Gravenreuth

Urteil gegen "Abmahnanwalt" Gravenreuth bestätigt

Richter wiesen Revision ab, Zeitpunkt der Vollstreckung noch ungewiss
Von Sascha Recktenwald

Das Kammergericht Berlin hat Anfang Februar ein Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin bestätigt, in dem Günter Freiherr von Gravenreuth wegen Betrug verurteilt wurde. Der als "Abmahnanwalt" bekannt gewordene Münchener Rechtsanwalt hatte gegen ein Urteil vom 17. September 2008 Revision eingelegt, in dem das Landgericht Berlin ihn auf 14 Monate Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Das Berliner Kammergericht bestätigte am 2. Februar das Urteil gegen von Gravenreuth und entschied sogar, dass der Beklagte sich des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe. Das Urteil ist mit der Entscheidung des Berliner Kammergerichts nun endgültig rechtskräftig. Wann es vollstreckt wird, ist derzeit noch ungewiss.

Der Rechtsanwalt war 2000 schon einmal verurteilt worden. Damals verhängten Richter eine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung gegen Gravenreuth. Im September 2006 hatte das Berliner Amtsgericht sechs Monate Haft ohne Bewährung gegen den "Abmahnanwalt" verhängt, nachdem er in einem Rechtsstreit gegen die Zeitung taz wahrheitswidrige Aussagen vorgebracht sowie wichtige Unterlagen unterschlagen hatte. Nach eingelegter Berufung seitens des Münchener Rechtsanwalts verurteilten ihn Richter des Landgerichts Berlin im September 2008 zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung.