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und wann reagiert der Gesetzgeber endlich ?


14.09.2007 14:52 - Gestartet von mavobo
Ich vernehme die "juristischen" Schwierigkeiten dieses "Abmahn-Geiers" mit besonderer Freude. Selbst in meinem Bekanntenkreis wurden durch Abmahnung schon Existenzen bedroht !

Wann reagiert endlich der Gesetzgeber ?

Vor mehreren Monaten hieß es doch, daß man Abmahnungen im privaten Bereich auf max. 50 Euro Gebühr limitieren wollte, man hört nichts mehr davon.
Wieso wird nicht per Gesetz die Abmahnung zumindestens in erster Instanz auf eine minimale Gebühr bzw. kostenfrei gesetzt. Es mag ja passieren, daß man ohne Vorsatz gegen irgend eine dieser teilweise unbegreiflichen Wettbewerbsregeln verstößt, aber man sollte hier doch nicht durch eine etwaige Fahrlässigkeit in seiner Existenz bedroht sein, vor allem wenn sich so "Freiherren" und andere nicht näher bezeichnete auf Abmahnungen spezialisieren und sich damit die Taschen füllen. Es ist unstrittig, daß es viele "Abmahnvereine" gibt, die nichts anderes tun als Online- und Zeitungsanzeigen u.ä. zu durchstöbern um irgend welche Privatleuten, Kleingewerbler sowie Mittelständler in den Ruin zu treiben !

Aber solange unsere lieben Politiker wie üblich, hier weiter schlafen passiert natürlich nichts.

Schließlich hört man ja auch nur von "erfreulichen" 3,5 Mill. Arbeitslosen, wegen unserem hervorragendem Aufschwung, die ca. 10 Mill. Hartz-4 Empfänger und mit Sicherheit nochmal so 1-2 Mill. Obdachlosen in Deutschland kümmern ja anscheinend auch niemanden !
Aber lassen wir mal die Abmahnpraxis so weiter laufen, dann ändern sich sicherlich die o.a. Zahlen allerdings weiter nach oben ! Die Gerichte haben ja mit Sicherheit auch noch Kapazitäten frei ;-(
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[1] spaghettimonster antwortet auf mavobo
19.09.2008 01:53
Benutzer mavobo schrieb:
Vor mehreren Monaten hieß es doch, daß man Abmahnungen im privaten Bereich auf max. 50 Euro Gebühr limitieren wollte, man hört nichts mehr davon.

Von Gravenreuth dürfte kaum Private abgemahnt haben, zumal viele Verletzungen des Wettbewerbs- oder Kennzeichenrechts gar nicht von Privaten begangen werden können. Dementsprechend war die Deckelung nach meiner Erinnerung - sinnvollerweise - nur im Urheberrecht im Gespräch und da wurde sie längst realisiert (§ 97a UrhG).

Wann reagiert endlich der Gesetzgeber ?

Wann reagiert der Bürger und informiert sich? Soll es der Bundestag noch mal beschließen, bis du es mitbekommst?

Es mag ja passieren, daß man ohne Vorsatz

Dann sollen sich die von dir angesprochenen Unternehmer vernünftig beraten lassen, wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehört!

Diese ganzen unzuverlässigen, völlig überforderten, unseriösen Amateurgewerbetreibenden im Internet, die ihren eigenen Laden hinten und vorne nicht im Griff haben, gehen mir als Kunde tierisch auf den Nerv und sind eine Gefährung für den Geschäftsverkehr. Das muss auch mal gesagt werden.
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[1.1] mavobo antwortet auf spaghettimonster
19.09.2008 10:37
Ich bin ja froh, dass ich genau nach einem Jahr, wo ich dieses Posting gesetzt habe, noch Kritiken bekomme !


Wann reagiert endlich der Gesetzgeber ?

Wann reagiert der Bürger und informiert sich? Soll es der Bundestag noch mal beschließen, bis du es mitbekommst?

Diesen Punkt hättest du dir sparen können ! Zum Zeitpunkt meines Postings war das noch keineswegs entschieden sondern lediglich vorgeschlagen.

Sollte der Gesetzgeber hier nachgebessert haben, nehme ich dass mit Freude zur Kenntnis.

