Ich bin ja froh, dass ich genau nach einem Jahr, wo ich dieses Posting gesetzt habe, noch Kritiken bekomme !
Wann reagiert endlich der Gesetzgeber ?
Wann reagiert der Bürger und informiert sich? Soll es der Bundestag noch mal beschließen, bis du es mitbekommst?
Diesen Punkt hättest du dir sparen können ! Zum Zeitpunkt meines Postings war das noch keineswegs entschieden sondern lediglich vorgeschlagen.
Sollte der Gesetzgeber hier nachgebessert haben, nehme ich dass mit Freude zur Kenntnis.
Unabhängig davon halte ich aber an meinen Punkten fest:
Gravenreuth hat alles abgemahnt was nicht vor drei auf die Bäume kam !
Grundsätzlich sehe ich auch die Problematik von vielen dubiosen Internet Shops.
Es ging mir aber damals um die Situation, dass jeder mal einen Fehler machen kann, und dann nicht durch den Abmahnwahn in den Ruin getrieben werden wird !
Außerdem ist es gängige Praxis, dass sich zahlreiche Kanzleien und Abmahnvereine etc. mit Abmahnungen eine goldene Nase verdienen. Dies kann auch nicht im Sinne des Urheberrechtes sein und es bedarf auch hier dringend einer gesetzlichen Neuregelung !!!
Auch hier sollte grundsätzlich zwischen "Vorsätzlich" und "Fahrlässig" unterschieden werden.
Dann sollen sich die von dir angesprochenen Unternehmer vernünftig beraten lassen, wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehört!
Ist vom Prinzip richtig, aber wie oft ändert sich stillschweigend etwas an der Gesetzeslage ohne dass dies öffentlich bekannt gemacht wird.
Abschließend meine Meinung zu dem ganzen Thema:
Bei fahrlässigen Verstößen im Erstfall: Abmahnung ja, aber ohne Kosten etc.
Nur im Wiederholungsfalle oder bei Vorsatz entsprechend die "Daumenschrauben anziehen und zwar je nach Situation zwischen moderat und fest.
Gruß an alle !
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Benutzer mavobo schrieb:
Vor mehreren Monaten hieß es doch, daß man Abmahnungen im privaten Bereich auf max. 50 Euro Gebühr limitieren wollte, man hört nichts mehr davon.
Von Gravenreuth dürfte kaum Private abgemahnt haben, zumal viele Verletzungen des Wettbewerbs- oder Kennzeichenrechts gar nicht von Privaten begangen werden können. Dementsprechend war die Deckelung nach meiner Erinnerung - sinnvollerweise - nur im Urheberrecht im Gespräch und da wurde sie längst realisiert (§ 97a UrhG).
Wann reagiert endlich der Gesetzgeber ?
Wann reagiert der Bürger und informiert sich? Soll es der Bundestag noch mal beschließen, bis du es mitbekommst?
Es mag ja passieren, daß man ohne Vorsatz
Dann sollen sich die von dir angesprochenen Unternehmer vernünftig beraten lassen, wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehört!
Diese ganzen unzuverlässigen, völlig überforderten, unseriösen Amateurgewerbetreibenden im Internet, die ihren eigenen Laden hinten und vorne nicht im Griff haben, gehen mir als Kunde tierisch auf den Nerv und sind eine Gefährung für den
Geschäftsverkehr. Das muss auch mal gesagt werden.