Rufnummernverwaltung

Bundesnetzagentur geht gegen lange Sonderrufnummern vor

0180-Nummern bei VoIP-Anbietern in Gefahr
Von Thorsten Neuhetzki

Anbieter von Internet-Telefonie (VoIP) haben seit Jahren ein Problem: Sie wollen ihren Kunden Telefonnummern bieten, damit diese auch anrufbar sind. 2004 hatte die Bundesnetzagentur den Anbietern verboten, Festnetznummern zuzuteilen, wenn der Kunde nicht in dem Ortsnetz wohnt, aus dem die Nummer stammt. Als Alternative präsentierte die Bundesnetzagentur die neue Gasse 032, denn in jedem der 5200 Ortsnetze in Deutschland Rufnummern vorzuhalten, war für die meisten Anbieter finanziell nicht möglich. Doch viele VoIP-Provider setzten als Alternative zu der 032-Gasse, die anfangs kaum erreichbar war, 0180-Nummern ein.

Verlängerung von Nummern spart mehrere hunderttausend Euro

Die verwendeten 0180-Nummern sind oftmals deutlich länger als "normale" 0180-Nummern, etwa bei Hotlines. Die Anbieter bedienen sich eines Tricks: Bei der Bundesnetzagentur beantragen sie eine Rufnummer, die aus der Vorwahl 0180x und einer sechsstelligen Ziffer besteht. Die Kunden bekommen als Rufnummer diese 0180-Nummer mit mehreren angehängten Ziffern zugeteilt. Bei vier Nachwahl-Ziffern macht ein Anbieter so aus einer zugeteilten Rufnummer insgesamt 9999 Rufnummern für die Kunden. So zahlt der VoIP-Provider nur einmal die Gebühren der BNetzA von 62,50 Euro für die Rufnummernzuteilung - eine Ersparnis von mehr als 600 000 Euro.

Diese Praxis gibt es auch bei anderen Rufnummerngassen und nicht nur bei VoIP. So gibt es beispielsweise Servicenummernanbieter, die ihren Kunden lange 0800-, 0180- oder 0900-Nummern zuteilen. Diese Rufnummern gibt es für die Kunden zumeist umsonst. Der Bundesnetzagentur ist diese Praxis ein Dorn im Auge. "Mit der Zuteilung einer solchen Rufnummer erlangt der Zuteilungsnehmer ein [...] Nutzungsrecht an einer klar definierten Rufnummer, nicht an einem Quasi-Rufnummernblock", so der Regulierer im aktuellen Amtsblatt.

BNetzA: Verlängerung der Rufnummer für Endkunden ist rechtswidrig

"Die Verlängerung durch den Zuteilungsnehmer [...] und die Überlassung der verlängerten Rufnummer an Endkunden ist rechtswidrig", heißt es in einer Mitteilung, die sich an die betreffenden Anbieter richtet. Als Grund gibt die BNetzA an, dass durch die Weitergabe einer verlängerten Rufnummer an Endkunden keine Identifizierung dieses Teilnehmers für Dritte möglich ist. Die Inhaber einer solchen Sonderrufnummer lassen sich üblicherweise bei der Behörde erfragen, um etwa bei Missbrauch der Nummer einen Ansprechpartner zu haben. Missbraucht nun ein VoIP-Provider-Kunde seine Rufnummer, so kann der Regulierer nicht den eigentlichen Verursacher benennen. Deutlich schwerwiegender ist dieses Problem jedoch bei den erwähnten verlängerten 0900-Nummern, wo als Zuteilungsnehmer lediglich der Plattformbetreiber genannt wird.

Ein weiteres Problem sieht die Bundesnetzagentur in der vorgeschriebenen Portierungspflicht. Derartig verlängerte Rufnummern lassen sich in der Regel für den Endkunden nicht zu einem anderen Provider portieren. Nicht zuletzt seien oftmals die Kunden auch nur über eine E-Mail-Adresse bekannt, was es für auskunftsersuchende Sicherheitsbehörden nahezu unmöglich mache, einen Teilnehmer ausfindig zu machen.

Anbieter müssen Kunden neue Nummern geben

Die Bundesnetzagentur wird dem Vernehmen nach gegen die Praxis der Rufnummernverlängerung vorgehen. Eine feste Frist, bis wann die betreffenden Kunden umgestellt sein müssen, steht nicht fest. Aus Reguliererkreisen war zu erfahren, dass es sich bei jedem Anbieter um ein individuelles Verfahren bei jedem einzelnen Anbieter handelt. Demnach wird in jedem einzelnen Fall über entsprechende Fristen entschieden. Abhängig ist diese Fristsetzung vermutlich auch davon, wie kooperativ sich die betreffenden Anbieter zeigen, ihre Kunden über die bevorstehenden Änderungen informieren und ihnen neue Nummern zur Verfügung stellen.

Nicht betroffen sind übrigens Sonderrufnummern, die zwar verlängert werden, aber innerhalb einer Firma bleiben. Auf diesem Weg können Unternehmen wie bei einem Anlagenanschluss allen Abteilungen eigene Durchwahlen zuordnen, benötigt aber nur eine Sonderrufnummer von der Bundesnetzagentur.

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