Unabhängig davon halte ich aber an meinen Punkten fest:

Gravenreuth hat alles abgemahnt was nicht vor drei auf die Bäume kam !
Grundsätzlich sehe ich auch die Problematik von vielen dubiosen Internet Shops.

Es ging mir aber damals um die Situation, dass jeder mal einen Fehler machen kann, und dann nicht durch den Abmahnwahn in den Ruin getrieben werden wird !
Außerdem ist es gängige Praxis, dass sich zahlreiche Kanzleien und Abmahnvereine etc. mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen. Dies kann auch nicht im Sinne des Urheberrechtes sein und es bedarf auch hier dringend einer gesetzlichen Neuregelung !!!

Auch hier sollte grundsätzlich zwischen "Vorsätzlich" und "Fahrlässig" unterschieden werden.


Dann sollen sich die von dir angesprochenen Unternehmer vernünftig beraten lassen, wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehört!


Ist vom Prinzip richtig, aber wie oft ändert sich stillschweigend etwas an der Gesetzeslage ohne dass dies öffentlich bekannt gemacht wird.

Abschließend meine Meinung zu dem ganzen Thema:

Bei fahrlässigen Verstößen im Erstfall: Abmahnung ja, aber ohne Kosten etc.
Nur im Wiederholungsfalle oder bei Vorsatz entsprechend die "Daumenschrauben anziehen und zwar je nach Situation zwischen moderat und fest.

Gruß an alle !







Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer mavobo schrieb:
Vor mehreren Monaten hieß es doch, daß man Abmahnungen im privaten Bereich auf max. 50 Euro Gebühr limitieren wollte, man hört nichts mehr davon.

Von Gravenreuth dürfte kaum Private abgemahnt haben, zumal viele Verletzungen des Wettbewerbs- oder Kennzeichenrechts gar nicht von Privaten begangen werden können. Dementsprechend war die Deckelung nach meiner Erinnerung - sinnvollerweise - nur im Urheberrecht im Gespräch und da wurde sie längst realisiert (§ 97a UrhG).

Wann reagiert endlich der Gesetzgeber ?

Wann reagiert der Bürger und informiert sich? Soll es der Bundestag noch mal beschließen, bis du es mitbekommst?

Es mag ja passieren, daß man ohne Vorsatz

Dann sollen sich die von dir angesprochenen Unternehmer vernünftig beraten lassen, wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehört!

Diese ganzen unzuverlässigen, völlig überforderten, unseriösen Amateurgewerbetreibenden im Internet, die ihren eigenen Laden hinten und vorne nicht im Griff haben, gehen mir als Kunde tierisch auf den Nerv und sind eine Gefährung für den
Geschäftsverkehr. Das muss auch mal gesagt werden.
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[1.1.1] grafkrolock antwortet auf mavobo
19.09.2008 15:58
Nun steht einem Abmahnopfer ja grundsätzlich auch die Möglichkeit offen, die Unterlassungserklärung abzugeben, nicht aber die Anwaltskosten anzuerkennen. Das sind nämlich zwei Paar Schuhe. Im Falle atronomischer Rechnungen bestehen gute Aussichten, diese nicht bezahlen zu müssen. Zum einen muß der Abmahner überhaupt erstmal klagen, zum anderen wird er dann darlegen müssen, wie diese Kosten eigentlich zustande kommen. Und kein Gericht würde für eine 08/15-Abmahnung nach zufälligem Auffinden eines Internetshops mit regelwidriger Webseite 1500 € Abmahngebühren absegnen.
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[1.1.2] spaghettimonster antwortet auf mavobo
19.09.2008 16:46
Benutzer mavobo schrieb:
Ich bin ja froh, dass ich genau nach einem Jahr, wo ich dieses Posting gesetzt habe, noch Kritiken bekomme !

Entschuldige. Wegen dieser eigenartigen Forums-Zusammenlegung bei Teltarif bleibt das leider nicht immer aus.

Zum Zeitpunkt meines Postings war das noch keineswegs entschieden sondern lediglich vorgeschlagen.

Richtig.

Gravenreuth hat alles abgemahnt was nicht vor drei auf die Bäume kam !

Von Gravenreuth hat wegen Marken- oder Wettbewerbsverletzungen *keine* Privaten abgemahnt. Das geht nicht. Hier bist du Opfer einer verzerrten und pauschalisierten Medienwahrnehmung. Außerdem hat rechtlich nicht von Gravenreuth abgemahnt, sondern seine Auftraggeber.

