer sein.
Aber wo sind wir denn hingeraten, wenn man nur noch damit eine Kündigung seinerseits nachweisen kann?