Es ging mir aber damals um die Situation, dass jeder mal einen Fehler machen kann, und dann nicht durch den Abmahnwahn in den Ruin getrieben werden wird !

Niemand wird durch eine Abmahnung in den Ruin getrieben, die berechtigten Kosten sind meist im niedrigen 3-stelligen Bereich. Wenn die Medien einen "Abmahnwahn" heraufbeschwören und die Leser das glauben, ist das ein Problem der Medien und ihrer Leser. Du hast ein paar Einzelfälle gelesen, wirfst alles in einen Topf und rührst einmal kräftig um und meinst dann, das sei die Regel. Das ist falsch.

Außerdem ist es gängige Praxis, dass sich zahlreiche Kanzleien und Abmahnvereine etc. mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen.

Aber gegen die zahlreichen Webshops, die sich durch offensichtliche Rechtsverstöße eine goldene Nase verdienen und damit Kunden viel mehr schädigen, hat niemand was.

Auch hier sollte grundsätzlich zwischen "Vorsätzlich" und "Fahrlässig" unterschieden werden.

Dann würde jeder beliebig Recht brechen und dann sagen "Sorry, war keine Absicht".

Vorsatz wirst du hier niemals nachweisen können. Es sei denn, der Geschäftsführer hat in seinen Terminkalender geschrieben "Heute rechtswidrige Widerrufsbelehrung online stellen" und ihn anschließend in sein Weblog gestellt.

aber wie oft ändert sich stillschweigend etwas an der Gesetzeslage ohne dass dies öffentlich bekannt gemacht wird.

Sorry, aber diesem Kaufmann gehört der Gewerbeschein entzogen: sich nicht fachgerecht informieren, sich auch nicht extern beraten lassen, damit eigene Rechtsverstöße rechtfertigen und dann mit dem Finger auf böse Abmahner zeigen und verlangen, dass man ihm Vorsatz nachweist.

Es ist doch nicht Sache der Wettbewerber, einen konkurrierenden Webshop auf eigene Kosten rechtskonform zu klöppeln, weil der Betreiber zu kniesig ist sich beraten zu lassen! Das kann nicht dein Ernst sein.

Denke dir die Lage mal umgekehrt: Deine Bekannten hätten einen Konkurrenten, der sich nicht an die Spielregeln hält und ihnen auf unlautere Weise Umsatz entzieht. Deine Bekannten haben aber eine dünne Finanzdecke. Willst du ihnen zumuten, gegen diesen Störenfried auf eigene Kosten vorzugehen? Da wären die doch die ersten, die wieder jammern, von der Justiz im Stich gelassen zu werden.
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[1.2] spaghettimonster antwortet auf spaghettimonster
19.09.2008 16:48
Benutzer Fanta schrieb:
Der private Webshop eines Studenten gefährdet also wegen eventuellen kleinen Fehlern im Impressum den Geschäftsverkehr?

Unbedeutende, den Verletzer nicht besser stellende Fehler sind nicht abmahnfähig. Da bist du falsch informiert. Größere Falschangaben können dagegen zB dazu führen, dass Kunden in der Ausübung ihres Widerrufsrechts behindert werden, indem sie keine gültige Rücksendeanschrift haben. Student hin, Student hier, es ist eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung.

Wer den kaufmännischen Pflichten nicht gewachsen ist und offenbar auch beratungsresistent ist, muss die Finger davon lassen.

Oder sollte hier nur unliebsame Konkurrenz weggeklagt werden?

Erstens sind die berechtigten Kosten einer Abmahnung in der Regel sehr überschaubar und treiben niemanden in den Ruin. Wenn der Betroffene sich selbst im konkreten Fall nicht beraten lassen will, ist ihm nicht zu helfen und er ist einfach nicht reif für die Geschäftswelt. Zweitens glaube ich kaum, dass ein kleiner Shop, der kein Geld für einen Rechtsanwalt hat, eine umsatzmäßig so bedeutsame Konkurrenz sein soll, was übrigens auch die Höhe der berechtigten Abmahnkosten mitbestimmt. Das ist doch undifferenzierte Vorurteile auf BILD-Niveau, die jeglichen Denkens entbehren.